Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

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cashew
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

Alle Gitarren umrüsten ..... wenn man kulant ist...ja ne is klar.... Man bedenke möglicherweise, wenn man kulant ist unberechtigt natürlich, dass sich das dann rumspricht und jeder daherkommen könnte...soll ja diverse FB Saiten , äh Seiten, geben wo was Gratis ausgetauscht wird....


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marcibet
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

Wolkenspiel hat geschrieben: 3. Dez 2020 08:51 Ach, der Versand soll jetzt auch noch von dem Händler bezahlt werden, der mit dem Kunden gar nix zu tun hat? Das ist doch albern.
Dir ist der Unterschied "Händler" und "Hersteller" bekannt? Nicht alles kommt aus China , auch wenn du das viell. aus deiner Branche anders kennst saufen
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Wolkenspiel
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

Aber kein Amazonkunde kauft dann bei dir, egal, was du jetzt machst. Das hat nix mit negativen Vibes im Forum zu tun, das sind Erfahrungswerte.
marcibet
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

Playmospace hat geschrieben: 3. Dez 2020 09:43
SchneiderMusik hat geschrieben: 3. Dez 2020 09:31 So ein Mist, da verkauft man dort schon nicht und trotzdem haben die einen irgendwie in der Hand......
Du kannst den Verkauf deiner Waren auf Plattformen wie Amazon doch vertraglich ausschließen.
Und wenn sich deine Großhändler dann nicht daran halten pumpst du ihnen die Schuhe auf :D
Bitte was!? Du kannst vertraglich einen Großhändler selbstverständlich nicht vorschreiben welche Händler er nicht beliefern darf. Und wenn Amazon die Ware bei einem europäischen (Groß)Händler erstanden hat, dann darf Amazon selbstverständlich diese Ware auch auf amazon.de verkaufen.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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easymicha
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

Hallo,
ich frage mich jetzt von wann den die Amazon Bestellung war?

Denn in den Google-Rezensionen bei SchneiderMusik liest mann;

(... gekürzt von mir)
vor 2 Jahren
...habe über amazon bestellt...

Antwort vom Inhabervor einem Jahr
...Sie haben per Amazon bestellt....

Eventuell hat der Kunde ja erst die Tage, die neuen (alten) Saiten neu aufgezogen?

Grüße
Playmospace

Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

marcibet hat geschrieben: 3. Dez 2020 12:27 nd wenn Amazon die Ware bei einem europäischen (Groß)Händler erstanden hat, dann darf Amazon selbstverständlich diese Ware auch auf amazon.de verkaufen.
https://www.cbh.de/news/unternehmen-fin ... zulaessig/
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SchneiderMusik
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

easymicha hat geschrieben: 3. Dez 2020 13:05 Denn in den Google-Rezensionen bei SchneiderMusik liest mann;
vor 2 Jahren
...habe über amazon bestellt...
Grüße
Es geht nicht um SchneiderMusik, das ist wirklich nur ein Händler, dort verkaufen wir aber seit 2-3 Jahren nicht mehr bei Amazon.
Ich bin da aber schon einige Zeit aus dem "operativen" Geschäft raus, steht nur noch mein Name drauf.

Wie schon gesagt, ich bin bestimmt der kulanteste Mensch der Welt, aber bei einer gerissenen e-Saite gleich einen kompletten neuen Satz zu fordern.......
Ich schick ihm jetzt eine Hand voll dieser Saiten zu, dann hat er wieder einen kompletten Satz und ist hoffentlich zufrieden.

Aber interessant, wie doch die Meinungen hier auseinander gehen. Danke allen!
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fonprofi
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

marcibet hat geschrieben: Bitte was!? Du kannst vertraglich einen Großhändler selbstverständlich nicht vorschreiben welche Händler er nicht beliefern darf. Und wenn Amazon die Ware bei einem europäischen (Groß)Händler erstanden hat, dann darf Amazon selbstverständlich diese Ware auch auf amazon.de verkaufen.
Natürlich kann ein Hersteller dem GH vorschreiben an wen verkauft wird. Das nennt sich Distributionsvertrag und ist bei vielen Marken üblich um zu verhindern das an Händler weiterverkauft wird ohne Schulung oder Lizenz.
Zb kann ich kein Technisatgelumpe mehr kaufen weil wir unseren Händlervertrag nicht verlängert haben. Da steht im Bestellwesen dann das ich mich freischalten lassen muss.
Genauso darf ich keine großen Systeme verkaufen ohne Schulung. Oder Miele, oder oder...

-> Jeff das Messer
kreien
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

Ich vermeide privat auch ganz gerne die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung über den Händler und wende mich bei Problemen bevorzugt direkt an den Hersteller im Rahmen der (freiwilligen, weil nicht gesetzlich vorgeschriebenen, Hersteller-Garantie). Der Hersteller ist in der Regel auskunftsfähiger und kann technische Zusammenhänge mit seinen Produkten besser beurteilen.

