Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

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marcibet
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Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

Hallo,

Wir haben bei der Firma Cyberport vor vielen Wochen 4 Festplatten (Wert 1000 EUR) bestellt. Als lagernd gekennzeichnet hat der Versand dieser Festplatten trotzdem 7 Wochen in anspruch genommen. Rückfragen zum aktuellen Status wurden mit Autoresponder abgetan, sinngemäß "Weihnachten, antworten von uns dauern 1-2 Wochen, Fragen zur Lieferzeit werden wir nicht beantworten" blabla. Es kam auch nie eine Antwort.

Egal, das ist gar nicht mein Punkt. Irendwann kann dann plötzlich am 10.12. die Nachricht "Hurraaa, wir haben versendet". Versanddienstleister DPD. Das Paket rührte sich laut Tracking danach tagelang nicht vom Fleck, als es dann plötzlich am 26.12. angeblich bei uns im Unternehmen zugestellt wurde. Moment, da war bei uns doch geschlossen? DPD kontaktiert, ja es wurde angeblich zugestellt, unterschrieben hat angeblich ein "Herr Mustermann" - den gibts bei uns aber gar nicht, nicht mal in der Nachtbarschaft. Fahrerbefragung wird eingeleitet, wird allerdings schwierig weil angeblich eine Aushilfe zu Weihnachten unterwegs war.

Egal, sei es wie es sei.

Nun weitere 3 Wochen später schreibt Cyberport:
Wir haben einen Nachforschungsauftrag erstellt und die Unterlagen an DPD zur Regulierung weitergeleitet.
Da Sie als Geschäftskunde ohne Abschluss einer Transportversicherung für den Auftrag bestellt haben, muss die Regulierung durch den jeweiligen Carrier abgewartet werden.
Die Bearbeitungszeit dafür kann ca. 6-8 Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass im Falle einer Regulierung nur der Nettowarenwert beziehungsweise bis zu einen Maximalwarenwert in Höhe von 520,00 EUR netto erstattet wird.
Die Ursprungsrechnung bleibt somit bestehen und ist gemäß des ursprünglichen Zahlungsziels zu begleichen.
Sie erhalten nach Abschluss der Regulierung eine Gutschrift.
Das deckt sich mit den AGB die ich auf deren Seite gerade entdeckt habe.

https://www.cyberport.de/service/ruecks ... unden.html

Allerdings wird man auf diese Richtlinien gar nicht hingewiesen, ich hab das gerade noch einmal durchgespielt: Wenn man einen Artikel gewerblich kaufen möchte kriegt man im letzten Schritt angezeigt "Ich akzeptiere die AGB", man muss kein Kreuz oder Ähnliches setzen. AGB ist hier verlinkt, allerdings mit https://www.cyberport.at/service/rechtl ... unden.html , also einem Link zu AGB Privatkunden, der noch dazu in einer 404 Seite endet applaus

Nun stellen sich folgende die Fragen:

1) Erlangen die speziellen "ungünstigen" AGB für Firmenkunden überhaupt gültigkeit wenn diese im Rahmen des Bestellprozesses weder erwähnt, verlinkt oder angezeigt werden? (Man müsste sie selber auf der Seite suchen in dem man sich irgendwo durchklickt, kenne den Klickpfad nicht mal, habs übver google gefunden).
2) Sind so strikte AGB überhaupt gültig? Kann tatsächlich ein Transportverlust ausgeschlossen werden, wenn der Transport durch den Händler in Auftrag gegeben wurde, und die Transportleistung vom Kunden bezahlt wurde?
3) Sind diese AGB überhaupt auf diesen Fall anwendbar? Streng genommen hat der DPD Fahrer ja offensichtlich mit einer Fake Unterschrift selber unterschrieben und das Paket wo auch immer hingetan (ev. abgestellt und es wurde in den Feiertagen geklaut, eventuell selber geklaut - alles Spekulationen).
4) Bonus-Punkt: Cyberport schreibt "Da Sie als Geschäftskunde ohne Abschluss einer Transportversicherung für den Auftrag bestellt haben, muss die Regulierung durch den jeweiligen Carrier abgewartet werden." - eine Transportversicherung wurde mir im Bestellprozess gar nicht angeboten :-)

Bitte um eure Einschätzung dazu.

lg


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lallekalle
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

Ich würde die Frage einfach für kleines Geld (30-50 EUR) bei frag-einen-anwalt.de einkippen - dann hast du zum einen eine verbindliche Auskunft und gleichzeitig ggfls. auch einen Anwalt welcher sich auch um den Rest kümmern kann.
Baam
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

1) Das ist sicher eine Einzelfallentscheidung der Gerichte, ob die AGB gültig vereinbart wurde. Also insofern Du nicht privat bestellt hast und nur in die Firma hast liefern lassen ;- )
2) Ja.
3) Ja.
4) Müssen sie auch nicht. Du musst Dich gewerblich selber um Deine Transportversicherung kümmern. Der Versender haftet idR nur bis zur Übergabe an den Spediteur (Gefahrübergang).

