Bin nicht sicher, ob das Thema schon besprochen wurde.
Bedingt durch den Lockdown, haben wir im Januar noch relativ viele Kalender verkauft. Jetzt möchten die ersten Kunden schon widerrufen.
Ich stehe ein wenig auf dem Schlauch. Der Kopf sagt, ein Widerruf ist regulär möglich. Der Bauch behauptet, die Kalender sind nun wertlos und es sind 100% Wertersatz anzulegen.
Was sagt euer Kopf?
In den vergangenen 14 Jahren hat noch keiner bei uns einen Kalender nach dem Jahreswechsel widerrufen.
Kalender widerrufen
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Re: Kalender widerrufen
Ganz wertlos doch nicht. Du kannst ja anteilig die "benutzten" Tage als Wertersatz abziehen.
Re: Kalender widerrufen
Das wundert mich jetzt, ich hätte das Gegenteil erwartet und, um mal ein wenig Mut zu machen:regenbogen hat geschrieben: ↑10. Jan 2021 14:21 Ich stehe ein wenig auf dem Schlauch. Der Kopf sagt, ein Widerruf ist regulär möglich. Der Bauch behauptet, die Kalender sind nun wertlos und es sind 100% Wertersatz anzulegen.
Ich kann zwei Effekte beobachten, zum einen ist aufgrund von Homeoffice bei uns in unserer Liegenschaft ein dermaßen erhöhter Bedarf an Tisch- und Wandkalendern vorhanden, dass unsere Nachbarn regelrecht hausieren gehen und höflich nach überschüssigen Kalendern fragen, und wir machen das umgekehrt - das ist echt Mangelware. Zum anderen haben wir so wenig Kalender als Werbegeschenke bekommen, wie noch nie und müssen nun zum ersten Mal überhaupt welche regulär einkaufen. Das gab es noch nie!
Am Rande: ... und nicht eine Weinflasche habe ich bekommen, das gab es auch noch nicht. Das wird natürlich nicht ohne Folgen bleiben!!!!11!, ich gehe nun selbst zu Jacques’ Wein-Depot.
Zurück zum Thema: Das kann mit Lockdown eher weniger zu tun haben, also ich verstehe es nicht.
- lallekalle
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Re: Kalender widerrufen
Warum sollte ein Kalender vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sein?
Also - ich meine, wenn dieser komplett Wiederverkaufsfähig ist (natürlich nicht, wenn einzelne Blätter abgerissen sind).
Also - ich meine, wenn dieser komplett Wiederverkaufsfähig ist (natürlich nicht, wenn einzelne Blätter abgerissen sind).
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Re: Kalender widerrufen
ok, vielleicht sollten wir das Thema Lockdown außen vor lassen. Für mich sollte es nur eine Erklärung für die ungewöhnlichen Abverkäufe sein.
Es geht um den Widerruf von Kalendern nach dem Jahreswechsel.
Kalender werden im Januar meist herabgesetzt und ein paar Wochen später fast verschenkt.
Re: Kalender widerrufen
Das ergibt Sinn, der Kunde hat den gleichen oder einen ähnlichen Kalender für einen Bruchteil des Preises gesehen und bereut nun den Kauf im Vorjahr. Ist zwar 'ne blöde Art, kann man aber wohl nichts gegen machen.regenbogen hat geschrieben: ↑10. Jan 2021 14:48 Kalender werden im Januar meist herabgesetzt und ein paar Wochen später fast verschenkt.
Schade, dass Kalender trotz ISBN und Buchhandelsnähe nicht der gesetzlichen Buchpreisbindung unterliegen - dann gäbe es zwar einheitliche Preise und keine Rabattschlachten, dafür aber andere Fallstricke (Stichwort Buchpreisbindungstreuhänder).
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Re: Kalender widerrufen
Schade, dass es überhaupt so etwas altertürmliches wie die Buchpreisbindung im Jahre 2021 noch gibt, wird höchste Zeit, dass abzuschaffen.
Re: Kalender widerrufen
Oje, das ist ein weites Feld. Ja gut, könnte man machen, aber recherchiere mal, was in der Schweiz diesbezüglich passiert ist. Die gehen wahrscheinlich wieder zur Preisbindung zurück (zum Einstieg: http://www.preisbindungsgesetz.de/conte ... chweiz.htm). Der Börsenverein des deutschen Buchhandels sieht die Buchpreisbindung - wie nicht weiter überraschend - etwas differenzierter, siehe https://www.boersenverein.de/politik-po ... isbindung/.Andre (KM) hat geschrieben: ↑10. Jan 2021 15:11Schade, dass es überhaupt so etwas altertürmliches wie die Buchpreisbindung im Jahre 2021 noch gibt, wird höchste Zeit, dass abzuschaffen.