Es ist für mich sogar kaufentscheidend, ob Hersteller mit Endkunden Garantieabwicklung machen oder lapidar auf ihre Distris verweisen. Das hat unter anderem mit fehlender Professionalität der einzelnen Händler zu tun und ist u. a. auch der Tatsache geschuldet, dass es verschiedene Händler, bei denen ich eingekauft habe, nicht mehr gibt. Das Problem hatte ich oft bei Computerteilen, z. B. Grafikkarte, für Letztere habe ich sogar über den Hersteller eine Garantieverlängerung gekauft.

Zurück zum Thema: Wenn ein deutscher Hersteller (nicht Händler) von einem Endanwender ein Qualitätsproblem mit seinen Produkten gemeldet wird, dann sollte das eher als willkommener Anlass gesehen werden, sich das Ganze im Rahmen der kontinuierlichen Qualitätskontrolle mal anzuschauen. Da kann nämlich viel mehr hinter stecken als zunächst gedacht (schlechte Charge). Wenn der Distributionsweg - der bei Qualitätsmängeln des eigenen Produkts irrelevant ist - zudem ein Spannender ist, lassen sich über Begleitdokumente weitere interessante Erkenntnisse ableiten (Warenstrom, etwaige Fälschungen).

Ich hätte mir als Hersteller diese wertvolle Rückmeldung aus der Praxis nicht entgehen lassen, und einen negativen Multiplikator hätte ich mir wegen 2 € schon gar nicht geleistet. Wichtig: Wir reden hier von einer Beziehung Hersteller zu Endverbraucher, nicht etwa unbeteiligter Wettbewerbshändler zu Endverbraucher, das scheint mir im Thread etwas durcheinander geraten zu sein.

Anekdote 1: Ich kenne das so (vor einigen Wochen mit einem Spiralbohrer so praktiziert):
a) Privater Endverbraucher nimmt Kontakt mit Hersteller auf.
b) Hersteller antwortet und bittet um Zusendung des mangelhaften Produkts nebst Kopie des Kaufbelegs.
c) Endverbraucher schickt Ware nebst Belegen auf eigene Rechnung zum Hersteller.
d) Hersteller schaut sich das Ganze an, gibt es ggf. ins eigene Labor.
e) Rückmeldung an Kunden und Ersatzlieferung (frei Haus).

(Ich habe einen Vollhartmetallbohrer (VHM) gekauft, der in Wirklichkeit ein normaler HSS-Bohrer war und der irrtümlich als VHM-Bohrer gekennzeichnet wurde. Hatte bei der Applikation keine Standfestigkeit - zudem ist es ein Preisunterschied von ca. 50 € zwischen den beiden Werkstoffausführungen. Das hätte ich eher nicht über den Händler geklärt bekommen.)
kreien
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

Bloß das Thema hier ist die Welt des Herstellers, der Produktmängel und Produkthaftung - nicht die Perspektive des Online-Händlers.

Wer es als deutscher Hersteller bei der Meldung von Produktmängeln an Ernsthaftigkeit missen lässt und lapidar darauf hinweist, dass das Zeug von Amazon kommt und man in keinerlei Vertragsbeziehung steht, der provoziert, auch dass sich der enttäuschte Endverbraucher nicht mehr in gebrochenem Deutsch, sondern wohlfeil in seiner Landessprache an die für ihn zuständige EU-Marktaufsichtsbehörde oder ein Zertifizierungsinstitut (ISO 9000, Prüfzeichen [TÜV, VDE], sofern zutreffend) wendet, weil er nämlich findet, dass das Produkt nicht nur mangelhaft, sondern gefühlt sogar gefährlich ist. So eine RAPEX-Meldung ist ein einschneidendes Erlebnis im Leben eines Herstellers. Ein Besuch eines Prüf- und Zertifizierungsinstituts im Rahmen der Fertigungsüberwachung zahlt auch immer der, der die Zeichengenehmigung begehrt, trifft mehr auf elektrotechnische Produkte zu.
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

fonprofi hat geschrieben: 3. Dez 2020 14:37
marcibet hat geschrieben: Bitte was!? Du kannst vertraglich einen Großhändler selbstverständlich nicht vorschreiben welche Händler er nicht beliefern darf. Und wenn Amazon die Ware bei einem europäischen (Groß)Händler erstanden hat, dann darf Amazon selbstverständlich diese Ware auch auf amazon.de verkaufen.
Natürlich kann ein Hersteller dem GH vorschreiben an wen verkauft wird. Das nennt sich Distributionsvertrag und ist bei vielen Marken üblich um zu verhindern das an Händler weiterverkauft wird ohne Schulung oder Lizenz.
Zb kann ich kein Technisatgelumpe mehr kaufen weil wir unseren Händlervertrag nicht verlängert haben. Da steht im Bestellwesen dann das ich mich freischalten lassen muss.
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Das wird kartellrechtlich bei einer Girarrensaite NIEMALS argumentierbar sein.
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