LG
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fossi
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

Baam hat geschrieben: 12. Jan 2021 15:18 1) Das ist sicher eine Einzelfallentscheidung der Gerichte, ob die AGB gültig vereinbart wurde.

Genau da sehe ich m.M.n. den Knackpunkt.
Wenn in der Bestellung AGB verlinkt waren, der Händler aber nirgends in der Bestellung auf etwaiige abweichende Geschäftskunden-AGB hinweist, können diese im Nachhinein nicht greifen.
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Schreiber Ling
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

Nicht sicher, ob ich den Fall jetzt zutreffend überflogen habe. Aber soweit ich ihn verstanden habe, kommt doch hier zum Tragen, dass ohnehin der Käufer die Gefahr trägt, also das Risiko des zufälligen Untergangs, auch ganz ohne AGB. Gibt es dagegen Einwände? Wenn nicht, erübrigt sich wohl die weitere Darstellung, ob und inwieweit AGB wirksam einbezogen sind, als solches gelten und/oder k/einer Inhaltsprüfung standhalten.

Natürlich ein ärgerlicher Fall; und man könnte noch weiter prüfen, was nicht sonst noch für Ansprüche bestehen. Aber die Frage hinsichtlich der AGB zumindest wäre dann vielleicht müßig.
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sendiX
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

"zufälliger" Untergang ist relativ, bei einer Firmenzustellung am 2. Weihnachtsfeiertag an "Herrn Mustermann" (oder hattest Du den nur als Dummy eingesetzt?) würde ich umgehend Strafanzeige stellen...

Nur so als Denkanstoss: Wenn auch Cyberport das Risiko auf Dich abwälzt, warum versenden die dann versichert? Und warum dann unterversichert? Das passt doch irgendwie nicht zusammen, zumal unversicherte Pakete (gibt's B2B bei DPD) ja auch günstiger sind!
Schreiber Ling
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

Zufälliger Untergang meint, dass weder den Verkäufer noch den Käufer ein Verschulden trifft; die Frage ist dann, wer von beiden das Risiko trägt bzw. trotzdem zahlen muss, selbst wenn die Ware ersatzlos weg sein sollte, bzw. Ersatz liefern muss, obwohl man alles getan hat, was vertraglich vereinbart war (Absendung der Kaufsache). Das regelt also nur das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Wie gesagt sind andere Ansprüche, entweder gegen andere oder mit anderer Begründung, natürlich immer noch denkbar.

Soweit die Gefahrtragung in dieser Weise den gesetzlichen Standard darstellt, kann man dabei allerdings nicht wirklich von einem Abwälzen sprechen, weshalb ich also meine, dass die Rolle der AGB hier nicht überschätzt werden sollte.
Roemer
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

marcibet hat geschrieben: 12. Jan 2021 14:48
4) Bonus-Punkt: Cyberport schreibt "Da Sie als Geschäftskunde ohne Abschluss einer Transportversicherung für den Auftrag bestellt haben, muss die Regulierung durch den jeweiligen Carrier abgewartet werden." - eine Transportversicherung wurde mir im Bestellprozess gar nicht angeboten :-)
Du machst hier regelmäßig auf super dicke Hose und hast keine Transportversicherung ?
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koshop
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

Die AGB stellen dich hier sogar besser als die gesetzliche Regelung, die ganz klar sagt, das das Verlustrisiko vollständig bei dir liegt. Laut BGB wäre Cyberport nämlich komplett raus.
https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


Für eine Transportversicherung bist du im B2B Bereich selbst verantwortlich.
marcibet
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

Roemer hat geschrieben: 12. Jan 2021 16:55
marcibet hat geschrieben: 12. Jan 2021 14:48
4) Bonus-Punkt: Cyberport schreibt "Da Sie als Geschäftskunde ohne Abschluss einer Transportversicherung für den Auftrag bestellt haben, muss die Regulierung durch den jeweiligen Carrier abgewartet werden." - eine Transportversicherung wurde mir im Bestellprozess gar nicht angeboten :-)
Du machst hier regelmäßig auf super dicke Hose und hast keine Transportversicherung ?
Wer sagt denn dass wir keine Transportversicherung haben? :roll:

