Rückforderung von Erstattung

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greybit
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Rückforderung von Erstattung

Folgender Fall:
Ein Amazon Kunde reklamiert in der Widerrufsfrist einen Artikel als Defekt und möchte vom Kauf zurücktreten.
Ich schicke diesem einen Retourenschein und der Kunde schickt den Artikel zurück.
Das Retourenpaket liegt bei DPD 2 Wochen rum und bewegt sich nicht mehr. Der Kunde wird ungeduldig und ich erstatte dem Kunden den Kaufbetrag (mit dem Hinweis "unter Vorbehalt").
Jetzt kam der Artikel an. Dellen sind im Gehäuse und Kabel wurde abgeschnitten. Ein Fall für den Elektromüll.
Ich habe dem Kunden jetzt geschrieben, dass ich eine Rücknahme ablehne wegen baulicher Änderung, ihm Bilder geschickt. Zudem habe ich Ihm eine Rechnung in Höhe des Artikelpreises von 134,95€ geschickt (als Brief, da ich das nicht über Amazon machen wollte).

Da ich sowas bisher noch nicht hatte hier meine Fragen:
War das mit dem Rechnungsversand richtig? Wie geht es weiter wenn der Kunde nicht zahlt? Mahnung und Inkasso?
Was macht Ihr in solchen Fällen?


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Schreiber Ling
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Re: Rückforderung von Erstattung

Hat er sich direkt vom Vertrag lösen - widerrufen - wollen? Dann kann man das nicht mit Hinweis auf irgendwelche Änderungen ablehnen. Widerrufen ist widerrufen. Allenfalls könnte man Wertersatz verlangen. Im Zusammenspiel mit der Beweislastumkehr, der wiederum im Rahmen der Gewährleistung greifen würde, und überhaupt mit der ungünstigen Beweislastverteilung sollte man sich zumindest auch wirklich bewusst dafür (oder dagegen) entscheiden, diese Auseinandersetzung zu suchen.
greybit
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Re: Rückforderung von Erstattung

Schreiber Ling hat geschrieben: 7. Sep 2020 19:08 Hat er sich direkt vom Vertrag lösen - widerrufen - wollen?
Er hat zuerst geschrieben, dass der Artikel nicht mehr funktioniert. Dann habe ich Ihm geantwortet er soll mal dies und das versuchen und darauf kam dann die Antwort das er den Artikel garnicht mehr haben will. Was dann so zu sagen ein Widerruf war.
Ob es letztendlich stimmt das der Artikel defekt ist weis ich nicht, da der Kunde ein Teil des Stromkabels samt Stecker abgeschnitten hat. In so Fällen, wo der Kunde irgendwas am Artikel macht, lasse ich normalerweise die Finger davon.

Jetzt versuche ich den bereits erstatteten Betrag wieder einzufordern. Also verlange ich quasi 100% Wertersatz. Was auch hinkommt, denn ich würde den Artikel entsorgen, sofern der Kunde diesen nicht zurückhaben will.

Mit der Beweislastumkehr hat das hier nichts zu tun. Der Artikel war ja nur einige Tage beim Kunden und nicht 6 Monate +.

Wie sinnvoll das ist, was ich gerade mache, weis ich nicht. Deshalb habe ich das hier nachgefragt. Nach deiner Antwort bin ich mir leider noch unsicherer was die ganze Sache angeht.
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H.Bothur
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Re: Rückforderung von Erstattung

Ob das kaufmännisch sinnvoll ist sei mal dahingestellt- auf der anderen Seite den Kunden immer alles durchgehen lässt dann passieren immer mehr solche Fälle.

Und ja, man könnte das einpreisen, aber Willian das ?

Hand
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silent-invest
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Re: Rückforderung von Erstattung

Wenn man diesen Mist einpreist, kann man richtig sparen. Zum Beispiel die Gebühren für Preisvergleichsportale, den da hat man dann keine Chance mehr. Ich finde schon, dass man schon aus Prinzip den Kunden nicht von der Angel lassen sollte, wenn er Ware zerstört.
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Eat The Rich
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Re: Rückforderung von Erstattung

Du hast ihm quasi mitgeteilt, dass du ihm sein gesetzliches Widerrufsrecht streitig machen willst aufgrund von "baulicher Änderung" und ihm eine Rechnung über den Artikel gesendet.
Richtig wäre gewesen die Schäden am Artikel zu dokumentieren, und den Kunden über einen 100% igen Wertersatz zu informieren. Diesen kannst du dann eintreiben.

