Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Heute kam nun das Mahnschreiben. Knapp 500 € mit Nebenkosten. Ich habe immer noch keine Ware. Also konnte ich auch nicht prüfen, geschweige denn nachbessern.

Widerruf stand nie zur Debatte, aber auch da, hätte ich gerne die Ware zurück...im Idealfall unbenutzt.

Bin ich im falschen Film oder habe ich etwas übersehen?

Erklärt mir mal den Satz unter dem Mahnbescheid: " Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, die aber erbracht sei."

Welche Gegenleistung hat der Käufer erbracht...außer der Zahlung, wofür ich wiederum eine Gegenleistung erbracht habe!?


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Roemer
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Was ist ein Mahnschreiben ? Meinst Du den gerichtlichen Mahnbescheid ?
Dann mach halt das Kreuz und gut is.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Roemer hat geschrieben: 20. Jul 2021 11:15 Was ist ein Mahnschreiben ? Meinst Du den gerichtlichen Mahnbescheid ?
Dann mach halt das Kreuz und gut is.
Ja gerichtl. Mahnbescheid. Für den Fall "mach halt nen X", steht gleich drunter, dass ein streitiges Verfahren beantragt wird.

Der Typ wohnt 400 km entfernt.

Weiter: Der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vor dem Amtsgericht X (bei mir). Ein Verfahren weil er Geld will für Ware die er noch im Besitz hat!? Obwohl ich ihm die Prüfung angeboten hatte? Obwohl ich dem Anwalt dies auch nochmal geschrieben hatte? Ich habe doch was übersehen? Die rechnen sich doch irgendwie Chancen aus?
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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Klar rechnen die sich Chancen aus. Die Chance, dass du dich verunsichern lässt und nachgibst.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Dass deren ganze Taktik auf Verunsicherung beruht, fällt mir schwer zu glauben. Wäre aber gut.

Übersetzt mir bitte diesen Satz unter dem Mahnbescheid:
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, die aber erbracht sei.
Ich übersetze Mal als jemand der keine großartigen Erfahrungen mit Mahnbescheiden als Empfänger hat.

"Der Kunde hat erklärt, dass der Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufbetrages von einer Gegenleistung abhängt, die er erbracht hat." Welche Gegenleistung hat er erbracht? Für mein Verständnis wäre, das in etwa die Rückgabe der Ware etc. Aber er hat doch gar nichts erbracht, außer per Mail zu fordern, zu drohen und Paypal einzuschalten!?
Roemer
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Es ist egal was da steht. Nachdem Dein Kreuz beim AG eigegangen ist, bekommt der Antragsteller eine Frist (habe ich gerade nicht im Kopf) für die Klageerstellung.
Wenn die verstrichen ist, war es das.
Wenn Klage eingereicht wird, wird totsicher das schriftliche Verfahren gewählt (wg. Entfernung).
Das darfst Du aber ablehnen.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ok, verstehe. Die haben aber sicher nicht nochmal weitere knapp 100 € ausgegeben, um einfach eine Frist verstreichen zu lassen. Also plane ich schon mal weiter. Wenn ich schriftlich ablehne, zahle ich im Falle eines Scheiterns wieviel für den Anwalt, dessen Fahrt und Übernachtung etc?

Dann wäre ja auch langsam der Zeitpunkt gekommen sich einen eigenen Anwalt zu suchen. Ich war noch nie vor Gericht. Ein erfahrener Anwalt würde mich wohl schon rein von den Formalitäten her nass machen.
NEO123
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

cookie

Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

daytrader hat geschrieben: 20. Jul 2021 11:45
Übersetzt mir bitte diesen Satz unter dem Mahnbescheid:
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, die aber erbracht sei.
Ich übersetze Mal als jemand der keine großartigen Erfahrungen mit Mahnbescheiden als Empfänger hat.
Ich denke dass der Anwalt sich hier rechtlich absichert d.h. der Mandant hat ihm gegenüber erklärt dass er diese Gegenleistung schon erbracht hat (z.b. Rücksendung der Ware oder ähnliches). Ich lese dies so, dass der Anwalt dies aber bezweifelt :D und nur das Wort des Mandanten hat. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass der Anwalt selbst Zweifel daran hat, ob der Mandant weit damit kommt vor Gericht :D

