Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

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Wuehler
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Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Hallo zusammen,

kurze Frage.

Habe immer wieder Käufer die einen Artikel Widerrufen und dann die Annahme verweigern.

DHL stellt mir die zusätzlichen Kosten in Rechnung.

Wie geht ihr da vor?

Nehmt ihr es hin oder fordert ihr den Kunden auf die Kosten zu bezahlen?

Danke


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Baam
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Wir haben es mit einkalkuliert, da sich (bei uns) der zusätzliche manuelle Aufwand durch den Abzug / Nachberechnung iVm ewiger Kundenkommunikation nicht lohnt. Die Sendungen buchen wir als normale Retoure und fertig.
Wuehler
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Ich habe aktuell einen Kunden der sich nicht mehr rührt.

Habe die Rückerstattung daher noch nicht bearbeitet.

Dürfte ich die 6€ einfach abziehen von der Rückerstattung und so auf die Stornorechnung schreiben?
bcksbx
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

In meinen AGB steht:
Sie haben die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen.

IT-Recht sagt dazu: Das bedeutet: Sendet der Verbraucher das Paket unfrei an den Shop-Betreiber zurück, kann der Händler die Kosten (Rücksendekosten inkl. Strafporto) vom Verbraucher zurückverlangen.

https://www.it-recht-kanzlei.de/unfreie ... osten.html
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Hin und Rücksendekosten abziehen, in der Regel klappt das.
Schreiber Ling
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Da kann man aber streiten. Zum Beispiel, dass es keine Rücksendung ist, sondern noch Teil des Vertrags, den der Verkäufer mit dem Transportunternehmen geschlossen hat. Im Sinne von "selbst schuld/ist seine Sache, was der Verkäufer für einen Transportvertrag schließt; soll er eben einen Vertrag schließen, der bei Nichtannahme keine Kosten auslöst - diese Kosten gibt es ja auch nicht schon immer".
regalboy
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Schreiber Ling hat geschrieben: 10. Okt 2020 14:10 Da kann man aber streiten. Zum Beispiel, dass es keine Rücksendung ist, sondern noch Teil des Vertrags, den der Verkäufer mit dem Transportunternehmen geschlossen hat. Im Sinne von "selbst schuld/ist seine Sache, was der Verkäufer für einen Transportvertrag schließt; soll er eben einen Vertrag schließen, der bei Nichtannahme keine Kosten auslöst - diese Kosten gibt es ja auch nicht schon immer".
Aber der vom Verkäufer geschuldte Transport ist ja NUR der Hinversand und nicht auch noch der Rückversand.
Schreiber Ling
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Sicher kann man hin und her argumentieren. Ich will nur sagen, dass es jedenfalls nicht in Stein gemeißelt, dass es sich wirklich um einen "Rückversand" handelt. Der Käufer schickt ja nichts zurück; der Rücktransport basiert immer noch auf dem Hinsendevertrag.

Wenn man deinem Argument folgt, könnte man aber immerhin noch einen Unterschied machen zwischen "Annahme verweigert" und "einfach nicht zugestellt und nicht abgeholt" - letztlich muss den Käufer ja grundsätzlich nicht interessieren, was der Verkäufer ihm schuldet. Wenn Verkäufer sagt, "ich schulde nur Hinversand, nicht Rückversand", sagt Käufer, der Paket nicht abholt, vielleicht "schön, dass du mir nur Hinversand schuldest, aber mir ist auch egal, wie du jetzt an deine Ware kommst; wenn du die wiederhaben willst, schuldest du dir den Rückversand doch schlicht selbst" - und tatsächlich hat er den Fall ja auch schon vertraglich abgedeckt. Die Ware kommt, als Teil des Hinsendevertrags, auch wieder bei ihm an.

