Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

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Andy79
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Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

Hallo,

wir haben seit kurzem dem Umsatzsteuer-Berechnungs-Service aktiviert.

Damit werden jetzt Nettopreise für Business-Kunden angezeigt.

Wir haben nur Eigenversand und nutzen JTL für die Rechnungen die wir dem Kunden auch selbst erstellen.

Gestern hatten wir unsere erste Bestellung aus dem Ausland. Dort wurde dem Kunden nur der Nettowert berechnet. Aber JTL liest bei der Bestellung keine UST-ID ein und diese ist auch nirgends sichtbar für uns hinterlegt. Damit erstellt ein JTL eine Rechnung wo der Nettopreis der von Amazon kommt als Brutto berechnet wird + UST für das jeweilige Land. Das wäre in dem Fall ja falsch.

Der Support von Amazon besteht wie immer nur als Textbausteinen und Links die in keinster Weise weiterhelfen.

Ich suche die Möglichkeit die UST nur zu berechnen ohne dass Amazon Rechnungen selbst erstellt. Ist das möglich und wenn ja wie habt ihr das eingestellt ?

Danke


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Batty
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

Ama prüft die VAT-ID des Käufers. Ein amerikanisches Unternehmen schert sich jedoch nicht um unsere deutschen Aufzeichnungs/Archivierungspflichten. Da sie aber seit einiger Zeit der Bafin unterstellt sind, sollte man davon ausgehen, dass derartige Baustellen bedacht/erledigt wurden und hier gesetzeskonform gearbeitet/zugearbeitet wird.

Du hast aber die Möglichkeit, mittels der Transaktionsberichte die VAT-IDs einzusehen und zu prüfen (Spalte 'Buyer_VAT_ID'). Die elektronische Antwort musst Du auch archivieren.
Gibt's das auch kostenlos? Nein, dann wäre es ja umsonst gewesen ... :?
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

Batty hat geschrieben: 10. Aug 2021 11:01 Ama prüft die VAT-ID des Käufers.
Amazon prüft nur, ob es die VAT überhaupt gibt - Amazon prüft aber leider nicht und das ist ein entscheidender Punkt, ob die Vat auch zweifelsfrei zum Käufer gehört.
Amazon müsste dazu auf 4x A prüfen - ich mache das bei Plenty z.B. mittels einem Plugin - was am Endergebiss dann so aussieht:
Unbenannt.JPG
Unbenannt.JPG (20.49 KiB) 4184 mal betrachtet
Hier noch eine Erklärung vom Macher des Plugins, was ich bei Plentymarkets einsetze:
Unbenannt-2.JPG
Je nachdem, wie die Prüfung hier aussieht, lehne ich auch Aufträge im Nachhinein ab.
Ich konnte schon so 2 Käufer "entlarven" die eine VAT angegeben hatten, die zu einem völlig anderen Unternehmen gehört hatten - die war dann quasi einfach geklaut, ging aber bei Amazon durch, da nur auf einfache Existenz geprüft wird.

Man sollte also der Prüfung bei Amazon nicht immer so trauen :)

Gruß Dirk
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Andy79
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

Danke für die Antworten.

Ich suche die Möglichkeit die UST nur zu berechnen ohne dass Amazon Rechnungen selbst erstellt. Ist das möglich und wenn ja wie habt ihr das eingestellt ?
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

Andy79 hat geschrieben: 10. Aug 2021 12:03 Danke für die Antworten.

Ich suche die Möglichkeit die UST nur zu berechnen ohne dass Amazon Rechnungen selbst erstellt. Ist das möglich und wenn ja wie habt ihr das eingestellt ?
Dann musst Du auf den "Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service" verzichten und selbst Deine Rechnungen über WAWI / ERP System hochladen bei Amazon.
Ich nutze auch den Rechnungsservice, hinterlege aber nur mein Rechnunsgdesign - die Daten selbst kommen von Amazon - aber bisher bin ich damit ganz gut gefahren - bis auf kleine Rundungsfehler zwischen Amazon und meinem System Plentymarkets, was sich im 1 bis 2 Cent Bereich bewegte, funktioniert das ganz gut.
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

MrChad hatte in einem anderem Thread geschrieben:


2. Amazon's Umsatzsteuer-Systeme gibt es in mehreren Abstufungen,
- von nur Berechnen
- über Berechnen und Rechnung erzeugen
- bis Berechnen, Rechnung erzeugen und Steuererklärung abgeben
Man muss höllisch aufpassen, was sie gerade bewerben und wo sie einen gerade reinquatschen wollen.