Zum Mahnbescheid: Erlassbar durch jeden der die Gebühr beim AG (?) entrichtet, ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit seitens des AG. Denken wir hier kurz weiter, kommen wir möglicherweise auf dass was ich im vorherigen Abschnitt geschrieben habe... (sobald es zu einer Prüfung kommt fällt das Kind für den Mandanten in den Brunnen - hoffe ich)

Aus der eigenen Praxis. Ich habe bisher 2 Anwaltsschreiben in meinem Leben bekommen. Beide hatten solche Passagen in denen der Anwalt Sachen schrieb wie "aufgrund von Recherchen meines Mandanten" oder wortwörtlich Dinge die die Gegenseite mir gegenüber schon so geäußert hatte. Womit mir dann auch klar war, dass a) der Anwalt gedacht hat, dass der eigene Mandant sich "auf ganz dünnes Eis begibt" was die Rechtlage angeht. b) der Anwalt einfach so viel Kohle wie nur möglich vom Mandanten mitnimmt.

Anwält / Ärzte etc sind zwar freie Berufe, aber von der Art wie diese ihre Läden führen sind die auch nichts anderes als ziemlich spezialisierte Unternehmer.

Widersprich dem Mahnbescheid ! Informier dich im Netz wie.
regalboy
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Roemer hat geschrieben: 20. Jul 2021 11:51 ...
Wenn Klage eingereicht wird, wird totsicher das schriftliche Verfahren gewählt (wg. Entfernung).
Das darfst Du aber ablehnen.
Auf "todsicher" würde ich nicht zählen.

Bin in einem einfachen Fall für weniger als 100,- Euro schon quer durch die Republik gereist.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

cookie hat geschrieben: 20. Jul 2021 12:35
daytrader hat geschrieben: 20. Jul 2021 11:45
Übersetzt mir bitte diesen Satz unter dem Mahnbescheid:



Ich übersetze Mal als jemand der keine großartigen Erfahrungen mit Mahnbescheiden als Empfänger hat.
Ich denke dass der Anwalt sich hier rechtlich absichert d.h. der Mandant hat ihm gegenüber erklärt dass er diese Gegenleistung schon erbracht hat (z.b. Rücksendung der Ware oder ähnliches). Ich lese dies so, dass der Anwalt dies aber bezweifelt :D
Aus dem Schreiben des Anwaltes von vor ca. 6 Wochen geht ja hervor, dass sein Mandant die Ware hat, die aber defekt sei....dies zig Zeugen bestätigen könnten. Von daher wird der Anwalt nicht zweifeln, sondern es wissen. Es sei denn es ist eine andere Gegenleistung gemeint. Wird wohl ein Punkt sein, der angekreuzt sein muss, da der Mahnbescheid ansonsten nicht durchgeht.

Horror wäre natürlich, wenn das Paket inzwischen zugestellt worden sein soll. Irgendwas mit Abstellgenehmigung und irgendwo anders abgeworfen. Halte ich für unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Aber wie raus bekommen?

Aber: Wird wohl alles über eine Rechtschutz laufen. Heißt Käufer hat nichts zu verlieren und zieht das durch. Es wird meines Erachtens auf jeden Fall zu einem Verfahren kommen.

Und überall wo Verfahren laufen, besteht natürlich auch das Risiko zu verlieren. Ärgerlich, wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen.
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Du hast dem Käufer die Möglichkeit gegeben, das Gerät zur Prüfung an Dich zu senden. Warum der Käufer diesen Schritt nicht geht ist mir unerklärlich. Ich würde es an Deiner Stelle jetzt auch durchziehen und dem Mahnbescheid widersprechen. Entweder meint der Käufer, dass Du beim Mahnbescheid schon weich wirst oder aber er glaubt wirklich mit dem was er tut Recht zu bekommen. Außerdem lernt man auch immer etwas bei solchen Dingen.
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

daytrader hat geschrieben: 20. Jul 2021 12:54
cookie hat geschrieben: 20. Jul 2021 12:35

