Amazon nach Brexit - Lösungen?

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Benchparker
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Amazon nach Brexit - Lösungen?

Moin aus Hamburg,

Amazon bereitet seine Händler auf den Brexit vor:

https://sellercentral-europe.amazon.com ... ine/brexit

Für kleine Händler wie uns sehe ich ab dem 1.1.2021 nur zwei Lösungen:

1. Amazon UK FBA

Warenkontingente mit DDP (delivery duty paid) zu Amazon.co.uk FBA schicken. Machen wir in die USA zu Amazon.com FBA auch schon ohne größere Probleme.

Problem: Amazon verlangt britische Umsatzsteuernummer, d.h. Registrierung beim dortigen Fiskus mit vollen Erklärungs- und Abgabepflichten.

2. Amazon UK ohne FBA (nur Listung im Warenkatalog)

Ware wird netto verkauft und aus DE direkt zum Kunden versendet. Kunde wird ab Freigrenze zollpflichtig.

Problem: Amazon verlangt eine

a) kostenfreie Rücksendemöglichkeit an
b) eine Rücksendeadresse in UK.

Es gibt diverse "Return Address Provider". Die Kosten sind nicht unerheblich: ab 2 € pro Rückgabe neben zahlreichen Grundgebühren für Setup, Lagerung, Sammelrücksendung an Händler.

Habe ich Lösungen übersehen? Gibt es Varianten? Was macht Ihr?

VG Dirk
Zuletzt geändert von Benchparker am 8. Okt 2020 18:46, insgesamt 2-mal geändert.


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mwp
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Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

Wir machen Variante 2. Listen aber nur Sachen mit geringster Rückgabequote.
Benchparker
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Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

mwp hat geschrieben: 8. Okt 2020 18:44 Wir machen Variante 2. Listen aber nur Sachen mit geringster Rückgabequote.
Magst Du verraten, wer für Euch in UK die Retouren annimmt und sammelt? Wer wäre da Eure Empfehlung? Oder verzichtet Ihr ganz auf Rücksendung?
mwp
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Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

Benchparker hat geschrieben: 8. Okt 2020 18:50 Magst Du verraten, wer für Euch in UK die Retouren annimmt und sammelt? Wer wäre da Eure Empfehlung? Oder verzichtet Ihr ganz auf Rücksendung?
Das ist noch nicht abschließend geklärt. Wir haben einen Lieferanten aus UK, den ich schon seit über 10 Jahre kenne, der würde das wohl für kleines Geld für uns übernehmen, wenn es nicht zu viel wird und uns dass dann mit jeder Bestellung von uns mitschicken. Er hat aber noch nicht gesagt, was er dafür will und wie viel "nicht zu viel" ist. Ansonsten muss ich mich auch nach einer anderen Lösung umsehen. UK Registrierung kommt für mich aber nicht in Frage, weil unsere Umsätze dort nicht wirklich groß sind.
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MrChad
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Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

Ich finde keinerlei Aussagen von Amazon zur Frage der Umsatzsteuer-Abrechnung.
Dieses offizielle Statement vom HMRC (brit.Finanzamt) liest sich für mich wie eine ziemliche Bombe:
For imports of goods from outside the UK in consignments not exceeding £135 in value ..., we will be moving the point at which VAT is collected from the point of importation to the point of sale. ...

Online marketplaces (OMPs), where they are involved in facilitating the sale, will be responsible for collecting and accounting for the VAT.

For goods sent from overseas and sold directly to UK consumers without OMP involvement, the overseas seller will be required to register and account for the VAT to HMRC.
Auf gut Deutsch:

- Für UK-Bestellungen unter £135 zieht Amazon die 20% britische VAT ein und führt sie ans HMRC ab.
- Bei Bestellungen über £135 (per Paket!) muss der Verkäufer die VAT mit dem HMRC selbst abrechnen.

Alleine das kann (und wird) zu Chaos und allen möglichen Komplikationen führen. Wie Amazon das regeln will, ist mir schleierhaft.

z.B. angenommen, ich habe einen Artikel zu £80.
- Kauft der Kunde 1 Exemplar, führt Amazon die VAT ab.
- Kauft der Kunde 2 Stück, muss ich das selbst machen ...

