Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

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Ach
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

regalboy hat geschrieben: 15. Dez 2020 21:32 Warum Plan B?
Plan A, B und C sind doch nun, im Rahmen der Gewährleistung gegen den Händler vorzugehen.
Der Händler bekommt in diesem Fall Rückendeckung von Siemens.
Siemens wiederum hat den Fall abgelehnt, weil die Sachlage vermutlich gegen einen Gewährleistungsfall spricht.
Daher mein Angebot, dass ich nochmal meinen Kollegen drauf gucken lasse. Wenn zwei Fachleute sicher erkennen können, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt, wird es nach aller Wahrscheinlichkeit auch keiner sein und auch nicht als solcher durchsetzbar sein. Dann bringt es auch nichts, gegen den Händler vorzugehen. Dann macht ein Plan B mehr Sinn.


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regalboy
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

Ach hat geschrieben: 16. Dez 2020 07:04
regalboy hat geschrieben: 15. Dez 2020 21:32 Warum Plan B?
Plan A, B und C sind doch nun, im Rahmen der Gewährleistung gegen den Händler vorzugehen.
Der Händler bekommt in diesem Fall Rückendeckung von Siemens.
Siemens wiederum hat den Fall abgelehnt, weil die Sachlage vermutlich gegen einen Gewährleistungsfall spricht.
Daher mein Angebot, dass ich nochmal meinen Kollegen drauf gucken lasse. Wenn zwei Fachleute sicher erkennen können, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt, wird es nach aller Wahrscheinlichkeit auch keiner sein und auch nicht als solcher durchsetzbar sein. Dann bringt es auch nichts, gegen den Händler vorzugehen. Dann macht ein Plan B mehr Sinn.
Der Hersteller dürfte zielmlich viel Interesse daran haben, dass es nicht als Gewährleistung oder Garantie abgerechnet wird.
Vom hersteller geschulte Kundendienstler / Verkäufer sind - wie gesagt - vom Hersteller geschult.

Das sind dann 2 "Fachleute", bei denen direkt bzw. indirekt die Kostenseite im Vordergrund stehen könnte.
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SchneiderMusik
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

Also Eigenverschulden kann ich zu 100% ausschließen, da ich ja selber den Topf mit dem Wasser draufgestellt und den Herd eingeschaltet habe.
Das hatte der alte Herd ja auch 15 Jahre lang überstanden, tausende Mal und ohne Abplatzungen.
Ich kann dabei keinerlei Fehlverhalten von mir feststellen, was will man da auch falsch machen?
Warum das abgeplatzt ist, kann ich nicht sagen und im Gegensatz zum Siemens Kundendienst will ich hier auch nicht mit meiner Glaskugel irgend welche Szenarien kreieren.
Fakt ist, dass ich den Herd bestimmungsgemäß benutzt habe und dieser dabei kaputtging.

@Ach Dank für das Angebot, aber ich denke das ist nicht nötig. Anhand eines Bildes kann man doch wieder nur mutmaßen. Und wenn Siemens ins Handbuch schreibt, dass so was nur aufgrund von "übergekochten Rotkraut" passieren kann, dann kann (darf) euer Techniker ja auch nichts anderes feststellen.
BTW: Ich hasse Rotkraut.
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Rex
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

Was hast du für ein Ceran-/Induktionskochfeld? Modell?
600€ nur für das Induktionsfeld, scheint ja hochwertiger oder zumindest hochpreisiger zu sein.
Unser ganzer Induktionsherd von AEG hat nur 620€ gekostet, Ersatz-Induktionskochfelder gibt es da für um die 200€.

