Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

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jupp
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Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Liebe Kollegen,

wir müssten uns bald mal in AT umsatzsteurlich registrieren. juhu
Uns liegt ein "Angebot" der DHK vor.
Wie macht ihr das? Selber oder über einen ähnlichen Dienstleister?

Mich würde es ja reizen, es selber zu tun.


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lallekalle
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Steuerberater hatte das für mich übernommen.
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koshop
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Formular im Internet runtergeladen, ausgefüllt, hingeschickt und jetzt trag ich einmal im Monat im Internet den Nettoumsatz ein.

Kann man in AT problemlos selbst machen.
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jupp
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

koshop hat geschrieben: 8. Sep 2020 16:25 Formular im Internet runtergeladen, ausgefüllt, hingeschickt und jetzt trag ich einmal im Monat im Internet den Nettoumsatz ein.

Kann man in AT problemlos selbst machen.
Das wollte ich hören. Danke. Wo?
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koshop
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/p ... tml#antrag


https://service.bmf.gv.at/service/anwen ... p?s=Verf19


https://service.bmf.gv.at/service/anwen ... p?s=Verf26

Im Begleitschreiben ggf. darum bitten Zugangsdaten für Finanzonline zuzusenden. Ich dachte damals das kommt automatisch, aber ich musste die nochmal extra anfordern.
roman
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Wer seine bundesdeutsche Steuererklärung selbst schafft, schafft das in AT ebenso.
Der Aufbau ist sehr ähnlich zu DE, mit Finanzonline behält man den Überblick und kann alles online machen. Nach ein bisschen Eingewöhnung sind das ein paar Klicks ... das Elsterdingsbums dagegen finde ich da um Jahre zurück.

Im Gegensatz zu manchen anderen Ländern haben die AT-Behörden auch keine komischen Regelungen und Schikanen.
Baam
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Macht unser Steuerberater mit. Ist wohl kein großer Aufwand bzw. Kosten für uns.
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3S.tax
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Servus Jupp,

so wie die Kollegen sagen, ist es korrekt. In AT ist es noch relativ machbar und selber zu schaffen.
Es gibt natürlich Anbieter, die das für Dich übernehmen können und ebenfalls Tools, die Lieferschwellen etc. überwachen.

Kurze Frage: Aus welchem Grunde müsst ihr euch in AT registrieren?
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jupp
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Nochmals vielen Dank, v.a. an @koshop.

@ 3S.tax:
1.) Lieferschwellenüberschreitung in wenigen Wochen.
2.) Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den Zeitpunkt der Umsetzung des Digitalpaketes vom 01.01.2021 auf den 01.07.2021 zu verschieben. Diesen Vorschlag hat unser Bundeskabinett am 02.09.20 akzeptiert: https://wendl-koehler.de/rechtliches/me ... el-corona/
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3S.tax
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Hallo Jupp,

danke für die Info.

zu 1) -> Klar, dann müsst Ihr Euch dort registrieren.

zu 2) -> In diesem Zusammenhang möchte ich hier grundsätzlich einmal auf die Diskrepanz zwischen der Theorie des Digitalpakets und der praktischen Realität aufmerksam machen.

Denn:
Wenn ein in Deutschland ansässiger Händler auch nur in einem einzigen europäischen Land zusätzlich umsatzsteuerlich registriert sein soll bzw. sich dort registrieren muss, kann der Händler nicht mehr von der geplanten Vereinfachung des OSS (One Stop Shop) profitieren und muss sich weiterhin in sämtliche europäischen Ländern umsatzsteuerlich registrieren, wo entsprechende Umsätze getätigt werden.
Eine Pflicht zur Registrierung im Ausland ergibt sich unter anderem beispielsweise, wenn der Händler "innergemeinschaftliches Verbringen" verwirklicht und sodann im Anschluss daran einer lokale Lieferung im etwaigen Ausland vollzieht. Dies ist leider üblich bei vollumfänglicher Nutzung der Amazon Services bzw. Fulfillment-Service-Struktur eines Online-Marktplatzes
Auch eine Pflicht zur Registrierung ergibt sich, wenn wenn der Händler ein Lager im Ausland betreibt.

Fazit:
Das Digitalpaket hinkt der Realität hinterher und wird in vielen Bereichen zu Verwirrung und Mehraufwand führen.
Gut ist es für Händler, die ausschließlich aus einem inländischen Zentrallager versenden. Keine Verbesserung hingegen wird es für Händler bringen, die Fulfillment-Service-Strukturen mit Umlagerung in der EU in Anspruch nehmen.

Beste Grüße
Jan Spieckermann
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Tony
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Kann koshop hier zustimmen. Die AT-Meldungen sind wirklich super easy.
roman
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

@koshop
Nachsatz noch zum Formular "runterladen, ausfüllen, hinschicken".
Die österr. Finanzverwaltung erlaubt Papierformulare nur mehr dort, wo die technischen Mittel fehlen (kein Internetzugang, kein Computer etc.). Bei Onlinehändler wohl nicht plausibel ;-)
Von daher sollte man die Formulare online im Finanzonline ausfüllen. Ist auch einfacher/schneller als mit den Papierformularen.
roman
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

@3S.tax

Da muß ich nochmals nachhaken.
Der Onestopshop ist auch für Unternehmen nicht nutzbar die irgendwo im Auslands bereits umsatzteuerlich registriert sind?
Aber nicht wegen innergemeinschaftlicher Verbringung, ausländischen Läger etc. sondern bloß wegen Lieferschwellenüberschreitung?

