Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

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Hallöchen
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Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Hallo Zusammen und danke für die Aufnahme hier im Forum.

Ich verkaufe schon lange auf Ebay Kleinanzeigen, jedoch bisher immer im privaten Rahmen, bzw. alte Gegenstände von mir etc.
Die letzten Monate schaue ich jedoch oft nach Angeboten und verkaufen diese dann mit Gewinn.
Da ich zukünftig keine Probleme mit dem Finanzamt haben möchte, werde ich diese Wochen ein Kleingewerbe anmelden.

Hieraus stellen sich für mich ein paar Fragen die ich mir bisher noch nicht beantworten konnte.

Kurz zu mir:
Bin 26, Vollzeitstudent und eigenständig Krankenversichert. Ich bekomme Ausbildungsförderung (BAföG) und darf dementsprechend nur 450 EUR mtl. bzw. 5.400 EUR jährlich dazu verdienen, damit ich keine Abzüge bekomme, bzw. die Einnahmen nicht von meiner Förderung abgezogen werden. Zusätzlich darf ich maximal ein Vermögen in Höhe von 8.200 EUR vorweisen. Bei den folgenden Aufführungen gehts für mich hauptsächlich darum meinen Gewinn zu schmälern. Ich muss wie gesagt unter den 5.400 EUR bleiben und komme daher eh nicht an die Einkommenssteuergrenze. Lediglich den Umsatz muss ich bzgl. Umsatzsteuer im Blick behalten, sollte aber kein Problem sein.

Einkommen
Mein Einkommen ergibt sich aus meinen Einnahmen - Ausgaben - Kosten, richtig? Das heißt, sollte ich zum Ende des Jahres über den 5.400 EUR liegen, kann ich dann einfach noch zusätzliche Verkaufsgüter einkaufen um damit meinen Gewinn zu verringern? Sprich ich habe am Ende des Jahres einen Gewinn von angenommen 6.000 EUR, kann ich dann z.B. noch eine Kaffeemaschine i.H.v 600 EUR einkaufen und damit meinen Gewinn auf die 5.400 EUR drücken? Falls das so korrekt ist, wie weise ich nach, dass die Maschine zum Weiterverkauf erworben habe und nicht einfach danach privat nutze? Oder wie wäre das Szenario wenn ich mich im Folgejahr tatsächlich dazu entscheide die Maschine nicht zu verkaufen und ich diese aber ja bereits als "Verlust" im letzten Jahr eingetragen habe?

Kosten
Was darf ich als Kosten gegen meinen Gewinn rechnen? Gibt es diesbezüglich bestimmte Pauschalen? Angenommen ich versende ein Paket, dann kostet mich das die Versandkosten, den Karton, sowie weiteres Verpackungsmaterial, Toner, Drucker etc. Die Versandkosten von z.B. DHL sind ja eindeutig, diese würde ich dann von meinem Gewinn abziehen. Nur wie berechne ich den Karton, den Kleber etc. Gibts da etwas pauschales? Ich kaufe ja z.B. nicht jedes mal einen Karton, oft hat man aus dem Einkauf ja einen über.

Abschreibungen
Darf ich als Kleinunternehmer abschreiben? Ich habe z.B. einen Laptop, einen Festrechner, 3 Bildschirme, Drucker, Schreibtisch etc. diese nutze ich ja privat, für die Uni und auch dann für mein Kleingewerbe. Darf ich diese Dinge über die offiziellen Tabellen abschreiben und wenn ja, in welcher Höhe, da ich diese ja nicht nur gewerblich nutze? Wie siehts aus mit Dingen die ich bereits vor meinem Gewerbe gekauft habe, jetzt aber auch für mein Gewerbe nutze (mein PC, Drucker, Laptop etc.)? Was ist mit Strom, Wasser etc. darf ich davon anteilige Kosten abschreiben, bzw. als Kosten eintragen? Wenn ich sowas abschreiben darf, schmälert dies dann einfach meinen Gewinn?

Verluste
Darf ich alle Verluste direkt gegen meinen Gewinn rechnen? Beispiel: Ich kaufe einen PC auf Amazon zzgl. 5,99 EUR Versandkosten. Ich entscheide mich den PC zurückzuschicken und bekomme ja die Versandkosten nicht erstattet. Darf ich sowas dann von meinem Gewinn abziehen?