Ich frag nur interessehalber, so als Information, damit man weiß welches Produkt nichts taugt.
Bei einem hochpreisigen Markenprodukt von Siemens hat man ja schon nochmal einen anderen Qualitäts- und auch Serviceanspruch.
xMerchant
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

Ausmuschelung kommt nicht von Rotkraut, sondern vom Zucker im Rotkraut. Wenn es wirklich eine Ausmuschelung ist, dann ist Zucker auf das Ceranfeld gekommen. Zucker reagiert mit Ceran und reißt beim Abkühlen die typische negative Muschelform aus dem Ceran. Ist mir auch schon beim Marmelade einkochen passiert.

Laut Google gibt es 2 Möglichkeiten um ein Ceranfeld zu zerstören: Etwas drauf fallen lassen oder heißer Zucker
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SchneiderMusik
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

@xMerchant Wie schon geschrieben, weder Zucker, noch was darauf gefallen. Ich muss dich enttäuschen, da hat Google wohl mal nicht recht.
Das Abplatzen passierte auch nicht beim Abkühlen, sondern noch während des Kochens.

Dieses Ceranfeld ist das: https://www.siemens-home.bsh-group.com/ ... EX875LYC1E
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Gaertner
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

Ich kenne keinen seit es diese Dinger gibt wo es durch überkochen (auch von Zuckerpampe) kaputt gegangen ist.
Wenn dann wars was schönes schweres (Bräter etc) der aus der Hand gerutscht ist. :gruebel:
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SchneiderMusik
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

Das Feld ist ja nicht zerbrochen, das war ja das Schicksal seines Vorgängers, da ist mir ein Mörser drauf gefallen und dann war ein großer Riss drin.
Daher hatte ich mir ja das neue gekauft.
Das alte Feld hat auch etliches ohne Schaden überlebt, da ist auch mal was übergekocht oder angebrannt.
Aber herausgeplatzt ist da nie was.
marcibet
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

Aber was würdest du hier gerne hören von den Forenteilnehmern? (Die Überschrift besagt ja "Frage").

Der "Profi" (Hersteller) begutachtet ein Selbstverschulden, der Händler folgt natürlich dieser Einschätzung, der "Kunde" (Du) schließt dieses aber aus. Hier wird als einziger Ausweg eine Kulanz des Verkäufers sein (bei dem Kaufpreis eher unwahrscheinlich, wo doch der Hersteller bereits Kundenschuld festgestellt hat), oder eine gerichtliche Feststellung der Tatsache im Zuge eines neutralen Gutachters. Kann halt teuer werden, aber wenn du dir deiner Sache sehr sicher bist wäre es natürlich anzudenken.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
regalboy
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

marcibet hat geschrieben: 16. Dez 2020 11:36 Aber was würdest du hier gerne hören von den Forenteilnehmern? (Die Überschrift besagt ja "Frage").

Der "Profi" (Hersteller) begutachtet ein Selbstverschulden, der Händler folgt natürlich dieser Einschätzung, der "Kunde" (Du) schließt dieses aber aus. Hier wird als einziger Ausweg eine Kulanz des Verkäufers sein (bei dem Kaufpreis eher unwahrscheinlich, wo doch der Hersteller bereits Kundenschuld festgestellt hat), oder eine gerichtliche Feststellung der Tatsache im Zuge eines neutralen Gutachters. Kann halt teuer werden, aber wenn du dir deiner Sache sehr sicher bist wäre es natürlich anzudenken.
Es gilt doch wie schon mehrfach gesagt die Beweislastumkehr.
Der Verkäufer muss dem Kunden BEWEISEN, dass es Kundenverschulden ist.
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fussel
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

Der Verkäufer begründet seine Ablehnung auf die Erkenntnisse des Herstellers. Deshalb ist die eigentliche Frage, ob das Beweis genug ist.
Endgültig kann man diese Frage letztendlich wohl nur vor Gericht klären.
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

regalboy hat geschrieben: 16. Dez 2020 11:39 Es gilt doch wie schon mehrfach gesagt die Beweislastumkehr.
Der Verkäufer muss dem Kunden BEWEISEN, dass es Kundenverschulden ist.
Und das hat er getan durch ein Gutachten des Herstellers. Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist steht ihm natürlich frei selbst ein anders lautendes Gutachten erstellen zu lassen beziehungsweise den Rechtsweg zu bestreiten.
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Tij-Power
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

