Quelle: https://community.ebay.de/t5/eBay-Mitte ... -p/4052230Liebe eBay-Verkäufer,
letztes Jahr haben wir Sie über die Schritte informiert, die Sie unternehmen müssen, um für den Fall gerüstet zu sein, dass es zu einem No-Deal-Brexit kommt, also für den Fall, dass das Vereinigte Königreich zum 31. Januar 2020 ohne Austrittsabkommen aus der EU austritt.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es im Januar 2020 nicht zu einem No-Deal-Brexit kommen.
Nach den Parlamentswahlen plant das Vereinigte Königreich zwar derzeit, die Europäische Union am 31. Januar 2020 zu verlassen. Wir gehen aber davon aus, dass das Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ratifiziert werden wird. Damit werden die Übergangsregelungen, denen zufolge die Zoll- und Binnenmarktregelungen der EU wahrscheinlich bis Ende Dezember 2020 in Kraft bleiben, weiterhin bestehen.
Das bedeutet für Sie, dass es bis Ende 2020 voraussichtlich bei den bisherigen Regelungen für Ihre Verkäufe ins Vereinigte Königreich bleiben wird.
Wir werden die Situation in den kommenden Monaten weiter beobachten und Sie über die neuesten Empfehlungen der Regierung zur Vorbereitung auf den Brexit auf dem Laufenden halten. Weitere Informationen finden Sie im Verkäuferportal.
Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
Im Verkäuferportal findet sich folgender Text (Stand 28.01.2020 08:00)
Quelle: https://verkaeuferportal.ebay.de/brexitVorbereitung auf den Brexit
Das Vereinigte Königreich plant derzeit, am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union auszutreten. Gesetzt den Fall, dass das Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ratifiziert wird, wird es Übergangsregelungen geben. Das würde bedeuten, dass die Zoll- und Binnenmarktvorschriften der EU bis Ende Dezember 2020 in Kraft bleiben werden.
Einige von Ihnen haben sich möglicherweise auf einen No-Deal-Brexit am 31. Januar vorbereitet. Ein solcher No-Deal-Brexit hätte wesentliche Änderungen bei den momentan geltenden Handelsregelungen zur Folge. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dieser Fall nicht eintreten und die bisherigen Regelungen bis Ende 2020 in Kraft bleiben.
Was passiert nach dem Dezember 2020?
Sollte es nicht zu einem No-Deal-Brexit kommen und die bisherigen Regelungen bleiben bis Ende 2020 in Kraft, werden das Vereinigte Königreich und die EU darüber verhandeln, welche Handelsregelungen nach dem Übergangszeitraum gelten sollen. Sobald wir mehr darüber wissen, werden wir Sie informieren.
Könnte der Übergangszeitraum verlängert werden?
Sollte es nicht zu einem No-Deal-Brexit kommen und die bisherigen Regelungen bleiben bis Ende 2020 in Kraft, hat das Vereinigte Königreich das Recht, den Übergangszeitraum über Dezember 2020 hinaus zu verlängern. Nach ihren bisherigen Aussagen hat die Regierung des Vereinigten Königreichs dies aber nicht vor. Es empfiehlt sich daher, dieses Datum als Grundlage für weitere Planungen heranzuziehen.
Was gibt es in Vorbereitung auf den Brexit als Nächstes zu tun?
Der Brexit wird nach Ablauf des Übergangszeitraums mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Änderungen bei den Handelsregelungen mit sich bringen. Wie diese Änderungen genau aussehen, werden wir aber erst wissen, wenn sich das Vereinigte Königreich und die EU geeinigt haben. Wir werden die Situation in den kommenden Monaten weiter beobachten und Sie auf dem Laufenden halten.