Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Dingens
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Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Moin
Mein Steuerberater wies mich gerade darauf hin:
Hinweis: Ab 2021 erfolgt eine grundlegende Umstellung auf das Bestimmungslandprinzip

Ab 1. Juli 2021 wird die Lieferschwelle abgeschafft, damit sind ab diesem Zeitpunkt innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze grundsätzlich im Bestimmungsland zu versteuern. Die in anderen EU-Mitgliedstaaten zu entrichtende Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze kann über den EU-One-Stop Shop (EU-OSS) in nur einem EU-Mitgliedstaat erklärt werden.
Für Umsätze von Kleinstunternehmern besteht dazu ab 1. Juli 2021 eine Vereinfachung, nach der die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätzen im Ansässigkeitsstaat, d.h. im Staat aus dem versendet wird, erfolgt. Voraussetzung ist, dass die Unternehmerin/der Unternehmer über keine Betriebsstätte in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfügt und in anderen EU-Mitgliedstaaten innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze und Dienstleistungen von insgesamt maximal 10.000 Euro tätigt. Auf die Anwendung dieser Vereinfachungsregelung kann verzichtet werden.

Ich liege allerdings übe den 10.000€ und habe keinerlei Ahnung, wie ich das praktikabel umsetzen soll? Die Shopsoftware müsste pro Land die korrekte Umsatzsteuer anzeigen, und auf der Rechnung die landestypische Umsatzsteuer ausgedruckt werden. Dann alles über den OSS abführen? Wie kann man als normaler kleiner Shop sowas umsetzen?
Danke
Der Dingens


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roman
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Ist eigentlich schon ein alter Hut (hätte ja urspr. schon ab 1.1.2021 gelten sollen)
Das habe ich schon vor einem Jahr hier thematisiert, ziemlich einhelliger Tenor war: Alles kein Problem, paar Einstellungen ändern und fertig.
Ich glaube dass das bei einigen Händlern noch ziemlich ein großes Thema wird ...

Gibt schon ein paar threads zum Thema.
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Dingens
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Moin
Danke, ich hatte schon gesucht, aber wohl nicht weit genug nach hinten. Ich schaue nochmal. Ich denke auch, es ist mit ein paar Klicks nicht getan.
Grüße
Der Dingens
regalboy
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Werden steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen weiterhin möglich sein?
roman
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Hier z.B.:
recht-gesetz-f3/neu-eu-ust-regeln-ab-20 ... 5-s20.html

Ich denke in 3-4 Moante, wenn das präsenter ist, geht dann das große Geschrei los.

@regalboy
Ja natürlich, da ändert sich nichts
Für Verkäufe an Privatkunden: MOS (anstatt der Verkäuferland-USt)
Für Verkäufe an Firmenkunden: IGL (wie schon bislang)

Bei Verbringen in andere Länder (Stichwort FBA) wird aber wohl weiterhin eine Registrierung im Zielland nötig sein. Wie es aussieht deckt das der onestopshop nicht ab.
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Dingens
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Meine erste Frage ist:
Muss der Onlineshop dann auch die verschiedenen Umsatzsteuern im jeweiligen Land anzeigen? Also in Spanien die spanische, in Finnland die finnische? Oder reicht "inkl. Mwst" und es kommt erst bei der Rechnungsstellung zum Tragen?
Danke
Der Dingens
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Eat The Rich
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

roman hat geschrieben: 20. Nov 2020 13:32 Für Verkäufe an Privatkunden: MOS (anstatt der Verkäuferland-USt)
ich bin der Meinung es geht nicht um Verkäufe sondern um Lieferungen. Wäre ja noch schöner, wenn man von den ganzen Grenzgänger, die sich das Zeug nach Freilassing und Kiefersfelden liefern lassen, noch eine Gelangensbestätigung einholen müsste. Zumal man das ja auch gar nicht ausschliessen kann.
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roman
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Dingens hat geschrieben: 20. Nov 2020 13:38 Muss der Onlineshop dann auch die verschiedenen Umsatzsteuern im jeweiligen Land anzeigen?
Hier sehe ich keine Änderung zu bislang.
Dem Finanzamt ist Dein Shop und irgendwelche Anzeigepflichten ja egal, es geht denen bloß um die korrekte Veranlagung der Steuern.

Speziell bei vielen Plattformen ist es ja auch gar nicht möglich individuelle USt-Sätze anzuzeigen.
Das wird kalkulationstechnisch natürlich "interessant", wenn man mit USt-Sätzen von 17 bis 27% rechnen muß.
Während man im eigenen Shop unterschiedliche Bruttopreise machen könnten (können viele Systeme, manche jedoch nicht), ist das auf Plattformen ungleich schwieriger. Im schlimmsten Fall müsste man daher Lieferländer mit hohen USt-Sätzen ausschließen, wenn es die Kalkulation nicht hergibt.