Konto und Zahlungen
Ich habe mir ein neues Konto bei "N26" angelegt, da man ja geschäftliche und private Zahlungen trennen soll. Zusätzlich werde ich mir ein weiteres PayPal-Konto anlegen. Nun ist das Problem, dass ich kein großes eigenes Vermögen habe und auch nicht haben darf (BAföG). Daher habe ich bisher immer alles über meine Kreditkarte gekauft und zugesehen dass ich das Geld innerhalb des "kostenlosen Kreditzeitraums" verkauft habe und somit keine Zinsen zahlen musste und kein großes Vermögen brauchte. Nun brauche ich dann ja ebenfalls eine weitere Kreditkarte um das ganze zu trennen. Könnt Ihr da etwas empfehlen, bzw. bekomme ich als Student überhaupt noch eine Karte mit Kreditrahmen von min. 5.000 EUR? Bei meiner alten Karte bin ich schon sehr lange Kunde, habe vorher eine Ausbildung gemacht und auch angestellt gearbeitet, daher war das damals kein Problem. Wie das bei einer neuen Karte aussieht weiß ich nicht. Ich wüsste aber auch nicht wie ich auf meiner aktuellen Kreditkarte (Barclaycard) privates und geschäftliches vernünftig trennen soll.

Gewährleistung / Garantie
Als Gewerbebetreibender muss ich Gewährleistung bieten, diese darf ich bei Gebrauchtware auf 1 Jahr verkürzen. Bleibt hier die Beweislastumkehr bei 6 Monaten, oder verringert sich diese ebenfalls auf 3 Monate? Wie sieht es aus mit Herstellergarantie. Angenommen ich kaufe selbst B-Ware ein. Stelle dann fest, dass das Gerät aber eigentlich neu ist. Darf ich dieses Gerät dann als Neu verkaufen und muss der Hersteller dann Garantie geben, da ich es als Neu deklariert habe? Generell wäre es für mich ja sehr zu begrüßen, dass der Hersteller Garantie bietet damit ich das Risiko verringern kann, dass der Kunde bei mir Gewährleistungsansprüche stellt. Und wie sieht es bei einer Reklamation aus? Angenommen ich habe den Artikel eigenständig bei Amazon gekauft, falls der Käufer nun einen Gewährleistungsanspruch stellt, darf ich dann zusätzlich einen Gewährlesitungsanspruch bei Amazon stellen? Oder hat man als Händler selber keinen Gewährleistungsanspruch auf Waren die man einkauft?

Uff doch ganz schön lang geworden. Dachte eigentlich dass das ganze total transparent und einfach ist, je mehr ich drüber nachdenke fallen mir jedoch mehr Fragen ein. Ich möchte jedoch gerne von Beginn an alles richtig machen.

Freue mich sehr über Rückmeldungen und hoffe, dass ich als Gegenleistung zukünftig anderen hier helfen kann.
Danke!


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Slater
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Ich würde einen Steuerberater aufsuchen, denn auf Grund deiner bisherigen Kenntnisse wirst Du den auf jeden Fall benötigen.
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fossi
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Hi!

Das ist in der Tat ein langer Beitrag mit vielen Fragen geworden, an denen man merkt, daß du wirklich gaaaaaanz am Anfang stehst. :-)

Buchhaltung: bei den paar Kröten reicht eine einfache Einnahmeüberschussrechnungen und natürlich kannst du Kosten geltend machen, insofern sie für das Gewerbe Sinn machen und wenn Belege dafür da sind. Klebeband rechnest du dabei nicht in 30cm = x Cent je Paket, sondern in der Summe. Kauf 12 Rollen für 6€ und du hast 6€ Kosten. Kosten erfinden, z.B. durch die Benutzung gebrauchter Kartons, ist aber nicht möglich. Kleiner Seitenhieb: lizensieren musst du den Kram sowieso, siehe Verpackungsregister.org .

