Ich frage mich was genau dieser Abschnitt in der Email von Amazon bedeuten soll:
"Sie bleiben dafür verantwortlich, die Umsatzsteuer des Vereinigten Königreichs für alle anderen Lieferungen einschließlich Lieferungen an umsatzsteuerlich registrierte Business-Kunden aus dem Vereinigten Königreich abzurechnen."
Wird sind nicht bei Amazon Business angemeldet, oder benutzten den Amazon Umsatzsteuerservice.
Bei uns stehen die Käufer dann in der Bestellübersicht zwar als "Business-Kunde", diese werden aber als normale Amazon Kunden abgerechnet. Wir verschicken unsere Paket nur selber.
Also müssten doch eigentlich alle Käufer des Vereinigten Königreichs von Amazon bei uns gleich behandelt und die Steuer dann auch einbehalten werden?
Natürlich unter der Grenze des Warenwertes von 135 Pfund.
Sehe ich das so richtig, oder gibt es bei den Käufern mit dem Vermerk "Business-Kunde" doch Besonderheiten?
Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Deine Vermutung hört sich für mich plausibel an.sportsfreund hat geschrieben: ↑31. Dez 2020 15:01 Also müssten doch eigentlich alle Käufer des Vereinigten Königreichs von Amazon bei uns gleich behandelt und die Steuer dann auch einbehalten werden?
Natürlich unter der Grenze des Warenwertes von 135 Pfund.
Sehe ich das so richtig, oder gibt es bei den Käufern mit dem Vermerk "Business-Kunde" doch Besonderheiten?
- Ob die Programmierer bei Amazon das auch so sehen, wissen wir nicht.
- Ob sie dann einen Unterschied machen zwischen denen, die bei ihren Business-/Umsatzsteuer-Services angemeldet sind oder nicht, wissen wir auch nicht.
- Ob sie es dann auch noch richtig einprogrammieren, wissen wir schon gar nicht.
Meine persönliche Einschätzung:
- Die Wahrscheinlichkeit, dass Amazon irgendeinen Unsinn auf die Bevölkerung loslässt, ist viel höher als dass es stimmt und funktioniert.
- Und es kann Monate dauern, bis sie es dann irgendwann endlich einsehen.
Definitive Aussagen bekommt man von denen nicht. Am Ende des Tages hilft nur abwarten oder gezielt testen und dann die Transaktionen auswerten.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Neues von der Front, heute in aller früh hat doch tatsächlich ein UK-Kunde über Ebay gekaut:
1. Ebay hat sich vom Produktpreis selbst 16% abgezogen (da wir bei ebay noch 16% USt hinterlegt haben)
2. Von den Versandkosten haben sie sich dagegen keine Steuer abgezogen
3. Dann hat ebay 19% britische Steuer dazugerechnet. Aber nur vom Produktpreis, nicht von den Versandkosten
Offizieller Verkaufspreis bei Ebay: EUR 11,60 (10 + 1,6)
Offizielle Versandkosten nach UK: EUR 3,00
Ebay rechnet dann noch 19% (EUR 1,90) britische Steuer dazu, somit erhält der Verkäufer: 14,90 (10 + 3 + 1,90)
Die 1,90 zieht Ebay dann gleich wieder vom erhaltenen Betrag ab.
Bei der Paypalgebühr muß man - meiner Kalkulation nach - übrigens auch für den Durchläuferposten der britschen Steuer Paypal-Gebühren zahlen.
Bei den Ebay-Gebühren wurden die Gebühren anhand des 10 Euro Produkt-Nettopreises ermittelt, bei den Versandkosten anhand der 3 Euro.
In der Ebay Lieferadresse findet sich folgendes Feld: "Ref.-Nr. GB 365 608X XX" (die X stammen von mir)
Somit kann der britische Zoll scheinbar erkennen dass die Steuer bezahlt wurde, wenn diese Nummer am Paketlabel in der Kundenadresse steht.