Zucker wird im flüssigen Zustand beim Kochen deutlich wärmer als andere Flüssigkeiten. Aber ich möchte doch stark bezweifeln, dass zuckerhaltige Lebensmittel viel mehr als 100°C erreichen können, weil der Zuckeranteil viel zu gering ist. Also selbst wenn ein vermeintlicher Top über gekocht wäre, dann wüsste ich nicht, wieso dass die Oberfläche beschädigen könnte, denn der zu erwärmende Topf wird viel wärmer und das ist es ja auch, wofür das Induktionskochfeld überhaupt gedacht ist.
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

regalboy hat geschrieben: 16. Dez 2020 11:39
marcibet hat geschrieben: 16. Dez 2020 11:36 Aber was würdest du hier gerne hören von den Forenteilnehmern? (Die Überschrift besagt ja "Frage").

Der "Profi" (Hersteller) begutachtet ein Selbstverschulden, der Händler folgt natürlich dieser Einschätzung, der "Kunde" (Du) schließt dieses aber aus. Hier wird als einziger Ausweg eine Kulanz des Verkäufers sein (bei dem Kaufpreis eher unwahrscheinlich, wo doch der Hersteller bereits Kundenschuld festgestellt hat), oder eine gerichtliche Feststellung der Tatsache im Zuge eines neutralen Gutachters. Kann halt teuer werden, aber wenn du dir deiner Sache sehr sicher bist wäre es natürlich anzudenken.
Es gilt doch wie schon mehrfach gesagt die Beweislastumkehr.
Der Verkäufer muss dem Kunden BEWEISEN, dass es Kundenverschulden ist.
Du verwechselst hier Begrifflichkeiten. Eine Beweislastumkehr findet nach 6 Monaten statt, ab dann muss der Kunde beweisen dass ein Mangel schon bei Kauf bestanden hat, davor muss dies der Verkäufer tun. Da das Kochfeld erst 3 Monate alt ist, kommt die Beweislastumkehr aber ohnehin gar nicht zu tragen, und der Verkäufer ist grundsätzlich in der Beweispflicht.

Allerdings nutzt dem TE dieser Umstand eventuell nicht viel, da der Hersteller (Siemens) den Schaden ja bereits als "durch den Kunden verursacht" eingestuft hat, ein Gericht wird sehr wahrscheinlich dieser Einschätzung Folge leisten. Nun könnte der Kunde einen weiteren Gutachter beauftragen, und dieses Gutachten dem Gericht zur Verfügung stellen. Vorrausgesetzt es fällt anders aus, als das Gutachten des Herstellers. Dann werden dem Kunden auch diese ganzen anfallenden Kosten (Rechtsanwälte, Gutachter, Gericht, Gebühren... das sind für diese Angelegenheit schnell mal 2.000 EUR) an den Händler abwälzen. Pech nur, wenn auch dieses Guthaben besagt "Selbst verschuldet".

Ich verstehe hier den Threadersteller (also in dem Fall den Käufer) vollumfänglich dass er sauer und enttäuscht ist falls der Schaden tatsächlich nicht in seiner Verantwortung liegt. Ich verstehe aber auch den Verkäufer, dass der keine Kulanzbereitschaft zeigt da der Hersteller ja eindeutig zu dem Urteil gekommen ist dass der Schaden durch den Kunden verschuldet wurde.