Ich denke dass der Anwalt sich hier rechtlich absichert d.h. der Mandant hat ihm gegenüber erklärt dass er diese Gegenleistung schon erbracht hat (z.b. Rücksendung der Ware oder ähnliches). Ich lese dies so, dass der Anwalt dies aber bezweifelt :D
Aus dem Schreiben des Anwaltes von vor ca. 6 Wochen geht ja hervor, dass sein Mandant die Ware hat, die aber defekt sei....dies zig Zeugen bestätigen könnten. Von daher wird der Anwalt nicht zweifeln, sondern es wissen. Es sei denn es ist eine andere Gegenleistung gemeint. Wird wohl ein Punkt sein, der angekreuzt sein muss, da der Mahnbescheid ansonsten nicht durchgeht.

Horror wäre natürlich, wenn das Paket inzwischen zugestellt worden sein soll. Irgendwas mit Abstellgenehmigung und irgendwo anders abgeworfen. Halte ich für unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Aber wie raus bekommen?

Aber: Wird wohl alles über eine Rechtschutz laufen. Heißt Käufer hat nichts zu verlieren und zieht das durch. Es wird meines Erachtens auf jeden Fall zu einem Verfahren kommen.
Dass war vor 6 Wochen... Der Anwalt zweifelt mMn an ob der Mandant die Ware zurückgeschickt hat bzw. ob das so läuft wie der Mandant dass will (Ware behalten aber Geld zurück).
Sofern es noch so ist, meldet man beim Gericht eine Forderung gegen jemanden an. Das Gericht prüft nicht ob diese rechtens ist !

Zu Abstellgenehmigungen etc.: hat irgendjemand dir gegenüber geäußert dass die Ware an dich zurück ging? hast Du sogar eine Tracking ? hast Du die Ware jemals begutachtet ?
Viele Berufe, und hier besonders RAs, arbeiten mit "smoke and mirrors". In deinem Fall wird Druck aufgebaut und dann erhöht bis Du einknickst. Im Moment erscheint es mir als würdest du "wackeln"

Wenn ich Du wäre würde ich widersprechen, zur Rücksendung der Ware auffordern und dann mal schauen was passiert. Ich kann mir gut vorstellen, dass der RA der Gegenseite von einer Klage abraten wird bzw. sie mitmacht zum kassieren.
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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Im Endeffekt einfach die Klagebegründung abwarten und dann ggf. zum Anwalt. Vorher kann ein Anwalt eh nix machen.

Mit der erbrachten Gegenleistung ist sehr wahrscheinlich die Zahlung gemeint und nicht die Rücksendung der Ware.

Also: Du bist verpflichtet Kunde fehlerfrei Ware zu liefern. Kunde ist verpflichtet zu zahlen.

Kunde hat gezahlt und seine Gegenleistung erbracht, hat aber noch keine einwandfreie Ware. (Ein Zustand an dem er aber selbst Schuld ist)
Roemer
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

daytrader hat geschrieben: 20. Jul 2021 11:58 Dann wäre ja auch langsam der Zeitpunkt gekommen sich einen eigenen Anwalt zu suchen. Ich war noch nie vor Gericht. Ein erfahrener Anwalt würde mich wohl schon rein von den Formalitäten her nass machen.
Vor Eingang der Klageschrift machst Du gar nix.