Wie gesagt, Letzteres nur im Fall von "nicht abgeholt" - da kann der Käufer nämlich auch mit Fug und Recht sagen, er habe die Ware ja noch nie erhalten, folglich ist er auch nicht zur Rücksendung verpflichtet. Und auch wenn im Ausgangsfall zwar von der Annahmeverweigerung gesprochen wird, gehe ich aber davon aus, dass eigentlich gar kein Unterschied gemacht werden soll zwischen Annahme verweigern und Ware nicht von der Post abholen (also ich vermute einfach mal, dass die meisten hier finden, dass in beiden Fällen die Kosten am Ende beim Käufer landen sollten). Hier muss man also, meine ich, immer noch erst mal ein Argument nennen, das beide Fälle abdeckt.
Wuehler
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Also in dem besagten Fall wurde die Annahme verweigert und der Widerruf erklärt.

Ich würde ihn jetzt einfach 6€ von der Rückerstattung abziehen, da er sich auf meine Forderung nicht mehr meldet
Wuehler
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Und auf der Stornorechnung dann den Betrag von 6€ für die Rücksendung aufführen
Roemer
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Das hatten wir hier schon 100x.
Wer widerruft und danach die Annahme verweigert, trägt die Kosten der Rücksendung - also die dem Händler durch die Annahmeverweigerung entstehen.

Wer nicht widerruft und die Annahme verweigert/Ware nicht abholt, gilt bei mir als Spaßbesteller, welcher schadensersatzpflichtig geworden ist. Dem ziehe ich alle Versandkosten ab. Wer anderer Meinung ist, darf mit mir vor Gericht.
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aaha
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Dem Käufer muss die der Widerruf ja schriftlich bestätigt werden. Bekomme ich also einen Widerruf und sehe, dass die Sendung noch nicht zugestellt ist, informiere ich pro-aktiv den Käufer darüber, dass, wenn er die Möglichkeit der Annahmeverweigerung nutzt, oder das Paket alternativ (Paketshop, Filiale, Packstation etc .) zugestellt, aber nicht abgeholt wird, wir für die Rückführung Betrag x für die uns entstehenden Kosten einbehalten. Und ich kläre ihn darüber auf, dass er ja weiterhin die Alternative hat, das Paket entgegen zu nehmen und für den Rückversand einen Versanddienstleister seiner Wahl zu beauftragen.
Somit ist der Informationspflicht bzgl. der Kostentransparenz für die Rücksende- = Rückführungskosten Genüge getan.

Gibt es keinen Widerruf vorher, halte ich es genau wie Roemer.
bcksbx
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Roemer hat geschrieben: 10. Okt 2020 16:11 Wer nicht widerruft und die Annahme verweigert/Ware nicht abholt, gilt bei mir als Spaßbesteller, welcher schadensersatzpflichtig geworden ist. Dem ziehe ich alle Versandkosten ab. Wer anderer Meinung ist, darf mit mir vor Gericht.
Was ist mit dem Nichtabholer, der keine Benachrichtigung erhalten hat?
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Wenn dieser sich gar nicht melden sollte, würde ich das Paket auf die Seite legen und erstmal nichts erstatten.
Roemer
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Von mir bekommt jeder eine ID zur Sendungsverfolgung. Diskussion beendet :-)
Wer Ware bestellt obwohl er weiß, daß niemand zu Hause ist, trägt genau dafür auch die Verantwortung.
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aaha
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

bcksbx hat geschrieben: 10. Okt 2020 16:26 Was ist mit dem Nichtabholer, der keine Benachrichtigung erhalten hat?
Wir übersenden Tracking-Link bei Versand, informieren 2 Tagen nach Hinterlegung in Paketshop/Filiale/ Pack-/Paketstation über selbige, erinnern 2 Tage später und weitere 2 Tage nochmals. Muss reichen. Gängiger Kommunikationsweg im E-Commerce ist E-Mail. Die Erreichbarkeit per E-Mail sicherzustellen liegt in der Verantwortung der Kaufenden. Nachricht nicht erhalten zählt somit nicht mehr.
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