Von allem anderen ganz zu schweigen.

https://www.gov.uk/government/publicati ... nuary-2021
Playmospace

Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

MrChad hat geschrieben: 10. Okt 2020 10:02 Alleine das kann (und wird) zu Chaos und allen möglichen Komplikationen führen. Wie Amazon das regeln will, ist mir schleierhaft.
Amazon wird da garnichts regeln,,,das macht der Kunde dann nachträglich mit dem HMRC aus.
Gute Bewertungen garantiert :-y
Die Briten wollten es so....
Ich würde Sendungen über 135£ tunlichst vermeiden.
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MrChad
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Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

Playmospace hat geschrieben: 10. Okt 2020 10:20 Ich würde Sendungen über 135£ tunlichst vermeiden.
Mehr als £135 ist für uns nicht so das Problem. VAT und Umsatzsteuererklärung ans HMRC können wir schon.
Hier ist der -höchstwahrscheinlich falsche- Abzug der VAT durch Amazon problematisch. Kein Wort, wie sie das machen wollen, egal ob klein oder groß.

BTW: In dem HMRC-Papier sind übrigens noch ganz andere Bomben versteckt. Da reden wir später mal drüber.
Playmospace

Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

MrChad hat geschrieben: 10. Okt 2020 10:38 BTW: In dem HMRC-Papier sind übrigens noch ganz andere Bomben versteckt. Da reden wir später mal drüber.
So siehts aus...ich überlege den Verkauf dorthin komplett einzustellen, bis etwas mehr Klarheit herrscht. :kaffeesmily

Und bist du nicht sonst eher im AMA Forum unterwegs ?
xMerchant
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Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

Sobald eine Onlineplattform am Verkauf beteiligt ist, gibt es die 135 GBP Schwelle nicht mehr. Dann ist die Onlineplattform generell für die Abführung der USt verantwortlich. Das werden eBay und Amazon auch auf die Reihe bekommen, es gibt ja bereits Staaten, die die USt-Pflicht auf die Plattformbetreiber verlagert haben.

Problematisch wird FBA. Da muss der Verkäufer erst die USt bei der Einfuhr nach GB abführen und sich dann nach dem Verkauf der Ware über Amazon erstatten lassen. Man wird also eine Art Steuerbescheinigung von Amazon brauchen, als Nachweis, dass Amazon die USt als Plattformbetreiber abgeführt hat.
regalboy
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Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

mwp hat geschrieben: 8. Okt 2020 19:00 ... Wir haben einen Lieferanten aus UK, den ich schon seit über 10 Jahre kenne, der würde das wohl für kleines Geld für uns übernehmen, wenn es nicht zu viel wird und uns dass dann mit jeder Bestellung von uns mitschicken.....
Listet der dann auf seiner Rechnung alle Positonen der zurückgesendeten Waren für eure Zolanmeldung mit auf?
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MrChad
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Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

xMerchant hat geschrieben: 10. Okt 2020 12:54 Sobald eine Onlineplattform am Verkauf beteiligt ist, gibt es die 135 GBP Schwelle nicht mehr.
Ok, es ist kompliziert ...
In dem HMRC-Text heißt es (gegen Ende):
Under these new arrangements the critical information that OMPs will need to determine the correct VAT treatment is:
- ...
- if goods are outside the UK, whether the intrinsic value (excluding VAT) of the consignment is less than £135
- ...
Daraus lese ich, dass die £135-Grenze z.B. für den typischen FBM-Fall doch irgendwie gilt.

Selbst wenn ich die maximal bestellbare Menge auf 1 begrenze, kann ich auf Amazon nicht verhindern, dass ein Kunde für >£135 bestellt (1 Artikel à £80 + 1 anderer Artikel à £70)

------------

Und hier gleich die nächste Bombe aus
https://assets.publishing.service.gov.u ... pModel.pdf
For postal consignments imported by the Royal Mail Group (RMG) – the UK’s
designated universal postal service provider – the use of the CN22/CN23 customs
forms will apply for standard (non-controlled) goods imported into GB not exceeding
£900 in value. For all other postal movements into GB, an electronic full customs
declaration will need to be submitted to HMRC.
Auf gut Deutsch:
- Das CN22-Verfahren wird nur für Postsendungen akzeptiert, die von Royal Mail transportiert werden. (Meine Interpretation: Sendungen, die wir mit "Deutsche Post" versenden)
- Für Postsendungen durch UPS, DPD, ... verlangen sie die volle Zollerklärung.

