Kosten Abmahnung

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Technokrat
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Re: Kosten Abmahnung

Zu 1: ja, es sei denn Du unterschreibst.

Zu 2 imho nö. Das ist nicht multiplizierbar.

Es sei denn Du bist mit unterschiedlichen Firmen/Daten unterwegs.


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Markus E.
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Re: Kosten Abmahnung

Was wäre dann zu tun, damit Ruhe ist? Nicht unterschreiben aber Abmahnkosten zahlen?
COD
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Re: Kosten Abmahnung

Der Abmahner will ja, dass Du dein Verhalten nachhaltig änderst. Davon kann er nur ausgehen, wenn Du die Unterlassungserklärung unterschreibst. Tust Du das nicht, freut sich sein Anwalt, denn der generiert dann weiteres Einkommen über die einstweilige Verfügung. Und wenn der Streitwert hoch genug ist - wovon man ausgehen kann, denn Anwälte sind nicht dumm - dann geht das Ganze vors LG und Du hast dann dort auch noch Anwaltszwang.
regenbogen
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Re: Kosten Abmahnung

Markus E. hat geschrieben: 13. Mär 2021 13:03 @regenbogen:
Warum?
Ich halte den Thread für einen (schlechten) Scherz.
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koshop
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Re: Kosten Abmahnung

Wieso soll das ein Scherz sein? Er kann die Grundpreise aus technischen Gründen nicht direkt am Preis angeben - was er auch gar nicht mehr muss - und fragt nach dem Risiko falls irgendein Korinthenkacker daherkommt und ihm deswegen an den Karren fahren will. Ganz normale Risikoabwägung.
Das seine Sorge nicht unbegründet ist kann man ja dem Threadverlauf entnehmen.

Im übrigen dürfte es sich bei Grundpreisverstößen um Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht handeln. Da hat der Abmahner nach den im letzten Jahr in Kraft getretenen Änderungen für Abmahnungen nicht mal mehr ein Recht auf Erstattung der Abmahnkosten oder die Festlegung einer Vertragsstrafe (Ausnahme Abmahnvereine).

https://shopbetreiber-blog.de/2020/09/1 ... bschiedet/

D.h. das Kostenrisiko dürfte überschaubar sein und bei der derzeitigen Rechtslage wird der Abmahner mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur auf den eigenen Kosten sitzen bleiben sondern seinen Anwalt für die Abmahnabwehr gleich mit bezahlen.

Ich kann auch die unterschwellige Agression die hier mancher an den Tag legt nicht nachvollziehen. Es ist doch nicht die Schuld des Threaderstellers, daß ihr euch nicht über Änderungen der Gesetzeslage und neue Urteile auf dem Laufen gehalten habt und auf Umsatz verzichtet weil ihr eure Ebay Angebote nicht entsprechend angepasst habt. Er macht alles richtig: Erkundigt sich über die Rechtslage, macht eine Risikoabwägung.
regenbogen
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Re: Kosten Abmahnung

Regeln, Gesetze und Verordnungen sind nun mal für alle da, damit nicht jeder nach seiner eigenen „Moralvorstellung“ handelt.

Er will das Verhalten gar nicht abstellen, selbst wenn es z.B. bei ebay problemlos möglich wäre.

Stattdessen melde ich mich in einem Verkäuferforum an und frage mit dem ersten Beitrag nach dem günstigsten Weg auf Gesetze pfeifen zu können.

very strange
Roemer
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Re: Kosten Abmahnung

1) Nein. Wenn sich heute jemand einen rechtsicheren Screenshot von Deinen "Verfehlungen" macht, kann er Dich auch noch in 3 Wochen abmahnen, auch wenn es mittlerweile von Dir rechtskonform geändert wurde.
Es geht ja um die sog. Wiederholbarkeit.

2) Man kann durchaus jeden Verstoß einzeln abmahnen. Hängt dann vom Richter ab, wie der das sieht.
Markus E.
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Re: Kosten Abmahnung

zu 1) Es ging mir nicht um die Abmahnung. Die Frage war ob eine rechtskonforme Änderung NACH eventuell erhaltener Abmahnung ein sicherer Weg ist, um über die Abmahnkosten hinausgehende Kosten zu vermeiden.

zu 2) Kennt da jemand einen Link wo man sich ein Bißchen genauer mit dem Thema auseinandersetzen kann?
Markus E.
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Re: Kosten Abmahnung

