Abmahnung

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Abmahnung

Mahlzeit,

habe eine Abmahnung von einem Wettbewerber erhalten. Es gut um eine Wortmarke. Der Begriff ist tatsächlich geschützt (einfach der dt. Begriff ins englische übersetzt und als Marke angemeldet). Ich selbst habe die Artikel unter der Bezeichnung vom Grosshandel.

Nun ist die Abmahnung etwas komisch. Einfacher Brief, also keinen Zustellnachweis. Wird aber nichts nützen da er sicherlich Screenshots hat. Er fordert mich auf bis zum x eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es liegt aber keine Unterlassungserklärung bei. Soll ich die jetzt selbst verfassen und alles ist gut? Auch keine Kostennote etc. Wenn ich da jetzt was abgebe, gebe ich doch eine Blankoerklärung zu den Kosten ab, oder?

Zu Abschluss die Drohung über den anwaltlichen und gerichtlichen Weg.

Nachtrag: Im DPMA ist der Begriff zusammengeschrieben....bsp. Aquariumlampe (mir fällt gerade kein besseres Beispiel ein). Ich habe den Begriff Aquarium Lampe auseinandergeschrieben. Spielt die Schreibweise eine Rolle?


3 Monate gratis Händlerbund
regalboy
Beiträge: 9996
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Abmahnung

Das wäre dann in deinem Fall weil es ja ins Englische übersetzt ist Aquarium lamp / Aquariumlamp?

Kann man sich denn englische Gattungsbegriffe schützen lassen?

Wenn er keine Kostennote hat und dir in seinem Brief mit Anwalt und Gericht droht, dann vermute ich, dass ihm keine Kosten entstanden sind und du so auch keine Kosten erstatten musst.
Würde auch erklären, dass er sich mit der Vorbereitung einer UE keine Mühe gemacht hat.

Ich denke, dass der Wettbewerber:
- entweder "ganz nett ist" und das ganze partnerschaftlich für dich ohne große Kosten lösen will
- oder dass er selbst davon ausgeht, dass seine Marke keinen Bestand hat und deswegen darauf hofft, dass du in Anbetracht von "keine Kosten" einfach die UE abgibst.

Du könntest dich doch am Großhändler schadlos halten?
Den würde ich auf jeden Fall mit ins Boot holen, ggf. kennt er ja auch schon Amahnungen von sich selbst oder anderen Händlern, die bei ihm die gleiche Ware beziehen.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

regalboy hat geschrieben: 18. Nov 2020 13:28 Das wäre dann in deinem Fall weil es ja ins Englische übersetzt ist Aquarium lamp / Aquariumlamp?
Japp. Ich war selbst der Meinung sowas kann man nicht schützen lassen, steht aber so im DPMA drin...

Wenn er keine Kostennote hat und dir in seinem Brief mit Anwalt und Gericht droht, dann vermute ich, dass ihm keine Kosten entstanden sind und du so auch keine Kosten erstatten musst.
Würde auch erklären, dass er sich mit der Vorbereitung einer UE keine Mühe gemacht hat.
Wie bekomme ich das raus? Aus Fehlern von ganz früher, weiß ich.....niemals den Gegner vorher kontaktieren.

Er schreibt ihm stehen Schadensersatz-, Unterlassungs-Vernichtungs----bla bla Ansprüche zu. Ich tippe daher, dass die Kostennote nach Abgabe der UE kommt.
Du könntest dich doch am Großhändler schadlos halten?
Das ist mein Plan, Rechnung mit genau dieser Bezeichnung liegt mir vor. Das wird die Geschäftsbeziehung aber belasten. Ging fix....den Artikel habe ich erst vor 14 Tagen ins Sortiment aufgenommen.

Plan B ist zu testen was meine gewerbliche Rechtsschutz taugt. Muss nur schauen, ob die auch vorgerichtliches schon enthält oder nur gerichtliches.
regalboy
Beiträge: 9996
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Abmahnung

daytrader hat geschrieben: 18. Nov 2020 13:36 ...
Er schreibt ihm stehen Schadensersatz-, Unterlassungs-Vernichtungs----bla bla Ansprüche zu. Ich tippe daher, dass die Kostennote nach Abgabe der UE kommt.
...
Das ist ja auch "normal", aber doch weil kein Anwalt eingeschaltet keine Anwaltsgebühren.

