email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

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koshop
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

"vor" dem DSGVO-Wahn hat man darüber ja gar nicht nachgedacht, email Adressen an das Versandunternehmen weiter zu geben. War ja auch irgendwie ein Benfefit für den Käufer.
Da sprichst du nur für dich selbst. Ich habe mich gerade aus datenschutzrechtlichen Gründen bereits vor Jahren dagegen entschieden. Den alle Informationen, die der Kunde von DHL bekommen kann, kann ich über die DHL API auch selbst abrufen und dem Kunden übermitteln.

Im Übrigen ist das auch nicht nur eine datenschutzrechtliche Frage:
Der Kunde bestellt bei mir und damit will ich auf die volle Kontrolle über alle nachfolgenden Prozesse. Auf keinen Fall würde ich irgendeinem Erfüllungsgehilfen erlauben mit dem Kunden in Kommunikation zu treten. Die E-mail die der verschickt wird ja dann als Teil meiner Vertragserfüllung wahrgenommen. Was weiß denn ich was der Paketdienst dem Kunden schreibt.

Ich hab mindestens 2 Möglichkeiten dem Kunden nochmal zu kontaktieren, "Markenwahrnehmung" zur erzeugen, die gebe ich doch nicht aus der Hand! Und mit der letzten E-mail die ich schicke um ihm mitzuteilen dass sein Paket ausgeliefert wurde, frag ich nochmal nach ob alles in Ordnung ist und öffne dem Kunden eine Kanal zum Kundenservice.

In meine Augen gehört jeder Shopbetreiber der das so leichtfertig und unüberlegt aus der Hand gibt, mit nem nassen Handtuch um den Schreibtisch gejagt. aetsch "Darüber gar nicht nachgedacht" trifft die Vorgehensweise ziemlich genau.


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vbc
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Wie ist das eigentlich mit Kunden, die sich ihre Ware an Packstationen liefern lassen ?

Ich nehme bei DHL versenden manuell die E-Mail der Kunden raus und ersetze Sie durch eine eigene Sammelmailadresse, die dann im Mailprogramm rausfiltert, wenn das Wort Filiale vorkommt. Die überprüfe ich dann und benachrichtige den Kunden ggfs.

Die Packstation Kunden haben Ihre Mailadresse ja doch bereits an DHL weitergegeben, könnte ich die nicht drin lassen ?
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hkhk
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

vbc hat geschrieben: 30. Aug 2020 09:47 Wie ist das eigentlich mit Kunden, die sich ihre Ware an Packstationen liefern lassen ?

Ich nehme bei DHL versenden manuell die E-Mail der Kunden raus und ersetze Sie durch eine eigene Sammelmailadresse, die dann im Mailprogramm rausfiltert, wenn das Wort Filiale vorkommt. Die überprüfe ich dann und benachrichtige den Kunden ggfs.

Die Packstation Kunden haben Ihre Mailadresse ja doch bereits an DHL weitergegeben, könnte ich die nicht drin lassen ?
Wenn ich mir ein DHL Paket liefern lasse und der Verkäufer gibt meine Mailadresse ungefragt an DHL weiter, bekomme ich immer auch zusätzlich eine Benachrichtigung an meine bei DHL registrierte eMail, die absout nichts mit meiner eMail zu tun hat, mit der ich bei einem Händler bestellt habe.
Diese email Benachrichtigung an meine DHL-email bekomme ich auch von DHL, wenn der Vekäufer meine email Adresse nicht weitergibt.
Also gleicht DHL offensichtlich die Adresse ab.
Bei Packstationen wird das vermutlich genau so sein.

vbc, woher willst du wissen, ob dein Käufer die email-Adresse, mit der er bei dir bestellt hat, auch für die DHL Packstation benutzt?
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regalboy
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Aktueller Stand ist doch:

