Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

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bauti
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Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Ich habe heute ein Mail von Amazon Services Europe <no-reply@sell.amazon.com> erhalten in welchem ich aufgefordert werde die französische Ust. Nr. anzugeben. Die Lieferschwelle habe ich nicht überschritten (wenn auch knapp. es fehlen €1500,--) und ich mache auch kein FBA.
Es kann natürlich sein das Amazon irgend was falsch berechnet und zB. die Retouren nicht berücksichtigt, oder einen falschen Steuersatz verwendet. Oder ich lese es falsch und das Mail ist so gemeint dass man die Nummerhochladen muss falls man in FR steuerpflichtig ist.

Hat sonst noch jemand das Mail erhalten obwohl nicht steuerpflichtig in Fr?
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mwp
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

wir haben das gleiche Problem mit AT, siehe
viewtopic.php?f=44&t=57107&p=697161

Amazon berechnet den Lieferschwellenwert offensichtlich anhand der Brutto Transaktionswerten, was Quatsch ist.

Als nächstes bekommst du dann eine E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen und danach wird dir die Verkaufsberechtigung für Frankreich entzogen, wenn du bis dahin nicht die FR Ust-Id hinterlegt hast.

Verkäufhilfe hilft dir überhaupt nicht. Die leitet es an die Fachabteilung weiter. Von der Fachabteilung kommt dann einen allgemeiner Textbaustein in Englisch, in dem die Fälle stehen, unter welchen Umständen du dich umsatzsteuerlich registrieren musst. Hilft dir also überhaupt nicht weiter.

Account Manger hatte auf den AB gesprochen + Mail geschickt, vor Wochen, meldet sich nicht.
bauti
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Mist. Das ist wirklich ziemlich ähnlich gelagert. Waren die ersten Aufforderungen auch so formuliert wie das Mail an mich?

2019 sind wir ebenfalls nur knapp unter der Lieferschwelle geblieben, da gab es keine Probleme. Dass die einfach die Bruttowerte melden glaube ich deshalb nicht. Könnte höchstens sein dass die Retouren nicht berücksichtigt werden und es 2019 trotzdem knapp ausgegangen ist und nun 2020 nicht.

Wenn Amazon wirklich darauf besteht ist die Frage ist wie es dann weitergeht wenn ich nichts mache und das One Stop Shop Verfahren dann verfügbar ist. Das sind ja nur noch 2,5 Monate. Wenn ich nur für FR und nur für ein paar Wochen gesperrt werde bis es das One stop Shop Verfahren gibt wäre mir das egal. Aber das ist wohl rätselraten...

Kontakt mit Amazon nehme ich auf jeden Fall auf. Vielleicht läuft es ja anders als bei dir...
mwp
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

bauti hat geschrieben: 16. Apr 2021 17:16 Waren die ersten Aufforderungen auch so formuliert wie das Mail an mich?
Ja sehr ähnlich, halt nur für AT.

Danach kam noch eine letzte Warnung
Basierend auf Ihren Transaktionen bei Amazon sind Sie verpflichtet, uns Ihre österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder österreichische Steuernummer mitzuteilen.
...
Andernfalls verlieren Sie innerhalb von 30 Tagen Ihre Berechtigung, an Kunden in Österreich zu verkaufen.
Deaktivierung kam dann englischer Textbaustein:
Your ability to sell to Austria based customers has been temporarily deactivated in accordance with Austrian Tax Amendment Law 2020.
bauti hat geschrieben: 16. Apr 2021 17:16 2019 sind wir ebenfalls nur knapp unter der Lieferschwelle geblieben, da gab es keine Probleme. Dass die einfach die Bruttowerte melden glaube ich deshalb nicht. Könnte höchstens sein dass die Retouren nicht berücksichtigt werden und es 2019 trotzdem knapp ausgegangen ist und nun 2020 nicht.
Gemessen am Amazon Brutto Umsatz nach AT wären wir knapp über der Lieferschwelle. Netto sind wir deutlich drunter. Retouren haben wir so gut wie keine. Selbst wenn sie die Business Kunden mit reinrechnen würden, wären wir noch deutlich unter der Lieferschwelle 2020. Wüsste nicht, anhand welcher Werte die sonst davon ausgehen sollten.
bauti hat geschrieben: 16. Apr 2021 17:16 Mist. Das ist wirklich ziemlich ähnlich gelagert. Waren die ersten Aufforderungen auch so formuliert wie das Mail an mich?

