Gebrauchtware auf Kommission

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manufaktur
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Gebrauchtware auf Kommission

Hallo zusammen,

ich möchte Gebrauchtware auf Kommission über meinen Onlineshop verkaufen, allerdings konnte ich keinen passenden deutschen Satz finden den ich zum Produkt dabei schreiben kann. Da hier ja auch ohne MwSt. fakturiert wird, muss ich dies kenntlich machen, auch auf der Rechnung. Im Französischen habe ich es gefunden da heißt es "marché d'occassion en depot" so sollte es auch auf der Rechnung stehen, doch wie heißt das auf Französisch? Ein exakte Übersetzung ist nicht möglich, bitte nicht den Text mit Google Translate übersetzen, das ergibt nicht richtig Sinn. Kann mir jemand vielleicht einen Tipp geben, wie ich das auf Deutsch schreiben kann?

Bei den Waren handelt es sich um Kommissionsware aus Privater Hand für Privatkunden (keine Firmenkunden). Hierbei wird die Ware nicht von mir erworben sondern nur auf Kommission verkauft.


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Schreiber Ling
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Sicher, dass du keine Steuer zahlen musst? Du verkaufst ja etwas, darauf ist Steuer zu zahlen - so weit doch relativ normal?
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koshop
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Also unter Kommisionsverkauf versteht man ja, das man Ware auf Lager nimmt, die aber im Besitz des Lieferanten bleibt bis zum Verkauf. Der Verkauf an den Endkunden löst aber zwei Geschäfte aus:
1. Den Verkauf vom Kommittent an den Kommissionär
2. Verkauf von Kommisionär an Endkunden.

Hier mal mehr Infos dazu:
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 08995.html

Insofern sehe ich jetzt auch keinen Grund für eine Mehrwersteuerbefreiung. Das wäre ja eigentlich ganz normaler Gebrauchtwarenhandel, nur eben als Kommisionsgeschäft. Würde man da nicht Differenzbesteuerung machen?
https://www.lexoffice.de/lexikon/differenzbesteuerung/

Oder verkaufst du im Auftrage deiner Einlieferer und die sind dann Vertragspartner des Endkunden. Quasi als Marktplatz und du bist nur Vermittler?
manufaktur
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Der die Kommissionsware verkauft besitzt die Ware nicht. Sonst wäre es normaler Gebrauchtwarenverkauf, man kauft ein um es weiter zu verkaufen, dann ist automatisch die Differenzbesteuerung, das ist hier nicht der Fall.

Ich habe nichts geschrieben von MwSt. Befreiung, nur das die MwSt. nicht ausgewiesen werden darf, da nicht auf dem ganzen Betrag MwSt. zu bezahlen ist, die MwSt. fällt nur auf den Kommissions-Betrag an, nicht auf die ganze Summe. (ähnlich wie bei Gebrauchtwaren, wo die Differenz besteuert wird.)
Schreiber Ling
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Ich sehe den Unterschied immer noch nicht. Du sagst ja selbst, du verkaufst es letztendlich doch. Auf Verkauf sind Steuern zu zahlen.

Ob dir das, was du verkaufst, gehört, ist für den Verkauf ja egal. Davon abgesehen, dass es technisch letztendlich doch noch ideell kurz an dich verkauft wird.

Ich könnte mir wirklich vorstellen, dass es etwas anderes wäre, wenn du "nur" vermittelst, wie koshop auch vorschlägt. Vielleicht würde das deiner Vorstellung eher entsprechen? Aber ansonsten, ja, scheint es mir, wie du sagst, ein ganz normaler Gebrauchtwarenverkauf zu sein. Was du im Vorfeld treibst und ob dir die Ware gehört, interessiert den Kunden nicht. Den Kaufvertrag schließt er ja nur mit dir.
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koshop
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Der die Kommissionsware verkauft besitzt die Ware nicht. Sonst wäre es normaler Gebrauchtwarenverkauf, man kauft ein um es weiter zu verkaufen, dann ist automatisch die Differenzbesteuerung, das ist hier nicht der Fall.
Doch, der Kommissionär wird Eigentümer der Ware. Und zwar für eine "ideelle Sekunde". In dem Moment, wo du die Ware weiterverkaufst, findet sozusagen eine Sekunde vorher der Verkauf deines Lieferanten an dich statt.
Ich habe nichts geschrieben von MwSt. Befreiung, nur das die MwSt. nicht ausgewiesen werden darf, da nicht auf dem ganzen Betrag MwSt. zu bezahlen ist, die MwSt. fällt nur auf den Kommissions-Betrag an, nicht auf die ganze Summe. (ähnlich wie bei Gebrauchtwaren, wo die Differenz besteuert wird.)
Unter "Kommissionsbetrag" verstehst du die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis. Und nein - es ist nicht ähnlich wie bei Gebrauchtwaren. Nach meinem Verständnis ist es exakt so wie bei Gebrauchtwaren. Das, was du da machst, ist einfach Differenzbesteuerung.

