Rückforderung von Erstattung
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.
Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.
Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Re: Rückforderung von Erstattung
Ich bin Mitglied im Händlerbund und dort wird deren kostenloses Inkasso beworben. Es war für mich jetzt das naheliegendste.
- fossi
- webmaster@sellerforum.de
- Beiträge: 28042
- Registriert: 5. Okt 2007 11:53
- Land: Deutschland
- Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.
Re: Rückforderung von Erstattung
Inkasso ist zwar wie ein zahnloser Tiger und ohne jegliche rechtliche Relevanz, aber bei manchen Schuldern machen die "bösen Schreiben" noch Eindruck und es regt sich was.
Habe vor ein paar Jahren selber noch sehr viel ans (damals für mch kostenfreie) Inkasso gegeben, sogar unwiderrufene Vorkassebestellungen und damit ganz akzeptable Ergebnisse erzielt. Mit verstärktem Aufkommen der Shopbewertungsportale usw habe ich aber irgendwann darauf verzichtet. Selbst wenn man im Recht ist, durchdrehende Kunden und übelste Bewertungen wegen 10€ beim Inkasso braucht man nicht.
Im vorliegenden Fall siehts die Sache aber ziemlich klar aus und es geht um ein paar Euro.
Einen Inkassoversuch kann man starten, würde es aber zeitlich befristen und wenn nach ein paar Wochen Nichts kommt, ab zum Anwalt.
Habe vor ein paar Jahren selber noch sehr viel ans (damals für mch kostenfreie) Inkasso gegeben, sogar unwiderrufene Vorkassebestellungen und damit ganz akzeptable Ergebnisse erzielt. Mit verstärktem Aufkommen der Shopbewertungsportale usw habe ich aber irgendwann darauf verzichtet. Selbst wenn man im Recht ist, durchdrehende Kunden und übelste Bewertungen wegen 10€ beim Inkasso braucht man nicht.
Im vorliegenden Fall siehts die Sache aber ziemlich klar aus und es geht um ein paar Euro.
Einen Inkassoversuch kann man starten, würde es aber zeitlich befristen und wenn nach ein paar Wochen Nichts kommt, ab zum Anwalt.
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke!
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke!
-
- Beiträge: 136
- Registriert: 13. Jul 2020 22:11
- Land: Deutschland
Re: Rückforderung von Erstattung
Ich möchte mich gar nicht mal gegen Inkasso aussprechen, selbst wenn ich da so meine "Auffassung" zur (beziehungsweise "gegen die") Durchsetzbarkeit der Kosten habe; ich frage mich nur wirklich generell, warum das eigentlich so sehr populär ist. Denn dass deren Schreiben noch Eindruck machen, dem würde ich absolut zustimmen. Bloß das macht der Mahnbescheid vom Gericht doch mit Sicherheit auch? - Und das, obwohl der sogar billiger ist^^ (also klar, natürlich nur für den "Endkunden"; dem Unternehmer wird es häufig so oder so egal sein)
Die Justiz untersucht nämlich schon seit einiger Zeit, warum eigentlich immer weniger Menschen diese in Anspruch nehmen, und besonders deutlich wird das eben, finde ich, tatsächlich auch beim Thema Inkasso.
Ich kann natürlich jeden verstehen, der solche Services wie vom Händlerbund nutzt; wenn es das schon gibt, klar, warum dann nicht auch nutzen. Danke für die Antwort =) und viel Erfolg!
Die Justiz untersucht nämlich schon seit einiger Zeit, warum eigentlich immer weniger Menschen diese in Anspruch nehmen, und besonders deutlich wird das eben, finde ich, tatsächlich auch beim Thema Inkasso.
Ich kann natürlich jeden verstehen, der solche Services wie vom Händlerbund nutzt; wenn es das schon gibt, klar, warum dann nicht auch nutzen. Danke für die Antwort =) und viel Erfolg!
Re: Rückforderung von Erstattung
Inkasse ist wohl so populär weil viele Büros im Nicht-Erfolgsfall keine Kosten geltend machen.
Geht man zum Anwalt und lässt ihn arbeiten, fallen ja gemäß Gebührenordnung verpflichtend auch bei Kleinbeträgen hohe Kosten an.
Geht man zum Anwalt und lässt ihn arbeiten, fallen ja gemäß Gebührenordnung verpflichtend auch bei Kleinbeträgen hohe Kosten an.
-
- Beiträge: 136
- Registriert: 13. Jul 2020 22:11
- Land: Deutschland
Re: Rückforderung von Erstattung
Für das gerichtliche Mahnverfahren braucht man ja keinen Anwalt, die Kosten sind dann sehr überschaubar; wie gesagt, am Ende sogar billiger für den säumigen Schuldner als die meisten Inkassobüros. Das ist auch nicht soo kompliziert - wer imstande ist, ein Inkassobüro zu beauftragen, ist, meine ich, auch imstande, das Mahnverfahren zu betreiben. Aber im Nicht-Erfolgsfall _gar_ keine Kosten tragen zu müssen, ist natürlich eine feine Sache.
- fossi
- webmaster@sellerforum.de
- Beiträge: 28042
- Registriert: 5. Okt 2007 11:53
- Land: Deutschland
- Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.
Re: Rückforderung von Erstattung
Die überschaubaren Kosten für den Mahnbescheid stimmen schon (irgendwas auf 20€?), aber wie regalboy schon schrieb: die meisten Inkassofirmen kosten im Nicht-Erfolgsfall kein Geld und selbst im Erfolgsfall kassieren sie 100% ihrer Gebühren beim Schuldner mit ein. Absolut Null-Kosten.
Zum Aufwand: in meinem Fall war es überhaupt kein nennenswerter Aufwand. 2 Klicks im Afterbuy und die offenen Forderungen gingen via Schnittstelle direkt zum Inkasso, Zahlungen etc im Gegenzug direkt zurück in die Afterbuy-Übersicht.
Ein Mahnbescheid wäre da deutlich aufwändiger, bzw mit entsprechend Handarbeit verbunden.
Zum Aufwand: in meinem Fall war es überhaupt kein nennenswerter Aufwand. 2 Klicks im Afterbuy und die offenen Forderungen gingen via Schnittstelle direkt zum Inkasso, Zahlungen etc im Gegenzug direkt zurück in die Afterbuy-Übersicht.
Ein Mahnbescheid wäre da deutlich aufwändiger, bzw mit entsprechend Handarbeit verbunden.
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke!
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke!
-
- Beiträge: 136
- Registriert: 13. Jul 2020 22:11
- Land: Deutschland
Re: Rückforderung von Erstattung
Klar, wenn die Schnittstellen erst mal da sind^^ Keine Frage, das ist wohl richtig.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 94 Gäste