Artikel6 (1) f DSGVO:
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
[...]
die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Und ich halte Betrugsabwehr für das berechtigte Interesse eines Dritten.
Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?
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Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?
Verstehe immer noch nicht warum das alles relevant sein sollte und welche personenbezogenen Daten der Verkäufer hier aktiv weitergibt, wenn er schlicht die Frage beantwortet und sagt: "Es wurde nichts geliefert."
Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?
Hersteller fragt: Wie viele verkaufst du von unserem tollen Produkt X?
Händler antwortet: Oh, das Produkt verkauft sich sehr schlecht. Im Monat Y sogar kein einziges Mal.
Händler antwortet: Oh, das Produkt verkauft sich sehr schlecht. Im Monat Y sogar kein einziges Mal.
Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?
Ist hier meines Erachtens aber anders. Das Ergebnis hat der Betroffene ja selbst ins Spiel gebracht und offen genannt...und dabei noch gelogen und somit das "Labor" zu Unrecht mit reingezogen. Das Labor stellt nur klar, dass kein Bescheid überbracht worden ist. Das Labor liefert keinerlei Ergebnis / relevante Daten...es sagt nur, dass hier nicht getestet wurde und man nicht weiß, woher das Ergebnis oder im Händlerfall die Ware stammt.quantumjump hat geschrieben: ↑1. Apr 2021 13:23
Und selbstverständlich gilt das für die Weitergabe von tatsächlichen Daten und für die Informationen, ob überhaupt Daten vorhanden sind, die weitergegeben werden können. Das wäre ja eine billige Ausrede: "Ist der AIDS-Test positiv" wär verboten und "Kam es nach dem Test zu einer Zustellung eines Negativ-Bescheides" wär dann erlaubt?
Oder anders. Der Händler plaudert nicht aus, welche Artikel Artikel geliefert worden sind. Das hat der Käufer selbst getan inkl. Adresse, Namen, Geburtsdatum etc.. Händler sagt nur, nein, das stimmt nicht, das ist gelogen.
Man ist es in Deutschland schon soweit, dass man sich schlecht fühlen muss und überlegen muss, was man sagt, wenn man hilft etwas aufzuklären? Ich meine das nicht böse, ich habe den Thread ja selbst erstellt und selbst meine Bedenken....aber ist das nicht schlimm, dass man so denken muss?
Der Händler ist doch eigentlich mehr Opfer, als der Täter!? Wieso wagt es der Typ eine nicht zustande gekommen Bestellbestätigung als Beweis vorzulegen, um damit in Kombination mit dem Kauf eines anderen Händlers (komplizierte Geschichte), vom Hersteller fetten Schadensersatz zu bekommen? Händler sollte doch erbost sein!?
Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?
Naja, dann dürfte man ja bald nix mehr sagen. Wenn ich behaupte: "Ich habe heute am 1. April einen Aids-Test in Praxis XY machen lassen und der war negativ."Und selbstverständlich gilt das für die Weitergabe von tatsächlichen Daten und für die Informationen, ob überhaupt Daten vorhanden sind, die weitergegeben werden können. Das wäre ja eine billige Ausrede: "Ist der AIDS-Test positiv" wär verboten und "Kam es nach dem Test zu einer Zustellung eines Negativ-Bescheides" wär dann erlaubt?
Und die Praxis schreibt auf Ihrer Homepage: "Im April haben wir wegen Umbau geschlossen". Dann kann ich wohl aus dieser Aussage ja wohl kaum eine DSGVO Verletzung konstruieren, weil die Praxis so indirekt bestätigt, dass ich nicht zum Testen da war.
Also das ist dann schon etwas zu viel der Paranoia.
Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?
Die Praxis hätte aber für dich (oder für "gute Patienten") eine Ausnahme machen und Behandlungen im kleinen Rahmen durchführen können.koshop hat geschrieben: ↑1. Apr 2021 15:58 ....
Naja, dann dürfte man ja bald nix mehr sagen. Wenn ich behaupte: "Ich habe heute am 1. April einen Aids-Test in Praxis XY machen lassen und der war negativ."
Und die Praxis schreibt auf Ihrer Homepage: "Im April haben wir wegen Umbau geschlossen". Dann kann ich wohl aus dieser Aussage ja wohl kaum eine DSGVO Verletzung konstruieren, weil die Praxis so indirekt bestätigt, dass ich nicht zum Testen da war.
Also das ist dann schon etwas zu viel der Paranoia.
Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?
Falls der Kaufgegenstand eine Seriennummer hat, und diese beim Verkauf erfasst wird, könnte das ganze imho auch über die Seriennr. gefragt und beantwortet werden.
Re: Datenschutz | Darf Händler Auskunft an Hersteller erteilen?
Wie hat denn Hersteller B den Händler C "kontaktiert" ? Etwa schriftlich ? So etwas klärt jeder Anwalt direkt telefonisch und fertig.
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