- Weitergabe der Emailadresse ist nicht generell verboten

- Weitergabe ist erlaubt, wenn der Kunde hierzu explizit zustimmt.
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Hallo! Liegt eine wirksame Einwilligung des Empfängers vor, ist die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse an das Versandunternehmen gar kein Problem. Der Empfänger hat ja schließlich signalisiert, dass dieses Verfahren für ihn in Ordnung ist. Ohne Einwilligung jedoch sollte man von dieser Praxis lieber Abstand nehmen: Zwar kommen auch andere Rechtsgrundlagen grundsätzlich in Betracht, diese werden jedoch, wie hier auch schon beschrieben, mit auch durchaus validen Gründen unter anderem von den Datenschutzbehörden abgelehnt. So handelt es sich jedenfalls nicht um eine Datenverarbeitung, die zur Vertragserfüllung notwendig ist, und auch hinsichtlich der Rechtfertigung über das berechtigte Interesse gibt es einige Bedenken. Schließlich ist es eben auch möglich, dem Empfänger schlichtweg die Sendungsnummer zu überlassen. Bei einer Abwägung der Interessen beider Parteien, wie sie bei der Grundlage „berechtigtes“ Interesse notwendig ist, wirkt sich das nicht positiv für die Seite des Versenders aus. Im Gegenteil: Der Kunde kann die Sendung durch Überlassung der Sendungsnummer auch verfolgen, ohne dass ein weiteres Unternehmen seine E-Mail-Adresse erhält.
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aaha
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

vbc hat geschrieben: 30. Aug 2020 09:47 Wie ist das eigentlich mit Kunden, die sich ihre Ware an Packstationen liefern lassen ?
Die haben eine Postnummer, über die sie ihre Informationen erhalten.
vbc hat geschrieben: 30. Aug 2020 09:47 Ich nehme bei DHL versenden manuell die E-Mail der Kunden raus und ersetze Sie durch eine eigene Sammelmailadresse, die dann im Mailprogramm rausfiltert, wenn das Wort Filiale vorkommt. Die überprüfe ich dann und benachrichtige den Kunden ggfs.
So machen wir das auch. Außer das mit dem Benachrichtigen ... also bei Postnummer-Kundschaft, weil (eigentlich) nicht nötig. S. o.
vbc hat geschrieben: 30. Aug 2020 09:47 Die Packstation Kunden haben Ihre Mailadresse ja doch bereits an DHL weitergegeben, könnte ich die nicht drin lassen ?
Nein. Siehe Vorredner ... ääh ... -schreiber ... ääh *innen.
vbc
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Wie ich finde, eine interessante Frage:

Jetzt wo ebay diese "members.ebay" E-Mailadressen übergibt, könnte man die doch an DHL weiter geben, oder ?!
Lässt ja keinen Schluss auf die echte Mailadresse zu und die Kopplung DHL Sendungsnummer zum Kunden hat ebay ja eh, also würde da jetzt kein Verstoß mehr vorliegen, richtig ?!
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hkhk
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Verstehe diese Logik nicht. Auch die eBay Mailadresse kommt an und ist dem namentlich bekannten DHl Kunden zuordenbar. Diese eBay email Adresse ist eindeutig.
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fonprofi
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Ist die E-Mail-Adresse nicht Käufer-Verkäufer einzigartig? Wenn DHL dann das Tracking versendet, wäre es doch als wenn der Verkäufer es versendet? Dh bei mehreren Käufen hätte der Käufer mehrere Emailadressen bei DHL bekannt.
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hkhk
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Ich gehe davon aus, dass jedem eBay Mitglied eine einzigartige eBay-Mailadresse zugewiesen wird, unaabhängig von bestimmten Transaktionen.
Alles andere wäre doch unmöglich abzubilden.
Vorteil für eBay ist ja, dass alle mails auf dem eBay Server landen und ausgewertet werden können.
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fonprofi
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Wie macht es denn Amazon? Dort bekommt jeder Verkäufer-Käuferkontakt eine eigene Emailadresse. Anders kann ich mir nicht erklären, das meine Wawimails an den Käufer auch in meinem Verkäuferkonto zu sehen sind. Es muss da was eindeutiges geben das Ama weiss wer da gesendet hat, und nicht nur, wer der Empfänger ist.
vbc
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Ja, aber es ist ja nur eine Alias Adresse, also nicht die Mailadresse des Kunden und um die geht es ja in der DSGVO.
Also "Peter Müller" möchte nicht, dass im Adresspool von DHL bekannt ist, dass es "peter.mueller@irgendwas.de" gibt.