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PS:
Playmospace hat geschrieben: 10. Okt 2020 11:30 Und bist du nicht sonst eher im AMA Forum unterwegs ?
Da geht es mir wie Dir. @Jessica mag uns nicht.
Playmospace

Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

MrChad hat geschrieben: 10. Okt 2020 17:05 Da geht es mir wie Dir. @Jessica mag uns nicht.
Bei mir war es '@Klara'
Ist wahrscheinlich derselbe Inder :D
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MrChad
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Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

xMerchant hat geschrieben: 10. Okt 2020 12:54 Sobald eine Onlineplattform am Verkauf beteiligt ist, gibt es die 135 GBP Schwelle nicht mehr.
Und am 23.Okt meint Amazon dazu
Amazon hat geschrieben: Für Lagerbestand, der außerhalb des Vereinigten Königreichs gelagert wird:
  • Die aktuelle Umsatzsteuerbefreiung für Verkäufe von Waren unter 15 £ wird aufgehoben. Alle Ihre Warenverkäufe unterliegen nun der Umsatzsteuer des Vereinigten Königreichs.
  • Amazon ist verpflichtet, die Umsatzsteuer des Vereinigten Königreichs auf diese Verkäufe zu erheben und abzuführen, wenn der Wert dieser Waren 135 £ nicht überschreitet.
  • Wenn der Wert 135 £ überschreitet, müssen Sie wie bisher die Umsatzsteuer und alle Einfuhrzölle selbst abführen.
  • Wenn Ihr Lagerbestand innerhalb des Vereinigten Königreichs gelagert ist und Sie außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig sind, muss Amazon für diese Verkäufe die Umsatzsteuer des Vereinigten Königreichs erheben und abführen.
https://sellercentral.amazon.de/gp/help ... GXLDTTTETZ
Da man auch bei kleinpreisigen Artikeln nicht verhindern kann, dass jemand für mehr als GBP 135 bestellt, muss man entweder
  • zur UK-VAT registriert sein -oder-
  • sich (1) aus .co.uk zurückziehen und (2) den UK-Export auf allen 6 anderen Marktplätzen abstellen.
Mal ganz abgesehen von dem Abrechnungschaos, das Amazon unzweifelhaft generieren wird.
Benchparker
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Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

Amazon schreibt in einer aktuellen Mitteilung:

"Wenn Sie Waren an Kunden im Vereinigten Königreich aus Lagerbestand liefern, der im Vereinigten Königreich gelagert ist, und Sie außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig sind, muss Amazon die geltende Umsatzsteuer erheben und abführen. Dies betrifft sowohl Verkäufer, die Versand durch Amazon im Vereinigten Königreich nutzen, als auch Verkäufer, die Versandmethoden von Drittanbietern nutzen."

Damit ist (u.a.) FBA gemeint. Heißt das, dass Amazon auf ein HMRC-Sammelkonto die USt. aller FBA-Händler weiterleitet - oder braucht Amazon von jedem FBA-Händler sein eigenes HMRC-Konto, auf das Amazon dann treuhänderisch die aufgelaufene USt. weiterleitet? Oder muss ich das selbst machen? Mir ist das praktische Prozedere unklar.
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MrChad
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Re: Amazon nach Brexit - Lösungen?

Benchparker hat geschrieben: 23. Okt 2020 11:35 Mir ist das praktische Prozedere unklar.
Du wirst selbst Aufzeichungen und Belege über alle Bestellungen führen müssen, für welche Amazon die VAT schon abgeführt hat und für welche (bei Amazon > 135 GBP oder anderer Bestellweg) du selbst VAT abführst.

Von Amazon wirst du da wenig brauchbare Hilfe bekommen.

Und weil du dann ziemlich unplausible VAT-Returns ans HMRC einreichst (unplausibel durch simplen Vergleich der Zahlen für Importe, Umsätze und abgeführter VAT), wird das HMRC über kurz oder lang diese Aufzeichnungen von dir einfordern.
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