Hallo,
kurz sicherheitshalber gefragt.
der deutsche Hersteller A sendet im Auftrag des deutschen Händler B Ware direkt zu dessen Kunden C in der EU.
Berechnet der deutsche Hersteller A dem deutschen Händler B:
a) die deutsche MWSt (und der Händler B dem Kunden C die ausländische MWSt)
oder
b) die ausländische MWSt, da der Hersteller A aktiv ein Paket in die EU sendet?
Vielen Dank
Johannes
OSS Verfahren Dropshipping: deutscher Hersteller + Händler & EU Kunde
Re: OSS Verfahren Dropshipping: deutscher Hersteller + Händler & EU Kunde
Beim Kunden C handelt es sich per Definition um eine "Privatperson", oder?
Re: OSS Verfahren Dropshipping: deutscher Hersteller + Händler & EU Kunde
Ich denke schon einige Zeit über diese Fragen nach ... leider weiß ich die Antwort aber nicht, inbesondere weil sich durch den OSS und kurz zuvor durch die Quickfixes bei Reihengeschäften einiges ändert (zumindest zuvor wäre eine Variante C [innergemeinschaftliche Lieferung sowie zwingende Registrierung im Kundenland, da Versandhandelsregelung in diesem Fall nicht greift) denkbar gewesen.
Eine sehr gute Seite zum Thema findest Du hier:
https://reihengeschaeftrechner.de/one-stop-shop.html
Fur den DAU-mäßig aufbereiteten Konfigurator werden allerdings 100 Euro (dann inkl. OSS) fällig.
Eine sehr gute Seite zum Thema findest Du hier:
https://reihengeschaeftrechner.de/one-stop-shop.html
Fur den DAU-mäßig aufbereiteten Konfigurator werden allerdings 100 Euro (dann inkl. OSS) fällig.
Re: OSS Verfahren Dropshipping: deutscher Hersteller + Händler & EU Kunde
Steht aber sauber aufbereitet (recht weit unten) auf der verlinkten Seite: B berechnet A deutsche MwSt., A berechnet C (Privatperson), niederländische MwSt.
Re: OSS Verfahren Dropshipping: deutscher Hersteller + Händler & EU Kunde
Ja, das habe ich natürlich eh auch gesehen, aber der Begleittext passt mir hier nicht ganz ins Konzept bzw. auch nur teilweise zur Skizze (dass B/D1 einen innergemeinschaftlichen Erwerb in DE erklären muß und sich auch in NL steuerlich registrieren muß), wo ich meine dass es hier durch den OSS auch Vereinfachungen gab.
Oder wie siehst Du das?
Oder wie siehst Du das?
Re: OSS Verfahren Dropshipping: deutscher Hersteller + Händler & EU Kunde
Vielen Dank für den guten Link!
Ich lese es auch so, als wenn sich der Hersteller A beim Verkäufer B nachfragen muss, auf welche steuerliche Art er den Artikel ins EU-Ausland verkauft hat.
Ich lese es auch so, als wenn sich der Hersteller A beim Verkäufer B nachfragen muss, auf welche steuerliche Art er den Artikel ins EU-Ausland verkauft hat.
Re: OSS Verfahren Dropshipping: deutscher Hersteller + Händler & EU Kunde
Ich nehme mal an Du bist B, oder?
Wenn Du B (D1) bist und beim Hersteller A (D2) bestellst, würde dieser im Normalfall einfach ein OSS-Rechnung fabrizieren.
Insbesondere wenn man quasi automatisiert (Shop, Plattform etc.) bestellt.
Ich kann mir nicht vorstellen dass man A (D2) daraus einen Strick drehen kann, denn es ist - ohne weitere Informationen - schwierig bis unmöglich für A (D2) zu erkennen dass sich kein herkömmliches Geschäft dahinter verbirgt.
Das Problem, wenn man nicht gezielt das Reihengeschäft berücksichtigt, dürfte dann "lediglich" auf Deiner (B/D1) Seite liegen, vor allem schon deswegen, weil Du von A/D2 eine Rechnung bekommst die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (da einerseits eine "fremde" Mehrwertsteuer, und andererseits OSS-Steuerausweise nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen). Und eine nicht abziehbare Vorsteuer allein macht ein Geschäft oft schon uninteressant.
Wenn es tatsächlich keine alternative Möglichkeit gibt und das ganze so stimmt, dann wäre dieses Geschäft in den meisten Fällen faktisch undurchführbar (da sowohl Variante a als auch Variante b nicht möglich sind ohne dass jemand, im wesentlichen der Händler, einen Fehler begeht).
Denn wenn Du (B/D1) Dich dafür im Zielland steuerlich registrieren mußt (da OSS scheinbar hier ungeeignet ist), wird das in vielen Fällen die Sache uninteressant machen. Denn die bürokratische Hürde der steuerlichen Registrierung im Zielland wird man sich nur dann antun, wenn man dann tatsächlich auch große Umsätze drüberlaufen lassen kann.