Genau wegen diesem Schwachsinn meint die Politik, sie muss die armen Bürger vor dem bösen Onlinehandel zu schützen.
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
greybit
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Re: Rückforderung von Erstattung

Dokumentiert (Bilder) habe ich und habe diese auch den Kunden geschickt.
Das einzige was ich wohl falsch gemacht habe, ist das ich das Wort wertersatz nicht eingebaut habe. Gut, sollte der Kunde mich kontaktieren werde ich das bei meiner Antwort noch einbauen. Die Rechnung kann ich leider nicht mehr ändern.

Von welchem "Schwachsinn" sprichst du denn?
Schreiber Ling
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Re: Rückforderung von Erstattung

greybit hat geschrieben: 7. Sep 2020 19:42 Mit der Beweislastumkehr hat das hier nichts zu tun. Der Artikel war ja nur einige Tage beim Kunden und nicht 6 Monate +.
Bin mir nicht ganz sicher, was du meinst/ob du da im Bilde bist: Die Beweislast liegt hier _in allen möglichen_ Richtungen gegen dich. Wie gesagt, im Rahmen der Gewährleistung sowieso - _gerade weil_ nicht 6 Monate +. Aber auch sonst; Risiko von Schäden bei der Rücksendung liegt beim Verkäufer, genauso wie er außerdem zunächst beweisen müsste, dass die Sache mangelfrei war, als er sie abgesendet hat, bis der Käufer die Sache als Erfüllung annimmt.

Doof vom Kunden wäre ausschließlich, wenn er selbst sagt, er hätte da irgendwas rumgeschnippelt oder Ähnliches. Oder wenn du sonst wie sicher bist, (zumindest mehr oder weniger) nachweisen/plausibel machen zu können, dass der Käufer wirklich verantwortlich ist.
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Wolkenspiel
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Re: Rückforderung von Erstattung

greybit hat geschrieben: 7. Sep 2020 21:44 Von welchem "Schwachsinn" sprichst du denn?
Er meint, dass es völlig wurscht ist, ob es Wertersatz oder sonstwie heißt - es ist vom Gesetzgeber schwachsinnig geregelt. Der Kunde macht Ware kaputt und will sein Geld wieder. Es sollte egal sein, wie man das Kind nennt: wenn man etwas kaputt macht, kann man nicht erwarten, dass man den Kaufbetrag zurück erhält. Das ist halt die Diskrepanz zwischen gesundem Menschverstand und Gesetzen, die so manches menschliche Zusammenleben ad absurdum führt.
Schreiber Ling
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Re: Rückforderung von Erstattung

Was hat der Gesetzgeber daran schwachsinnig geregelt? Irgendwie musste er das doch nun mal nennen. Er macht dem Verkäufer aber keine Vorschrift darüber, wie er das nennen soll. Daher sehe ich an dieser Stelle keine Diskrepanz zwischen Menschenverstand und Gesetzen.
Roemer
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Re: Rückforderung von Erstattung

Rechnung ist ja raus. Dann folgt halt das übliche Verfahren: Zahlungserinnerung, Mahnbescheid, Klage.
Natürlich wird der Käufer behaupten "Neeeeeeein, ich hab nix gemacht." Beweisen muß es der Kläger/Verkäufer.

Letzteres könnte ein Problem werden, da die Ware ja direkt als Defekt reklamiert wurde.
Allerdings wäre ein abgeschnittener Netzstecker wohl Beweis genug für den Verkäufer. Dies wurde ja nicht reklamiert.
Das ist ja Sachbeschädigung.
Zuletzt geändert von Roemer am 9. Sep 2020 14:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Wolkenspiel
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Re: Rückforderung von Erstattung

Schreiber Ling hat geschrieben: 8. Sep 2020 11:01 Was hat der Gesetzgeber daran schwachsinnig geregelt? Irgendwie musste er das doch nun mal nennen. Er macht dem Verkäufer aber keine Vorschrift darüber, wie er das nennen soll. Daher sehe ich an dieser Stelle keine Diskrepanz zwischen Menschenverstand und Gesetzen.
Doch, tut er. Du darfst nicht sagen: wir nehmen das kaputte Teil nicht zurück.
Du musst sagen: wir berechnen 100% Wertverlust.