Versetzt euch doch mal in die Lage des Verkäufers. Der könnte hier im SELLERforum genauso gut ein Topic aufmachen:
Hilfe, ich habe einem Kunden eine Kochplatte verkauft. Nach drei Monaten hat der Kunde mich kontaktiert sie wäre gebrochen. Ich habe dem Kunden daraufhin den Kundendienst des Herstellers Siemens geschickt, dieser hat zweifelsfrei festgestellt, dass der Kunde Schuld am Defekt ist, und die Reparatur daher kostenpflichtig ist. Nun liegt mir dieser Kunden in den Ohren ich solle diesen Schaden gefälligst im Rahmen der Gewährleistung aus meiner eigenen Tasche schaden. Was soll ich tun?! lg euer Kochplattenverkäufer.
Ich bin überzeugt, ihr wärt dann umgehend auf der Seite des Kochplattenverkäufers ;-)
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

@marcibet Du hast schon recht, es kommt, wie so oft, auf die Sichtweise an. Aber ich bin hier ja direkt involviert und bin nicht so dumm, hier Quatsch zu erzählen.

Ich mache dem Händler ja auch gar keinen Vorwurf. Außer vielleicht, dass er mir nun mitgeteilt hat, dass er ab 4 Wochen nach dem Kauf nicht mehr mein Ansprechpartner ist, da die Kochplatte ja jetzt "gebraucht" wäre und einzig allein der Hersteller entscheidet, was Recht und Gesetz ist.
Gewährleistung geben Sie nicht, da Sie ja die Ware nur durchreichen, ich solle die "Garantie" nochmals bei Siemens anfragen.
Schade, dass die Dame am Telefon mein Gesicht nicht gesehen hat, ich glaube das war komplett eingefroren.
Ich bleibe bei sowas ja trotzdem immer sehr freundlich, habe mich bedankt und das Gespräch war beendet.

Nein, ich mache Siemens den Vorwurf, dass hier einfach nach Schema F abgearbeitet wird und keiner sich wirklich mal der Sache angenommen hat.
Kann denn ein Materialfehler wirklich zu 100 % ausgeschlossen werden?
Der Techniker hat sein Handbuch und darf wohl nicht anders entscheiden, sonst bekommt der vielleicht Ärger, ich weiß es nicht.
Ich schreibe jetzt nochmal ganz freundlich Siemens direkt an und bitte um eine kulante Lösung des ganzen, wer weiß, vielleicht gibt es noch Wunder.

Meine Frau hat gestern aber ein sehr hübsches Miele Induktionsfeld herausgesucht, was auch noch vor Weihnachten kommt.
Zumindest wird es dann doch warme leckere Speisen geben und keinen Döner.

Im Januar wird mit dem Sperrmüll die alte zerbrochene Siemens Platte abgeholt, wenn ich dann von Siemens keine Lösung habe, packe ich die neue einfach mit darauf und die Sache ist erledigt.
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Ach
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

SchneiderMusik hat geschrieben: 17. Dez 2020 08:31 Ich mache dem Händler ja auch gar keinen Vorwurf. Außer vielleicht, dass er mir nun mitgeteilt hat, dass er ab 4 Wochen nach dem Kauf nicht mehr mein Ansprechpartner ist, da die Kochplatte ja jetzt "gebraucht" wäre und einzig allein der Hersteller entscheidet, was Recht und Gesetz ist.
Vielleicht hat er für 30 Tage eine DOA-Regelung, nach der er alles kaputte zurücknehmen darf und von Siemens gutgeschrieben bekommt.
Wir als stationärer Händler können bei unseren Kunden die gesamten 2 Garantie-Jahre selber Mängel begutachten und Gewährleistungsarbeiten durchführen, wobei Siemens die Kosten übernimmt. Aber das ist online schlecht möglich.
Kann denn ein Materialfehler wirklich zu 100 % ausgeschlossen werden?
Die 100% sind zwar nicht drin. Aber die Fehlerbeschreibung lässt ein Selbstverschulden vermuten.
Ich schreibe jetzt nochmal ganz freundlich Siemens direkt an und bitte um eine kulante Lösung des ganzen, wer weiß, vielleicht gibt es noch Wunder.
Siemens arbeitet gegenüber dem Handel mit Kulanzlösungen, vor allem Teilkulanzen sind häufig (Ersatzteile kostenlos, Reparatur führt der Händler dann auf eigene Kosten durch). Wie das gegenüber dem Endkunden gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht. Daher mein Vorschlag, den Kulanzantrag zunächst an den Händler zu stellen.
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

Im Endeffekt bekommt oft der Recht der hartnäckig bleibt. Wichtig ist das man seine Rechte kennt.