@Eat The Rich
Wir sind ja Versandhändler, daher geht es natürlich um Lieferungen.
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Dingens
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

roman hat geschrieben: 20. Nov 2020 14:02
Dingens hat geschrieben: 20. Nov 2020 13:38 Muss der Onlineshop dann auch die verschiedenen Umsatzsteuern im jeweiligen Land anzeigen?
Hier sehe ich keine Änderung zu bislang.
Dem Finanzamt ist Dein Shop und irgendwelche Anzeigepflichten ja egal, es geht denen bloß um die korrekte Veranlagung der Steuern.

Speziell bei vielen Plattformen ist es ja auch gar nicht möglich individuelle USt-Sätze anzuzeigen.
Das wird kalkulationstechnisch natürlich "interessant", wenn man mit USt-Sätzen von 17 bis 27% rechnen muß.
Während man im eigenen Shop unterschiedliche Bruttopreise machen könnten (können viele Systeme, manche jedoch nicht), ist das auf Plattformen ungleich schwieriger. Im schlimmsten Fall müsste man daher Lieferländer mit hohen USt-Sätzen ausschließen, wenn es die Kalkulation nicht hergibt.

@Eat The Rich
Wir sind ja Versandhändler, daher geht es natürlich um Lieferungen.
Im Ladengeschäft bleibt alles beim alten.

Danke!
Ja, die Kalkulation macht dann keinen Spaß mehr. Da muss man genau schauen, wohin man jetzt schon viel verkauft und ggf. anpassen. Aber die Spanne ist recht groß. Also wird es am Ende ein Bruttopreis geben, in dem unterschiedlich viel Umsatzsteuer enthalten ist. Das kann Joomshopping wohl, damit ist das schon mal nicht verkehrt.
Und dann? Ich mache dann bei der Umsatzsteuererklärung die EU Länder via OSS, richtig? Wie ist das mit der Vorsteuer? Kann ich die dann nur noch gegen die deutsche Umsatzsteuer gegenrechnen? Oder gegen alles?
Danke
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remen67
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Da ja schon vieles bei der USt. 16/19% nicht geklappt hat oder unlösbar ist (siehe Datev Forum o.ä), denke ich nicht, dass das ohne Probleme verlaufen wird. Warum die EU das wieder so kompliziert gemacht hat ??? Mann hätte das doch nur melden können und die Staaten verrechnen intern, diese ganzen Meldungen stimmen vermutlich zwar eh nicht, aber ist dann Problem der EU.
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Woody-HH
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Woran soll ich denn im Shop vor der Kaufabwicklung die anzuzeigende MwSt. festmachen? Über eine Vorschaltseite bei jedem Shop-Aufruf die Auswahl des Lieferlandes erzwingen???
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Dingens
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Woody-HH hat geschrieben: 20. Nov 2020 14:26 Woran soll ich denn im Shop vor der Kaufabwicklung die anzuzeigende MwSt. festmachen? Über eine Vorschaltseite bei jedem Shop-Aufruf die Auswahl des Lieferlandes erzwingen???
Ich denke auch, dass der Hinweis inkl. Mwst reicht. In D reicht der auf jeden Fall.
https://www.it-recht-kanzlei.de/viewNew ... schnitt_23
Grüße
Der Dingens
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koshop
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Woran soll ich denn im Shop vor der Kaufabwicklung die anzuzeigende MwSt. festmachen? Über eine Vorschaltseite bei jedem Shop-Aufruf die Auswahl des Lieferlandes erzwingen???
Also ich werde das machen wie bisher auch, d.h. versuchen anhand der IP Adresse das Herkunftsland zu ermitteln. Das ist dann die Standardeinstellung für die Preisanzeige. Und prominent platziert ist dann noch eine zusätzliche Länderauswahl, falls die Erkennung mal danebenlag oder die Lieferung in ein anderes Land gehen soll.
xMerchant
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Für Deutschland spielt der OSS voraussichtlich keine Rolle.

Deutschland wird zum Stichtag nicht in der Lage sein die technische Infrastruktur für den OSS bereit zu stellen (Gott sei dank gibt es für die Finanzverwaltung Corona als Ausrede). Die EU hat bereits klar gemacht, dass es nicht nochmals eine Verschiebung der Einführung geben wird (die Einführung wurde bereits um 6 Monate verschoben, weil diverse Staaten die Technik nicht auf die Reihe bekommen haben). Damit haben Versandhändler in Deutschland genau 2 Möglichkeiten: Sich in jedem EU-Land, in das sie liefern wollen, direkt zur Umsatzsteuer zu registrieren und dort eine lokale Steuernummer zu beantragen oder den Verkauf in die EU-Staaten einzustellen.
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Dingens
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

