Arbeitnehmer Gehaltserhöhung nach Lockdown anpassen möglich?

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Andre (KM)
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Arbeitnehmer Gehaltserhöhung nach Lockdown anpassen möglich?

Moin,
Ich möchte meinen Arbeitnehmern nach dem Lockdown eine Gehaltserhöhung anbieten.

Entweder in Form einer Erhöhung auf den Stundenlohn oder einem 44€ Gutschein.

Aber: wir sind massiv von Lockdowns betroffen, daher würde ich gerne eine Klausel einfügen "gilt nicht im Falle eines Lockdowns" sinngemäß.

Ist das rechtlich erlaubt oder gibt es hier irgendwelche Fallstricke (was ich mir vorstellen kann).

Gruß André


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Wolkenspiel
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Re: Arbeitnehmer Gehaltserhöhung nach Lockdown anpassen möglich?

Das heißt, du willst für die Dauer eines erneuten Lockdowns das Gehalt dann wieder kürzen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. In dem Falle würde ja das KuG greifen.
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sendiX
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Re: Arbeitnehmer Gehaltserhöhung nach Lockdown anpassen möglich?

liest sich für mich eher so nach "es gibt Lohnerhöhung, wenn kein Lockdown kommt. Wenn Lockdown kommt, bleibt alles beim alten."

Das ginge mMn durchaus, das Problem ist dann nur ein erneuter späterer Lockdown, oder zwei oder drei...
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Zierfischprofi
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Re: Arbeitnehmer Gehaltserhöhung nach Lockdown anpassen möglich?

Dann warte damit doch einfach bis das Thema durch ist. Solange kannst Du ja einen steuerfreie Corona-Einmalzahlung anbieten.
regalboy
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Re: Arbeitnehmer Gehaltserhöhung nach Lockdown anpassen möglich?

Der 44,- Euro Gutschein kostet dich inkl. Verwaltungegebühren 50,- Euro im Monat, bei 50% Steuern effektiv 25,- Euro / Monat je Arbeitnehmer.

Würde dich das so sehr belastet bei einem neuen Lockdown?
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Ach
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Re: Arbeitnehmer Gehaltserhöhung nach Lockdown anpassen möglich?

- Ja, das ist möglich und es gibt Fallstricke. Das schließt sich ja leider nicht aus.
- Ich habe manche Zahlungen auch unter einen allgemeinen Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt. Beispielsweise: Zahlungen für Anfahrtzeiten zur ersten Arbeitsstätte. Würde ich auch unbedingt so empfehlen, denn es gibt neben Lockdown noch andere Katastrophen, die eine Kürzung erforderlich machen könnten. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass es dich auch träfe, wenn SH den Lockdown aufhöbe, aber wieder Einreisebeschränkungen aus anderen Bundesländern einführen würde. Sieht im Moment zwar nicht so aus, aber die Maßnahmen ändern sich ja ständig.
- Freiwilligkeitsvorbehalte findest Du auch in den Arbeitsvertrags-Mustern einiger IHKn. Beispielsweise hier: https://www.offenbach.ihk.de/recht-und- ... tsvertrag/ Dort das Dokument "Arbeitsvertrag (Muster)"
Anmerkung: Bei Gewährung einer Sonderzuwendung unter Freiwilligkeitsvorbehalt empfiehlt es sich, diese konkret zu bezeichnen, da Freiwilligkeitsvorbehalte, die sich auf alle Leistungen in Zukunft unabhängig von Art und Entstehungsgrund beziehen, unzulässig sind. Wichtig ist neben dem Freiwilligkeitsvorbehalt der ausdrückliche Ausschluss der Anspruchsentstehung. Es empfiehlt sich ferner, die jeweilige Zahlung mit einem schriftlichen Hinweis zu verbinden, dass die Leistung freiwillig ist und ein Rechtsanspruch auf weitere Zahlungen ausgeschlossen ist.
„Leistet der Arbeitgeber über das in Absatz 1 genannte Monatsentgelt hinaus Gratifikationen, Boni oder sonstige zusätzliche Sonderzahlungen, die nicht zuvor individuell vereinbart worden sind, handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers aufgrund einer jeweils gesondert getroffenen Entscheidung. Auch die mehrmalige und regelmäßige Zahlung begründet keinen Rechtsanspruch weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Leistungen auf einer individuellen Vertragsabrede mit dem Arbeitnehmer beruhen.“
Die passt jetzt leider noch nicht ganz auf Deinen Anwendungsfall, zeigt aber, dass Frewilligkeitsvorbehalte möglich sind und nennt zumindest einen Teil der Fallstricke.
In einem älteren Muster dieser IHK gab es noch sehr konkret ausformulierte Vorbehalte, vielleicht haben andere IHKn das auch noch.

- Weiterer Fallstrick, gilt erst seit kurzem: Der 44 € Gutschein sollte nicht Gehaltsbestandteil sein und muss "Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" geleistet werden. Hier hat sich die Rechtslage erst vor kurzem geändert. Ist er dagegen Arbeitslohn, dann entfällt darauf als solchen auch die Lohnsteuer und dem folgend Sozialabgaben. Dann kostet das plötzlich den Arbeitgeber ganz schnell 90 € monatlich, weil er dem Mitarbeiter weiterhin die vollen 44 € schuldest und demnach die Nebenkosten selber tragen muss. Auch deswegen nutze ich Freiwilligkeitsvorbehalte und stelle klar, dass ich diese Leistungen nicht schulde.

Meine fertigen Freiwilligkeitsvorbehalte darf ich leider nicht weitergeben :-/

Ich lasse den immer zusätzlich zum Arbeitsvertrag unterschreiben. Bisher hatte auch kein Mitarbeiter ein Problem damit, dass seine Gehaltserhöhung unter Freiwilligkeitsvorbehalt steht.
Andre (KM)
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Re: Arbeitnehmer Gehaltserhöhung nach Lockdown anpassen möglich?

Danke @Ach, hilft schon einmal sehr.

Ansonsten nur ganz kurz: seit 01.11. exakt 0 € an Einnahmen und von "Soforthilfen" auch bislang nichts gesehen. Wir schätzen, dass wir erst Ende Mai wieder arbeiten dürfen - frühestens. Das sind dann 7 Monate, die aus eigener Tasche zu zahlen sind. Für den Fall, dass das wieder passiert, will ich nur gerüstet sein.
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Ach
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Registriert: 29. Mai 2013 10:06

Re: Arbeitnehmer Gehaltserhöhung nach Lockdown anpassen möglich?

Vielleicht noch ein Nachtrag:
Wenn das nicht zu Lohn/Gehalt zählt, kann das für den Mitarbeiter auch nachteilig sein bei Elterngeld, ALG, Mutterschaftsgeld und Co., die auf das normale Gehalt berechnet werden.
Typischerweise überwiegen aber die Vorteile auch für den Arbeitnehmer.

Deine Einschätzung mit Mail teile ich. Mit Glück haben wir hier in SH diesen Sommer nochmal so einen Tourismus-Boom wie zwischen den beiden Lockdowns letzten Jahres. Wir machen Haustechnik auch für einige FeWo-Vermieter und Hotels hier auf der Ecke, und die berichteten, dass sie letzten Sommer den Schaden des Frühjahres-Lockdown überkompensieren konnten.
Aber ich fürchte, dieses Jahr wird sich das wieder mehr in den Auslandstourismus verschieben :-(
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