ACHTUNG: Afterbuy (betrifft möglicherweise auch andere Verkäufertools!) zeigt diesen Feldinhalt nicht! Wenn man daher - wie üblich - die Lieferadresse aus Afterbuy nimmt, wird der britische Zoll somit nicht erkennen dass die Steuer bereits bezahlt wurde, und der Kunde müsste diese bei der Sendungsannahme nochmals bezahlen!
Jetzt wäre natürlich interessant ob diese Nummer bei ALLEN Ebay-Verkäufen gleich ist (so wie z.B. bei Norwegen), oder ob für jeden einzelnen Verkauf eine separate Nummer generiert wird
1. Ebay hat sich vom Produktpreis selbst 16% abgezogen (da wir bei ebay noch 16% USt hinterlegt haben)
2. Von den Versandkosten haben sie sich dagegen keine Steuer abgezogen
3. Dann hat ebay 19% britische Steuer dazugerechnet. Aber nur vom Produktpreis, nicht von den Versandkosten
Offizieller Verkaufspreis bei Ebay: EUR 11,60 (10 + 1,6)
Offizielle Versandkosten nach UK: EUR 3,00
Ebay rechnet dann noch 19% (EUR 1,90) britische Steuer dazu, somit erhält der Verkäufer: 14,90 (10 + 3 + 1,90)
Die 1,90 zieht Ebay dann gleich wieder vom erhaltenen Betrag ab.
Bei der Paypalgebühr muß man - meiner Kalkulation nach - übrigens auch für den Durchläuferposten der britschen Steuer Paypal-Gebühren zahlen.
Bei den Ebay-Gebühren wurden die Gebühren anhand des 10 Euro Produkt-Nettopreises ermittelt, bei den Versandkosten anhand der 3 Euro.
In der Ebay Lieferadresse findet sich folgendes Feld: "Ref.-Nr. GB 365 608X XX" (die X stammen von mir)
Somit kann der britische Zoll scheinbar erkennen dass die Steuer bezahlt wurde, wenn diese Nummer am Paketlabel in der Kundenadresse steht.
ACHTUNG: Afterbuy (betrifft möglicherweise auch andere Verkäufertools!) zeigt diesen Feldinhalt nicht! Wenn man daher - wie üblich - die Lieferadresse aus Afterbuy nimmt, wird der britische Zoll somit nicht erkennen dass die Steuer bereits bezahlt wurde, und der Kunde müsste diese bei der Sendungsannahme nochmals bezahlen!
Jetzt wäre natürlich interessant ob diese Nummer bei ALLEN Ebay-Verkäufen gleich ist (so wie z.B. bei Norwegen), oder ob für jeden einzelnen Verkauf eine separate Nummer generiert wird
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Eigentlich ist es doch nicht so schlimm, bis 135GBP zieht Ebay ein und darüber verzollt der Kunde selber, dafür ist kein Registrierung nötig.
Über den eigenen Shop verkaufe ich nicht nach UK, bzw müsste man ein Limit von mindestens 135GBP für die Bestellung ansetzen dann hält sich der Aufwand in Grenzen.
MfG
Über den eigenen Shop verkaufe ich nicht nach UK, bzw müsste man ein Limit von mindestens 135GBP für die Bestellung ansetzen dann hält sich der Aufwand in Grenzen.
MfG
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Einen VAT-Steuersatz von 19% gibt es im UK nicht.roman hat geschrieben: ↑1. Jan 2021 13:51 1. Ebay hat sich vom Produktpreis selbst 16% abgezogen (da wir bei ebay noch 16% USt hinterlegt haben)
2. Von den Versandkosten haben sie sich dagegen keine Steuer abgezogen
3. Dann hat ebay 19% britische Steuer dazugerechnet. Aber nur vom Produktpreis, nicht von den Versandkosten
Offizieller Verkaufspreis bei Ebay: EUR 11,60 (10 + 1,6)
Offizielle Versandkosten nach UK: EUR 3,00
Ebay rechnet dann noch 19% (EUR 1,90) britische Steuer dazu, somit erhält der Verkäufer: 14,90 (10 + 3 + 1,90)
Die 1,90 zieht Ebay dann gleich wieder vom erhaltenen Betrag ab.