Hast du den Artikel denn schon verkauft?
miezekatze
Beiträge: 3858
Registriert: 3. Jan 2011 11:48

Re: Abmahnung

Geh zu nem vernünftigen Anwalt und lass dich beraten. Du bist doch keine ganz kleine Klitsche mehr oder (und selbst da würde ich das immer empfehlen)? Ja ist nervig und kostet was aber dann ist man wenigstens auf der halbwegs sicheren Seite mit dem was man macht.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

Das ist wirklich nervig. Er verkauft ohne Grundpreise, ohne Gefahren Hinweise etc. Und hab ich mich noch nicht mal richtig hingesetzt und nach Fehlern gesucht. Aber erst mal einige Screenshots gesichert. Warum tut er mir diese Zeitverschwendung im Weihnachtsgeschäft an?
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28015
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: Abmahnung

daytrader hat geschrieben: 18. Nov 2020 13:57 Warum tut er mir diese Zeitverschwendung im Weihnachtsgeschäft an?
Gegenfrage: Warum tust du dir diese Zeitverschwendung im Weihnachtsgeschäft an?
Wenn das wirklich so ein Pappenheimer mit massig eigenen Fehlern ist, dann gib die Sache einem guten Anwalt und lass ihn das regeln.
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
Benutzeravatar
knoge
Beiträge: 2430
Registriert: 8. Okt 2007 08:15
Land: Deutschland
Wohnort: Oberpfalz

Re: Abmahnung

So manche Firma hat gerade ganz ganz viel Zeit ....

Ich würde es auch an einen Anwalt geben und entsprechend eine Gegenabmahnung raus hauen. Vielleicht vorher mal ein paar EUR in eine Bonitätsprüfung investieren ob sich das alles vielleicht gar nicht mehr lohnt.
Lou mi sa.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

Ich sehe es halt als unnütze Anwaltsausgaben. Am Ende zahlt jeder seinen Anwalt, wenn es zum Vergleich kommt. Das muss ja nicht sein.

Am liebsten würde ich anrufen und sagen, hey nimm das Ding zurück oder du bekommst auch was. Screenshots habe ich dir bereits angefertigt. Ich glaube eine Unterlassungserklärung wegen Grundpreisen ist unangenehmer als wegen einem Begriff einer Wortmarke. Das Wort kann ich mir 30 Jahre lang verkneifen....Grundpreisfehler werden schwierig.

Ich muss mir heute Abend erstmal meine Versicherungsunterlagen anrufen und dort morgen anrufen und erstmal abchecken was alles abgedeckt ist.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

Er verkauft ohne Grundpreise, ohne Gefahren Hinweise etc.
Auf Ebay verkauft er auch, da hat er sogar ganze 2 Grundpreise. 15,95 € für eine 250 ml Flasche machen bei ihm Eur 0,06/100 ml. Link zur OS-Plattform nicht klickbar....

Auf Amazon verkauft er auch, da hat er aber wieder keine Grundpreise. Nicht mal ein Widerrufsrecht.
xxxx zeigt auf Amazon keine Rücksende- und Erstattungsrichtlinien an. Kontaktieren Sie bitte xxx um eine Erstattung anzufordern oder Informationen über Richtlinien zu erhalten, die möglicherweise zur Anwendung kommen.
Was will der eigentlich von mir? Hauptsache ne Abmahnung raushauen.
miezekatze
Beiträge: 3858
Registriert: 3. Jan 2011 11:48

Re: Abmahnung

Hatten wir auch schon mal. Haben uns ewig lange Abmahnungen zugeschickt bis er irgendwann ankam ob man nicht alles beilegen könnte. Seine Kriegskasse wurde wohl knapp und er dachte wohl auch nicht das wir das lange durchziehen. Warum er mit dem Mist überhaupt angefangen hat blieb ein Geheimnis :kaffeesmily

Die erstmal kostengünstigste Variante für dich ist das ignorieren. Ob du das Wort löschst bleibt dir überlassen, vielleicht belässt er es dabei wenn du es machst. Mit deinem Händler kannst du das ja trotzdem mal klären. Es kam ja noch nicht mal annähernd irgendwas offizielles oder belegbares.

