Kurze Frage, weil ich das so auch noch nicht hatte: Leuchtmittel meines Deckenfluters leuchtete nicht mehr, Leseleuchte funktionierte noch, also neues Leuchtmittel für die obere Schale bestellt. Nun hat sich aber herausgestellt, dass der Deckenfluter oben irgendwo kaputt ist (Kabelbruch oder so, wasweißich) und ich wollte die Brezellampe zurücksenden, auf eigene Kosten natürlich, ist ja logisch.
Nun schreibt mir der Händler, dass er mir zusätzlich für das Zurücksenden 4,50 Euro in Rechnung stellen wird, wodurch die Rücksendung für mich keinen Sinn mehr macht, weil nix bei rumkommt.
Ist nur ein Marginalbetrag, aber mich würde interessieren, ob das grundsätzlich rechtens ist?
Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten
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Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten
Nun - und sei ehrlich: Privater oder gewerblicher Kauf?
Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten
Bei privatem Kauf ist das natürlich nicht zulässig, bei gewerblichem Kauf ist es nicht unüblich, muss aber so in den AGB stehen. Vermutlich ist dein Verkäufer ein Dropshipper, deren eigentliche Lieferanten verlangen für das Wiedereinlagern in der Regel eine Gebühr.
Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten
Für das "muss aber so in den AGB stehen" hätte ich gerne eine Rechtsgrundlage gewusst.xMerchant hat geschrieben: ↑16. Okt 2020 13:44 Bei privatem Kauf ist das natürlich nicht zulässig, bei gewerblichem Kauf ist es nicht unüblich, muss aber so in den AGB stehen. Vermutlich ist dein Verkäufer ein Dropshipper, deren eigentliche Lieferanten verlangen für das Wiedereinlagern in der Regel eine Gebühr.
Insbesondere auch im Wissen, das beim gewerblichen Käufer grundsätzlicht nicht zürckgenommen werden muss.
Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten
Als Antwort auf die generelle Frage, oder als Antwort auf meinen Thread direkt über deiner Antwort?bcksbx hat geschrieben: ↑16. Okt 2020 14:15 https://www.it-recht-kanzlei.de/gebuehr ... toure.html
Punkt III. ?
Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten
Es geht doch um Gewährleistung.
Dann ist es egal, ob B2B oder B2C.
Oder sehe ich das falsch?
Dann ist es egal, ob B2B oder B2C.
Oder sehe ich das falsch?
Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten
Es geht darum, ob man eine Glühbirne (die nicht kaputt ist) wieder zurückgeben kann.
Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten
Stimmt regalboy hat recht, bei gewerblich kann man natürlich das individuell regeln und damit muss das auch nicht in die AGB.
Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten
Ok, ich dachte, es geht um die Lampe
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Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten
Äh, ja: Es geht nur um das Leuchtmittel, nicht um den gesamten Deckenfluter.
Also wenn das in den AGB steht, ist es okay bei B2C?
Ganz ehrlich: Privat. Ich weiß nicht, wie groß eure Büros sind, aber in meinem steht kein Deckenfluter mit Leselampe. Mein Wohnzimmer ist jedenfalls größer.
Also wenn das in den AGB steht, ist es okay bei B2C?
Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten
Natürlich nicht
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Re: Händler berechnet Retourenkosten zzgl. der bereits von mir getragenen Porto-Rücksendekosten
Danke euch beiden. Ich dachte schon, ich hätte was verpasst. Na, dann bin ich mal gespannt, wie ich dem das nu verklickere. Das wird bestimmt ne Brieffreundschaft.
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