Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

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kreien
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Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

Hallo,

ich bin gerade privat volle Kanne am Bestellen und wundere mich, wie viele Online-Händler (eigentlich alle mit eigenem Shop, die ich angesurft habe) die Anpassung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 % versäumt haben. Ich bestelle und bezahle hier durchweg fröhlich zu 16 % MwSt.

Ich kann auch mit einer nachträglichen Abrechnung zu 19 % MwSt. und einem Nachschlag leben, frage mich aber gerade, welche Folgen so ein Lapsus für den betreffenden Shop haben kann:
a) Bei privaten Endverbrauchern -> es wird ein Bruttopreis inkl. Märchensteuer kommuniziert.
b) Im B2B-Geschäft macht sich das sicherlich beim Vorsteuerabzug gar nicht gut, ebenso in der Buchhaltung aller Beteiligten.

Die beste Lösung wird bei B2C wahrscheinlich sein, dass das Ganze aufs Haus geht und bei B2B Kontakt mit den betroffenen Kunden aufzunehmen.

Wie ist es denn im Zweifel, kommt ein Kaufvertrag
a) erst mit Absenden der Ware zustande (so wird es in vielen AGB kolportiert) oder
b) kommt ein Kaufvertrag nach Bestellabschluss bereits mit meiner Echtzeitüberweisung auf das Konto des Online-Händlers zustande?


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remen67
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

Die MwSt Änderung war eh ne dumme Idee
kreien
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

remen67 hat geschrieben: 2. Jan 2021 15:52 Die MwSt Änderung war eh ne dumme Idee
Das würde ich auf Nachfrage bei einer Betriebsprüfung genau so kommunizieren :). Mithin kann man so erreichen, dass statt alle 97 Jahre (vgl. https://www.buhl.de/meinbuero/betriebspruefung/) jedes Jahr eine Teilnahme garantiert ist.
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online-beobachter
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

Bloß weil der Shop nicht umgestellt wurde heißt das ja nicht, das die Buchhaltungssoftware es nicht korrekt auf der Rechnung darstellt. Die wenigsten werden wohl die Bruttopreise noch anheben.
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

online-beobachter hat geschrieben: 2. Jan 2021 16:05 Bloß weil der Shop nicht umgestellt wurde heißt das ja nicht, das die Buchhaltungssoftware es nicht korrekt auf der Rechnung darstellt. Die wenigsten werden wohl die Bruttopreise noch anheben.
Stimmt, das ist ein guter Hinweis - bleibt nur noch die wettbewerbsrechtliche Problematik, wenn man mit einem falschen MwSt.-Ausweis nach draußen geht; das fehlt noch, dass da noch was kommt.
remen67
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

kreien hat geschrieben: 2. Jan 2021 16:02
remen67 hat geschrieben: 2. Jan 2021 15:52 Die MwSt Änderung war eh ne dumme Idee
Das würde ich auf Nachfrage bei einer Betriebsprüfung genau so kommunizieren :). Mithin kann man so erreichen, dass statt alle 97 Jahre (vgl. https://www.buhl.de/meinbuero/betriebspruefung/) jedes Jahr eine Teilnahme garantiert ist.
Hatte schon einige inkl. Groß BP und war auch schon am Finanzgericht ... war schon vor 30 J steuerlicher Sonderfall

Bin zufrieden ;-)
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

Die großen haben sicher schon umgestellt und für die kleinen ist das Risiko eher gering.
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fonprofi
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

greift da nicht wieder die Übergangsfrist wie im Sommer?
regalboy
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

Stand von vor der Umstellung im Sommer war, dass die Frist nur bei der ersten Umstellung galt.
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aaha
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

kreien hat geschrieben: 2. Jan 2021 15:50 Wie ist es denn im Zweifel, kommt ein Kaufvertrag
a) erst mit Absenden der Ware zustande (so wird es in vielen AGB kolportiert) oder
b) kommt ein Kaufvertrag nach Bestellabschluss bereits mit meiner Echtzeitüberweisung auf das Konto des Online-Händlers zustande?
Das kommt ganz darauf an, wie es in den jeweiligen AGB festgelegt wurde.
Wenn dort unter dem Punkt "Vertragsschluss", "Zustandekommen des Vertrags" o. ä. steht, dass der Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn die/der Empfänger*in bei der Zustellung der Sendung direkt vor der/dem Zusteller*in mindestens 5 Minuten lang Striptease tanzen muss, dann ist es das, was gilt :wink: :lol:
Oder gälte das schon als "überraschende Klausel"? :gruebel:
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koshop
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

Wenn das ein Dienstleister oder irgendein verantwortlicher Mitarbeiter macht, dann ist die nächste Möglichkeit der Umstellung für viele erst am Montag.