Weiß der Himmel, was da gerechnet wurde. SO kann das nicht stimmen.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Dann stellen wir uns bloß mal vor:
- Du bietest einen Artikel an für 80,- (EUR oder GBP, macht keinen Unterschied).
- Erster Kunde kauft 1 Exemplar.
- Ware wird geliefert.
- Kunde ist glücklich, erzählt es seinem Nachbarn.
- Nachbar ist begeistert, kauft 2 Exemplare.
- Ware wird verschickt, Postbote will kassieren:
- 32,- (20%) Einfuhrumsatzsteuer + (x% Zoll) + Bearbeitungsgebühr
und jetzt?
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Jetzt wo Du es sagst ...
Aber ich habe nochmals nachgerechnet. Es wurden definitiv 19% Steuer berechnet.
Hat Ebay möglicherweise versehentlich den deutschen Satz anstatt den britischen genommen.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Die Frage ist, ob Ebay, Käufe über 135 Pfund vielleicht nicht auch "netto" kassiert?
Falls ja, dann wäre es egal, dann würden beide Nachbarn das selbe bezahlen.
Denn ob der Kunde die Einfuhrumsatzsteuer an Ebay oder an den Paketboten zahlt ist bzgl. der Höhe zumindest in der Theorie egal.
Zoll sollte in beiden Fällen kein Thema sein.
Der einzige Unterschied wäre ggf. die Bearbeitungsgebühr (wobei die Frage ist, ob die Paketdienste da oder dort nicht auch die Bearbeitungsgebühr berechnen wenn der Verkäufer schon digital die Steuer vorbezahlt hat ... das wird dann erst die Praxis zeigen).
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ist es nicht.
Unter 135 GBP wird -durch den Händler oder den Marktplatz- immer die "gewöhnliche" VAT eingezogen und abgeführt. Das förmliche Importverfahren entfällt.
Über 135 GBP wird keine "gewöhnliche" VAT eingezogen, sondern das förmliche Importverfahren durchgeführt. Dabei fallen import VAT (Einfuhrumsatzsteuer) und ggf. Zölle an.
m.E. ist der Unterschied den Kunden nicht vermittelbar und es läuft darauf hinaus, alles DDP (=Preis inkl.VAT und Zölle) anzubieten und abzurechnen. Beim Versand per Post z.Zt. schwierig bis unmöglich.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Aber ist das nicht genauso wie bei uns bisher über der 22€ Grenze?
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
@MrChad
Glauben oder wissen? [meine ich nicht so unhöflich wie es sich möglicherweise anhört ]
Nur weil das förmliche Importverfahren durchgeführt wird und keine brit. VAT eingezogen wird, heißt das ja nicht automatisch dass Ebay nicht vielleicht auch nur den Nettobetrag vom Kunden einhebt?!?
Abgesehen davon spricht ja nichts dagegen dass der Verkäufer freiwillig die nicht anfallende, aber im Preis enthaltene, EU-USt dem Kunden schon vor dem Versand erstattet. Dann hätten beide Nachbarn die selben Endkosten (mal von evtl. Bearbeitungsgebühren abgesehen).
Wobei das natürlich für größere Verkäufer bzgl. Handling nicht ganz einfach ist.
Glauben oder wissen? [meine ich nicht so unhöflich wie es sich möglicherweise anhört ]
Nur weil das förmliche Importverfahren durchgeführt wird und keine brit. VAT eingezogen wird, heißt das ja nicht automatisch dass Ebay nicht vielleicht auch nur den Nettobetrag vom Kunden einhebt?!?
Abgesehen davon spricht ja nichts dagegen dass der Verkäufer freiwillig die nicht anfallende, aber im Preis enthaltene, EU-USt dem Kunden schon vor dem Versand erstattet. Dann hätten beide Nachbarn die selben Endkosten (mal von evtl. Bearbeitungsgebühren abgesehen).
Wobei das natürlich für größere Verkäufer bzgl. Handling nicht ganz einfach ist.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
funktioniert (iSv ist das erlaubt? ) Einzelversand?
