Da sprichst du nur für dich selbst. Ich habe mich gerade aus datenschutzrechtlichen Gründen bereits vor Jahren dagegen entschieden. Den alle Informationen, die der Kunde von DHL bekommen kann, kann ich über die DHL API auch selbst abrufen und dem Kunden übermitteln."vor" dem DSGVO-Wahn hat man darüber ja gar nicht nachgedacht, email Adressen an das Versandunternehmen weiter zu geben. War ja auch irgendwie ein Benfefit für den Käufer.
Im Übrigen ist das auch nicht nur eine datenschutzrechtliche Frage:
Der Kunde bestellt bei mir und damit will ich auf die volle Kontrolle über alle nachfolgenden Prozesse. Auf keinen Fall würde ich irgendeinem Erfüllungsgehilfen erlauben mit dem Kunden in Kommunikation zu treten. Die E-mail die der verschickt wird ja dann als Teil meiner Vertragserfüllung wahrgenommen. Was weiß denn ich was der Paketdienst dem Kunden schreibt.
Ich hab mindestens 2 Möglichkeiten dem Kunden nochmal zu kontaktieren, "Markenwahrnehmung" zur erzeugen, die gebe ich doch nicht aus der Hand! Und mit der letzten E-mail die ich schicke um ihm mitzuteilen dass sein Paket ausgeliefert wurde, frag ich nochmal nach ob alles in Ordnung ist und öffne dem Kunden eine Kanal zum Kundenservice.
In meine Augen gehört jeder Shopbetreiber der das so leichtfertig und unüberlegt aus der Hand gibt, mit nem nassen Handtuch um den Schreibtisch gejagt. "Darüber gar nicht nachgedacht" trifft die Vorgehensweise ziemlich genau.