Abschreibungen: Klar, solange es plausibel ist, Belege da sind und diese am besten auf den Firmennamen laufen. Mit einem Kleinunternehmen und deinem angedachten Ziel wäre ein Firmengebäude, Ferrari oder eine neue Saunalandschaft im Firmengarten aber schon ziemlich unglaubwürdig. Auch Dinge, die du bereits privat besitzt und benutzt, sind im Nachhinein schwierig abzusetzen und wenn überhaupt, dann eh nur anteilsmäßig, dies noch runtergerechnet auf den aktuellen Zeitwert. Kurz gesagt: sowas ist immer Murks.

Zu deinem Punkt "Verluste": natürlich kannst du Ausgaben, insofern sie durch das Gewerbe entstanden sind, gewinnmindern in der Buchhaltung abziehen. Zu deinem Beispiel mit dem Rückversand mag ich allerdings anmerken, daß das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt und du als Gewerbetreibender häufig nichtmal zurücksenden kannst.

Im Bezug auf die letzten 3 Punkte wäre ein Gespräch mit einem Steuerberater, Wirtschaftsförderung oder Ähnlichem sicher sinnvoll.
Dir scheint jegliches Wissen zu dem Thema zu fehlen. Leider nicht sonderlich optimal für den Start in die Selbstständigkeit.

Konto / Zahlungen:
Egal ob billige Direktbank oder die Sparkasse vor Ort - Hauptsache du trennst ganz klar Gewerbe / Privat und zwar überall, sprich beim Konto, PayPal, und ja, auch eBay/Amazon/Sonstwas-Accounts. Wenn du das nicht deutlich trennst, gibts erstens Chaos in der Buchhaltung, zweitens garantiert Probleme bei der ersten Steuerprüfung, da dann plötzlich alle Einnahmen als gewerblich angesehen werden können usw.

Kreditkarte mit hohen Rahmen? Nunja, schwierig aber machbar. Bei der Advanzia Bank gibts die Mastercard als gebührenfreie Version, solange du pünktlich alles begleichst und kein Bargeld mit ziehst. Bei der steigt das Volumen jeden Monat bis auf letztlich mehrere Tausend Euro. Die meisten anderen "kostenlosen" Karten sind hingegen oft Debitkarten und ziehen die Beträge sofort vom Konto ein.
Ehrlich? Ware auf Kreditkarte auf Pump kaufen ist nicht gerade die beste Idee. Was, wenn du die Ware nicht los bekommst?

Gewährleistung: Bitte lies dich erstmal genauer zu den Begrifflichkeiten ein. Eine gesetzliche Gewährleistung hat nichts mit einer freiwilligen Garantie zu tun.


Zum Punkt "maximal 5400€": Ich will ehrlich sein.
Wieso möchte man für 450€ im Monat das Risiko und die Kosten einer Selbstständigkeit ans Bein fesseln?
Du redest da von einem Gewinn, der reicht bei vielen Selbstständigen nichtmal für die Krankenkasse!

Eventuell eine Möglichkeit, die man im Bezug auf Bafög usw aber prüfen müsste: eine Kapitalgellschaft (UG) + nur geringe Auszahlungen als Geschäftsführer.
Damit kannst du monatlich recht einfach unter deinem erlaubten Level bleiben und der Rest wandert erstmal als Kapital in die Mini GmbH. Läufts aber nicht, hast du grob 2000-3000€ für Gründung, Eintragung, Auflösung, Notarkosten usw in den Wind geschossen.



Eine bessere Alternative wäre in meinen Augen aber definitiv ein Minijob, egal wo. Ohne große Risiken, keine Kosten, kein Papierkram...
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

@fossi Vielen Dank für Deine sehr ausführliche Rückmeldung. In der Tat fehlt mir sehr viel Grundwissen. Ich bin zwar tatsächlich gelernter Kaufmann doch was wir da in der Schule gelernt haben - naja egal.
In jedem Fall hatte ich mir das ganze mit der vereinfachten Buchführung weniger aufwendig vorgestellt. Sind ja doch sehr viele auf EbayKleinanzeigen als gewerbliche Anbieter unterwegs, obs von denen jeder richtig macht, sei mal dahin gestellt.

