Kurzarbeit - Arbeitszeitnachweis - Formular

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Andre (KM)
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Kurzarbeit - Arbeitszeitnachweis - Formular

Moin,

in dem Schreiben für KUG schreibt die Agentur für Arbeit, es möchten vorzugsweise bitte die eigenen Formulare verwendet werden.
Damit ist dieses Dokument gemeint.

Ich habe nun ein Excel-Vorlage verwendet (diese hier) und meine Sachbearbeiterin beim STB meinte, dass die Agentur es gerne sieht, dass deren Vorlagen genommen werden.

Die Daten sind die gleichen, dass eine muss nur umständlich per Hand ausgefüllt und berechnet werden, dass andere ist per Excel.
Da wir im Jahr 2021 sind und nicht 1998 sehe ich auch nicht ein mir noch mehr Arbeit zu machen, als wir ohnehin schon mit der Bürokratie haben.

Meine Frage:
habt ihr Erfahrung mit KUG? Wenn ja, habt ihr das "Formblatt der Agentur" verwendet oder ein anderes? Gab es da Diskussion?

Ich kann mir kaum vorstellen, dass größere Firmen das manuell "per Hand" machen (Unterschrift ist klar, aber die Daten eingeben...)

Gruß,
André


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euromann
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Re: Kurzarbeit - Arbeitszeitnachweis - Formular

Ich verwende die Excel-Datei von meinem Stb. Null Nachfragen seitens der Agentur für Arbeit
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Wolkenspiel
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Re: Kurzarbeit - Arbeitszeitnachweis - Formular

Ich teile das auch dem Stb. formlos mit. Wo der das einträgt - keine Ahnung.
Mir wäre es aber auch egal, wenn da nur steht "die hätten das gern so". Ich hätte auch gern einiges "so", macht das FA trotzdem nicht.
boden-piloten
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Re: Kurzarbeit - Arbeitszeitnachweis - Formular

Ich verwende auch eine Vorlage meines Steuerberaters (der muß es ja wissen, ist ja nicht das 1. Mal das er Kurzarbeit bearbeite) - Nachfragen der Arbeitsagentur wird es derzeit nur bei Auffälligkeiten geben. Die richtige Prüfung kommt erst nach Ende der Kurzarbeit.
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stbdigital
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Re: Kurzarbeit - Arbeitszeitnachweis - Formular

Hallo,

wir importieren in unsere Lohnsoftware die Daten der Mandanten aus deren Tabellen. Das Lohnprogramm erstellt das Formular was dann noch die Unterschrift und Bestätigung des Mandanten bedarf.
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