Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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lallekalle
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Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

vom Steuerberater die Info bekommen dass er tatsächlich keine realistische Möglichkeit sieht, einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen....


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Technokrat
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

Und wenn´s Dir ein Psychiater zur Stressbewältigung nach Kundenkontakt bescheinigt? :gruebel: :wink:
regalboy
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

lallekalle hat geschrieben: 22. Nov 2020 22:27 vom Steuerberater die Info bekommen dass er tatsächlich keine realistische Möglichkeit sieht, einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen....
Daran hab ich dieses Wochenende auch noch gedacht.
Zwar nicht an einen Flipper, aber an sonstige Entspannungssachen.

Wenn man sich Google, Amazon, etc. ansieht, wo den Mitarbeitern ALLES zur Verfügung steht:

Für die kreative Entspannung ist das doch alles gut und dürfte damit doch mit Betriebszweck sein?
cashew
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

lallekalle hat geschrieben: 22. Nov 2020 22:27 vom Steuerberater die Info bekommen dass er tatsächlich keine realistische Möglichkeit sieht, einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen....
Dann vielleicht den Steuerberater wechseln. Anscheinend können "Berliner" Steuerberater "Kicker" und "Flipper" ohne Probleme absetzen für die vielen ganzen neuen Hipster startups die nur Verluste machen und Beschäftigte in der Mehrzahl unbezahlte Praktikanten sind die sich zufrieden geben nen Kicker und Flipper zu haben als Lohn.

Sehr ironisch ich weiss, aber da ist was dran. Ausser dass vielleicht Berlin diese Art von Ausgaben anerkennt und andere Bundesländer nicht.....
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lallekalle
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

Technokrat hat geschrieben: 22. Nov 2020 22:38 Und wenn´s Dir ein Psychiater zur Stressbewältigung nach Kundenkontakt bescheinigt? :gruebel: :wink:
Keine Zeit mir einen zu suchen :-). Aber tatsächlich ist der Stress mit den Kunden aktuell mal wieder enorm.

Echt witzig... ich habe den Kundenservice vor kurzem versucht an eine Mitarbeiterin abzugeben. 3 Tage hat sie es durchgehalten, dann hatte sie auch permanent schlechte Laune und nur noch geflucht. Bevor sie kündigt, mache ich es wieder selbst.
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H.Bothur
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

lallekalle hat geschrieben: 22. Nov 2020 22:27 vom Steuerberater die Info bekommen dass er tatsächlich keine realistische Möglichkeit sieht, einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen....
Da wüsste ich gleich mehrere Möglichkeiten:

1) Stressbewältigung
2) Unterhaltung für MA
3) Kapitalanlage (kein Quatsch -. ich habe meine 5 vor 6 Monaten verkauft .... alle sind mehr als 100% im Preis gestiegen)

gruss
Hans
Tony
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

lallekalle hat geschrieben: 22. Nov 2020 22:27 vom Steuerberater die Info bekommen dass er tatsächlich keine realistische Möglichkeit sieht, einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen....
Was ist das für ein Käse?
Mein Kicker und Flipper haben schon 2 Betriebsprüfungen stand gehalten...
Aber wieso auch nicht, steht im Pausen/Sozialraum, jeder kann mit spielen ...
NEO123
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

Tony hat geschrieben: 23. Nov 2020 09:12
lallekalle hat geschrieben: 22. Nov 2020 22:27 vom Steuerberater die Info bekommen dass er tatsächlich keine realistische Möglichkeit sieht, einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen....
Was ist das für ein Käse?
Mein Kicker und Flipper haben schon 2 Betriebsprüfungen stand gehalten...
Aber wieso auch nicht, steht im Pausen/Sozialraum, jeder kann mit spielen ...
Eben - bei mir war noch keine BP, aber auch nen TV, 2 Sony Kameras, iPhones etc. sehe ich problemlos.
Wir haben hier ne Couch, Nintendo Switch.....wieso auch nicht....von (teurem) Kaffee und Bier mal abgesehen
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fossi
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

Technokrat hat geschrieben: 22. Nov 2020 22:38 Und wenn´s Dir ein Psychiater zur Stressbewältigung nach Kundenkontakt bescheinigt? :gruebel: :wink:
Dann ist die Flipperrechnung aber ein Fall für die Krankenkasse, nicht den Steuerberater. :konfuzius:
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cashew
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

Zum Flipper: Wieso nicht direkt beim Finanzamt anrufen und nachfragen ?
Mein Nachbar ist beim Finanzamt. den könnte ich Fragen. ist aber natürlich vom Bezirk zu Bezirk anders könnte ich mir vorstellen.