Mir machts Spaß Dinge auf EbayKleinanzeigen zu verkaufen. Ich hätte auch gar keine konkreten Bedenken wegen Steuerhinterziehung, da ich eh viel zu wenig Gewinn mache, jedoch bin ich dann ja trotzdem als "Scheinprivater" unterwegs und komme meine eigentlichen Pflichten nicht nach (Gewährleistung, Rechnungsstellung, Impressum). Schwärzt mich jemand an, warum auch immer, dann würde am Ende zwar rauskommen, dass ich keine Steuern hätte zahlen müssen, jedoch wüsste ich nicht wie ich alte "Geschäfte" von vor einigen Jahren überhaupt belegen soll. Auch wenn's damals überhaupt nicht gewerblich war, ist man erstmal in der Prüfung dann muss man vermutlich alles nachweisen?

Das mit dem Widerrufsrecht war mir nicht bekannt, daher hatte ich bisher auch keine Bedenken bzgl. Kauf auf Kredit. Bin ich es nicht losgeworden dann habe ich es zurück geschickt. Darf ich denn als Privatperson überhaupt noch Waren einkaufen oder muss ich dies wenn direkt über mein Unternehmen einkaufen, welches ich als Einzelunternehmer aber ja so so ich selbst bin? Ich hätte bei Amazon jetzt beispielsweise einfach mein neu eröffnetes Bankkonto hinterlegt und darüber den Kauf getätigt, also über meinen alten Amazon Account.

Das ganze scheint jedoch aufwendiger zu sein als ich bisher gedacht habe. Gerne würde ich jedoch die Gewinne der letzten zwei Monate korrekt behandeln. Es geht nicht um viel Geld aber schaut da jemand genau drüber, dann könnten diese Verkäufe vermutlich als gewerblich angesehen werden. Schwierigkeiten möchte ich mir nicht einbrocken.

Das bzgl. Gewährleistung / Garantie verstehe ich nicht ganz. Mir ist der Unterschied durchaus bekannt. Ich sehe jedoch in meine Text auch keinen entsprechend Widerspruch?

Ansonsten machts trotzdem eventuell doch mehr Sinn über einen normalen 450 EUR Job nachzudenken, war aber eigentlich nicht das was ich erreichen wollte.
Vermutlich habe ich das ganze etwas sehr naiv angehen lassen :-}
Slater
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Zitat: "Ich hätte auch gar keine konkreten Bedenken wegen Steuerhinterziehung, da ich eh viel zu wenig Gewinn mache".
Wenn man bei Ebay mit einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft und kein Gewerbe angemeldet hat, ist wohl die Absicht der Steuerhinterziehung offensichtlich.
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Wenn man bei Ebay mit einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft und kein Gewerbe angemeldet hat, ist wohl die Absicht der Steuerhinterziehung offensichtlich.
Naja aber als Student habe ich ja kein Einkommen. Meine Gewinne liegen weit unter der Einkommenssteuergrenze, faktisch hätte ich demnach ja so oder so keine Steuern zahlen müssen und daher auch keine hinterzogen. Sei es drum, zumindest möchte ich meine Verkäufe der letzten zwei Monate, die mir ziemlich sicher als gewerblich gewertet werden könnten, korrekt abwickeln. Das geht aber ja nur mit einer rückwirkenden Gewerbeanmeldung (ggf. Zahlung Bußgeld) und einer vernünftigen Buchhaltung für dieses Jahr.
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Du kannst in Deutschland kein Handelsgewerbe betreiben ohne eine Gewerbeanmeldung. Das Gewerbeamt informiert dann automatisch das Finanzamt. Ein Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt ist somit unumgänglich. Selbst als Kleinunternehmer hast Du die Pflicht eine Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen und diese korrekt an das Finanzamt elektronisch zu übertragen. Ob Du Steuern zahlen musst oder nicht, entscheidet das Finanzamt und nicht der Gewerbetreibende.
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fossi
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Hallöchen hat geschrieben: 4. Mai 2021 13:02 Meine Gewinne liegen weit unter der Einkommenssteuergrenze, faktisch hätte ich demnach ja so oder so keine Steuern zahlen müssen und daher auch keine hinterzogen.
Selbst wenn keine Steuern anfallen würden, war die aber letztlich erst das Finanzamt sagt, hättest du immer noch deine Zwangsmitgliedschaften zu zahlen, z.B. bei der IHK, Lizenzgebühren für Verpackungen, etc. Zusätzlich missachtest du als "Priverblicher" deine Pflichten als Gewerbetreibender (Widerruf, Gewährleistung, vermutlich beachtest du nichtmal die Kennzeichnungspflichten / Impressum).