Wenn Amazon wirklich darauf besteht ist die Frage ist wie es dann weitergeht wenn ich nichts mache und das One Stop Shop Verfahren dann verfügbar ist. Das sind ja nur noch 2,5 Monate. Wenn ich nur für FR und nur für ein paar Wochen gesperrt werde bis es das One stop Shop Verfahren gibt wäre mir das egal. Aber das ist wohl rätselraten...
Auf das One Stop Shop Verfahren hoffe ich auch noch, aber ich hab da so meine Bedenken.

bauti hat geschrieben: 16. Apr 2021 17:16 Kontakt mit Amazon nehme ich auf jeden Fall auf. Vielleicht läuft es ja anders als bei dir...
Mach das bitte unbedingt. Um so mehr sich beschweren ... vielleicht hilft es ja. Im Moment kannst du sowieso noch ganz normal verkaufen. Wenn du Glück hast zieht es sich bei dir wirklich vielleicht bis zur Einführung des OSS hin und die haben bis dahin den Algorithmus angepasst, dass du nicht mehr automatisiert gesperrt wirst.
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

mwp hat geschrieben: 16. Apr 2021 17:37 Auf das One Stop Shop Verfahren hoffe ich auch noch, aber ich hab da so meine Bedenken.
Erfahrungsgemäß lässt Amazon nicht locker, bis angebliche "Verpflichtungen" aus der Vergangenheit durch Hinterlegung der Steuernummer aufgelöst sind.

Mit OSS könnte es dann absurderweise sogar dazu führen, dass du nachträglich die FR / AT - Nummer bei Amazon eintragen musst, was dich dann für OSS disqualifiziert ...
bauti
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Das wäre natürlich besonders ärgerlich.

Danke euch beiden für eure Antworten.

Ich berichte hier wenn ich eine Rückmeldung von Amazon habe...
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Was nützt einem österreichischem Händler wie beauti in diesem Fall der OSS wenn er bei Amazon DE einlagert und von dort verschickt? Nichts. Ganz im Gegenteil ;-)
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

marcibet hat geschrieben: 18. Apr 2021 00:26 Was nützt einem österreichischem Händler wie beauti in diesem Fall der OSS wenn er bei Amazon DE einlagert und von dort verschickt? Nichts. Ganz im Gegenteil ;-)
Aje, Asche über mein Haupt - ich habe gelesen es geht um FBA, obwohl er geschrieben hat er macht "kein FBA". Sorry, damit ist mein letzter Beitrag natürlich Quatsch und es ändert sehr wohl was.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Den Ärger hatten wir auch letztes Jahr:

viewtopic.php?f=44&t=55100&p=661284#p661284

Das Problem hat sich für uns leider nicht richtig gelöst und kehrt gerade wieder zurück. Wir haben mit Hilfe eines in Frankreich tätigen Steuerberaters die französische Umsatzsteuer ID beantragt und da wir die Lieferschwelle nie überschritten hatten gleich eine Nullmeldung gemacht, wir haben also nicht optiert. Gleichzeitig haben wir Amazon versucht zu erklären, dass wir unter der Lieferschwelle sind, was die aber mal gar nicht interessiert hat. Die haben darauf bestanden, dass wir die ID brauchen. Wir haben Ihnen dann auszugsweise die Antragsunterlagen geschickt und gesagt, dass wir beantragt haben und auf die ID warten. Es wurde dann noch 2x von Amazon nachgefasst, wir haben die vertröstet und irgendwann hörte das auf. Auf eine Antwort von den französischen Steuerbehörden warten wir übrigens bis heute.
Amazon hat unter dem Betreff "2019 Selling on Amazon statement related to France Activity " dann irgendwann einen Bericht über die Daten die Sie an die französischen Steuerbehörden übermittelt haben geschickt . Danach waren wir klar unter der Lieferschwelle. Laut dem 2020er Bericht waren wir auch in dem Jahr unter der Lieferschwelle. Die Mail kam jetzt am 1.3. und kann vielleicht als Argument gegenüber dem Verkäuferservice dienen. Ich dachte, das Thema wäre damit durch und Amazon hätte das verstanden und es wäre bis zum 1-stop shop Ruhe.