Dein "etwaiger" Anwalt bekommt für den Schriftsatz + Terminsgebühr max. 140 Tacken. Dafür findest Du keine Leuchte. In größeren Kanzleien müssen das die Neulinge machen.
Die lesen sich 5 Minuten vor Terminsbeginn das erste Mal den Fall durch und fallen durch permanentes Schweigen auf. Die haben auch nullkommanull Erfahrung in Prozeßrecht, obwohl der Richter davon ausgeht.
Als ohne Vertretung Erscheinender kannste den Richter alles fragen. :-)
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Zu Abstellgenehmigungen etc.: hat irgendjemand dir gegenüber geäußert dass die Ware an dich zurück ging? hast Du sogar eine Tracking ? hast Du die Ware jemals begutachtet ?
Der Anwalt hat geschrieben, dass sein Mandant die defekte Ware hat und die Rückabwicklung Zug um Zug fordert. Ich solle überweisen, dann würde zurück gesendet. Andernfalls ei der gewzungen das Mahnverfahren zu eröffnen. Habe ich damals schon nicht verstanden warum so rum!?
Ich habe dann erwidert, dass er das Gerät zur Prüfung an mich einsenden solle, zwecks Prüfung und ggf. Nachbesserung....wie schon seinem Mandanten mehrfach angeboten. Darauf hin passierte ca. 4 Wochen nichts. Heute der Mahnbescheid. Theoretisch könnte er die Ware in diesen 4 Wochen zurück gesendet haben und diese irgendwo falsch zugestellt worden sein. Halte ich für unwahrscheinlich, wäre aber wohl äußerst ungünstig und teuer, wenn vor Gericht ein Zustellbeleg vorgelegt wird....

Da mir der Anwalt aber nicht geantwortet hat, habe ich natürlich keine Trackingnummer etc. Wird aber im Ernstfall egal sein, ob ich die hatte oder nicht. Es zählt dann zugestellt.
Dein "etwaiger" Anwalt bekommt für den Schriftsatz + Terminsgebühr max. 140 Tacken. Dafür findest Du keine Leuchte. In größeren Kanzleien müssen das die Neulinge machen.
Die lesen sich 5 Minuten vor Terminsbeginn das erste Mal den Fall durch und fallen durch permanentes Schweigen auf. Die haben auch nullkommanull Erfahrung in Prozeßrecht, obwohl der Richter davon ausgeht.
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140 € für 800 km. Da wird so mancher noch übernachten wollen, wenn man das nicht an einem Tag runter reißen will.
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ist die Zeit die du hier bisher rein investiert hast (in Nachforschungen, hier schreiben, lesen) wirklich weniger wert als EVENTUELLE 140€ (minus den Stress vom ganzen)? Plus das was natürlich noch kommt.
cookie

Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Hatten wir alles schon. Ist tatsächlich zug um zug. Wir haben aber praktisch alle beschrieben, dass Du die Ware erst sehen musst, und dann nachbessern kannst. Dafür hast Du ein paar Versuche. Der Kunde kann nicht einfach außerhalb der Widerrufsfrist einen Widerruf auf angeblich "defekte" Ware abgeben, diese dann aber nicht zurücksenden wollen. Zug um Zug bedeutet auch dass er zurücksenden muss und keine "Vorkasse" deinerseits erfolgen muss. Weiterhin kann die Ware auch sehr gut durch ihn beschädigt worden sein und dies kann offensichtlich sein (z.b. die Vase ist nach 4 Wochen vom Regal gefallen).

So wie Du aber deine Situation schilderst solltest Du das Geld erstatten und unverzüglich um Rücksendung bitten. Sofern Du nichts zurück bekommst bzw. rauskommt dass Du nichts hiervon verschuldet hast, dreht sich das Ganze um und Du läufst Geld hinterher. Möglicherweise ist auch das Ganze aus dem Ruder gelaufen und der Streit um die paar € behindern bei deinen eigentlichen Geschäften ?

Ich hatte auch schon Fälle bei dem der Kunde offensichtlich ein stück S. war, ich aber dann doch erstattet habe um Ruhe zu haben...
kreien
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

daytrader hat geschrieben: 20. Jul 2021 11:45 Übersetzt mir bitte diesen Satz unter dem Mahnbescheid:
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, die aber erbracht sei.
Ich übersetze Mal als jemand, der keine großartigen Erfahrungen mit Mahnbescheiden als Empfänger hat.