Hier hat jemand anderes die gleiche Frage wie du und die Antwort ist von einem Steuerberater:
https://www.frag-einen-steuerprofi.de/K ... 35285.html
Sie fragen an, wie im Umsatzsteuerrecht Kommisionsgeschäfte abgewickelt werden.

Hier müssen Sie 2 Fälle unterscheiden.

Haben Sie z. B. Einkäufe von Privatleuten oder Kleinunternehmern, dann macht die Differenzbesteuerung Sinn. Haben Sie die Vorumsätze mit regelbesteuernden Unternehmern getätigt, kommt eine Differenzbesteuerung nicht in Betracht.
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degraf
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Unter "Kommissionsbetrag" verstehst du die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis.
Das hat er nicht geschrieben :konfuzius:
Ich verstehe das so, dass im Falle eines Verkaufs z.B. 10% des Erlöses an Ihn geht.
Nur diesen Betrag würde er dann versteuern.

Deswegen nimmt er an, dass wie bei der Differenzbesteuerung keine Ust. ausgewiesen wird (Gehe ich eigentlich auch von aus).
Und dafür möchte er nur einen rechtssicheren Zusatz unter das Angebot schreiben, so dass der Kunde dies vor dem Kauf weiß.
Schreiber Ling
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Es sagt schon viel aus, wie selbstverständlich der Steuerberater mit dem Thema umgeht. Wie ein Ausdruck für: kompliziert sieht der Fall eigentlich nur aus, wenn man vom Ergebnis her denkt und sich wohl wünscht, auf den Verkauf müsse man keine Umsatzsteuer zahlen. Aber letztendlich ist es eben genau dasselbe wie beim Kaufen, um zu verkaufen; nur dass man hier eben erst verkauft, mehr oder weniger.

Ist auch eigentlich, denke ich, gut zu sehen, dass es wirtschaftlich keinen Unterschied macht; dann ist es auch konsequent, wenn es steuerlich nicht unterschiedlich behandelt wird.
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koshop
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Ich verstehe das so, dass im Falle eines Verkaufs z.B. 10% des Erlöses an Ihn geht.
Nur diesen Betrag würde er dann versteuern.

Deswegen nimmt er an, dass wie bei der Differenzbesteuerung keine Ust. ausgewiesen wird (Gehe ich eigentlich auch von aus).
Und dafür möchte er nur einen rechtssicheren Zusatz unter das Angebot schreiben, so dass der Kunde dies vor dem Kauf weiß.
Er hat recht, das wie bei der Differenzbesteuerung keine UST ausgewiesen wird - da es sich um Differenzbesteuerung handelt!

Rechtlich läuft Folgendes ab. Er nimmt Ware an auf Kommission. Der VK soll z.B. 100 EUR sein. Er soll z.B. 10% daran verdienen.

In der Sekunde, in der jemand die Ware kauft, passiert jetzt rechtlich folgendes:

1. Das Eigentum an der Ware geht vom Kommittenten auf den Kommissionär über. Und zwar zum Einkaufsreis von 90 EUR. (100 EUR - 10%)
2. In der nächsten Sekunde geht das Eigentum der Ware vom Kommissionär auf den Endkunden über. Für den Verkaufspreis von 100 EUR.