Also der klassische Ebay-Händler/Onlineshopbetreiber, mit 1 Mio. Umsatz und 2 Mitarbeitern, der ausschließlich Eigenversand betreibt, und im Regelfall zumindest die Lieferschwelle nach AT geknackt .
Auch der kann den Onestopshop dann nicht mehr nutzen, sondern muß sich nun in allen weiteren, bis zu 25, Ländern steuerlich registrieren?
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jupp
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

@3S.tax: ja, korrekt. So weit bekannt.
Wenn wir gerade dabei sind. Ich habe mein einen neuen Beitrag zur Diskussion eröffnet: viewtopic.php?f=44&t=56470
neimles
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

roman hat geschrieben:@3S.tax

Da muß ich nochmals nachhaken.
Der Onestopshop ist auch für Unternehmen nicht nutzbar die irgendwo im Auslands bereits umsatzteuerlich registriert sind?
Aber nicht wegen innergemeinschaftlicher Verbringung, ausländischen Läger etc. sondern bloß wegen Lieferschwellenüberschreitung?

Also der klassische Ebay-Händler/Onlineshopbetreiber, mit 1 Mio. Umsatz und 2 Mitarbeitern, der ausschließlich Eigenversand betreibt, und im Regelfall zumindest die Lieferschwelle nach AT geknackt .
Auch der kann den Onestopshop dann nicht mehr nutzen, sondern muß sich nun in allen weiteren, bis zu 25, Ländern steuerlich registrieren?
hallo!

ich hör das auch zum ersten mal. mir ist klar, one-stop-shop gibts nicht bei LAGERUNG in zwei ländern, aber von registrierung wegen lieferschwellenüberschreitung hab ich noch nix gehört.

@3S.tax: quelle?
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koshop
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Mit OSS gibts ja die Lieferschwellenüberschreitung in den einzelnen Ländern gar nicht mehr. Von daher ist dort natürlich auch keine umsatzsteuerliche Registrierung wegen Lieferschwellenüberschreitung mehr möglich oder nötig.
Es geht wohl darum, wenn man sich aus anderen Gründen irgendwo umsatzsteuerlich registrieren muss, z.B. weil man im Ausland ein Lager hat.

Fragt sich aber wie das für den Übergang aussieht für Leute die bereits irgendwo registriert sind und ob man sich dann dort abmelden muss und vor allem wann. Problematisch scheint mir da vor allem, dass das ganze ja jetzt zum Juli 2021 in Kraft treten soll.
Kann man sich in den Mitgliedsländern zum Halbjahr abmelden und dann den Rest des Jahres über OSS abwickeln?
roman
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

koshop hat geschrieben: 14. Sep 2020 14:21 Von daher ist dort natürlich auch keine umsatzsteuerliche Registrierung wegen Lieferschwellenüberschreitung mehr möglich oder nötig.
Warum nicht möglich?
Was spricht dagegen dass man (Beispiel) als deutscher Unternehmer in Frakreich "richtig" umsatzsteuerlich registriert ist (dafür kann es ja viele Gründe geben), aber seine Zypern-Umsätze über den OneStopShop erklärt?

Mag ja sein dass es wirklich so ist, aber es wäre halt interessant wie man zu dieser Rechtsansicht kommt. Denn das ganze ist ja nicht neu, und dass diverse Fachmedien hier noch nie etwas davon gemerkt hätten, überrascht mich.

Denn bis auf ganz kleine Händler sind ja mittlerweile fast alle deutsche Händler zumindest in einem weiteren Land steuerlich registriert (vor allem Österreich, öfters auch Frankreich, Italien etc.). Und wenn diese dann alle den OneStopShop nicht nutzen können, sondern sich in JEDEM EU-Land einzeln registrieren müssen, können auch mittelgroße Händler den Verkauf in die meisten EU-Länder einstellen. Denn sich wegen eines Umsatzes von ein paar Hundertern/Tausendern im Jahr in einem Land zu registrieren, ist wirtschaftlich gesehen sinnlos.
Zuletzt geändert von roman am 14. Sep 2020 14:52, insgesamt 2-mal geändert.
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koshop
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

@roman
Da hab ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, die Lieferschwellen der einzelnen Länder gibt es ja dann nicht mehr, es gibt nur noch eine einheitliche Umsatzgrenze von 10.000 EUR EU-Gesamtumsatz.

Natürlich kann man sich weiterhin in den einzelnen Ländern separat registrieren. Aber offenbar ist es so geplant, dass man entweder alles über den OSS abwickelt oder gar nix. D.h. falls man z.B. ein Lager in Polen hat oder über Amazon Ware in Polen einlagert und dann dort registriert ist, dann ist der OSS schon ausgeschlossen. Was dann im Zweifel bedeutet, dass man sich in jedem Land ab dem ersten Euro registrieren lassen muss.

Ziemlich ungeschickt das ganze.
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3S.tax
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

Hallo zusammen,

die Diskussion hier ist ja in vollem Gange. Das ist super. Es scheint aber noch ein paar Dinge zu geben, die leider durcheinander geworfen werden.
Ich würde gerne nochmal Licht ins Dunkel bringen und gleichzeitig auf meinen Vorherigen post aufmerksam machen.

Dort wurde nicht geschrieben, dass der OSS nicht für Unternehmer genutzt werden kann, die bereits umsatzsteuerlich registriert sind wegen z.B. Lieferschwellenüberschreitung. Wenn dem so wäre, wäre die neue Regelung ja noch praxisferner, wie sie jetzt schon bei Einführung sein wird.

Koshop hat die Sache einen Post vor mir absolut richtig dargestellt. Top! :daumenhoch:
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roman
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Re: Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich

@3S.tax
Danke für die Klarstellung. Das vorherige Statement fand ich mißverständlich.

Dass der OSS nicht für Anwendungsfälle der Verbringung etc. benutzt werden kann ist ja auch irgendwie naheliegend. Wäre zwar reizvoll, würde aber viele neue Probleme im europ. Steuerrecht bedeuten.
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