aaha hat geschrieben: 10. Okt 2020 23:06
Wir übersenden Tracking-Link bei Versand, informieren 2 Tagen nach Hinterlegung in Paketshop/Filiale/ Pack-/Paketstation über selbige, erinnern 2 Tage später und weitere 2 Tage nochmals. Muss reichen. Gängiger Kommunikationsweg im E-Commerce ist E-Mail. Die Erreichbarkeit per E-Mail sicherzustellen liegt in der Verantwortung der Kaufenden. Nachricht nicht erhalten zählt somit nicht mehr.
Das ein Kunde nach der Bestellung sein Email-Postfach regelmäßig prüfen muss, um eine Bestellung zu erhalten, ist sicher keine zulässige Vertragsvereinbarung. Davon geht man als Kunde auch nicht aus.
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daytrader
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Zudem kommt der Verbraucher durch die Nichtannahme der Ware beim Erstversand in der Regel gemäß §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug, so dass er dem Händler nach § 304 BGB den Ersatz der Mehraufwendungen schuldet, die dieser für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste. Dazu zählen unter anderem die Hinsendekosten für den Erstversand und ggf. die Lagerkosten für die Aufbewahrung der zurückerhaltenen Ware, die entstehen, bis es zum Zweitversand oder ggf. zur Auflösung des Kaufvertrages kommt.
Ist das noch aktuell?
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hkhk
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

daytrader hat geschrieben: 11. Okt 2020 19:41
Zudem kommt der Verbraucher durch die Nichtannahme der Ware beim Erstversand in der Regel gemäß §§ 293 ff. BGB in Annahmeverzug, so dass er dem Händler nach § 304 BGB den Ersatz der Mehraufwendungen schuldet, die dieser für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste. Dazu zählen unter anderem die Hinsendekosten für den Erstversand und ggf. die Lagerkosten für die Aufbewahrung der zurückerhaltenen Ware, die entstehen, bis es zum Zweitversand oder ggf. zur Auflösung des Kaufvertrages kommt.
Ist das noch aktuell?
Ich hänge mich da mal an und wärme die Thematik somit auf.

Ich bin wahrscheinlich jetzt auch mal an einen "Lieblings"-Kunden bei eBay geraten.

Lieferung an eine Postfiliale ohne Kundennummer. Aber das soll ja kein Problem sein.
Nachdem laut Sendungsverfolgung das Paket in der Postfiliale zur Abholung bereit lag, habe ich den Kunden angemailt und ihm mitgeteilt, dass das Paket zur Abholung bereit liegt. Das war vor über einer Woche. Keine Reaktion. Paket liegt immer noch in der Filiale.
Ich vermute, der Kunde reagiert nicht und das Paket wird zurück kommen.
Und bestimmt wird der Kunde einen Fall aufmachne, dass er das Paket nicht erhalten hat. Also wird er eine vollständige Rückerstattung bekommen.

Ich lasse mir aber aus Prinzip von solchen Kunden nicht auf der Nase herumtanzen.
Das Paket wurde mit 3€ Zuschlag per DHL versendet.
Also bekäme er (bei ordnungsgemäßen Widerruf) eben 3€ weniger zurück.

Nun kommt aber noch der Annahmeverzug dazu. Heißt doch, dass ich dann theoretisch auch die Hinsendekosten zurückverlangen kann?

Verschickt habe ich mit tomba-express. Habe dort jetzt nichts gefunden, ob da dann eine Rücksendegebühr anfällt. Weiß das zufällig jemand? Diese könnte ich dann ja auch zurückfordern.

Freiwillig wird mir der Kunde diese Gebühren bestimmt nicht zahlen. Also dann Mahnbescheid?

Weiß jemand genauer, wie das mit dem Annahmeverzug läuft?


(und ich hoffe ja immer noch, dass der Kunde das Paket abholt und sich meine Befürchtungen in Luft auflösen)
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
regalboy
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Re: Annahme verweigert, Kosten von Rückerstattung abziehen

Hast du die Rücksendekosten bei Nichtannahme rechtlich einwandfrei dem Kunden vor dem Kauf mitgeteilt?
(rhetorische Frage)
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