Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Antworten
Benutzeravatar
Vio
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 3627
Registriert: 14. Dez 2007 19:50
Land: Deutschland
Branche: Versandhandel; gebrauchte und antiquarische Bücher
Wohnort: NRW

Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

Kurze Frage, weil ich das so auch noch nicht hatte: Leuchtmittel meines Deckenfluters leuchtete nicht mehr, Leseleuchte funktionierte noch, also neues Leuchtmittel für die obere Schale bestellt. Nun hat sich aber herausgestellt, dass der Deckenfluter oben irgendwo kaputt ist (Kabelbruch oder so, wasweißich) und ich wollte die Brezellampe zurücksenden, auf eigene Kosten natürlich, ist ja logisch.

Nun schreibt mir der Händler, dass er mir zusätzlich für das Zurücksenden 4,50 Euro in Rechnung stellen wird, wodurch die Rücksendung für mich keinen Sinn mehr macht, weil nix bei rumkommt.

Ist nur ein Marginalbetrag, aber mich würde interessieren, ob das grundsätzlich rechtens ist?


3 Monate gratis Händlerbund
regalboy
Beiträge: 10017
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

Nun - und sei ehrlich: Privater oder gewerblicher Kauf?
xMerchant
Beiträge: 3477
Registriert: 24. Mär 2010 19:57
Land: Deutschland

Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

Bei privatem Kauf ist das natürlich nicht zulässig, bei gewerblichem Kauf ist es nicht unüblich, muss aber so in den AGB stehen. Vermutlich ist dein Verkäufer ein Dropshipper, deren eigentliche Lieferanten verlangen für das Wiedereinlagern in der Regel eine Gebühr.
regalboy
Beiträge: 10017
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

xMerchant hat geschrieben: 16. Okt 2020 13:44 Bei privatem Kauf ist das natürlich nicht zulässig, bei gewerblichem Kauf ist es nicht unüblich, muss aber so in den AGB stehen. Vermutlich ist dein Verkäufer ein Dropshipper, deren eigentliche Lieferanten verlangen für das Wiedereinlagern in der Regel eine Gebühr.
Für das "muss aber so in den AGB stehen" hätte ich gerne eine Rechtsgrundlage gewusst.
Insbesondere auch im Wissen, das beim gewerblichen Käufer grundsätzlicht nicht zürckgenommen werden muss.
regalboy
Beiträge: 10017
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

bcksbx hat geschrieben: 16. Okt 2020 14:15 https://www.it-recht-kanzlei.de/gebuehr ... toure.html

Punkt III. ?
Als Antwort auf die generelle Frage, oder als Antwort auf meinen Thread direkt über deiner Antwort?
Benutzeravatar
degraf
Beiträge: 14451
Registriert: 21. Sep 2009 12:18
Land: Deutschland

Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

Es geht doch um Gewährleistung.
Dann ist es egal, ob B2B oder B2C.
Oder sehe ich das falsch?
regalboy
Beiträge: 10017
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

degraf hat geschrieben: 16. Okt 2020 14:41 Es geht doch um Gewährleistung.
Dann ist es egal, ob B2B oder B2C.
Oder sehe ich das falsch?
Es geht darum, ob man eine Glühbirne (die nicht kaputt ist) wieder zurückgeben kann.
xMerchant
Beiträge: 3477
Registriert: 24. Mär 2010 19:57
Land: Deutschland

Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

Stimmt regalboy hat recht, bei gewerblich kann man natürlich das individuell regeln und damit muss das auch nicht in die AGB.
Benutzeravatar
degraf
Beiträge: 14451
Registriert: 21. Sep 2009 12:18
Land: Deutschland

Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

regalboy hat geschrieben: 16. Okt 2020 14:54
degraf hat geschrieben: 16. Okt 2020 14:41 Es geht doch um Gewährleistung.
Dann ist es egal, ob B2B oder B2C.
Oder sehe ich das falsch?
Es geht darum, ob man eine Glühbirne (die nicht kaputt ist) wieder zurückgeben kann.
Ok, ich dachte, es geht um die Lampe :D
Benutzeravatar
Vio
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 3627
Registriert: 14. Dez 2007 19:50
Land: Deutschland
Branche: Versandhandel; gebrauchte und antiquarische Bücher
Wohnort: NRW

Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

Äh, ja: Es geht nur um das Leuchtmittel, nicht um den gesamten Deckenfluter.
regalboy hat geschrieben: 16. Okt 2020 12:35 Nun - und sei ehrlich: Privater oder gewerblicher Kauf?
Ganz ehrlich: Privat. Ich weiß nicht, wie groß eure Büros sind, aber in meinem steht kein Deckenfluter mit Leselampe. ;-) Mein Wohnzimmer ist jedenfalls größer.

Also wenn das in den AGB steht, ist es okay bei B2C?
Benutzeravatar
degraf
Beiträge: 14451
Registriert: 21. Sep 2009 12:18
Land: Deutschland

Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

Vio hat geschrieben: 16. Okt 2020 15:53 Also wenn das in den AGB steht, ist es okay bei B2C?
Natürlich nicht ;)
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Benutzeravatar
Vio
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 3627
Registriert: 14. Dez 2007 19:50
Land: Deutschland
Branche: Versandhandel; gebrauchte und antiquarische Bücher
Wohnort: NRW

Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten

Danke euch beiden. Ich dachte schon, ich hätte was verpasst. Na, dann bin ich mal gespannt, wie ich dem das nu verklickere. Das wird bestimmt ne Brieffreundschaft.
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information