Bei einem Gewerbe geht es nicht nur um Steuern zahlen oder nicht, sondern man muss noch eine ganze Menge Drumherum beachten.
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Deswegen möchte ich ja auch ein Gewerbe anmelden. Trotzdem ist es doch keine Steuerhinterziehung wenn bei Prüfung rauskommt, dass ich keine Steuern hätte zahlen müssen, oder etwa doch? Welche Steuern + Zinsen + Strafe muss ich denn dann zurückzahlen? (Es gibt dann ja gar keine steuerliche Summe als Grundlage?) Vermutlich gibt es eine Strafe weil ich gewerblich verkauft habe und mich jedoch nicht als gewerbetreibender kenntlich gemacht habe. Aber das sind doch zwei unterschiedliche paar Schuhe?
Würde es nur gerne genau verstehen weil Du oben schreibst, dass es offensichtlich ist, dass ich Steuern hinterziehe. Dann ist es ja nochmals umso wichtiger, dass ich jetzt alles grade rücke.

@fossi upps, da haben sich unsere Beiträge wohl überschnitten.

Nur was bleibt mir denn jetzt anderes übrig? Gewerbe anmelden, den Kunden aus den letzten beiden Monaten noch eine Rechnung zukommen lassen, Verpackungslizens anmelden und Buchführung machen. Andere Möglichkeit besteht doch eigentlich nicht, außer das ganze unter den Teppich zu kehren und zu hoffen, dass es niemanden interessiert. Da ist mir das Risiko jedoch zu hoch am Ende in eine komplette Prüfung zu komme und meine Verkäufe der letzten Jahre nachzuweisen, auch wenn diese nicht gewerblich waren. Wir reden übrigens von einem Gewinn von ca 1.800 EUR.
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Hallöchen hat geschrieben: 4. Mai 2021 13:50 Deswegen möchte ich ja auch ein Gewerbe anmelden. Trotzdem ist es doch keine Steuerhinterziehung wenn bei Prüfung rauskommt, dass ich keine Steuern hätte zahlen müssen, oder etwa doch? Welche Steuern + Zinsen + Strafe muss ich denn dann zurückzahlen? (Es gibt dann ja gar keine steuerliche Summe als Grundlage?) Vermutlich gibt es eine Strafe weil ich gewerblich verkauft habe und mich jedoch nicht als gewerbetreibender kenntlich gemacht habe. Aber das sind doch zwei unterschiedliche paar Schuhe?
Würde es nur gerne genau verstehen weil Du oben schreibst, dass es offensichtlich ist, dass ich Steuern hinterziehe. Dann ist es ja nochmals umso wichtiger, dass ich jetzt alles grade rücke.
Nach deutschem Recht ist es schon mal eine Ordnungswidrigkeit ein Gewerbe ohne Anmeldung zu betreiben. Weiterhin bist Du zur Abgabe von Steuererklärung nach AO verpflichtet. Es ist egal ob über oder unter 22k Umsatz. Im Bereich Ust versteht der Staat gar keinen Spass, und mir sind einige Fälle bekannt, bei der jemand in ein Gewerbe hineinstolperte, der Staat dies merkte, und dann mal schnell großzügig hunderttausende Zusatzumsatz hinzugeschätzt wurde. Resultat war die Privatinsolvenz.

Sofern rauskommt dass Du nichts schuldest hast Du Glück. Steuerhinterziehung kostet aber pro Monat 1 % Strafzinsen und je nachdem wo Du sitzt kommen 5 bis 30 Tagessätze pro 1000 € Steuerschuld hinzu. Ein Steuerstrafverfahren/Betriebsprüfung kostet richtig viel Geld wenn Du keine Ahnung hast (und von der Art wie Du Dinge umschreibst hast Du wenig Ahnung), und endet wie oben beschrieben schnell im Ruin.

