Ich glaube nicht, dass da irgendetwas rasant wächst, vielmehr verlagert sich das Ganze, und wir sind deutlich besser informiert - teils überinformiert, im Vergleich zur vorherigen Generation. Kreditkartenbetrug gibt es schon seit Einführung dieses komplexen Zahlungsversprechens, wurde nur früher etwas geräuschloser reguliert. Zitat aus der Zeit vom 5. August 1988: "Der Kunde muß nur einmal im Jahr eine Gebühr zahlen. Dafür trägt die Kreditkartengesellschaft auch das Risiko, wenn eine Karte verlorengeht und von Gaunern mißbraucht wird. Der Karteninhaber muß sich im Höchstfall mit hundert Mark beteiligen." (Quelle:
https://www.zeit.de/1988/32/die-karten- ... u-gemischt).
Vielmehr neu ist, dass die Risiken auf den Bankkunden ausgelagert werden. Ich kann mich an ganz viele AGB-Änderungen der Banken erinnern, wo schrittweise mit Einführung von Banking-Apps bzw. 2FA die Haftung für irgendwelche missbräuchlichen Aktionen reduziert wurde oder komplett entfallen ist.
Beispiel: Kündigung der DKB-Sicherheitsgarantie:
((neu))
Aufgrund einer EU-Richtlinie wird die Anmeldung in Ihrem Banking bereits seit einiger Zeit doppelt abgesichert. Spätestens seit Januar 2021 werden nun auch Ihre Kreditkartenzahlungen im Internet zusätzlich geschützt und müssen durch Sie erneut bestätigt werden. Unsere neuesten Sicherheitstechnologien in Verbindung mit der Umsetzung der EU-Richtlinie und Ihre Wachsamkeit garantieren so für das Banking eine hohe Sicherheit. Unsere bisherige DKB-Sicherheitsgarantie kündigen wir daher zum 1. April 2021. Selbstverständlich behalten Sie weiterhin einen gesetzlichen Erstattungsanspruch bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen.
Alle Features, Tipps und Informationen zum Thema Sicherheit haben wir für Sie unter dkb.de/sicherheit zusammengestellt.
((Entfall))
Die DKB AG garantiert hiermit zugunsten des Teilnehmers, der ein Verbraucher ist, die Übernahme des vollen Schadens aus vor der Verdachts- oder Sperranzeige erfolgten, nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, wenn der Teilnehmer die Pflichten nach Nummer 9.1 eingehalten, nicht in betrügerischer Absicht gehandelt und den Schaden nicht durch vorsätzliche Sorgfaltspflichtverletzung verursacht hat. Im Fall der Verwendung eines Authentifizierungsinstruments mit darauf befindlichem Signaturschlüssel gilt die Garantie nur, wenn der Teilnehmer ein von der DKB AG zur Verfügung gestelltes Authentifizierungsinstrument in der jeweils aktuellen Version benutzt hat.