Moin
Das kann es ja nicht sein, oder?
Ich kann doch nicht für alle Länder mir eine Nummer holen, weil ich vielleicht mal was für 100€ nach Finnland verkaufe...
Gibt es Infos zum Thema OSS?
Grüße
Der Dingens
regalboy
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

xMerchant hat geschrieben: 20. Nov 2020 16:21 .... Damit haben Versandhändler in Deutschland genau 2 Möglichkeiten: Sich in jedem EU-Land, in das sie liefern wollen, direkt zur Umsatzsteuer zu registrieren und dort eine lokale Steuernummer zu beantragen oder den Verkauf in die EU-Staaten einzustellen.
Es düfte noch noch die 3 Variante möglich sein:
-> KEINE lokalen Steuernummern beantragen und nur an gewerbliche Kunden mit Europäischer Umsatzsteueridentnummer liefern?
roman
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

@Dingens
Ich glaube Du mißverstehst hier etwas:

Der Vorteil des OSS ist ja dass man sich eben NICHT beim ausländischen Finanzamt registrieren muß (wie momentan bei Überschreitung der Lieferschwelle), daher auch "keine Nummern holen" muß.
Der Nachteil ist halt, dass nun auch die Lieferschwellen abgeschafft wurden bis zu denen man im Absendeland versteuern durfte. Man muß daher nun auch die 327 Euro Jahresumsatz nach Zypern mit zypriotischer Ust versteuern.

Wie gesagt, nach meinem Wissen gilt das aber nicht für Versendungen aus einem ausländischen Lager (z.B. Amazon FBA), hier muß man sich weiterhin im Ausland registrieren und entsprechende Warenbewegungen zwischen den Ländern steuerlich abbilden.

Edit: Ich denke Dein Kommentar war auf das Schwarzmalposting von xMerchant bezogen. Deutschland wird garantiert rechtzeitig entsprechende Systeme laufen haben. Da bin ich ganz sicher. Mach Dir nicht noch mehr Sorgen als nötig ;-)
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

regalboy hat geschrieben: 20. Nov 2020 16:35 -> KEINE lokalen Steuernummern beantragen und nur an gewerbliche Kunden mit Europäischer Umsatzsteueridentnummer liefern?
Das geht natürlich auch, OSS betrifft nur B2C.
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

roman hat geschrieben: 20. Nov 2020 16:38 Deutschland wird garantiert rechtzeitig entsprechende Systeme laufen haben.
Nein, das wird Deutschland garantiert nicht haben. Wir haben erst vor kurzem die Ausschreibung für die IT-Systeme gemacht. Es ist schlicht nicht möglich das noch zum Termin zu schaffen. Die Steuerdienstleister gehen aktuell davon aus, dass die Einführung doch noch mal von der EU verschoben wird. Allerdings gibt es da die konkrete Aussage der EU, dass genau das nicht nochmals passieren wird.

https://blog.taxdoo.com/oss/
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Re: Wegfall individuelle Lieferschwellen ab 1.7. - Verkauf in die EU

roman hat geschrieben: 20. Nov 2020 16:38 @Dingens
Ich glaube Du mißverstehst hier etwas:

Der Vorteil des OSS ist ja dass man sich eben NICHT beim ausländischen Finanzamt registrieren muß (wie momentan bei Überschreitung der Lieferschwelle), daher auch "keine Nummern holen" muß.
Der Nachteil ist halt, dass nun auch die Lieferschwellen abgeschafft wurden bis zu denen man im Absendeland versteuern durfte. Man muß daher nun auch die 327 Euro Jahresumsatz nach Zypern mit zypriotischer Ust versteuern.

Wie gesagt, nach meinem Wissen gilt das aber nicht für Versendungen aus einem ausländischen Lager (z.B. Amazon FBA), hier muß man sich weiterhin im Ausland registrieren und entsprechende Warenbewegungen zwischen den Ländern steuerlich abbilden.

Edit: Ich denke Dein Kommentar war auf das Schwarzmalposting von xMerchant bezogen. Deutschland wird garantiert rechtzeitig entsprechende Systeme laufen haben. Da bin ich ganz sicher. Mach Dir nicht noch mehr Sorgen als nötig ;-)
Moin
Ja, genau, ich hatte das schon verstanden, war dann aber davon etwas verwirrt, dass es wohl doch keinen OSS geben soll. Den Vorteil des OSS kenne ich, ich hatte schon mal mit dem MOSS zu tun, als es um den Verkauf digitaler Waren ging. Da hat es am Ende dann aber der Steuerberater gemacht.

Ich bin mal gespannt, ob und wie das dann umgesetzt wird für die, die ihre Umsatzsteuervoranmeldung selbst machen.
Grüße
Der Dingens
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