Hallo,
ist as Anbieten von Differenzbesteuerten Artikeln auch für "normale Neuwaren Onlinehändler",der zu 99% normalbesteuerte Neuware verkauft:
a) möglich
b) eher nicht aufwändig oder sehr aufwändig?
c) muss beim Fnanzamt beantragt werden, oder kann man es einfach machen?
Viele Grüße
Johannes
Differenzbesteuerung für alle Händler möglich?
Re: Differenzbesteuerung für alle Händler möglich?
a) Ja.
b) Vermutlich recht aufwändig.
c) Kann man einfach machen - muss man aber sehr genau dokumentieren.
b) Vermutlich recht aufwändig.
c) Kann man einfach machen - muss man aber sehr genau dokumentieren.
- stbdigital
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Re: Differenzbesteuerung für alle Händler möglich?
So ist es, es ist einfach deswegen aufwändig da für jeden Verkauf die Differenz ermittelt werden muss und auch gegenüber der Finanzverwaltung nachgewiesen bzw. dokumentiert werden muss. Bei jedem Verkauf muss der Einkauf klar zugewiesen werden.
Re: Differenzbesteuerung für alle Händler möglich?
Diese Aussage aus der Feder eines Steuerberaters?stbdigital hat geschrieben: ↑25. Okt 2020 19:00 So ist es, es ist einfach deswegen aufwändig da für jeden Verkauf die Differenz ermittelt werden muss und auch gegenüber der Finanzverwaltung nachgewiesen bzw. dokumentiert werden muss. Bei jedem Verkauf muss der Einkauf klar zugewiesen werden.
Ich bin entsetzt!
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Re: Differenzbesteuerung für alle Händler möglich?
Mir fallen da noch zwei andere Nachteile ein: Man ordnet sich indirekt einer Branche zu, zu der man nicht gehört und die auch bei Außenprüfungen ganz anders im Fokus stehen (Second-Hand, Haushaltsauflösungen, Trödel, Kunsthandel, Autohäuser).
Gewerbliche Kunden können keinen Vorsteuerabzug gelten machen und werden über differenzbesteuerte Rechnungen nicht glücklich sein. Je nach Betriebsgröße wird der Einkäufer irgendwann eine Rückmeldung aus der Buchhaltung bekommen, dass er Extraaufwand verursacht.
Gewerbliche Kunden können keinen Vorsteuerabzug gelten machen und werden über differenzbesteuerte Rechnungen nicht glücklich sein. Je nach Betriebsgröße wird der Einkäufer irgendwann eine Rückmeldung aus der Buchhaltung bekommen, dass er Extraaufwand verursacht.
Re: Differenzbesteuerung für alle Händler möglich?
Ich wüsste auch nicht warum man das machen sollte bei Neuware.
Re: Differenzbesteuerung für alle Händler möglich?
z.B. wenn man Neuware bei Kleinunternehmern kauft. Oder Handys aus Vertragsverlängerungen von privat.
Vielleicht erläutert uns regalboy ja noch seine Beweggründe.
Vielleicht erläutert uns regalboy ja noch seine Beweggründe.
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Re: Differenzbesteuerung für alle Händler möglich?
Ggf. habe ich es nicht richtig verstanden, wenn man in den 25a UStG rein sieht steht dort:
Der Wiederverkäufer, der Umsätze von Gebrauchtgegenständen nach § 25a UStG versteuert, muss für jeden Gegenstand getrennt von den übrigen Aufzeichnungen folgende Angaben aufzeichnen:
den Verkaufspreis,
den Einkaufspreis und
die jeweilige Differenz (umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage).
Sofern Gegenstände einen Wert von 500 EUR nicht übersteigen, kann auch der Gesamteinkaufspreis und Gesamtverkaufspreis aufgezeichnet werden.