"Der Kunde hat erklärt, dass der Anspruch auf Rückzahlung des vollen Kaufbetrages von einer Gegenleistung abhängt, die er erbracht hat." Welche Gegenleistung hat er erbracht? Für mein Verständnis wäre, das in etwa die Rückgabe der Ware etc. Aber er hat doch gar nichts erbracht, außer per Mail zu fordern, zu drohen und Paypal einzuschalten!?
Mich wundert, dass hier im Thread so wenig Fachwissen vorhanden ist. Die oben zitierte Erklärung des Antragstellers ist die Voraussetzung, damit die Forderung im Mahnverfahren überhaupt erst durchgesetzt werden kann. Außer im Spezialfall Schadenersatzanspruch muss die Gegenleistung bereits erbracht sein, sonst kommt das Mahnverfahren aus formalen Gründen gar nicht erst in Gang. Steht so in einem jeden gerichtlichen Mahnbescheid drin. Jeder, der schon mal so ein Formular ausgefüllt hat, weiß das auch.

1. Ich finde nicht, dass du hier im Forum gut beraten bist. Lasse dich umgehend von einem Rechtsanwalt professionell begleiten, das ist bei relativ kleinen Streitwerten leider nicht immer kurzfristig machbar. Du bist gerade dabei, das Ding in den Sand zu setzen.

2. Wie bereits hier im Thread von mir erwähnt, können bereits Mahnbescheide in die Schufa und Schuldnerverzeichnisse eingemeldet werden, Vollstreckungsbescheide sowieso. Das AG-Urteil kann auch zu einem Eintrag ins öffentliche Schuldnerverzeichnis führen - mit irgendeinem der vorgenannten Einträge bist du Schufa-tot, was eine erhebliche Kreditgefährdung und Störung der Beziehung zur Geschäftsbank nach sich zieht, Letztere fragen regelmäßig automatisiert den Score ab. Wenn der gegnerische Anwalt viel Inkasso macht, kann es sein, dass er Vertragspartner (Mitglied) bei der Schufa ist. Diese Mitgliedschaft dient der Einmeldung gegnerischer unbestrittener Forderungen - unseriöse Protagonisten veranlassen dies auch bei bestrittenen Forderungen.
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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

140 € für 800 km. Da wird so mancher noch übernachten wollen, wenn man das nicht an einem Tag runter reißen will.
Reisekosten für auswärtige Anwälte sind im Normalfall nur in der Höhe Erstattungsfähig wie die eines Anwalts aus dem entferntesten Ort im gleichen Gerichtsbezirk.
https://mkg-online.de/2018/08/01/bgh-be ... n-anwalts/

Deshalb beauftragen die meisten Anwälte von auswärts dann einen Kollegen vor Ort mit dem Vortrag vor Gericht.

Ob du jetzt noch nen Rückzieher machst, musst du selbst entscheiden, aber Anwaltskosten und Kosten für den Mahnbescheid sind eh schon angefallen.

Steckst du zurück wird er die einklagen und wenn du dich weigerst die zu zahlen gehts dann wieder vor Gericht und das macht bei dem Streitwert keinen Unterschied. Also jetzt zurückzustecken macht eigentlich nur dann Sinn, wenn du auch bereit bist alle Kosten des Gegeners bis jetzt zu bezahlen.
2. Wie bereits hier im Thread von mir erwähnt, können bereits Mahnbescheide in die Schufa und Schuldnerverzeichnisse eingemeldet werden, Vollstreckungsbescheide sowieso.Das AG-Urteil kann auch zu einem Eintrag ins öffentliche Schuldnerverzeichnis führen
Widersprochene Forderungen können legal gar nirgends eingetragen werden. Und wenn er ein Urteil kassiert und anschließend fristgerecht bezahlt, dann passiert auch nichts.

Also du bist ja ein einfacher Prozessgegner, dir kann man wilde Forderungen schicken und du steckst sofort zurück, weil du Angst um deine Schufa hast. Das wäre ja noch schöner, wenn man so Leute von Rechtsstreitigkeiten abhalten könnte. Wie du selbst schon sagst: wenig Fachwissen hier vorhanden....

Das irgendjemand widerrechtlich bestrittene Forderungen anmeldet gibts natürlich, aber da kann man sich auch entsprechend wehren.
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