Newsletter, wann ohne Anmeldung erlaubt?

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Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Newsletter, wann ohne Anmeldung erlaubt?

Ich raffs nicht. Warum mache ich mir die Mühe und lasse meine Kunden sich an- und abmelden mit riesigem Aufwand. Gerade kommt ein NL von Nivea bei mir rein, da steht als Rechtfertigung: Sie erhalten diese Email aufgrund Ihres Einkaufs im Nivea.de Shop.
WTF? Wenn jeder NL schicken kann, nur weil man mal dort eingekauft hat, wofür gibt es dann diese Gesetze, die wir alle kostenaufwändig umgesetzt haben?
Und nein, es ist noch nicht einmal Werbung für ein ähnliches Produkt, das ich gekauft habe, sondern es ist ein Dankeschön in Form eines Rabattcodes mit der Absenderadresse Niveanewsletter.
Ich finde das spannend, da Beiersdorf mich einmal wegen irgendwas abgemahnt hat. Ich würde mich ggfs. gern revanchieren. 8)
Wenn es verboten ist, ist es Beiersdorf natürlich egal, weil sich das trotzdem rechnet. Aber mir ist wirklich nicht klar, wann man jetzt einen NL schicken darf, ohne dass er angefordert wurde.


3 Monate gratis Händlerbund
mwp
Beiträge: 1462
Registriert: 12. Okt 2009 14:40
Land: Deutschland

Re: Newsletter, wann ohne Anmeldung erlaubt?

Hier ist es schön erklärt
https://www.it-recht-kanzlei.de/werbung ... igung.html

Wenn es nicht Werbung für ähnliche Produkte ist stehen die Chancen erfolgreich abzumahnen ganz gut IMHO.
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