Was soll man da machen? Shop zu deswegen? Ich würde es dann auch laufen lassen mit 16% und am Montag umstellen. Solange der Endpreis gleich ist, wird ja niemand geschädigt.
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fossi
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

Vermutlich werden die Folgen sehr gering ausfallen, insofern es nachher auf der Rechnung stimmt und der Bruttopreis gleich bleibt.

Was m.M.n. garnicht ginge, wäre jetzt noch mit 16% anbieten und nachher einen höheren Preis verlangen. Da könnte man sicher gegen angehen.
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sendiX
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

fossi hat geschrieben: 3. Jan 2021 00:36Was m.M.n. garnicht ginge, wäre jetzt noch mit 16% anbieten und nachher einen höheren Preis verlangen. Da könnte man sicher gegen angehen.
dann schau' Dich mal bei gängigen Autoportalen um, viiiele habren da noch 16% drin, teils sogar schon mit "erhältlich ab 31.03.2021" - mMn böse Falle...

Bei einem (habe ich geparkt) kam sogar eben eine "Preis gesenkt"-Info, obwohl der Preis sich im Endeffekt um 1000 EUR erhöht hat, aber der Vk gibt die "Erhöhung" der Mwst. nicht komplett weiter... Als B2B-Kunde lohnt es sich also, da der Nettopreis gesunken ist :) (ok, viele Private werden vorher gekauft haben, da ist jetzt Ebbe...).
kreien
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

sendiX hat geschrieben: 3. Jan 2021 03:41
fossi hat geschrieben: 3. Jan 2021 00:36Was m.M.n. garnicht ginge, wäre jetzt noch mit 16% anbieten und nachher einen höheren Preis verlangen. Da könnte man sicher gegen angehen.
dann schau' Dich mal bei gängigen Autoportalen um, viiiele habren da noch 16% drin, teils sogar schon mit "erhältlich ab 31.03.2021" - mMn böse Falle...

Bei einem (habe ich geparkt) kam sogar eben eine "Preis gesenkt"-Info, obwohl der Preis sich im Endeffekt um 1000 EUR erhöht hat, aber der Vk gibt die "Erhöhung" der Mwst. nicht komplett weiter... Als B2B-Kunde lohnt es sich also, da der Nettopreis gesunken ist :) (ok, viele Private werden vorher gekauft haben, da ist jetzt Ebbe...).
Ach du dickes Ei. Wenn man sich mal vor Augen hält, was für ein Schwachsinn in der Vergangenheit strafbewehrt abgemahnt wurde (https://www.it-recht-kanzlei.de/abnahnu ... hnung.html), ist die MwSt.-Geschichte wohl wettbewerbsrechtlich durchaus heikel.

Kleine Anekdote zum Link: Im stationären Einzelhandel ("offene Verkaufsstelle") ist das mit den Pflichtangaben etwas anders. Nach Streichung der §§ 15a und 15b GewO braucht es seit 2009 weder ein Schild mit dem Namen bzw. bzw. der im Handelsregister hinterlegten Firmierung (damals § 15a GewO) noch die Pflicht zur Namensangabe im Schriftverkehr (damals § 15b GewO). Wurde damals im Rahmen des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes (MEG III) so beschlossen, wie wir sehen, hat die Maßnahme die Innenstädte noch nicht gerettet, dafür aber Briefträger gestresst.
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

koshop hat geschrieben: 2. Jan 2021 20:30 Wenn das ein Dienstleister oder irgendein verantwortlicher Mitarbeiter macht, dann ist die nächste Möglichkeit der Umstellung für viele erst am Montag.

Was soll man da machen? Shop zu deswegen? Ich würde es dann auch laufen lassen mit 16% und am Montag umstellen. Solange der Endpreis gleich ist, wird ja niemand geschädigt.
Hätte man doch vorher umstellen können? Wenn die Übergabe zählt kann man ja am 31. nichts mit 16% verkaufen was erst im Januar an den Logistiker übergeben wird?
regalboy
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Re: Folgen einer versäumten MwSt.-Anpassung im Shop

koshop hat geschrieben: 2. Jan 2021 20:30 Wenn das ein Dienstleister oder irgendein verantwortlicher Mitarbeiter macht, dann ist die nächste Möglichkeit der Umstellung für viele erst am Montag.

Was soll man da machen? Shop zu deswegen? Ich würde es dann auch laufen lassen mit 16% und am Montag umstellen. Solange der Endpreis gleich ist, wird ja niemand geschädigt.
Den Angestellten oder Dienstleister dazu anhalten, dass es z. B. am 31.12., einem ganz normalen Arbeitstag, gemacht wird!?
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