Das wird mit dem Alias umgangen und ebay wird sicherlich einen harten Spamfilter bei den Alias Adressen laufen lassen,
falls die Spammer die Mailadressen austesten.

Ist ja unterm Strich nichts anderes, als wenn man so ein Tool baut, wie hier irgendwo mal angeboten.

Im Endeffekt: Kunde bekommt seine Mail, aber der Versanddienstleister kennt seine echte Mailadresse nicht.
Und darum geht es doch in der DSGVO.

Der Support von ebay war natürlich völlig überfragt...
Aber vielleicht kann ja jemand vom Haendlerbund o.ä. eine Einschaätzung dazu geben ?
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aaha
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Mein Verständnis der Lage ist:
Diese anonymisierten E-Mail-Adressen sind nichtsdestotrotz persönliche E-Mail-Adressen und somit gilt für diese das gleiche wie für die eigentliche.
Wolke7

Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Hm da wäre ich mir nicht einmal so sicher. Ich habe gerade eben eine Bestellung von einem Kunden mit 2 Transaktionen(2 mal bezahlt) bei Ebay.
Aufgrund des Threads habe ich die Alias E-Mail einmal verglichen die sind unterschiedlich.
roman
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Die Adressen sind ja nur zeitlich begrenzt nutzbar. Daher müssen sie ja auch unterschiedlich sein.
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aaha
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Wolke7 hat geschrieben: 25. Sep 2020 13:01 Hm da wäre ich mir nicht einmal so sicher. Ich habe gerade eben eine Bestellung von einem Kunden mit 2 Transaktionen(2 mal bezahlt) bei Ebay.
Aufgrund des Threads habe ich die Alias E-Mail einmal verglichen die sind unterschiedlich.
Zwischenfrage (OT): Arbeitest du mit 'ner Wawi? Kriegt die mit, dass/ob es der gleiche Kunde ist?
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daytrader
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Ein Kunde hat vom 16.09. bis heute 4x gekauft. Er hat immer die gleiche Mailadresse.
Wolke7

Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Ja ich kann aber zusätzlich nachschauen im Verkaufsprotokoll in Verkäufercockpit da steht die Alias E-Mail im Klartext drin.
Zuletzt geändert von Wolke7 am 25. Sep 2020 14:38, insgesamt 1-mal geändert.
Wolke7

Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

daytrader hat geschrieben: 25. Sep 2020 14:30 Ein Kunde hat vom 16.09. bis heute 4x gekauft. Er hat immer die gleiche Mailadresse.
Das ist echt komisch. Habe gerade auch noch mal geschaut, die von der letzten Woche haben alle die gleiche E-Mail, der von heute definitiv 2 unterschiedliche. :gruebel:
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

vbc hat geschrieben: 25. Sep 2020 12:49 Ja, aber es ist ja nur eine Alias Adresse, also nicht die Mailadresse des Kunden und um die geht es ja in der DSGVO.
Also "Peter Müller" möchte nicht, dass im Adresspool von DHL bekannt ist, dass es "peter.mueller@irgendwas.de" gibt.

Das wird mit dem Alias umgangen und ebay wird sicherlich einen harten Spamfilter bei den Alias Adressen laufen lassen,
falls die Spammer die Mailadressen austesten.

Ist ja unterm Strich nichts anderes, als wenn man so ein Tool baut, wie hier irgendwo mal angeboten.

Im Endeffekt: Kunde bekommt seine Mail, aber der Versanddienstleister kennt seine echte Mailadresse nicht.
Und darum geht es doch in der DSGVO.

Der Support von ebay war natürlich völlig überfragt...
Aber vielleicht kann ja jemand vom Haendlerbund o.ä. eine Einschaätzung dazu geben ?
Wir leiten eure Fragen gerne an unsere Juristen weiter und geben euch schnellstmöglich eine Rückmeldung.

Viele Grüße
Katarina vom Händlerbund
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