Die Aufzeichnungen für die Differenzbesteuerung sind getrennt von den übrigen Aufzeichnungen zu führen. Hierfür empfiehlt es sich, 3 unterschiedliche Konten anzulegen: 1 Einkaufskonto und 2 Erlöskonten für den steuerfreien und den steuerpflichtigen Teil ("Differenz").
Hier ist zu beachten, das die Aufzeichnungen eben für jeden Gegenstand getrennt gemacht werden muss. Wenn die Formvorschrift eben nicht genau eingehalten wird, wird alles der vollen Umsatzsteuer unterworfen.
Der Wiederverkäufer, der Umsätze von Gebrauchtgegenständen nach § 25a UStG versteuert, muss für jeden Gegenstand getrennt von den übrigen Aufzeichnungen folgende Angaben aufzeichnen:
den Verkaufspreis,
den Einkaufspreis und
die jeweilige Differenz (umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage).
Sofern Gegenstände einen Wert von 500 EUR nicht übersteigen, kann auch der Gesamteinkaufspreis und Gesamtverkaufspreis aufgezeichnet werden.
Die Aufzeichnungen für die Differenzbesteuerung sind getrennt von den übrigen Aufzeichnungen zu führen. Hierfür empfiehlt es sich, 3 unterschiedliche Konten anzulegen: 1 Einkaufskonto und 2 Erlöskonten für den steuerfreien und den steuerpflichtigen Teil ("Differenz").
Hier ist zu beachten, das die Aufzeichnungen eben für jeden Gegenstand getrennt gemacht werden muss. Wenn die Formvorschrift eben nicht genau eingehalten wird, wird alles der vollen Umsatzsteuer unterworfen.
Re: Differenzbesteuerung für alle Händler möglich?
Den sehr wichtigen Zusatz hattest du im vorherigen Posting unterschlagen:stbdigital hat geschrieben: ↑25. Okt 2020 19:48 Ggf. habe ich es nicht richtig verstanden, wenn man in den 25a UStG rein sieht steht dort:
Der Wiederverkäufer, der Umsätze von Gebrauchtgegenständen nach § 25a UStG versteuert, muss für jeden Gegenstand getrennt von den übrigen Aufzeichnungen folgende Angaben aufzeichnen:
den Verkaufspreis,
den Einkaufspreis und
die jeweilige Differenz (umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage).
Sofern Gegenstände einen Wert von 500 EUR nicht übersteigen, kann auch der Gesamteinkaufspreis und Gesamtverkaufspreis aufgezeichnet werden.
Die Aufzeichnungen für die Differenzbesteuerung sind getrennt von den übrigen Aufzeichnungen zu führen. Hierfür empfiehlt es sich, 3 unterschiedliche Konten anzulegen: 1 Einkaufskonto und 2 Erlöskonten für den steuerfreien und den steuerpflichtigen Teil ("Differenz").
Sofern Gegenstände einen Wert von 500 EUR nicht übersteigen, kann auch der Gesamteinkaufspreis und Gesamtverkaufspreis aufgezeichnet werden.[/quote
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Re: Differenzbesteuerung für alle Händler möglich?
Stimmt, war halt schnell runter geschrieben. Aber auch die Gesamteinkaufspreisregelung hat leider seine Tücken, wenn man nicht aufpasst kann es zu ungewollten Konsequenzen kommen wenn man beispielsweise in einem Jahr viel eingekauft hat und dies aber erst im Folgejahr abverkauft.
Re: Differenzbesteuerung für alle Händler möglich?
Ich schrieb ja 99%.
Warum ich drüber nachdenke?
Weil wir immer wieder Kunden haben, die uns lukrative Gebrauchtware verkaufen möchten.
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Re: Differenzbesteuerung für alle Händler möglich?
Ich praktiziere es seit vielen Jahren - kaufe neue Ware von Privaten Anbietern
sicherlich ist die Dokumentation etwas aufwendig - aber da lebt man sich rein
Bei meiner Steuerprüfung wurde dies auch geprüft und keine Beanstandung
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