Geh ein Gewerbe anmelden und gib dort "Kleinunternehmer" an, bleib mit deinen Umsätzen darunter, und Du wirst grundsätzlich in Ruhe gelassen. Hast Du höhere Umsätze / Gewinne ist das Gut für dich, ein Studium kann auch gerne 2 bis 3 Jahre länger dauern wenn Du dir nebenbei eine Existenz aufbaust, und von dem akadamischen BS praktisch dann unabhängig bist (Mein Studium habe ich komplette mit Onlinehandel finanziert). Dann kann dir auch Bafög egal sein.

Was Du im Moment vor hast, ist wie Russisches Roulette mit mindestens 5 Kugeln in der Trommel.
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fonprofi
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Nicht zu vergessen, jee es nach Artikeltypen, Meldepflichten, etwa WEEE, EAR, Batteriegesetz etc.
Hallöchen
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

cookie hat geschrieben: 4. Mai 2021 14:32 Was Du im Moment vor hast, ist wie Russisches Roulette mit mindestens 5 Kugeln in der Trommel.
@cookie Danke für die "harten" aber ehrlichen Worte. Privatinsolvenz schreckt natürlich erstmal ab und da möchte ich ganz sicher nicht hin. Du schreibst, dass das was ich vor habe wie russisches Roulette ist, welches Vorgehen meinst Du genau?

Denn eigentlich würde ich jetzt folgendes machen und hoffe damit den richtigen Weg zu gehen:

1. Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden (rückwirkend zum 01.02)
2. Alle Rechnungen für Einkäufe und Kosten zusammen suchen und Rechnungen erstellen. (Ohne Umsatzsteuer)
3. Den Pflichten nachkomme wie Verpackungslizenz, Impressum, Meldepflichten etc.
4. Einfache Buchführung vornehmen. Sprich meine Warenkäufe und Kosten (Versandkosten, Verpackungen etc.) gegen meinen Gewinn rechnen.
5. Am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen.

Liege ich damit grundsätzlich erstmal richtig um von nun an korrekt vorzugehen? Ob ich weiter Dinge verkaufe kann ich ja noch immer entscheiden, ich möchte jedoch wegen der "Peanuts" kein Risiko eingehen Stress mit Finanzamt und co. zu bekommen. Klar sowas hätte man sich vorher überlegen können, ich kann's aber ja nicht mehr ändern.

Eine andere korrekte Option gibts nicht, oder?
Ansonsten muss ich mal einen Steuerberater fragen, auch wenn's mich Geld kostet. Wird in jedem Fall weniger sein als der ganze andere drohende Stress.
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Hallöchen hat geschrieben: 4. Mai 2021 15:58
cookie hat geschrieben: 4. Mai 2021 14:32 Was Du im Moment vor hast, ist wie Russisches Roulette mit mindestens 5 Kugeln in der Trommel.
@cookie Danke für die "harten" aber ehrlichen Worte. Privatinsolvenz schreckt natürlich erstmal ab und da möchte ich ganz sicher nicht hin. Du schreibst, dass das was ich vor habe wie russisches Roulette ist, welches Vorgehen meinst Du genau?
Ich meinte sofern ohne Anmeldung und mit "ich lasse es drauf ankommen falls steuerlich etwas nicht läuft" - ich hätte alles lesen sollen.
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

@Hallöchen:

Wahre Geschichte aus meiner Vergangenheit:
Ich fing klein an, bot hin und wieder etwas an, ich kam auf den Geschmack, es wurde mehr und ich meldete ein Gewerbe an.
Später kam dann über den Umweg einer anderen Abteilung des FA die Mitteilung, ich wäre schon vor der Gewerbeanmeldung mit dem Ab und Zu - Anbieten gewerblich gewesen und sollte Erklärungen nachreichen.

Es kommt nämlich für das FA NICHT auf die tatsächlichen Verkäufe an, sondern auf die Anzahl der Angebote, wenn das Sortiment immer das selbe ist und auf die Häufigkeit der der Handelsaktivitäten.

Ich hatte damals einen guten Steuerberater, das FA hat dann meine Aktivitäten vor der Gewerbeanmeldung auch brav als private Aktivitäten anerkannt - das kann jedoch bei einem anderen FA auch entsprechend anders verlaufen !

