Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

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rechnungspapier
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Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

Hallo zusammen,

ich hatte ein gebrauchtes Buch bei ebay angeboten für ca. 8 Euro inklusive Versand. Über die ISBN hat mein Softwareanbieter ein Bild angezeigt über die Katalogdaten, welches nicht dem von mir gelieferten Buch entspricht, da eine andere Auflage. Ich hatte in den Bemerkungen dazu geschrieben:

"Bemerkungen: Anderes Cover. Von 2011."

Der Kunde reklamiert und ich habe dem Kunden das Geld gutgeschrieben und mitgeteilt, dass er das Buch behalten dürfe. Damit ist der Kunde jedoch nicht einverstanden, er besteht auf das abgebildete Buch mit dem abgebildeten Cover. Er hat mir eine Frist gesetzt. Nach Ablauf würde er eine Anzeige bei der Polizei online wegen Betrug erstatten. Was würdet Ihr machen?


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wutzel
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

Nix.

Und zukünftig die Bücher spenden / verschenken
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Wolkenspiel
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

Ich würde auch nix machen. Ist doch lächerlich.
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

kein Vermögensnachteil dadurch auch kein Betrug. Ebenfalls kein Vorsatz erkennbar da Hinweis und sofortige Rückerstattung. Er kann möglicherweise auf Erfüllung des KV pochen, allerdings wird er niemanden finden der tatsächlich hierfür vor Gericht zieht (er verliert dort vermutlich auch weil er a) so gut wie keinen Schaden hat b) ein 8 euro Buch sicher noch wo anders zu kaufen ist mit richtigem Cover)

ignorieren - Schwachköpfe findet man überall
regalboy
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

cookie hat geschrieben: 3. Jan 2021 09:41 kein Vermögensnachteil dadurch auch kein Betrug.
Warum durch Rückzahlung kein Betrug?

Wenn es sich um einen Betrug handeln würde, so wäre er doch mit der Zahlung / Versendung des falschen Gegenstand abgeschlossen.
Sonst würde doch einfach jeder Betrüger wenn er erwischt wird zurück zahlen und dadurch nicht verurteilt werden.
regalboy
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

Es wurde doch schon gerichtlich festgestellt, dass Bilder gleichwertig zum Artikeltext sind.

Von daher halte ich das "irgendwo hingewiesen, dass es nicht das ist was abgebildet wird" für vor Gericht angreifbar.
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Eat The Rich
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

Irrtum erklären, Geld hat er schon zurück. Fertig.
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
rechnungspapier
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

Ok, vielen Dank!
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

regalboy hat geschrieben: 3. Jan 2021 09:44
cookie hat geschrieben: 3. Jan 2021 09:41 kein Vermögensnachteil dadurch auch kein Betrug.
Warum durch Rückzahlung kein Betrug?

Wenn es sich um einen Betrug handeln würde, so wäre er doch mit der Zahlung / Versendung des falschen Gegenstand abgeschlossen.
Sonst würde doch einfach jeder Betrüger wenn er erwischt wird zurück zahlen und dadurch nicht verurteilt werden.
Vorsatz + Anzeige bei der Polizei wird wenn überhaupt angenommen (erfüllt die Kriterien nicht) sofort eingestellt da nicht im öffentlichen Interesse, dies führt dann auf den Verweiß auf privaten Klageweg.
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aaha
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

Leute, jetzt hab doch mal ein bisschen Verständnis auch für den Käufer: das ist ein Geheimagent, wahrscheinlich irgendwo in Südamerika, der genau exakt diese Ausgabe braucht. Nur diese Ausgabe! Und die gibt es nirgendwo anders mehr. Da ihm seine gestohlen wurde, kann er seine geheimen verschlüsselten Texte nun weder ent- noch verschlüsseln.

@Rechnungspapier: Da der Fehler ja in deinem Verantwortungsbereich zu verorten ist (Softwareanbieter = Erfüllungsgehilfe), bist natürlich nun du verantwortlich dafür, die richtige Ausgabe zu beschaffen, denn schließlich hat er ja einen gültiger Kaufvertrag, wie @regalboy bereits korrekt festgestellt hat. Wie du das anstellst, ist völlig egal.

wegrenn
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Technokrat
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

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regalboy
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

cookie hat geschrieben: 3. Jan 2021 18:05
regalboy hat geschrieben: 3. Jan 2021 09:44
cookie hat geschrieben: 3. Jan 2021 09:41 kein Vermögensnachteil dadurch auch kein Betrug.
Warum durch Rückzahlung kein Betrug?

Wenn es sich um einen Betrug handeln würde, so wäre er doch mit der Zahlung / Versendung des falschen Gegenstand abgeschlossen.
Sonst würde doch einfach jeder Betrüger wenn er erwischt wird zurück zahlen und dadurch nicht verurteilt werden.
Vorsatz + Anzeige bei der Polizei wird wenn überhaupt angenommen (erfüllt die Kriterien nicht) sofort eingestellt da nicht im öffentlichen Interesse, dies führt dann auf den Verweiß auf privaten Klageweg.
Die Polizei MUSS die Anzeige annehmen und diese wird dann wenn überhaupt von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
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Vio
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

rechnungspapier hat geschrieben: 3. Jan 2021 08:54 Über die ISBN hat mein Softwareanbieter ein Bild angezeigt über die Katalogdaten, welches nicht dem von mir gelieferten Buch entspricht, da eine andere Auflage. Ich hatte in den Bemerkungen dazu geschrieben:

"Bemerkungen: Anderes Cover. Von 2011."
Da wir beide den selben Softwareanbieter verwenden :xmas: , darf ich dir (trotz aller Geringfügigkeit) empfehlen, das Häkchen, welches die Übernahme fremder Bilder zulässt, zu entfernen.
Entweder eigene Bilder oder gar keine bzw. Dummys. Ist ein Erfahrungswert.
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hkhk
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

Ich persönlich möchte auch gerne bei einem Buchkauf das Buch mit dem abgebildeten Cover bekommen.
Wenn man z.B. schon eine Reihe von Büchern hat, dann möchte ich gerne auch die weiteren Bücher dieser Reihe in der selben Auflage mit dem gleichen Cover Stil haben.
Daher kaufe ich NICHT bei Händlern, die diesen Zusatz haben von wegen "Cover kann von der Abbildung abweichen". Es sei denn, das Buch ist nicht Teil einer Reihe, von der ich bereits einige Bücher habe.

Der Androhung einer Anzeige wegen Betrugs würde ich keine Aufmerksamkeit schenken und die weitere Kommunikation einstellen. Ist doch nur lächerlich, zumal dem Käufer nach der Rückzahlung ja keinerlei Schaden entsanden ist.
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fossi
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Re: Betrugsanzeige wegen falschem Cover?

Technokrat hat geschrieben: 3. Jan 2021 20:01 Oxkwtffmxk Fblm! /-(x) /-(x)
Jaein, nur manchmal. :konfuzius:


Blöd das es bei eBay war (böse Bewertung droht), ansonsten hätte ich dem Kunden vermutlich nichtmal einfach so das Geld erstattet.
Immerhin stand das mit dem anderen Cover doch in der Beschreibung?!

Über den Käse mit Anzeige etc braucht man garnicht zu diskutieren. Das ist doch absoluter Nonsens.
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