Oder der Steuerberater ist jenseits von 80 und findet das gar nicht opportun.....
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

lallekalle hat geschrieben: 22. Nov 2020 22:27 vom Steuerberater die Info bekommen dass er tatsächlich keine realistische Möglichkeit sieht, einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen....
Das wäre so der Zeitpunkt für mich, mich nach einem neuen Steuerberater umzusehen.
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lallekalle
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

Tony hat geschrieben: 23. Nov 2020 09:12 Was ist das für ein Käse?
Mein Kicker und Flipper haben schon 2 Betriebsprüfungen stand gehalten...
Aber wieso auch nicht, steht im Pausen/Sozialraum, jeder kann mit spielen ...
Hm, komisch. Wir sind halt ne kleine 3 Mann Bude mit 2 Aushilfen... vielleicht deshalb.
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stbdigital
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

Genauso wie man einen Kickertisch absetzen kann, ist das auch mit einem Flipper möglich sein. Wichtig ist nur, dass das Gerät betrieblich veranlasst ist. Das wäre m.E. der Fall wenn das Gerät für die Mitarbeiter im Aufenthaltsraum steht um die Pausen zu gestalten. Es geht aber nun mal nicht wenn es nur für den Inhaber genutzt wird da er keine Mitarbeiter hat. Das Argument das Gerät als Kapitalanlage zu sehen wäre unklug da ja dann später der Gewinn versteuert werden müsste. Das Finanzamt sieht das eher kritisch wenn dann doch ein Verlust entsteht.

Das Argument mit der Entspannung für den Eigentümer funktioniert nicht, spätestens wenn man gedanklich den Flipper mit einer Burlesque Tänzerin austauschen würde wird klar dass die Diskussion mit dem Finanzamt spannend wird.
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fossi
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

stbdigital hat geschrieben: 28. Nov 2020 14:13Es geht aber nun mal nicht wenn es nur für den Inhaber genutzt wird da er keine Mitarbeiter hat.
Es kommt doch nur darauf an, wie man den Kauf begründet.

Ich habe in der Vergangenheit z.B. eine XXL Rattan-Sitzgruppe abgesetzt, obwohl zu der Zeit nur eine Mitarbeiterin im Lager rumwuselte.
Und ja, natürlich stand das Ding nach Abschreibung bei mir im Garten. Vorher war es halt eine ansprechende Sitzgelegenheit für häufig auftauchende Firmenvertreter und Besucher. Muss man haben! :konfuzius:
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stbdigital
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

Naja, eigentlich nicht, streng genommen wäre nach Abschreibung als der Stuhl ich Garten stand der Entnahmewert als Erlös zum Verkehrswert zu verbuchen gewesen. Ob jemand mauscheln möchte, dass muss ja immer jeder für sich selber wissen (auch den Umfang).

Ich denke hier im Forum möchte man eine steuerlich korrekte Antwort haben, selbstverständlich könnte man, um bei meinem Beispiel zu bleiben, die Burlesque Tänzerin auch als Putzfrau deklarieren, dennoch verbleibt es ja bei der Aussage, dass nach dem Steuerrecht es nicht erlaubt ist.😎😉
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

Welcher Entnahmewert? Nach Abschreibung war die Rattangarnitur selbstverständlich total durchgesessen und wertlos :besserwiss: .

Eine putzende Burlesque-Tänzerin als Betriebsausgabe?
Auf die Idee wäre nichtmal ich gekommen. :)
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Re: Ideen einen Flipper als Betriebsausgabe abzusetzen

So einen Flipper bucht man einfach als Betriebsaustattung, wenn mal ein Prüfer später das bemängelt kann man immer noch argumentieren (diskutieren).
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