Rückforderung von Erstattung

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greybit
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Re: Rückforderung von Erstattung

Ich bin Mitglied im Händlerbund und dort wird deren kostenloses Inkasso beworben. Es war für mich jetzt das naheliegendste.


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fossi
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Re: Rückforderung von Erstattung

Inkasso ist zwar wie ein zahnloser Tiger und ohne jegliche rechtliche Relevanz, aber bei manchen Schuldern machen die "bösen Schreiben" noch Eindruck und es regt sich was.

Habe vor ein paar Jahren selber noch sehr viel ans (damals für mch kostenfreie) Inkasso gegeben, sogar unwiderrufene Vorkassebestellungen und damit ganz akzeptable Ergebnisse erzielt. Mit verstärktem Aufkommen der Shopbewertungsportale usw habe ich aber irgendwann darauf verzichtet. Selbst wenn man im Recht ist, durchdrehende Kunden und übelste Bewertungen wegen 10€ beim Inkasso braucht man nicht.

Im vorliegenden Fall siehts die Sache aber ziemlich klar aus und es geht um ein paar Euro.
Einen Inkassoversuch kann man starten, würde es aber zeitlich befristen und wenn nach ein paar Wochen Nichts kommt, ab zum Anwalt.
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Schreiber Ling
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Re: Rückforderung von Erstattung

Ich möchte mich gar nicht mal gegen Inkasso aussprechen, selbst wenn ich da so meine "Auffassung" zur (beziehungsweise "gegen die") Durchsetzbarkeit der Kosten habe; ich frage mich nur wirklich generell, warum das eigentlich so sehr populär ist. Denn dass deren Schreiben noch Eindruck machen, dem würde ich absolut zustimmen. Bloß das macht der Mahnbescheid vom Gericht doch mit Sicherheit auch? - Und das, obwohl der sogar billiger ist^^ (also klar, natürlich nur für den "Endkunden"; dem Unternehmer wird es häufig so oder so egal sein)

Die Justiz untersucht nämlich schon seit einiger Zeit, warum eigentlich immer weniger Menschen diese in Anspruch nehmen, und besonders deutlich wird das eben, finde ich, tatsächlich auch beim Thema Inkasso.

Ich kann natürlich jeden verstehen, der solche Services wie vom Händlerbund nutzt; wenn es das schon gibt, klar, warum dann nicht auch nutzen. Danke für die Antwort =) und viel Erfolg!
regalboy
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Re: Rückforderung von Erstattung

Inkasse ist wohl so populär weil viele Büros im Nicht-Erfolgsfall keine Kosten geltend machen.

Geht man zum Anwalt und lässt ihn arbeiten, fallen ja gemäß Gebührenordnung verpflichtend auch bei Kleinbeträgen hohe Kosten an.
Schreiber Ling
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Re: Rückforderung von Erstattung

Für das gerichtliche Mahnverfahren braucht man ja keinen Anwalt, die Kosten sind dann sehr überschaubar; wie gesagt, am Ende sogar billiger für den säumigen Schuldner als die meisten Inkassobüros. Das ist auch nicht soo kompliziert - wer imstande ist, ein Inkassobüro zu beauftragen, ist, meine ich, auch imstande, das Mahnverfahren zu betreiben. Aber im Nicht-Erfolgsfall _gar_ keine Kosten tragen zu müssen, ist natürlich eine feine Sache.
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fossi
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Re: Rückforderung von Erstattung

Die überschaubaren Kosten für den Mahnbescheid stimmen schon (irgendwas auf 20€?), aber wie regalboy schon schrieb: die meisten Inkassofirmen kosten im Nicht-Erfolgsfall kein Geld und selbst im Erfolgsfall kassieren sie 100% ihrer Gebühren beim Schuldner mit ein. Absolut Null-Kosten.

Zum Aufwand: in meinem Fall war es überhaupt kein nennenswerter Aufwand. 2 Klicks im Afterbuy und die offenen Forderungen gingen via Schnittstelle direkt zum Inkasso, Zahlungen etc im Gegenzug direkt zurück in die Afterbuy-Übersicht.

Ein Mahnbescheid wäre da deutlich aufwändiger, bzw mit entsprechend Handarbeit verbunden.
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Schreiber Ling
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Re: Rückforderung von Erstattung

Klar, wenn die Schnittstellen erst mal da sind^^ Keine Frage, das ist wohl richtig.
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