Es finden also im Prinzip zwei Verkaufsvorgänge in Reihe statt und diese sind dann ganz normal zu versteuern. Die "Provision" ist nichts anderes als eine Vereinbarung über den Einkaufspreis vom Kommittenten an den Kommissionär.
https://www.iww.de/mbp/schwerpunktthema ... ion-f64784

Umsatzsteuerlich liegen zum Zeitpunkt der Ausführung des Kommissionsgeschäftes zwei separate Lieferungen vor:
Die erste Lieferung vom Kommittenten an den Kommissionär wird gemäß § 3 Abs. 3 UStG fingiert. Als Gegenleistung gilt der Kaufpreis abzüglich der Provision und sonstiger Kosten des Kommissionärs. Aus dieser Lieferung kann der Kommissionär die Vorsteuer geltend machen. Die zweite Lieferung (vom Kommissionär an den Kunden) stellt eine „normale“ Lieferung gemäß § 3 Abs. 1 UStG dar. Gegenleistung ist hier der Kaufpreis, den der Kommissionär vom Kunden erhält.
Und da seine Kommittenten Privatpersonen sind und keine Umsatzsteuer an ihn ausweisen dürfen, bietet es sich natürlich an hier Differenzbesteuerung zu machen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn er den Verkauf zwischen Privatverkäufer und Privatkäufer nur vermittelt für 10% Provision und der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer direkt zustande kommt. Dann ist es aber kein Kommissionsgeschäft.
manufaktur
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Ich glaube auch die Frage wurde nicht richtig verstanden, denn hier scheint es ja darum zu gehen wie versteuert wird, dies war nicht die Frage. Ich suche leg endlich die korrekte Übersetzung zu "marché d'occassion en depot". Deshalb gehe ich nicht weiter auf die einzelnen Kommentare ein.

Also Info, die Berechnung der korrekten MwSt. wie die genau anzuwenden sind bei einem solchen Fall, habe ich mit meiner Steuerberatung und mit dem Amt für Steuern abgeklärt. Das wird genauso ablaufen wie die es gesagt haben. Ich suche keine Informationen wie man dies besteuert. Ich suche nur den korrekten Wort laut auf Deutsch zu "marché d'occassion en depot" (nicht die Google Übersetzung, wohlgemerkt.)
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koshop
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Ich hab keine Ahnung wie das in Frankreich geregelt ist aber ein Hinweis darauf das du "Kommissionsware" verkaufst auf der Rechnung wird dir nichts nützen, denn er sagt absolut überhaupt nichts über die Umsatzsteuerliche Behandlung aus.

Da du aber allem Anschein nach Differenzbesteuerung anwendest, auch wenn du aus irgendeinem Grund, der sich mir nicht erschließt glaubst es handle sich um eine Art umsatzsteuerliche "Kommissionsumsatzbesteuerung" die hier in Deutschland aber nicht existiert, lautet der Satz den du suchst höchstwahrscheinlich:

Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
Schreiber Ling
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Dann frag mal besser in einem Übersetzerforum nach..
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degraf
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Ach, Leute... :durchdreh:
Wenn es sich laut koshop um eine "normale" Differenzversteuerung handelt (was einleuchtend klingt), kann manufaktur doch einfach den Rechtstext dafür übernehmen.
Das hat doch mit Übersetzungen nichts zu tun, er hatte den französischen Rechtstext nur als Beispiel genannt.
Schreiber Ling
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Hö, also er sagt doch selbst, er will "nur" noch die Übersetzung des französischen Textes und war jetzt doch ziemlich ausdrücklich nur noch auf eine Übersetzung aus? Dass man dafür auch den Hintergrund sehr wohl beleuchten muss, scheint ihm wenig gepasst zu haben - aber das hätte man ihm dann im Übersetzerforum sicher auch so erklärt^^

Und wen meinst du eigentlich genau mit "Leute"? :D
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koshop
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Re: Gebrauchtware auf Kommission

Also ich hab nochmal nachgeschaut. Es gab wohl eine Regelung im Rahmen des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz und demnach muss bei Differenzbesteuerung wohl eine der folgenden Formulierungen verwendet werden, je nach Fall:
  • Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung",
  • "Kunstgegenstände/Sonderregelung" oder
  • "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung"
Ein fehlender Hinweis auf Differenzbesteuerung löst Umsatzsteuer i. H. v. 19 % (bzw. 7 %) des vereinnahmten Betrags aus.
https://www.haufe.de/finance/buchfuehru ... 93946.html
Insofern würde ich ihm einen Anruf bei seinem Steuerberater empfehlen um sich nochmal von diesem bestätigen zu lassen, das er Diffenzbesteuerung macht.
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