Sollte dann wirklich was richtiges kommen dann geh zum Anwalt. Versuch da nicht selber rum zu machen oder so einen Mist wie ihn anzurufen und das irgendwie zu klären. Das endet am Ende für dich teurer als der Anwalt.
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28015
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: Abmahnung

miezekatze hat geschrieben: 18. Nov 2020 14:47 Versuch da nicht selber rum zu machen oder so einen Mist wie ihn anzurufen und das irgendwie zu klären. Das endet am Ende für dich teurer als der Anwalt.
Volle Zustimmung. Das bringt rein Garnichts, außer ggfs zusätzlichen Ärger und Kosten.

Genauso wenig würde ich einfach so eine Unterlassungserklärung unterschreiben, wenn nicht vorher ein guter Anwalt drübergeschaut und ein paar Dinge geprüft hätte (z.B. ob der Markenname überhaupt Bestand hat / anfechtbar ist + was ggfs als Gegenabmahnung machbar wäre).
Ärgerlich ist es so oder so, aber selber "Irgendwas machen", machts i.d.R. kein Stück besser und frisst unnötig Zeit / Nerven.
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

Das wäre meine nächste Frage...was haltet ihr davon erst einmal zu ignorieren? Kann ja auf dem Postweg verloren gegangen sein etc. Das verschafft mir Zeit. Kommt wirklich zu einer Unzeit. Ich komme mit Paketen nicht nach und jetzt soll ich ultra kurzfristig einen Anwalt suchen und dem alles zuarbeiten, das ganze mit der Versicherung klären etc.

Er kann sich ja immer noch überlegen, ob er gegen Vorkasse einen Anwalt nimmt oder er das Risiko lieber nicht eingeht. Sein Anwalt kostet dann auch erstmal Geld. Seine Bewertungen und seine Angebotsgröße sprechen nicht gerade für ein florierendes Geschäft. 14 Bewertungen auf Ebay im Monat, davon 2 Negativ. Amazon 80 % und so wie ich das sehe keine Buy Box auf die eigenen Artikel. Ich vermute sogar er macht das Nebenberuflich (ist aber lt. Impressum kein Kleinstunternehmer).

An den Grosshändler möchte ich mich noch nicht wenden. Der will dann wissen von wem die Abmahnung kommt und wendet sich dann an Hersteller, macht ein Rundschreiben an alle Händler sofort den Artikel umzubenennen. Da bekommt der Abmahner nur Wind von.
regalboy
Beiträge: 9996
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Abmahnung

daytrader hat geschrieben: 18. Nov 2020 15:04 ... Ich vermute sogar er macht das Nebenberuflich (ist aber lt. Impressum kein Kleinstunternehmer)....
Klein(ohne st)unternehmer und nebenberuflich schließen sich doch nicht aus, im Gegenteil:
Gerne nebenberuflich tätige haben ja oft so wenig Umsatz, dass sie als Kleinunternehmer handeln.
regalboy
Beiträge: 9996
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Abmahnung

daytrader hat geschrieben: 18. Nov 2020 15:04 ...Er kann sich ja immer noch überlegen, ob er gegen Vorkasse einen Anwalt nimmt oder er das Risiko lieber nicht eingeht. Sein Anwalt kostet dann auch erstmal Geld. ...
Warum gehst du von Vorkasse aus?
Wenn er sich einen Anwalt nimmt wird der Anwalt dir doch die Kosten in Rechnung stellen, in der Regel OHNE Vorkasse durch den Beauftrager.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

regalboy hat geschrieben: 18. Nov 2020 15:10
daytrader hat geschrieben: 18. Nov 2020 15:04 ...Er kann sich ja immer noch überlegen, ob er gegen Vorkasse einen Anwalt nimmt oder er das Risiko lieber nicht eingeht. Sein Anwalt kostet dann auch erstmal Geld. ...
Warum gehst du von Vorkasse aus?
Wenn er sich einen Anwalt nimmt wird der Anwalt dir doch die Kosten in Rechnung stellen, in der Regel OHNE Vorkasse durch den Beauftrager.
Ich habe 1x abgemahnt im Leben. Ich musste in Vorkasse gehen.
Investor
Beiträge: 15012
Registriert: 10. Feb 2009 18:08
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

