Lieferschwelle überschritten Österreich & Frankreich => Selbstanzeige?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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FranceD
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Lieferschwelle überschritten Österreich & Frankreich => Selbstanzeige?

Hallo zusammen,
wir haben in unserem Shop ein größeres Problem mit dem Überschreiten der Lieferschwellen in AT & FR.
Unser Steuerberater hat hier leider geschlafen ( und wir in gewisser Weise auch...) und nun haben wir seid
2016 die Lieferschwelle in Österreich & Frankreich überschritten (im 5-stelligen Bereich).

Nun wollen wir diese ganze Thematik aus der Welt schaffen. Sprich ab 2021 in AT & FR die Umsätze in diesen Ländern versteuern.
(Taxdoo oder Eurodroit waren so meine ersten Gedanken...) Jedoch bleibt noch das leidige Thema der Nachversteuerung in AT & FR.
(macht das dann auch Taxdoo oder Eurodroit?)
Wir überlegen uns hierzu Unterstützung durch eine Anwalt zu holen (ggerade auch wegen dem Thema der Selbstanzeige) jedoch erweist sich gerade dieser Weg als sehr schwierig hier einen passender Rechtsberater zu finden, der dann auch die Korrespondenz mit AT & FR abwickelt.
Hat hier vielleicht jemand von euch einen Tip?

Vielleicht auch was nach eurer Ansicht die "besten" nächsten Schritte wären?
Ganz unabhängig von der Thematik die gezahlte (falsche) Umsatzsteuer vom deutschen Finanzamt zurück-
zubekommen. (Gutschriften / neue Rechnungen / Nachweispflicht).
Hat hier vielleicht auch schon einmal Jemand von Euch Erfahrung zu gemacht?

Alles nicht ganz so einfcah, aber ich freue mich auf Eure Gedanken / Antworten
Beste Grüße Frances


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euromann
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Re: Lieferschwelle überschritten Österreich & Frankreich => Selbstanzeige?

Wegen FR würde ich mich an Secal in Weißenburg (die sprechen auch deutsch) wenden. Die haben damit Erfahrung...
JJCITY
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Re: Lieferschwelle überschritten Österreich & Frankreich => Selbstanzeige?

Nachversteuerung würde ich nicht nochmal mit Taxdoo machen.
Der normale Arbeitsablauf mit Taxdoo läuft problemlos.

Wenn ich später oder die Tage etwas mehr Zeit habe werde ich ausführlicher berichten.
bauti
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Re: Lieferschwelle überschritten Österreich & Frankreich => Selbstanzeige?

Ich hatte vor ein paar jshren das selbe Thema nur umgekehrt (bin Österreicher) in DE. Es war auch nur das aktuelle Jahr und eventuell (bin mir nicht ganz sicher) das vorangegangene Jahr. Damals habe ich mir Unterstützung von diesem Steuerberater geholt https://www.zwicklbauer-kollegen.com .

Hat soweit alles gut funktioniert. Aber war wohl eunfacher als bei dir weil nicht 4 Jahre betroffen waren. Für FR denke ich brauchst du jemand anders. Aber das Hauptproblem wirst du wahrscheinlich eh mit DE haben um die Ust zurück zu erhalten.
FranceD
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Re: Lieferschwelle überschritten Österreich & Frankreich => Selbstanzeige?

@JJCITY ...vielen Dank für Deine Antwort, das würde mir ungemein helfen, da ich aktuell mit der Situation ein wenig überfordert bin,
vielleicht können wir uns ja auch einmal privat kurz über das Thema unterhalten?
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kalkülDresden
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Re: Lieferschwelle überschritten Österreich & Frankreich => Selbstanzeige?

Wir könnten Euch dabei helfen die Steuer in Deutschland zurück zu holen...
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fossi
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Re: Lieferschwelle überschritten Österreich & Frankreich => Selbstanzeige?

@Kalkül Bei Werbung mag ich kurz hier drauf verweisen.
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stbdigital
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Re: Lieferschwelle überschritten Österreich & Frankreich => Selbstanzeige?

Da es wahrscheinlich dann zu einer Doppelbesteuerung gekommen ist da man wohl die Umsätze in Deutschland angemeldet hat wäre es wohl auf jeden Fall wichtig die Korrekuren in Deutschland vorzunehmen, gerade, da jetzt das Jahr zu Ende geht und hier keine Frist für die alten Jahre versäumt wird. Das Geld in den anderen Ländern nachzuzahlen wird nicht das Problem sein. Klar sollte unbedingt geprüft werden das dies ohne ein Strafverfahren funktioniert und vor allem ohne Säumniszuschläge. Im Grenznahen Bereich wird man sicher Steuerberater finden die Ihnen in den Ländern dort helfen können, wir als deutscher Steuerberater dürfen und können das in der Rregel nicht da zu wenig Kenntnisse vom ausländischen Umsatzsterrecht. Die größeren Kanzleien wie bspw. www.rsm.de haben Niederlassungen in den Ländern. Mit der vorgenannten Kanzlei in Koblenz haben wir auch schon zusammengearbeitet und könnte ich empfehlen da auch deren Stundensätze noch ok dafür sind.
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