Aber Amazon ist ja immer für eine Überraschung gut. Auch wir haben diese Mail jetzt wieder bekommen und ich fürchte der Zirkus geht jetzt von vorne los.

Bei einem Gespräch mit dem "Verkäuferservice" kam einmal raus, dass es auch daran liegen könnte das Ware in Frankreich gelagert war. Das unterstellte der uns zunächst nämlich. In dem Moment wo man Ware in einem Lager aus einem anderen EU Land an Endkunden verschickt wird, wird man in dem Land ja ebenfalls steuerpflichtig.
Obwohl wir 100% sicher nie, nie, nie einen Haken bei "Lagerung außerhalb Deutschlands", Pan EU oder ähnlichem gesetzt haben wollte man uns nun also reindrücken dass wir auf diese Weise in Frankreich steuerpflichtig seien. Auf meinen Einwand, dass ich das nie eingestellt hatte wollte man die "Fachabteilung" kontaktieren. Ihr könnt Euch denken was dabei rauskam...
Letztendlich wird man da wohl nur rauskommen wenn man die Umsatzsteuer ID beantragt, ein anderer Weg scheint mit Amazon nicht möglich. Vielleicht kann man aber noch auf Zeit spielen und die geben sich wie bei mir letztes Jahr erst mal mit dem Antrag zufrieden. Bevor der in Frankreich bearbeitet ist ist der 1-stop shop dann hoffentlich schon da.
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

fca hat geschrieben: 19. Apr 2021 01:25 ... , dass es auch daran liegen könnte das Ware in Frankreich gelagert war.
Vor 2020 ist es öfter vorgekommen, dass FBA-Retouren ohne Händler-Zustimmung im Lieferland oder PL/CZ eingelagert und von dort ggf. wieder versandt wurden.

So haben sie uns seinerzeit in die UK-Registrierung gezwungen. Hat übrigens nachhaltigen Eindruck hinterlassen.

Sowas wird man heute kaum noch nachvollziehen können. Amazon gibt so alte Daten nicht mehr raus.
Und wer einmal in der Schleife sitzt, kommt da so schnell nicht mehr raus. Die Roboter sind un-er-bitt-lich.
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Danke nochmals für die Rückmeldungen.

FBA machen wir ja nicht, deswegen kann ich, dass Ware in FR gelagert wurde zu 100% ausschließen.

Ich habe inzwischen 2 Antworten von AM erhalten. Wurde wohl nicht an die zuständige Abteilung weitergeleitet obwohl ich ausdrücklich darum gebeten habe. Natürlich wie erwartet komplett nutzlos die Antworten:
Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Umsatzsteuer in Frankreich. Ich habe Ihr Anliegen überprüft und festgestellt, dass in der eMail ausdrücklich erwähnt wird:

"Im Januar 2021 haben wir, wie durch das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung vorgeschrieben, der französischen Steuerbehörde Details zu Ihrem Amazon-Geschäft im Jahr 2020 mitgeteilt. Gemäß diesem Steuergesetz müssen wir die französische Steuer-Identifikationsnummer aller Verkäufer angeben, die Verkäufe an Kunden in Frankreich tätigen, Lagerbestand in Frankreich lagern oder rechtmäßig in Frankreich ansässig sind.

Die französische Steuerbehörde kann Ihre Daten verwenden, um zu beurteilen, ob die französischen Steueranforderungen eingehalten werden. Wenn die Behörde feststellen kann, dass Sie gegen die Richtlinien verstoßen, kann sie uns demzufolge anweisen, Ihnen vorübergehend die Verkaufsberechtigung zu entziehen und Sie davon abzuhalten an Kunden in Frankreich zu verkaufen."