@regenbogen:
Wie definierst du "problemlos"? Technisch umsetzbar durch Löschung der Angebote und Einstellen von neuen Angeboten ohne Varianten ja. Aber Du hast ja vielleicht gesehen dass viel von dem was ich mir bisher aufgebaut habe dann gefährdet wird. Anfangs kam ich auf die Idee nicht dass bei den Angeboten Grundpreise relevant sein sollten, bis ich darauf aufmerksam gemacht wurde. Das Problem liegt darin: Wie soll ich meine hohen Mietkosten etc. weiter zahlen wenn ich von heute auf morgen diese Gelder nicht mehr bekomme.
Ich tue gut daran, wenn ich hier die Möglichkeiten prüfe.
Wie so oft kamen unerwartete Informationen dazu, die das ganze nochmal in ein anderes Licht stellen, wie hier die von koshop.
Wenn die Notwendigkeit der unmittelbaren Nähe des Grundpreises zum Gesamtpreis von den Gerichten mittlerweile stark infrage gestellt ist, dann ist es doch durchaus nicht verwerflich von mir, wenn ich mich entsprechend verhalten möchte, aber die immernoch damit verbundenen Risiken abwägen will.
Ist das einfach nur unterschwellige Missgunst?
regenbogen
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Re: Kosten Abmahnung

Markus E. hat geschrieben: 14. Mär 2021 16:12 Das Problem liegt darin: Wie soll ich meine hohen Mietkosten etc. weiter zahlen wenn ich von heute auf morgen diese Gelder nicht mehr bekomme.
Das fragst du am besten die Ingrid
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fossi
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Re: Kosten Abmahnung

Markus E. hat geschrieben: 14. Mär 2021 16:12 Wenn die Notwendigkeit der unmittelbaren Nähe des Grundpreises zum Gesamtpreis von den Gerichten mittlerweile stark infrage gestellt ist, dann ist es doch durchaus nicht verwerflich von mir, wenn ich mich entsprechend verhalten möchte, aber die immernoch damit verbundenen Risiken abwägen will.
Einzelfallentscheidungen einzelner Richter sind noch lange keine Gesetzesänderung bzw in diesem Fall eine VO. :kaffeesmily
In der PAngV steht unter §2 Nummer 1 ein unmissverständlicher Absatz:

"...hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben."

Klar, man kann das doof finden und irgendwelche Urteile googeln, die es etwas lockerer sehen, aber solange der Satz dort enthalten ist, kann sich jede Abmahnung problemlos darauf berufen.


Ernsthaft: Wenn du nicht in der Lage bist rechtskonforme Angebote zu erstellen, dann mach es halt falsch, pack dir sicherheitshalber nen Tausender auf die Seite und versuch einfach, wie weit du kommst. Kann ja Jeder machen, wie er denkt...
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koshop
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Re: Kosten Abmahnung

Einzelfallentscheidungen einzelner Richter sind noch lange keine Gesetzesänderung bzw in diesem Fall eine VO.
Einzelfallentscheidung würde ich das jetzt nicht nennen. Eher eine Entscheidung in einer langen Reihe. OLG Naumburg, OLG Rostock, OLG Düsseldorf, OLG Hamburg:

https://www.it-recht-kanzlei.de/OLG-Nau ... ml?print=1

Und letztendlich ist die Regelung auch ziemlich eindeutig:
Art. 3 Abs. 5 S. 1 der RL über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG):

Die Mitgliedstaaten können für einen Zeitraum von sechs Jahren ab dem 12. Juni 2007 in dem durch diese Richtlinie angeglichenen Bereich nationale Vorschriften beibehalten, die restriktiver oder strenger sind als diese Richtlinie und zur Umsetzung von Richtlinien erlassen wurden und die Klauseln über eine Mindestangleichung enthalten.
Die Übergangsfrist ist seit Jahren abgelaufen, da gibts eigentlich wenig Interpretationsspielraum. Gut, es gibt jetzt noch kein höchstinstanzliches Urteil, aber das liegt meiner Meinung dann eher daran, das die Rechtslage doch so eindeutig ist, dass das kein Abmahner weiter als bis zum OLG durchgezogen hat. Die Urteile sind alle rechtskräftig geworden. Und ich konnte kein gegenteiliges Urteil eines OLG finden, dass von der gängigen Rechtssprechung abweicht.

Aber ein ziemliches Unding unseres Gesetzgebers eine rechtliche Unsicherheit zuzulassen, indem man den Paragrafen nicht rechtskonform anpasst.
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