Das System ist eigentlich total pervers.
Interessant auch hier die Info die der Ersteller dieser Reihengeschäfts-Webseite auf seiner Homepage hat, dass er bei einem Steuerberater 3 solche Fragen gestellt hat (so wie Du hier 1 Frage gestellt hast) und für die Antwort ein Recherchehonorar von 1.705 Euro anfiel.
Wenn Du B (D1) bist und beim Hersteller A (D2) bestellst, würde dieser im Normalfall einfach ein OSS-Rechnung fabrizieren.
Insbesondere wenn man quasi automatisiert (Shop, Plattform etc.) bestellt.
Ich kann mir nicht vorstellen dass man A (D2) daraus einen Strick drehen kann, denn es ist - ohne weitere Informationen - schwierig bis unmöglich für A (D2) zu erkennen dass sich kein herkömmliches Geschäft dahinter verbirgt.
Das Problem, wenn man nicht gezielt das Reihengeschäft berücksichtigt, dürfte dann "lediglich" auf Deiner (B/D1) Seite liegen, vor allem schon deswegen, weil Du von A/D2 eine Rechnung bekommst die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (da einerseits eine "fremde" Mehrwertsteuer, und andererseits OSS-Steuerausweise nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen). Und eine nicht abziehbare Vorsteuer allein macht ein Geschäft oft schon uninteressant.
Wenn es tatsächlich keine alternative Möglichkeit gibt und das ganze so stimmt, dann wäre dieses Geschäft in den meisten Fällen faktisch undurchführbar (da sowohl Variante a als auch Variante b nicht möglich sind ohne dass jemand, im wesentlichen der Händler, einen Fehler begeht).
Denn wenn Du (B/D1) Dich dafür im Zielland steuerlich registrieren mußt (da OSS scheinbar hier ungeeignet ist), wird das in vielen Fällen die Sache uninteressant machen. Denn die bürokratische Hürde der steuerlichen Registrierung im Zielland wird man sich nur dann antun, wenn man dann tatsächlich auch große Umsätze drüberlaufen lassen kann.
Das System ist eigentlich total pervers.
Interessant auch hier die Info die der Ersteller dieser Reihengeschäfts-Webseite auf seiner Homepage hat, dass er bei einem Steuerberater 3 solche Fragen gestellt hat (so wie Du hier 1 Frage gestellt hast) und für die Antwort ein Recherchehonorar von 1.705 Euro anfiel.
Re: OSS Verfahren Dropshipping: deutscher Hersteller + Händler & EU Kunde
Nein, ich bin der Hersteller A.
Der jetzt natürlich Angst hat, später mal Unmengen Steuern nachzahlen zu müssen und / oder auch direkt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommen könnte.
Der jetzt natürlich Angst hat, später mal Unmengen Steuern nachzahlen zu müssen und / oder auch direkt eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung bekommen könnte.
Re: OSS Verfahren Dropshipping: deutscher Hersteller + Händler & EU Kunde
Ich habe grade meine Rechnungs-DB durchforstet.
Es ist zwar vergleichsweise selten, aber ich habe eine dreistellige Anzahl an Rechnungen gefunden bei denen EU-Rechnungsland und EU-Lieferland unterschiedlich sind (Besteuerung wurde ausschließlich nach Lieferland vorgenommen).
Möglicherweise sind hier auch um Reihen- oder Dreiecksgeschäfts dabei. Aber wenn es hier die Pflicht gibt das zu prüfen bzw. auszuschließen, frage ich mich wie das gehen soll.
Vor allem weil das ja fast durchwegs Aufträge sind die automatisiert reinkommen, es mit dem Käufer daher faktisch gar keinen Kontakt gibt und ich diese daher durchwegs als "Privatkunde" behandle.
Aber in Deinem Fall kannst Du Dich - im Fall des Falles - schwer auf Unwissenheit berufen, da Dir die Verkaufs- und Lieferwege offensichtlich bekannt bekannt waren.
Es ist zwar vergleichsweise selten, aber ich habe eine dreistellige Anzahl an Rechnungen gefunden bei denen EU-Rechnungsland und EU-Lieferland unterschiedlich sind (Besteuerung wurde ausschließlich nach Lieferland vorgenommen).
Möglicherweise sind hier auch um Reihen- oder Dreiecksgeschäfts dabei. Aber wenn es hier die Pflicht gibt das zu prüfen bzw. auszuschließen, frage ich mich wie das gehen soll.
Vor allem weil das ja fast durchwegs Aufträge sind die automatisiert reinkommen, es mit dem Käufer daher faktisch gar keinen Kontakt gibt und ich diese daher durchwegs als "Privatkunde" behandle.
Aber in Deinem Fall kannst Du Dich - im Fall des Falles - schwer auf Unwissenheit berufen, da Dir die Verkaufs- und Lieferwege offensichtlich bekannt bekannt waren.
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