Zunächst mal ist der erste Fehler sich an den Hersteller verweisen zu lassen. Der Händler ist der rechtliche Ansprechpartner, mit dem Hersteller besteht keine Vertragsbeziehung. Zum zweiten muss man korrekt vorgehen. D.h. Anforderung der Gewährleistung, Fristsetzung, nach Ablauf der Frist: Ersatzbeschaffung und Einbau durch einen anderen. Und dann hat man die Option die Kosten noch einzuklagen oder sich ggf. auch mit dem Händler irgendwo in der Mitte zu einigen.

Der Händler ist eigentlich in einer schlechteren Position - er hat die Wahl eine zweite Platte zu liefern, die ihn, wenn er sie selbst zahlen muss, ja aber nur den Einkaufspreis kostet - oder bei einer Ersatzbeschaffung den vollen Preis ggf. noch inklusive Installation zu zahlen.

Als Kunde hat man zunächst ja mal erst kein zusätzliches Risiko, außer das man die Ersatzplatte selbst zahlen muss. Die Kosten für den Händler können aber umso größer werden je später er einlenkt.
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

koshop hat geschrieben: 17. Dez 2020 09:18 Im Endeffekt bekommt oft der Recht der hartnäckig bleibt. Wichtig ist das man seine Rechte kennt.
:daumenhoch: Wer zuerst nachgibt, hat verloren.
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SchneiderMusik
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

Welche Frist wäre hier angemessen?
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Re: Private Frage - Reklamation Cerankochfeld

Allerdings nutzt dem TE dieser Umstand eventuell nicht viel, da der Hersteller (Siemens) den Schaden ja bereits als "durch den Kunden verursacht" eingestuft hat, ein Gericht wird sehr wahrscheinlich dieser Einschätzung Folge leisten.
Das Gericht möchte ich erleben, dass einen Schaden der durch "kochen" entstanden ist, dem Kunden anlastet.

Händler: "Ja, der Kunde hat das Ceranfeld zum Kochen benutzt. Vermutlich Rotkohl oder irgendwas mit Zucker drin!"

Gericht: applaus

"Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung des Gerichts, das Ceranfelder nicht als Dekorationsstücke für die Küche, sondern durchaus auch zur Zubereitung von Speisen benutzt werden. Der Beklagte wird daher verurteilt...."

Welche Frist wäre hier angemessen?
Normal sind so 1-3 Wochen, je nachdem was es ist. Aber gerade bei solchen Sachen, die täglich im Einsatz sind, dürfen die Fristen eher kürzer sein. Kann dir kaum zugemutet werden über Weihnachten, ohne Kochfeld zu sein.

Das wichtige ist, dass du mit der Setzung der Frist deine Rechte warst. D.h., wenn die Frist abgelaufen ist und der Händler nicht einlenkt dann kannst du dir eine neue Platte kaufen und hast immer noch die Option dein Geld zurückzubekommen oder einen Vergleich auszuhandeln - oder das ganze abzuhacken und zu verzichten.

Ggf. ist aber eine Fristsetzung entbehrlich, wenn der Händler die Mängelbeseitigung schon endgültig abgelehnt hat - am besten schriftlich. Also der Händler - nicht der Hersteller! Nicht das der Händler dir dann sagt - du hättest noch mal fragen sollen, dann hätte er das selbst bezahlt.
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