Playmospace hat geschrieben: 3. Dez 2020 13:17
marcibet hat geschrieben: 3. Dez 2020 12:27 nd wenn Amazon die Ware bei einem europäischen (Groß)Händler erstanden hat, dann darf Amazon selbstverständlich diese Ware auch auf amazon.de verkaufen.
https://www.cbh.de/news/unternehmen-fin ... zulaessig/
Das ist was komplett anderes, offensichtlich können solche Verkaufsverbote zwischen zwei Vertragsnehmen individuell vereinbart werden (zb zwischen dem Hersteller XYZ und dem Händler ABC), in dem Fall darf dann der Händler ABC u.U. tatsächlich nicht in den betroffenen Märkten verkaufen. Verkauft der Händler ABC Teile der Ware an den Händler EFG, so darf EFG selbstverständlich auf den Märkten verkaufen. Und genau das schrieb ich, wenn du nochmal liest. Im konkreten Fall des TE ist das ja sowieso noch mal was ganz anderes, da darf Amazon natürlich diese Ware verkaufen, solange sie in der EU von Amazon erworben wurde.
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fonprofi
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

marcibet hat geschrieben: 3. Dez 2020 17:13 ... da darf Amazon natürlich diese Ware verkaufen, solange sie in der EU von Amazon erworben wurde.
Das machen die aber nicht lange, bei Testkäufen fliegen die raus. Alles schon erlebt.
Aber bei Saiten...

Zurück zum Thema, ich würde den Käufer auf Amazon verweisen. Der kauft eeh nicht beim TE. Der sucht sich immer Amazn raus und bezahlt im Zweifel sogar das doppelte als woanders. Hat er nun davon.
Playmospace

Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

marcibet hat geschrieben: 3. Dez 2020 17:13 Das ist was komplett anderes
Welchen Teil von

Soweit der Vertrieb über eine Internetverkaufsplattform in Rede steht, überwiege – so das OLG – das Interesse des Herstellers an einer qualitativ hochwertigen Beratung sowie der Signalisierung einer hohen Produkt-Qualität der Marke das Interesse des Vertriebspartners an einem Vertrieb über den Vertriebsweg „Amazon Marketplace“.

...hast du jetzt genau nicht verstanden ? :D
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

Playmospace hat geschrieben: 3. Dez 2020 18:35
marcibet hat geschrieben: 3. Dez 2020 17:13 Das ist was komplett anderes
Welchen Teil von

Soweit der Vertrieb über eine Internetverkaufsplattform in Rede steht, überwiege – so das OLG – das Interesse des Herstellers an einer qualitativ hochwertigen Beratung sowie der Signalisierung einer hohen Produkt-Qualität der Marke das Interesse des Vertriebspartners an einem Vertrieb über den Vertriebsweg „Amazon Marketplace“.

...hast du jetzt genau nicht verstanden ? :D
Entweder du hast mich nicht verstanden oder du willst mich nicht verstehen. Der Herstellen kann wollen was er will, aber kann aber nicht DRITTEN (also KUNDEN seiner KUNDEN) verbieten auf Amazon zu verkaufen.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
Playmospace

Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

marcibet hat geschrieben: 3. Dez 2020 19:39 Der Herstellen kann wollen was er will, aber kann aber nicht DRITTEN (also KUNDEN seiner KUNDEN) verbieten auf Amazon zu verkaufen.
Das stimmt.
Aber er kann SEINEN Kunden zur Auflage machen, das sie IHREN Kunden den Verkauf auf Amazon ebenfalls untersagen... :xmas:
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

Diskutiert doch nicht mit matcibet, das hat keinen Sinn.

Als ich seinen ersten Post hier gelesen habe musste ich nich mal auf den Namen des Verfassers schauen um zu wissen dass dieser Schwachsinn, formuliert als wären es Fakten und alle anderen wären idioten, von matcibet stammt ...
marcibet
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

Playmospace hat geschrieben: 3. Dez 2020 20:11
marcibet hat geschrieben: 3. Dez 2020 19:39 Der Herstellen kann wollen was er will, aber kann aber nicht DRITTEN (also KUNDEN seiner KUNDEN) verbieten auf Amazon zu verkaufen.
Das stimmt.
Aber er kann SEINEN Kunden zur Auflage machen, das sie IHREN Kunden den Verkauf auf Amazon ebenfalls untersagen... :xmas:
Nein das kann er definitiv nicht. End of the story.
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marcibet
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Re: Reklamation von Amazonartikel, wir verkaufen dort aber nicht

Playmospace hat geschrieben: 3. Dez 2020 18:35
marcibet hat geschrieben: 3. Dez 2020 17:13 Das ist was komplett anderes
Welchen Teil von

Soweit der Vertrieb über eine Internetverkaufsplattform in Rede steht, überwiege – so das OLG – das Interesse des Herstellers an einer qualitativ hochwertigen Beratung sowie der Signalisierung einer hohen Produkt-Qualität der Marke das Interesse des Vertriebspartners an einem Vertrieb über den Vertriebsweg „Amazon Marketplace“.

...hast du jetzt genau nicht verstanden ? :D
Ich hab mal kurz quer-gelesen, witzig ist dass genau dirses urteil das du ansprichst den eugh nicht stand gehalten hat und gekippt wurde, das neueste urteil das ich auf die schnelle gefunde habe ist zwei jahre jünger und erlaubt solche ausnahmen ausnahmslos nur mehr fuer als solche bekannten Luxusmarken (gucci usw).
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