Kannst Du doch ignorieren, dann muss er ja den ersten Schritt zum RA machen. Ist dann immer noch Zeit für eine Abwehr.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10605
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

Investor hat geschrieben: 18. Nov 2020 15:53 Kannst Du doch ignorieren, dann muss er ja den ersten Schritt zum RA machen. Ist dann immer noch Zeit für eine Abwehr.
Wie lange haben meine heute angefertigten Screenshots seiner Fehler Bestand? Angenommen er behebt jetzt die Fehler...kann ich dann in einem halben Jahr noch damit ankommen?

Eigentlich ist diese Abmahnung gar nicht so tragisch. Die Kosten kann ich vermutlich an den GH weiter reichen, der mir die Ware unter diesen Namen verkauft hat und dieser an den Hersteller.
Die groben Fehler des Abmahners tun ihr Übriges. Ich habe nur überhaupt keinen Bock auf Anwaltsschreiben in der Weihnachtszeit.

Kurz habe ich dran gedacht ihm genauso eine selbst verfasste Abmahnung zu schreiben und für für alles eine Unterlassungserklärung innerhalb von X Tagen einzufordern. Vermutlich wäre dann Ruhe. Wenn nicht habe ich halt wertvolles Pulver verschossen.
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6566
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Abmahnung

Das wäre meine nächste Frage...was haltet ihr davon erst einmal zu ignorieren? Kann ja auf dem Postweg verloren gegangen sein etc. Das verschafft mir Zeit. Kommt wirklich zu einer Unzeit. Ich komme mit Paketen nicht nach und jetzt soll ich ultra kurzfristig einen Anwalt suchen und dem alles zuarbeiten, das ganze mit der Versicherung klären etc.
Ignorieren ist sicherlich auch eine Strategie. Du könntest z.B. einfach die beanstandeten Produkte ändern oder löschen.
Könnte sein, das gar nichts mehr nachkommt. Aber natürlich musst du damit rechnen, dass eventuell eine einstweilige Verfügung kommt.

Ich hab vor kurzem genau die Strategie bei einer Abmahnung gefahren und es auf eine einstweilige Verfügung ankommen lassen - die dann auch kam.

Gründe:

1. Um Zeit zu gewinnen, weil ich den Verstoß nicht so schnell abstellen konnte. Auf meiner Webseite zwar schon, aber in Google war der Begriff auf mehr als 1000 Seiten, da es eine Produktkategorie war.

2. Weil ich keine Unterlassungserklärung abgeben wollte. Ich gebe grundsätzlich keine Unterlassungserklärung ab, wenn die Gefahr besteht, dass ich bzw. ein Mitarbeiter versehentlich dagegen verstoßen könnten. Im Zweifel riskiere ich in solchen Fällen lieber ein Ordnungsgeld. Das war hier der Fall, da es um die Verwendung eines bestimmten Begriffs ging, der auch schnell mal in einer Produktbeschreibung auftauchen und übersehen werden kann.

Das ganze hat mich am Ende dann ca. 2000 EUR gekostet. Dummerweise hat der Richter ein mündliches Verfahren angeordnet, was mir noch 400 EUR Termingebühr eingebrockt hat...

Aber am Ende hatte ich mein Ziel erreicht, genügend Zeit gewonnen und keine Unterlassungserklärung abgegeben. D.h. im Zweifelsfall muss der Abmahner das Gericht anrufen und kriegt dann nichtmal was von der Kohle ab.
Investor
Beiträge: 15012
Registriert: 10. Feb 2009 18:08
Land: Deutschland

Re: Abmahnung

koshop hat geschrieben: 18. Nov 2020 16:06 Ich hab vor kurzem genau die Strategie bei einer Abmahnung gefahren und es auf eine einstweilige Verfügung ankommen lassen - die dann auch kam.
Da gab es aber vorher eine "echte" Abmahnung vom RA, kein selbstgeschriebenes Papier, oder?
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information