Daher gehe ich davon aus, dass Sie tatsächlich die Umsatzsteuernummer hinterlegen müssen.
Er geht davon aus: Also er weiß es nicht und hat wohl keinen Dunst um was es überhaupt geht...

Auf meine Nachfrage dass ich eine qualifizierte Antwort benötige:
Ich habe Ihr Anliegen überprüft und möchte Sie darüber informieren, dass ich die E-Mail im Seller-Central nicht finden konnte.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie bitten, die E-Mail zu ignorieren.
Der Mitarbeiter geht wohl davon aus, dass es sich um Spam handelt :gruebel: , was der erste Mitarbeiter eigentlich schon ausgeschlossen hat, ich musste anfangs ja einen Screenshot vom Mail senden. Das wird jetzt wohl noch ein paar Tage so hin und her gehen bis ich vielleicht mal einen qualifizierten Mitarbeiter erreiche...
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

bauti hat geschrieben: 19. Apr 2021 13:59 ... bis ich vielleicht mal einen qualifizierten Mitarbeiter erreiche...
Mach dir keine Hoffnungen. Die "qualifizierteste" Antwort, die wir je bekommen haben, lautet so.
Aus dem Amazonischen ins Deutsche übersetzt:
1. Wir behaupten einfach, dass du im Land XY umsatzsteuerpflichtig bist.
2a. Warum wir das behaupten, sagen wir dir nicht.
2b. Frag doch deinen Steuerberater.
3. Und wenn du nicht gehorchst, fliegst du.
§ 1 Amazon hat immer Recht
§ 2 Falls Amazon ausnahmsweise Unrecht haben sollte, tritt automatisch §1 in Kraft
bauti
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Meine Erwartungen decken sich mit deiner Prognose. Ich hab auch schon genug Erfahrung mit dem Verkäuferservice.

Ich werd aber trotzdem alles versuchen..
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

bauti hat geschrieben: 19. Apr 2021 13:59 FBA machen wir ja nicht, deswegen kann ich, dass Ware in FR gelagert wurde zu 100% ausschließen.
In unserem Fall: AT gibt es keine FBA Lager (soweit ich weiß) also kann es bei uns eigentlich nur eine falsche Berechnung sein, oder, wie ich vermute, die rechnen mit dem Brutto Wert.
bauti hat geschrieben: 19. Apr 2021 13:59 Er geht davon aus: Also er weiß es nicht und hat wohl keinen Dunst um was es überhaupt geht...
[gekürzt]
Der Mitarbeiter geht wohl davon aus, dass es sich um Spam handelt :gruebel:
Ja, der 1-Level Support kann hier nicht weiterhelfen und hat davon keine Ahnung. Bei uns haben sie auch gesagt, dass es ein allgemeiner Newsletter war, der an alle raus ging. War es aber nicht.
MrChad hat geschrieben: 19. Apr 2021 16:31
1. Wir behaupten einfach, dass du im Land XY umsatzsteuerpflichtig bist.
2a. Warum wir das behaupten, sagen wir dir nicht.
Das ist auch etwas, was ich überhaupt nicht verstehe. Warum sagen Sie nicht, es liegt daran. Ok, den allgemeinen Textblock mit allen Möglichkeiten abzuschicken ist natürlich einfacher.
MrChad hat geschrieben: 19. Apr 2021 16:31
2b. Frag doch deinen Steuerberater.
Das bringt auch nichts. Ok, hab ich trotzdem noch mal gemacht und alles prüfen lassen. Hat nur bestätigt, was mir ohnehin schon klar war: unter Lieferschwelle + keine registrierungspflichtig.
bauti hat geschrieben: 19. Apr 2021 19:42 Ich werd aber trotzdem alles versuchen..
Ja, mach das Bitte. Vielleicht bringt es was. Von meiner Account Managerin, die sich letztes Jahr zwei mal vorgestellt hat, um mir was anzudrehen, habe ich keine Antwort bekommen (E-Mail + Nachricht auf dem AB bleibt). Briefpost nach München werde ich noch probieren.
bauti
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