Was ist daran jetzt nicht schwachsinnig?
Schreiber Ling
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Re: Rückforderung von Erstattung

Das ist ja oben schon mal richtig formuliert worden: Im einen Fall macht man dem Verbraucher das Widerrufsrecht streitig. Das passiert mit derselben Argumentation oft genug selbst dann, wenn der Wertverlust nicht hundert Prozent beträgt. Das ist irreführend. Trotzdem darfst du am Ende sagen, was immer du willst - ob dem Verbraucher ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zusteht, bestimmt sich ja objektiv. Entweder der Verbraucher hat einen Anspruch oder nicht; ganz egal, wie der Verkäufer das formuliert.
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Wolkenspiel
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Re: Rückforderung von Erstattung

Ja, das kann man alles schön in Gesetzen formulieren, es ändert nichts daran, dass die Realität für normal denkende Menschen eine andere ist.
Wenn ich als Kunde etwas kaufe und kaputt mache, dann sagt mir eigentlich der gesunde Menschenverstand, dass ich dafür kein Geld mehr zurück bekomme. Ob Gesetze und Richter dann festsetzen, was in welchem Zustand für den Händler wo noch verkäuflich ist, steht auf einem anderne Blatt und ist in meinen Augen alles Haarspalterei.
Ich würde niemals etwas zurück schicken und Geld zurück verlangen, wenn ich es kaputt gemacht habe oder in einer Creme mit meinen Patschefingern drin war. Warum sollte ich das tun?
Das erschließt sich mir nicht. Aber muss es ja auch nicht. Man muss nicht alles verstehen.
Schreiber Ling
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Re: Rückforderung von Erstattung

Was kann das Gesetz dafür, dass es "unanständige" Menschen gibt? Wie gesagt, irgendwie muss die Regel halt formuliert werden. Dass die Anwendung dann immer noch mal etwas anderes ist, ist eine Naturgesetzlichkeit :D für die kein Gesetz etwas kann. Dass es unschöne Situationen auf der Welt gibt, stimmt, dagegen möchte ich gar nichts sagen. Das ist wie wenn dir jemand in der Nacht von hinten mit der Keule auf den Kopf haut. Kann man auch nicht immer was gegen machen und auch nicht immer aufklären; ein Gesetz, dass so etwas verbietet, ist doch aber trotzdem erst mal schön, oder nicht? :D Manchmal lässt es sich ja doch noch aufklären und dann ist es gut, so etwas zu haben.
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koshop
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Re: Rückforderung von Erstattung

Die Gerichte sind da ob der genauen Formulierung in der Regel nicht so pingelig. Das haben wir alle nur so drin, wegen haarspalterischen Abmahnanwälten. Wenn erkennbar ist was gemeint ist, reicht das meist auch ohne das man jetzt den rechtlich korrekten Ausdruck verwendet hat.
marcusw
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Re: Rückforderung von Erstattung

Die Gerichte sind da ob der genauen Formulierung in der Regel nicht so pingelig.
Das dürfen Sie auch nicht sein. Vgl. § 133 BGB:
Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
Andernfalls müsste man das Gericht eben mal darauf hinweisen.
Schreiber Ling
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Re: Rückforderung von Erstattung

Ist zwar bei dem, worum es hier geht, keine Willenserklärung, aber das Prinzip ist natürlich trotzdem richtig.
greybit
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Re: Rückforderung von Erstattung

Ein kleines Update von mir.
Der Kunde hat weder Rechnung noch Mahnung bezahlt. Daher habe ich es soeben einem Inkassobüro übergeben.
Das ist das erste mal das ich ein Inkassobüro beauftragt habe. Mal sehen ob es was bringt.
Schreiber Ling
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Re: Rückforderung von Erstattung

Danke, Updates sind immer gern gesehen! =) Darf ich aus persönlicher Neugier fragen, warum du dich, wenn es sowieso das erste Mal für dich ist, an ein Inkassobüro gewandt hast und nicht stattdessen das gerichtliche Mahnverfahren betrieben hast?
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