Mein mittlerweile erwachsener Sohn kam dann mal mit der Idee um die Ecke, günstig Konsolenspiele im Netz zu kaufen und mit Gewinn wieder zu verkaufen, er wollte das erst einmal "ausprobieren", wie das so läuft und ob sich das lohnt.

Sein Gesicht hättest du mal sehen sollen, als ich ihm eröffnete, das es ein Ausprobieren so nicht gbt, schon ab dem ersten Artikel, den man erwirbt / herstellt mit der Absicht, durch Wiederverkauf einen Gewinn zu erzielen, gilt man als gewerblich!

Dabei kommt es nicht an, ob du TATSÄCHLICH Gewinn erzielst, alleine die Absicht zählt schon.


Von daher würde ich für deinen beabsichtigen Zuverdienst von 450 Euro tatsächlich ans Herz legen, einen Minijob zu suchen anstatt gewerblich zu handeln ...
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Figurenparadies hat geschrieben: 5. Mai 2021 10:22 ...

Von daher würde ich für deinen beabsichtigen Zuverdienst von 450 Euro tatsächlich ans Herz legen, einen Minijob zu suchen anstatt gewerblich zu handeln ...
Alles richtig!
Das mit dem Minijob ist aber halt momentan wegen der pandemischen Lage etwas schwierig aufgrund des Lockdowns...
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Hallöchen hat geschrieben: 4. Mai 2021 15:58 ....
1. Gewerbe als Kleinunternehmer anmelden (rückwirkend zum 01.02)
2. Alle Rechnungen für Einkäufe und Kosten zusammen suchen und Rechnungen erstellen. (Ohne Umsatzsteuer)
3. Den Pflichten nachkomme wie Verpackungslizenz, Impressum, Meldepflichten etc.
4. Einfache Buchführung vornehmen. Sprich meine Warenkäufe und Kosten (Versandkosten, Verpackungen etc.) gegen meinen Gewinn rechnen.
5. Am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen...
Man merkt vor allem an den Punkten 2 und 4, dass Du keinerlei Ahnung hast und somit als künftiger Jungunternehmer ohne Wissen große Risiken eingehst.
Es ist einfach grausam zu lesen, wie Du Umsatz, Ausgaben / Kosten, Ertrag / Gewinn (und Steuern) durcheinanderbringst! Kümmere dich zuerst mal um die kaufmännischen Basics. ( z.B. ist in den Rechnungen eines Kleinunternehmers sehr wohl die Umsatzsteuer enthalten, die aber nicht ausgewiesen wird).

Lese zuerst gründlich, was zur Gründung eines Unternehmens alles notwendig ist (vor allem Steuern und Recht), frage nach bei Fachleuten, wenn du was nicht verstanden hast und mach für DICH einen kompletten Businessplan (du wirst sehen, wie wenig übrig bleibt, wenn man alle Kosten dem Ertrag richtig gegenüberstellt) und DANN erst ein Unternehmen gründen. Ein solches zu betreiben ist viel mehr, als mal eben kurz was bei ebay / Kleinanzeigen zu verticken.

https://www.existenzgruender.de/DE/Grue ... 77046F4C27
https://www.ihk.de/themen/existenzgruen ... foerderung
https://smartbusinessplan.de/partner/sparkasse-de/

Ich wünsche dir trotz meiner großen Bedenken Erfolg bei deinem Vorhaben.
2001 - 2021 Onlinehändler u. Unternehmensberater - jetzt Privatier u. begeisterter RC-Regatta Segler
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

@Figurenparadies
Vielen Dank für die Infos. Ich kann also davon ausgehen, dass das Finanzamt, nach Gewerbeanmeldung, ebenfalls Informationen vor meiner Gewerbeanmeldung verlangt, bzw. diese ggf sogar eigenständig recherchiert? Ist das so gängig?

Ich habe lediglich auf Ebay Kleinanzeigen verkauft, sprich es gibt offiziell ja so oder so keine Historie zu meinen Verkäufen. Fragt das Finanzamt nun bei EbayKleinanzeigen an, muss EbayKleinanzeigen dann meine gesamten Nachrichtenverläufe offen legen? Ich selbst kann lediglich wenige Monate rückwirkend meine Nachrichten bei EbayKleinanzeigen verfolgen, EbayKleinanzeigen wird diese aber ja vermutlich intern weiterhin aufbewahren...

