Verkauf/Versand in die Schweiz

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Portugiese
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Verkauf/Versand in die Schweiz

Hallo, wir haben vor ein paar Wochen einen Onlineshop für portugiesische Wohnaccessoires und Haushaltswaren (www.portugalleben.de) eröffnet.
Jetzt haben wir eine Anfrage aus der Schweiz. Wir haben bisher keine Ahnung von Verkäufen in Drittländer. Unsere Lieferanten sind in der EU (Portugal, Spanien) und unsere Kunden bisher auch.

Was müssen wir beim Verkauf/Versand in die Schweiz beachten (bersondere Regelungen/Gesetze, Zoll, Auftragswerte, Lieferschwelle, werden wir "Hersteller" der Produkte durch Ausfuhr in Drittland, usw.)?


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fonprofi
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

DHL Bis 1000,- Ware versenden, 3fach Rechnung außen drauf, Paketschein auch, Warendaten Gewicht und Zollnummer ausfüllen, fertig. Dauert ca10min.

Wichtig ist die Zolltarifnummer der Produkte und das Ursprungsland.

Über 1000,- wird’s komplizierter.

Beim 2.mal gehts schneller.
Portugiese
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

Danke für die Antwort.
Was ist sonst zu beachten?
wurzel64
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

Portugiese hat geschrieben: 27. Dez 2020 22:32 Was ist sonst zu beachten?
Vorkasse. Mahnwesen in der Schweiz ist komplett anders als in der EU. Auch was die Übernahme der Kosten für das Mahnverfahren angeht.
Ohne Ziel stimmt jede Richtung.
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fonprofi
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

Je nach Produkttyp eventuell Einfuhrsperre in CH, Alkohol etc eben die typischen Zollwaren.

Der Kunde bekommt bei DHL noch ne Einfuhrsteuerrechnung über 8,5%, mehr oder weniger - je nach Warentyp
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/in ... hweiz.html

Aber das kennen die Schweizer, und lassen sich etwa die Ware in einen deutschen Paketshop an der Grenze zusenden. Dann aber ist Deine Rechnung ganz normal Brutto - aufpassen:
Lieferadresse und Rehnungsadresse in der Schweiz: Netto (Steuerfrei)
Rechnungsadresse CH aber Lieferung nach DE Rechnung brutto!

Und auf der Rechnung muss das Ursprungsland stehen. Wir schreiben automatisch bei Lieferland CH drauf als Fusstext:
"Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte CE-Ursprungswaren sind." Wenn natürlich Waren ausserhalb der EU dabei sind, muss das in die Rechnung an den Artikel.

Achja, Paypalzahlungen sind teurer weil Auslandsgebühr dazu kommt. - Uffbasse!

Aber alles in allem Schmerzfrei. Wir haben jede Woche Sendungen in die Schweiz und versenden und vergessen.
regalboy
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

fonprofi hat geschrieben: 27. Dez 2020 23:15 ...
Aber das kennen die Schweizer, und lassen sich etwa die Ware in einen deutschen Paketshop an der Grenze zusenden. Dann aber ist Deine Rechnung ganz normal Brutto - aufpassen:
Lieferadresse und Rehnungsadresse in der Schweiz: Netto (Steuerfrei)
Rechnungsadresse CH aber Lieferung nach DE Rechnung brutto!
....
Da fehlt aber noch das Zwischending:

Rechnungsadresse CH & Lieferung nach DE Rechnung netto unter der Bedingung, dass der Schweizer die Ausfuhr aus DE (NICHT Einfuhr CH) nachweist.
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fonprofi
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

Nein. Erst kommt Bruttorechnung. Erst wenn die Ausfuhr nachgewiesen wird durch Rücksendung der vom Zoll abgestempelten Originalrechnung dann eine Rechnungskorrektur und eine neue Rechnung. Die erste Rechnung bleibt brutto bei Lieferadresse in DE.
regalboy
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

fonprofi hat geschrieben: 28. Dez 2020 09:06 Nein. Erst kommt Bruttorechnung. Erst wenn die Ausfuhr nachgewiesen wird durch Rücksendung der vom Zoll abgestempelten Originalrechnung dann eine Rechnungskorrektur und eine neue Rechnung. Die erste Rechnung bleibt brutto bei Lieferadresse in DE.
Du kannst dir ja gerne diesen nicht nötigen Extra-Aufwand machen.
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fonprofi
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

Das ist kein Extraaufwand sondern Vorschrift. Eine Nettorechnung darf erst bei nachgewiesenem Export erstellt werden, bzw bei einem Versandagenten der Dir eine Exportbestätigung ausstellt.