Wenn das bei den Produkten so klappt, halt immer (auch mit 1-2 Tagen Abstand zueinander ) getrennt versenden - und/oder gleich Warenkörbe >135 EUR 'anders' bearbeiten (also je nach Produkt entweder ausschliessen oder teilen oder wasweissichwie).
Und ja, das System ist shice, gerade bei Einzelartikeln unter der Grenze sollte das ganze je Artikel gerechnet werden, und nicht je Sendung. Natürlich nicht bei teilbaren Sachen, die dann einzeln verschickt werden, aber dazu gibt es ja schon Ausführungen anderswo.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Nicht ganz. Von der Wirkung ähnlich, formal anders:
- Unter 22€ verzichtet der Zoll auf den Einzug der Einfuhrumsatzsteuer - niemand führt irgendwas ab, der Fiskus kriegt nix.
- Unter 135 GBP verlangt HMRC, die "gewöhnliche" VAT einzuziehen und abzuführen. Zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer fällt dann nicht mehr an.
wissen.
HIer steht im Prinzip alles drin, teilweise mehrfach wiederholt.
Aufpassen auf die Begriffe
- sales VAT = "gewöhnliche" MwSt. - direkt eingezogen vom Händler bzw. Marktplatz
- import VAT = Einfuhrumsatzsteuer - wird beim Import vom HMRC erhoben
oder meinetwegen so:
- https://translate.google.com/translate? ... nuary-2021
--edit - ergänzt-------------
Zumindest in DE war es schon immer verboten, Sendungen zu splitten, um Zollbverfahren zu umgehen ...
Löst das Problem aber sowieso nicht, wenn man Waren im Preisbereich unter-und-über der Schwelle hat.
Am Ende des Tages muss man für alles eine DDP-Lösung haben, was das nicht nur verkompliziert, sondern auch erheblich verteuert.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
"Zumindest in DE war es schon immer verboten, Sendungen zu splitten, um Zollbverfahren zu umgehen ..."
Ist in vielen Bereichen verboten, nennt sich Umgehungstatbestand
Es muss nicht immer ausdrücklich verboten sein
Ist in vielen Bereichen verboten, nennt sich Umgehungstatbestand
Es muss nicht immer ausdrücklich verboten sein
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Ich werde wohl für UK einen Mindestbestellwert von 160,-- Euro einführen. Dann bin ich immer über der Grenze, mache eine Ausfuhrerklärung wie für andere Länder auch und fertig.
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Können die Shops denn pro Land unterschiedliche Mindest-BW anlegen ?
- Dingens
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- Registriert: 13. Jan 2015 15:17
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Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Moin
Boah ist das finster...ich soll jetzt wirklich unterscheiden, ob jemand Ware im Wert von 135€ oder mehr bestellt? Welche Shopsoftware soll sowas können? Bislang habe ich ganz einfach bei Drittland keine Umsatzsteuer erhoben und den Rest hat der Kunde gemacht. Aber nun? Wie soll das praktisch gehen? Woher soll der Kunde wissen, was er am Ende bezahlen muss? Einmal netto und beim nächsten Mal brutto? Wer denkt sich so was aus?
Das ist doch völlig unpraktikabel...
Grüße
Der Dingens
Boah ist das finster...ich soll jetzt wirklich unterscheiden, ob jemand Ware im Wert von 135€ oder mehr bestellt? Welche Shopsoftware soll sowas können? Bislang habe ich ganz einfach bei Drittland keine Umsatzsteuer erhoben und den Rest hat der Kunde gemacht. Aber nun? Wie soll das praktisch gehen? Woher soll der Kunde wissen, was er am Ende bezahlen muss? Einmal netto und beim nächsten Mal brutto? Wer denkt sich so was aus?
Das ist doch völlig unpraktikabel...
Grüße
Der Dingens
Re: Was bedeutet der Brexit Deal für Onlinehändler?
Es sind 135 Pfund, nicht Euro. Also nicht vergessen den Wechselkurs im Auge zu behalten.
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