Ich will diesen Thread aber auch nicht verwässern: Das Thema ist etwas komplexer als man gemeinhin bei diesem "Sündenfall" meint. Mir ging es bei den Kalendern allerdings mehr darum, dass so buchhandelsnahe Produkte, die Büchern quasi gleichgestellt sind und sogar in der Regel mit einer ISBN versehen werden, Preisbindungs-technisch mit im Boot sein sollten. Quasi alle ISBN-Produkte mit Preisbindung oder keines (ich weiß, dass Verlage die Preisbindung aufheben können und es noch so andere Scherze gibt).
Edit: Ich beschäftige mich seit Jahren mit dem Thema Buchpreisbindung - es gelingt mir nicht, eine abschließende Meinung zu bilden, bin da hin- und hergerissen. Könnte man mal an anderer Stelle diskutieren.
Re: Kalender widerrufen
Heute wird echt alles widerrufen.
Btw: Thalia beispielsweise nimmt sowas wohl auch aus Kulanz im stationären Handel zurück.
Btw: Thalia beispielsweise nimmt sowas wohl auch aus Kulanz im stationären Handel zurück.
Re: Kalender widerrufen
Ne, nicht wegen Kulanz, sondern dem im Buchhandel üblichen Remissionsrecht ohne Abzug. Wer schon mal beruflich mit Thalia zu tun hatte, weiß auch was die für Konditionen aushandeln, vgl. https://www.deutschlandfunkkultur.de/ei ... _id=141979.
Re: Kalender widerrufen
Also im speziellen ging es auch um Adventskalender, ich weiss aber nicht inwiefern die der Buchpreisbindung unterliegen (keine mit Schoki sondern so Rätselsachen, 3-?...)kreien hat geschrieben: ↑10. Jan 2021 16:51Ne, nicht wegen Kulanz, sondern dem im Buchhandel üblichen Remissionsrecht ohne Abzug. Wer schon mal beruflich mit Thalia zu tun hatte, weiß auch was die für Konditionen aushandeln, vgl. https://www.deutschlandfunkkultur.de/ei ... _id=141979.
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Re: Kalender widerrufen
Machen wir auch teilweise. Für zwei Kalender würde ich keinen Thread aufmachen. Das nimmt jedoch langsam überhand.
....und ich würde tatsächlich gerne wissen, ob und wie hoch ein Wertersatz vom Verbraucher zu leisten ist. Widerrufen kann der Kunde ja (fast) alles.
Re: Kalender widerrufen
lallekalle hat geschrieben: ↑10. Jan 2021 14:44 Warum sollte ein Kalender vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sein?
Also - ich meine, wenn dieser komplett Wiederverkaufsfähig ist (natürlich nicht, wenn einzelne Blätter abgerissen sind).
Da die abgerissenen Blätter in der Vergangenheit liegen liegt ja keine Minderung der Funktionsfähigkeit vor.
Re: Kalender widerrufen
Naja, das würde sich dann ja nur gerichtlich klären lassen. Ich würde auch einen Wertersatz ansetzenregenbogen hat geschrieben: ↑10. Jan 2021 17:42 ....und ich würde tatsächlich gerne wissen, ob und wie hoch ein Wertersatz vom Verbraucher zu leisten ist. Widerrufen kann der Kunde ja (fast) alles.
Re: Kalender widerrufen
Wertersatz für unbenutzte Ware?
Was geht denn hier ab?
Was geht denn hier ab?
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Kalender widerrufen
Stelle ich mir gerade bei unseren Bekleidungsshops vor. Wir ziehen jetzt 20% als Wertersatz ab, da der Artikel jetzt Vorsaison und im Sale ist
Re: Kalender widerrufen
Das Jahr ist noch keine 2 Wochen alt und guck dir die Scheiße doch mal an. Immer noch Corona, ein Mob stürmt das Kapitol und in Indonesien ist ein Flugzeug abgestürzt. Kein Wunder das die Leute das Jahr zurückgeben wollen, wer weiss was sonst noch alles passiert.
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