Ich hatte gehofft dass vielleicht jemand "nur Berechnen" hat....
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

Also ich nutze bei Plenty "VCS Plentymarkets" - hier kommen alle Daten von Amazon, dann wird mein PDF der Rechnung darunter gelegt und das ganze dann an Amazon übermittelt - das sieht dann quasi so aus, als hätte ich die Rechnung selbst erstellt - was aber nicht der Fall ist, da ich ja am Rechnungsservice von Amazon teilnehme.

Ob das jetzt nur "von nur Berechnen" kann ich Dir nicht mal genau sagen - auf jeden Fall erzeugt Amazon hier keine Rechnung, da die ja quasi von mir über Plenty an Amazon geladen wird .)
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

Andy79 hat geschrieben: 10. Aug 2021 13:35 "nur Berechnen"
Einige Tage nachdem der Berechnungsservice aktiviert wurde, erscheint oben auf der Seite ein Knopf
  • USt.-Rechnungen werden für Ihre Bestellungen versandt [Deaktivieren]

Dadurch entsteht zuallererst die Verpflichtung, die Rechnungen im 24h-Zeitfenster selbst zu erzeugen und hochzuladen.
Soweit ich weiß, geht das dann nur über API-Calls und man muss genau die Zahlen zurückspiegeln, die Amazon einem vorgebetet hat. Selbst was ausrechnen ist nicht.

Der Nutzen ist einigermaßen zweifelhaft und m.E. nur gerechtfertigt, wenn man z.B. irgendwelche WEEE-Pflichtangaben o.ä. auf den Rechnungen anbringen muss.
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

MrChad hat geschrieben: 10. Aug 2021 14:35
Andy79 hat geschrieben: 10. Aug 2021 13:35 "nur Berechnen"
Einige Tage nachdem der Berechnungsservice aktiviert wurde, erscheint oben auf der Seite ein Knopf
  • USt.-Rechnungen werden für Ihre Bestellungen versandt [Deaktivieren]

Dadurch entsteht zuallererst die Verpflichtung, die Rechnungen im 24h-Zeitfenster selbst zu erzeugen und hochzuladen.
Soweit ich weiß, geht das dann nur über API-Calls und man muss genau die Zahlen zurückspiegeln, die Amazon einem vorgebetet hat. Selbst was ausrechnen ist nicht.

Der Nutzen ist einigermaßen zweifelhaft und m.E. nur gerechtfertigt, wenn man z.B. irgendwelche WEEE-Pflichtangaben o.ä. auf den Rechnungen anbringen muss.
Danke für den Hinweis, aber damit wird anscheind alles wieder deaktiviert laut der Anzeige:

Wenn Sie den Umsatzsteuer-Berechnungsservice von Amazon deaktivieren, gehen Ihnen die folgenden Vorteile verloren:
Automatische Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer für alle Kunden
Bessere Sichtbarkeit Ihrer Angebote für Business-Kunden
Anzeige der Preise ohne Umsatzsteuer bei Angeboten für Business-Kunden
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

Andy79 hat geschrieben: 10. Aug 2021 15:15 damit wird anscheind alles wieder deaktiviert laut der Anzeige:
Sorry, Fehlinterpretation meinerseits.

Anscheinend kann die "nur berechnen"-Variante (aka "VCS Light") dann nur über API aktiviert werden. Die diversen Dritt-Dienstleister (s.o. Plentymarkets und wie sie alle heissen) wissen, wie das geht. Aber wie gesagt, würde das dein Problem sowieso nicht lösen.

Amazon ist jetzt Herr über deine Rechnungen und Umsatzsteuerberechnungen (auf diesem Marktplatz).
Du darfst nicht versuchen das parallel in JTL nochmal abzubilden, gibt nur Murks. Angefangen bei Rundungsfehlern über unterschiedliche Interpretation von Vorschriften bis zu doppelter Mehrwertsteuerschuld.

Amazon spuckt dir jetzt ganz freiwillig einen Monatsbericht mit allen Zahlen und USt-IDs aus. Da stehen alle Transaktionen haarklein drin. Für die Voranmeldung und OSS reicht das allemal. Dein JTL ist jetzt arbeitslos.
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

ja das ist großer Mist...

Ich habe für JTL eine Anleitung gefunden:

https://guide.jtl-software.de/jtl-eazya ... verwenden/

jetzt muss ich schauen was ich mit den Rechnungen der letzten 4 Wochen in der Wawi mache.

Danke für die Unterstützung, jetzt weiß ich zumindest was ich machen muss / kann.
Andy79
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

Eine Frage noch dazu:

Durch unser Versäumnis die VCS Funktion in JTL zu aktivieren haben wir in JTL jedem Amazonkäufer eine Rechnung erstellt und gleichzeitig haben die Amazonkunden aber auch eine Rechnung von Amazon direkt erhalten.
Das bedeutet jeder Kunde hat 2 Rechnungen erhalten - 1x JTL durch uns + 1x Amazon direkt

Meldet Amazon die Umsätze / UST oder andere Daten an irgendwelche Behörden ?
Ich möchte natürlich nicht doppelt UST ans FA abführen.

