Hallo,
wisst ihr, wie ein Warentausch ordnungsgemäß abgewickelt wird?
Z. B.:
Man selbst ist mit einem Produkt in einer bestimmten Farbe ausverkauft und tauscht einfach das Produkt in der Farbe mit einem anderen Händler aus. Oder Händer A benötigt Produkt A und tauscht mit dem befreundeten Händler gegen Produkt B.
Kann einfach die Ware (ggf. mit Lieferschein) getauscht werden, oder müssen Rechnungen / Gutschriften erstellt werden?
Ein Kunde kauft ein neues 1.000 Euro teures Handy und tauscht dabei sein altes Handy für 100,- Euro ein:
Macht dabei Folgendes eines Unterschied?
- Handy wurde früher beim gleichen Verkäufer gekauft
- Handy wurde früher bei einem anderen Verkäufer gekauft
Kann einfach der Kaufpreis um die 100,- Euro gemindert werden, oder muss er bei 1.000,- Euro liegen, abzgl. Gutschrift für ein Altgerät (Netto / Brutto Problematik?)
Viele Grüße
Johannes
Warentausch mit Kunden oder anderen Händlern
Re: Warentausch mit Kunden oder anderen Händlern
beim Tausch mit befreundetem Händler würde ich bei 1:1 keine Rechnung schreiben, nur Lieferschein wenn Warenbestandskorrektur nötig
Bei nicht-ganz-so-gut-Bekannten isses eine Absprache wert, hatte letztens sowas ähnliches, erst wollte man Rechnung gegen Rechnung, nach Argumentation "also 2x Buchungsaufwand für jeden" hatte man ein Einsehen, und wir tauschten einfach direkt
Wenn der Kunde etwas in Zahlung gibt, ist es mMn buchhalterisch egal ob das Produkt vorher hier gekauft wurde oder woanders - Kundenbindung und Hehlerwarencheck machen dagegen sehrwohl einen Unterschied!
Natürlich kannst Du einfach 100 EUR weniger für's neue Gerät berechnen (spart auch USt ) - mindert halt Deine Handelsspanne. Wie und ob Du dann das Altgerät buchst und verkaufst.............
Bei nicht-ganz-so-gut-Bekannten isses eine Absprache wert, hatte letztens sowas ähnliches, erst wollte man Rechnung gegen Rechnung, nach Argumentation "also 2x Buchungsaufwand für jeden" hatte man ein Einsehen, und wir tauschten einfach direkt
Wenn der Kunde etwas in Zahlung gibt, ist es mMn buchhalterisch egal ob das Produkt vorher hier gekauft wurde oder woanders - Kundenbindung und Hehlerwarencheck machen dagegen sehrwohl einen Unterschied!
Natürlich kannst Du einfach 100 EUR weniger für's neue Gerät berechnen (spart auch USt ) - mindert halt Deine Handelsspanne. Wie und ob Du dann das Altgerät buchst und verkaufst.............
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Re: Warentausch mit Kunden oder anderen Händlern
Also, ein Warentausch ist letzt endlich nichts anderes wie ein Verkauf und ein Ankauf wobei man die Zahlung verrechnet was im Steuerrecht „verkürzter Zahlungsweg“ heißt. Es müssen genau so Rechnungen geschrieben werden, die eine ist als Erlös zu buchen, die andere als Wareneinkauf.
Re: Warentausch mit Kunden oder anderen Händlern
Wie sieht es dann mit der Inzahlungnahme von einer Privatperson aus:
- A) Ware, die man vor einiger Zeit an den Kunden verkauft hatte
- B) Ware, die der Kunde wo anders her hat
Bei B) gehe ich davon aus, dass man keine MWSt gutschrieben darf.
Ist es aber bei A), der Rücknahme selbst an den Kunden verkaufter Ware der Fall?
- A) Ware, die man vor einiger Zeit an den Kunden verkauft hatte
- B) Ware, die der Kunde wo anders her hat
Bei B) gehe ich davon aus, dass man keine MWSt gutschrieben darf.
Ist es aber bei A), der Rücknahme selbst an den Kunden verkaufter Ware der Fall?
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Re: Warentausch mit Kunden oder anderen Händlern
Grundsätzlich ist für die Umsatzsteuer immer ein Leistungsaustausch entscheidend und nicht der Austausch von Geld.
Jetzt zu Deiner Frage:
a) Hier ist das tatsächliche Geschäft entscheidend, wollte und durfte der Kunde die Ware noch zurückgeben dann wird ein Umsatz rückabgewickelt und er kauft gleichzeitig ein anderes. Verkauft der Kunde jedoch sein altes Handy (Inzahlungnahme) weil er das olle los werden will da er jetzt ein neues haben möchte, dann ist das eine ein Ankauf von Dir ohne Vorsteuerabzug (es besteht die Möglichkeit der späteren Differenzbesteuerung) und dazu ein ganz normaler Verkauf des Neuen mit Umsatzsteuer.
b) ist wie a 2. Teil, genau keine Möglichkeit
Ich denke Deine letzte Frage ist mit dem ersten Teil beantwortet?
Jetzt zu Deiner Frage:
a) Hier ist das tatsächliche Geschäft entscheidend, wollte und durfte der Kunde die Ware noch zurückgeben dann wird ein Umsatz rückabgewickelt und er kauft gleichzeitig ein anderes. Verkauft der Kunde jedoch sein altes Handy (Inzahlungnahme) weil er das olle los werden will da er jetzt ein neues haben möchte, dann ist das eine ein Ankauf von Dir ohne Vorsteuerabzug (es besteht die Möglichkeit der späteren Differenzbesteuerung) und dazu ein ganz normaler Verkauf des Neuen mit Umsatzsteuer.
b) ist wie a 2. Teil, genau keine Möglichkeit
Ich denke Deine letzte Frage ist mit dem ersten Teil beantwortet?
Re: Warentausch mit Kunden oder anderen Händlern
Hab noch Fall C: Reine Promotion-Aktion, bei der Altware mit beliebigem Zustand in Zahlung genommen wird, um einen Rabatt glaubwürdiger zu gestalten. Altware kommt anschließend in Müll. Behandeln wir wie jeden anderen Rabatt auch.stbdigital hat geschrieben: ↑29. Dez 2020 19:04 a) Hier ist das tatsächliche Geschäft entscheidend, wollte und durfte der Kunde die Ware noch zurückgeben dann wird ein Umsatz rückabgewickelt und er kauft gleichzeitig ein anderes. Verkauft der Kunde jedoch sein altes Handy (Inzahlungnahme) weil er das olle los werden will da er jetzt ein neues haben möchte, dann ist das eine ein Ankauf von Dir ohne Vorsteuerabzug (es besteht die Möglichkeit der späteren Differenzbesteuerung) und dazu ein ganz normaler Verkauf des Neuen mit Umsatzsteuer.
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Re: Warentausch mit Kunden oder anderen Händlern
Hi, ja, dass wäre absolut ok da die Altware ja in den Müll kommt und die Gegenleistung also 0,— Euro beträgt.
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