Was machst Du, wenn der Käufer die Ware nicht exportiert wie versprochen? Da stehste dann und darfst die Ust nachzahlen wenn geprüft wird.
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fonprofi
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

Nachtrag:
Die IHK schreibt dazu:
„ Um das Privileg der Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, muss der Unternehmer jedoch bestimmte Belege vorhalten. Nur wenn sie glaubhaft und eindeutig nachweisen, dass die Ware tatsächlich aus Deutschland in ein Drittland ausgeführt wurde, gewährt das Finanzamt die Steuerbefreiung.“


Und nur auf Grund eines Versprechen erstelle ich keine Nettorechnung.
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hkhk
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

ich glaube, regalboy will sagen, dass du nicht verpflichtet bist, nachträglich die Rechnung zu ändern.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
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fonprofi
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

Achso, kommt bei uns nicht vor.
regalboy
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

hkhk hat geschrieben: 28. Dez 2020 09:22 ich glaube, regalboy will sagen, dass du nicht verpflichtet bist, nachträglich die Rechnung zu ändern.
Nein, Regalboy sagt das, was er schreibt.
fonprofi hat geschrieben: 28. Dez 2020 09:13 Das ist kein Extraaufwand sondern Vorschrift. Eine Nettorechnung darf erst bei nachgewiesenem Export erstellt werden, bzw bei einem Versandagenten der Dir eine Exportbestätigung ausstellt.
....
Zeig mir bitte mal die Gesetzesstelle, wo das steht.
Gibts nicht. Ist auch nicht möglich im Zeitstrahl von Rechnungserstellung => ggf. Zollanmeldung => Export.
fonprofi hat geschrieben: 28. Dez 2020 09:13Was machst Du, wenn der Käufer die Ware nicht exportiert wie versprochen? Da stehste dann und darfst die Ust nachzahlen wenn geprüft wird.
Eine Brutto Rechnung erstellen.

Und man kann ja auch - insbesondere bei Paypal-Shop-Zahlungen recht einfach möglich, die MWSt bis zum Nachweis des Export als Sicherheit einbehalten.
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fonprofi
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

Wenn Du meinst.
Das Internet ist voll mit den Zollvorschriften bei Export in Drittland. Und gerade bei der Umsatzsteuerprüfung wird darauf geschaut ob der Exportbeleg stichhaltig ist oder ob eine Gelangenheitsbestätigung bzw. Verbringungsnachweis vorliegt. Der übrigens von DHL vollautomatisch erstellt wird und immer schön abgespeichert wird.

Ohne diese Belege kannste mal Geld zur Seite legen.

Und damit Regalboy nicht im Regen steht, was zum Lesen:
https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... en-1167694
Nachweise
Weitere Bedingung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist, dass die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen werden. Der Nachweis ist eine unverzichtbare materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Kann der Nachweis nicht geführt werden, darf die Steuerbefreiung nicht in Anspruch genommen werden. Das heißt, die Rechnung muss mit deutscher Umsatzsteuer ausgestellt werden und diese muss ans Finanzamt abgeführt werden. Der Nachweis muss dabei als Doppelnachweis geführt werden und zwar

als Belegnachweis und
als Buchnachweis.

und weiter:
Unabhängig von dieser Unterscheidung müssen sich die Ausfuhrbelegnachweise grundsätzlich im Besitz des nachweispflichtigen Unternehmers befinden und zehn Jahre aufbewahrt werden. Es genügt nicht, wenn sich diese im Besitz eines anderen Unternehmers oder einer Behörde befinden.
Aber Du kannst gerne auf Zuruf eine Nettorechnung erstellen.
regalboy
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Re: Verkauf/Versand in die Schweiz

Du vermischst da gerade 2 Sachen:
a) Das generelle Ausstellen
b) Dass man selbstverständlich wenn die Ausfuhr nicht wie geplant erfolgte / nachgewiesen wurde eine Brutto-Rechnung auszustellen hat.
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