Parallel zu dem Mail habe ich noch ein Mail erhalten von Amazon merch.service05@amazon.co.uk (die erste Mail kam von no-reply@sell.amazon.com) Die neue Nachricht scheint im Unterschied zum ersten Mail auch im Fallprotokoll auf.
Dear Seller,

Your seller account does not have French VAT number and we need you to update it in Seller Central.
We tried contacting you to support you with this. As required by the French Anti-Fraud Act Amazon has an annual obligation to share the tax identification number, including French VAT number, of all sellers who make sales to customers in France store inventory in France or are legally established in France with the French Tax Authority. We are reaching out to share additional information and resources to ensure you are able to meet your French VAT requirements.
Ich habe dann auch hier geantwortet (parallel zum von mir beantworteten Fall) und es ging ein paar mal hin und her. Die Antworten von Amazon waren hier von Anfang an qualifizierter als beim von mir geöffneten Fall und schlussendlich habe ich dann folgende Mail Nachricht erhalten. juhu
Dear seller,

Thank you for letting us know that you are not required to have a French VAT number and that your Amazon sales are under the domestic VAT threshold. We have taken note of this and no further action is required for now.

Please be aware that the French tax authority will also have information on your non-Amazon sales and you may need a VAT number as a result. If this happens, please add it to your Amazon account as soon as possible.

Thank you for your continued compliance with the tax requirements.

Please let us know how we did.
Ich hoffe jetzt mal dass dies nicht nur für Amazon.co.uk gilt sondern für alle Seiten. Beim vom mir geöffneten Fall sind bis zum Schluss nur Textbausteinantworten gekommen, aber ich denke mal falls doch noch etwas mit Androhung von einer Sperre kommt kann ich mich auf den anderen Fall beziehen...

Edit: Ich bin mir auch nicht ganz sicher ob der neue Fall von Amazon eröffnet wurde weil ich ja darum gebeten habe den Fall an die Zuständige Fachabteilung weiterzuleiten. Ich habe ja mal eine Rückmeldung erhalten dass dies geschieht, aber dann kam danach nochmals eine Standardantwort, weswegen ich annahm dass dies nichts brachte und die neuen Nachricht mit dem von Amazon geöffneten Fall ein Zufall war. Inzwischen glaube ich aber doch dass dies funktioniert hat...
Ich kann also den anderen hier im Forum mit dem Problem nur raten weiter lästig bei Amazon zu sein...
mwp
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

bauti hat geschrieben: 21. Apr 2021 08:28
Dear seller,
Thank you for letting us know that you are not required to have a French VAT number and that your Amazon sales are under the domestic VAT threshold. We have taken note of this and no further action is required for now.
Ich drücke dir die Daumen, dass das zutrifft. Aus der Erfahrung vermute ich aber eher nicht. Denn der Algorithmus veranlasst automatisiert die Sperrung.

Ich habe nun auch noch mal beim englischen Support nachgefragt und diesmal tatsächlich einen anderen Textbaustein erhalten, nicht mehr der allgemeine Hinweis, sondern wo es konkret um die Sperrung geht:
According to our records your sales to Austrian customers delivered from another EU country exceeded the Austrian distance sales threshold of €35,000 in current or prior year. Therefore, you are required to be registered in Austria to report VAT.
Dazu gab es diesen Hinweis:
You can download an Amazon VAT Transactions Report on Seller Central which includes information on all of your supplies. You can find it in Seller Central: Select Reports, followed by Fulfilment by Amazon, and then click Amazon VAT Transactions Report. To locate your supplies to customers in Austria, you can pivot the selection option “ARRIVAL_COUNTRY” into AT.
Ich hab mir die Reports für 2020 runtergeladen und siehe da Summe der TOTAL_ACTIVITY_VALUE_AMT_VAT_INCL für AT: €37,800.

Netto Umsätze sind überhaupt nicht aufgeführt alles Brutto. Die Umsätze decken sich genau mit unserer Buchhaltung und sind Netto eben nur rund 32 000€.