Das ganze würde aber ja im Umkehrschluss heißen, dass ich doch kein Gewerbe abschließen soll und den Gewinn nicht in der Steuererklärung abgebe. Ein gutes Gefühl hätte ich dabei ebenfalls nicht, auch wenn ich faktisch keine Steuern hinterziehen würde...

@dance auch danke für Deine Infos, auch wenn ich mir aktuell nicht ganz sicher bin an welcher Stelle ich das ganze jetzt total durcheinander bringe. Sicher benutze ich ggf. nicht immer den korrekten kaufmännischen Wortlaut, jedoch meine ich schon die einfache Buchführung, zumindest hauptsächlich, verstanden zu haben. Das mit der Umsatzsteuer ist mir auch bewusst, ich wollte bloß nicht alles komplett ausformulieren.
Danke auch für die Infolinks!

Hmm jetzt weiß ich ehrlich gesagt noch viel weniger was ich machen soll und was nicht... :roll:
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

FA fragt Umsätze nur ab wenn §22f Formular abgegeben wurde, also Amazon oder Ebay. Ebay-Kleinanzeigen ist wohl nicht beim FA auf dem Radar. Von alleine nachforschen werden diese nur sofern Sie dich prüfen durch die Steuerfahndung (dass ist aber ein extrem langer Weg, und Da bist Du mit deinen kleinen Verkäufen kein Kandidat)

Erstelle deine Buchhaltung gefälligst vernünftig. Anhand deiner Fragen lassen sich bestimmte Tendenzen ablesen wie Du dass möglicherweise handhaben willst. Kauf dir eine Buchhaltungssoftware wie T@x und mach alles richtig. Das Schlimmste was passieren kann ist, dass Du selbst-/oder unverschuldet ins Visier der Behörden gerätst.

Bei einem Bekannten von mir fiel auf, dass dieser fast ein Jahrzehnt seine Umsätze zu niedrig angegeben hatte, so dass er sich unwahr als Kleinunternehmer deklariert hatte. Das FA hat dann einfach alle Bankauszüge der letzten 10 Jahre von ihm angefordert und ihm klar gesagt, dass entweder er diese Sachen beibringt oder das FA dies tut. Im letzteren Fall kämen sämtliche Kosten hierfür auf ihn zu (vierstellig). Die "Steuerersparnis" brachte ihm Steuerprüfung/Strafverfahren/Insolvenz + eine gute Aussicht auf zumindest eine Bewährungsstrafe wenn nicht sogar Knast.
Hallöchen
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Re: Kleingewerbe für EbayKleinanzeigen und co.

Kann mir ggf. noch jemand eine gute (kostenlose) Buchhaltungssoftware empfehlen?

Habe mir schön über mehrere Tage eine Excel gebraut. Mit Masken-basierter Erfassung für den Waren An- und Verkauf, automatischer Berücksichtigung von z.B. Paypal-Kosten, Kundenerfassung, automatischer Rechnungserstellung, Ablegung etc.
Jetzt lese ich im Netz, dass Excel überhaupt nicht zulässig sei, so viel zum Thema vorher informieren applaus

Hatte mir heute bereits Papierkram.de und sevDesk angeschaut, beides ja echt gut und intuitiv, jedoch bei Papierkram.de lediglich 100MB Speicher (in der kostenlosen Version. Keine Ahnung was da genau in den Speicherplatz mit rein gerechnet wird und ob ich theoretisch Rechnungen lokal exportieren kann um dort Speicherplatz zu sparen. Optimal ist das aber ja trotzdem nicht) sevDesk gibts ja überhaupt nicht kostenlos.

Es ist nicht so, dass ich nicht bereit wäre Geld in die Hand zu nehmen, mag aber ja sein dass es trotzdem etwas brauchbares kostenloses gibt. Schaut man auf Youtube und co, dann wird ja immer nur versucht über Gutscheincodes Kunden zu gewinnen.

Nochmals danke für alle, auf kritischen, Rückmeldungen bisher! :)
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