Ich bin mir unschlüssig wie wir das Chaos auflösen können ohne negative Folgen.

Ich habe jetzt auch herausgefunden dass die andere Funktion VCS Lite heisst. Dort erstellt JTL die Rechnungen weiterhin und lädt die in Amazon hoch. Dies muss man bei der Anmeldung des Service bei Amazon angeben (RE durch Amazon erstellen oder eigene RE erstellen und hochladen)
Also so wie ich das eigentlich wollte.

Wichtig dabei ist aber immer dass in JTL die VCS Funktion aktiviert wird damit die Wawi diese Bestellung identifizieren kann.

VCS:

https://guide.jtl-software.de/jtl-eazya ... verwenden/

VCS Lite:

https://guide.jtl-software.de/jtl-eazya ... ngsupload/
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MrChad
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

Andy79 hat geschrieben: 11. Aug 2021 14:57 jeder Kunde hat 2 Rechnungen erhalten - 1x JTL durch uns + 1x Amazon direkt
Da alle deine Kunden 2 Rechnungen bekommen haben, können sie jetzt (theoretisch) zweimal Vorsteuer verrechnen und du müsstest 2mal eingenommene MwSt. deklarieren, selbst wenn du die nicht wirklich bekommen hast.

Amazon meldet nicht zweimal, aber bei einer Steuerprüfung könntest du auf den Bauch fallen.

Da du Amazon's Online-Rechnung nicht beeinflussen kannst, ist dein einziger Ausweg:
  • Schreib für jede deiner JTL-Rechnungen eine Storno-Rechnung (Gutschrift) und schick sie deinen Kunden zusammen mit einem netten Begleitschreiben.
  • Darin erklärst du ihnen, dass die JTL-Rechnung aufgrund eines Software-Fehlers versehentlich erstellt wurde und dass die Online-Rechnung maßgeblich ist. Mit der Storno-Rechnung wird nur der doppelte Vorgang neutralisiert, sonst nix.
Und wenn du 110% sicher sein willst, dass dir der Fiskus keinen Strick draus dreht, schickst du ihnen das Ganze als Einschreiben.[/list]
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Re: Verständnisfrage zu Amazon Umsatzsteuer-Berechnungs-Service

MrChad hat geschrieben: 11. Aug 2021 17:41
Andy79 hat geschrieben: 11. Aug 2021 14:57 jeder Kunde hat 2 Rechnungen erhalten - 1x JTL durch uns + 1x Amazon direkt
Da alle deine Kunden 2 Rechnungen bekommen haben, können sie jetzt (theoretisch) zweimal Vorsteuer verrechnen und du müsstest 2mal eingenommene MwSt. deklarieren, selbst wenn du die nicht wirklich bekommen hast.

Amazon meldet nicht zweimal, aber bei einer Steuerprüfung könntest du auf den Bauch fallen.

Da du Amazon's Online-Rechnung nicht beeinflussen kannst, ist dein einziger Ausweg:
  • Schreib für jede deiner JTL-Rechnungen eine Storno-Rechnung (Gutschrift) und schick sie deinen Kunden zusammen mit einem netten Begleitschreiben.
  • Darin erklärst du ihnen, dass die JTL-Rechnung aufgrund eines Software-Fehlers versehentlich erstellt wurde und dass die Online-Rechnung maßgeblich ist. Mit der Storno-Rechnung wird nur der doppelte Vorgang neutralisiert, sonst nix.
Und wenn du 110% sicher sein willst, dass dir der Fiskus keinen Strick draus dreht, schickst du ihnen das Ganze als Einschreiben.[/list]
Ja, danke, das hatte ich mir auch so gedacht...

Amazon hatte auf die Frage zur Weitergabe und Meldung an Behörden geschrieben:

"Amazon meldet nur IOSS Bestellungen an die zuständigen Behörden, für die restlichen Bestellungen sind Sie selber verantwortlich.
Den von Amazon eingezogenen Umsatzsteuerbetrag für jede Bestellung finden Sie unter "Einbehaltene Steuer auf Marketplace" auf der Seite "Bestellungen verwalten".
Bitte beachten Sie, dass bei Transaktionen, deren Umsatzsteuer Amazon eingezogen und an die Behörden abgeführt hat, in allen Berichtspalten, welche den Umsatzsteuerbetrag ausweisen, "0" angezeigt wird. Den von Amazon für die jeweiligen Bestellungen eingezogenen Umsatzsteuerbetrag finden Sie auf der Seite "Bestellungen verwalten". Der von Amazon eingezogene und abgeführte Umsatzsteuersatz richtet sich nach dem Lieferland der Waren. "
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