Mich interessiert lediglich die Zulässigkeit dieser Situation (keine AGB im Kaufprozess verlinkt, kein Transportschaden an sich sondern eine Unzulässigkeit des Paketdienst (fake Unterschrift),...). Offensichtlich finde ja nur ich das eigenartig, womit die Frage ja beantwortet ist. Danke sehr!
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Schreiber Ling
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

So furchtbar uneigenartig würde ich das gar nicht unbedingt nennen wollen/ich verstehe jeden, der das anders sieht/den das irritiert. Dass die Gefahr beim Versendungskauf der Käufer trägt, ist ja kein Naturgesetz, sondern ganz am Ende irgendwo eine Wertung dahingehend, dass es eher im Interesse des Käufers läge, dass die Sache nicht abgeholt werden muss, sondern versendet wird. In heutigen Zeiten des Versendungskaufes, wo man sich als Verkäufer vermutlich äußerst gern darauf einrichtet, praktisch alles nur noch zu versenden, wird es vielleicht sogar Zeit, das langsam anders zu werten.

Ohne jetzt einzugehen auf die Punkte AGB und Transportschaden-ja/nein.
marcibet
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

Schreiber Ling hat geschrieben: 12. Jan 2021 17:43 So furchtbar uneigenartig würde ich das gar nicht unbedingt nennen wollen/ich verstehe jeden, der das anders sieht/den das irritiert. Dass die Gefahr beim Versendungskauf der Käufer trägt, ist ja kein Naturgesetz, sondern ganz am Ende irgendwo eine Wertung dahingehend, dass es eher im Interesse des Käufers läge, dass die Sache nicht abgeholt werden muss, sondern versendet wird. In heutigen Zeiten des Versendungskaufes, wo man sich als Verkäufer vermutlich äußerst gern darauf einrichtet, praktisch alles nur noch zu versenden, wird es vielleicht sogar Zeit, das langsam anders zu werten.

Ohne jetzt einzugehen auf die Punkte AGB und Transportschaden-ja/nein.
Ich habe zumindest eine aufschlussreiche Erkennnis aus dieser ganzen Geschichte bekommen. Wir melden jährlich unsere Transportvoluminas an die Transportversicherung, und müssen davon 1.5 Promille an Versicherungs-Provision bezahlen. (Eingehend & Ausgehend, sofern nicht anders versichert). Bislang habe ich hier ausgehende B2B Sendungen auch mit gemeldet (sofern wir diese dem Käufer in Rechnung gestellt haben), da ich davon ausging dass wir haftbar wären wenn wir B2B versenden und den Transport verrechnen und organisieren. Ich dachte die Haftung geht nur dann über wenn der Käufer den Transport organisiert.

Somit - gut zu wissen, das spart künftig Geld, und die Versicherung hats sich jahrelang über zu viel Umsatz gefreut , denn Schadensfälle hatten wir nahezu Null. :durchdreh:

Und als zweite wichtige Erkennisnis: KAUFE BEI AMAZON! Denn da gibts solche Troubles nicht ;-)
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

marcibet hat geschrieben: 12. Jan 2021 18:15 Und als zweite wichtige Erkennisnis: KAUFE BEI AMAZON! Denn da gibts solche Troubles nicht ;-)
Schlimm, aber leider wahr.
marcibet
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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

Alleine schon die automatische Antwort 4 Wochen nachdem die lagernden Festplatten immer noch nicht ausgeliefert wurden und ich mal nachfragen wollte wies denn weiter geht (siehe unten). Es kam danach nie eine Antwort - völlig indiskutabel saufen
Sehr geehrte Damen und Herren,

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Re: Einschätzung zu AGB (Zulässigkeit)

Vielleicht hätte es sich zwischendurch angeboten, rechtzeitig zurückzutreten. Mit viel Willen und je nach den Umständen ließen sich vielleicht sogar Ansatzpunkte dafür finden, dass das bereits geschehen sei oÄ. Aber wenn du diesbezüglich ohnehin abgesichert bist.

Und bevor du dich auch selbst als Versender nicht mehr absicherst, schau dir genauer an, worum es da geht. Ich kenne mich mit den Versicherungen nicht aus. Allerdings ist es so, dass man auch als B2B-Versender ja haftbar sein kann, wenn man zum Beispiel falsch verpackt.
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