Bestätigt mir nur, dass die bei den Lieferschwellen die falsche Berechnungsgrundlage nehmen und auch die Sperrung auf dieser falschen Berechnungsgrundlage basiert. Schöner :shit:
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

bauti hat geschrieben: 21. Apr 2021 08:28
We have taken note of this and no further action is required for now.
Wünsche ebenfalls viel Glück.
mwp hat geschrieben: 21. Apr 2021 09:42 Netto Umsätze sind überhaupt nicht aufgeführt alles Brutto.
Und immer wieder diese amerikanische Denke, wo die sales tax auf den Verkaufspreis obendrauf gerechnet wird.

Für Umsatzsteuern, die im Preis drinstecken, sind sie einfach zu blöde.
  • Am amerikanischen(*) Wesen wird die Welt genesen.
(*) oder vielleicht doch eher: Am amazonischen ...
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

mwp hat geschrieben: 21. Apr 2021 09:42

Ich hab mir die Reports für 2020 runtergeladen und siehe da Summe der TOTAL_ACTIVITY_VALUE_AMT_VAT_INCL für AT: €37,800.

Netto Umsätze sind überhaupt nicht aufgeführt alles Brutto. Die Umsätze decken sich genau mit unserer Buchhaltung und sind Netto eben nur rund 32 000€.

Bestätigt mir nur, dass die bei den Lieferschwellen die falsche Berechnungsgrundlage nehmen und auch die Sperrung auf dieser falschen Berechnungsgrundlage basiert. Schöner :shit:
Mir hat der englische Support auch Zahlen genannt und mir auch gesagt wo ich die runter laden kann. Dass waren aber einfach nur die gesamten Umsatzzahlen von Amazon.fr ebenfalls brutto, also kompletter Schwachsinn.

Ich habe dann erklärt dass in diesen Umsätzen auch Lieferungen in andere Länder als FR enthalten sind und die Umsätze außerdem brutto sind und für die Steuerpflicht in FR nur die Lieferungen nach Fr zum Nettowert ausschlaggebend sind. Ich habe auch nochmals die Umsätze von allen AM Seiten und unserem Shop mitgeteilt und habe nochmals darauf hingewiesen dass ich ich im EU Steuerrecht sehr versiert bin und auch mit dem Steuerberater alles besprochen haben. Das hat den Amazon Mitarbeiter dann anscheinend doch überzeugt...
Mein nächster Versuch wäre gewesen ein Schreiben vom Steuerberater an Amazon zu senden....


Falls nochmal was kommt bei mir berichte ich natürlich hier...
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

MrChad hat geschrieben: 21. Apr 2021 10:12 Für Umsatzsteuern, die im Preis drinstecken, sind sie einfach zu blöde.
Vielleicht blöde Frage, aber woher soll Amazon verlässlich wissen ob/wieviel USt im Kaufpreis drinnensteckt?
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Re: Mail mit Aufforderung französische USt.Nr. anzugeben

roman hat geschrieben: 21. Apr 2021 14:17
MrChad hat geschrieben: 21. Apr 2021 10:12 Für Umsatzsteuern, die im Preis drinstecken, sind sie einfach zu blöde.
Vielleicht blöde Frage, aber woher soll Amazon verlässlich wissen ob/wieviel USt im Kaufpreis drinnensteckt?
Dafür gibt es den Steuercode. Wie sollten die sonst ihren eigenen Umsatzsteuer-Berechnungsservice anbieten können? Wird kein Steuercode explizit hinterlegt, wird der Standardsteuersatz genommen:
Wenn Ihre Produkte in keine der PTC-Kategorien auf der Liste fallen oder für gewöhnlich kein reduzierter Umsatzsteuersatz gilt, können Sie das Feld PTC leer lassen. Der Grund hierfür ist, dass der Standard-PTC, der angewendet wird, "A_GEN_STANDARD" ist. Dieser wird für Produkte verwendet, für die immer der Standardumsatzsteuersatz gilt. Dieser Produktsteuercode deckt die meisten Produkte ab, die bei Amazon verkauft werden.
https://sellercentral.amazon.de/gp/help ... 6BSQL8K2YK
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