Guten Tag,
ich habe eine Frage zu der Ust Voranmeldung. Ich habe mit einem Kollegen eine GbR gegründet. Im August haben wir einige Sachen eingekauft (für den Betrieb), jedoch noch keine Umsätze gemacht, da wir noch in der Vorbereitung sind.
Meine Frage ist nun: Muss man eine Ust Voranmeldung abgeben, auch wenn man noch keine Umsätze gemacht? Ist es überhaupt erlaubt eine Voranmeldung zu machen? Wir haben ja bis jetzt nur eingekauft. Darauf werden ja auch 16% Ust angerechnet.
Danke im voraus.
Ust. Voranmeldung
Re: Ust. Voranmeldung
Die Meldung abgeben MÜSSEN tut ihr nicht.
Macht aber Sinn, wenn man die Vorsteuer ziehen möchte.
Macht aber Sinn, wenn man die Vorsteuer ziehen möchte.
Re: Ust. Voranmeldung
Alles klar danke, soll ich dann im Feld wo die Umsätze gefragt werden "0" eintragen oder das Feld einfach leer lassen? Und muss ich die Rechnungen zu den gekauften Sachen als Anhang hochladen?
Danke im voraus
Danke im voraus
Re: Ust. Voranmeldung
Ich würde das von einem Steuerberater machen lassen wenn man davon keine Ahnung hat.
- Vio
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Re: Ust. Voranmeldung
Du kannst die Gründungskosten (das ist das Google-Stichwort) samt Vorsteuer bis zu einem halben Jahr später geltend machen. Man muss nicht extra deswegen eine UStVa abgeben.
Re: Ust. Voranmeldung
Also wenn die Firma angemeldet ist (gegründet), dann muss man m. E. auch die "0" - Umsätze melden und dann bietet sich das auch mit der Vorsteuer an
Re: Ust. Voranmeldung
Ich habe noch nie eine Umsatzsteuer Voranmeldung per Hand ausgefüllt. Das läuft doch normalerweise über die Buchhaltungssoftware.
Das wirft widerrum die Frage auf, ob der Fragesteller @mufasa9 die Buchungen überhaupt in einer Software wie Lexware oder Taxpool erfasst hat.
Das wirft widerrum die Frage auf, ob der Fragesteller @mufasa9 die Buchungen überhaupt in einer Software wie Lexware oder Taxpool erfasst hat.
- stbdigital
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Re: Ust. Voranmeldung
Hallo,
wenn Ihr eine GBR gegründet habt, müsstet Ihr auch eine Gewerbeanmeldung gemacht haben. Diese Daten werden automatisch an das Finanzamt übertragen. Das Finanzamt dürfte Euch dann in Kürze (wenn noch nicht geschehen) einen Gründungsfragebogen zu schicken. Aus den Angaben im Fragebogen ergibt sich dann auch die Pflicht zur Voranmeldung ganz unabhängig ob Umsätze entstanden sind.
Es wäre ja denkbar, dass Ihr den Kleinunternehmer wählt, damit habt Ihr ja dann mit der Umsatzsteuer nichts mehr zu tun.
Wenn Ihr wirklich kein Kleinunternehmer sein wollt würde ich Euch allerdings dringend raten Euch beraten zu lassen. Ihr solltet dann schon wissen was man beim Einkauf und der dazugehörigen Rechnungsstellung bei einer GBR beachten sollte sonst gibt es ggf. ein ziemlich teures Erwachen.
wenn Ihr eine GBR gegründet habt, müsstet Ihr auch eine Gewerbeanmeldung gemacht haben. Diese Daten werden automatisch an das Finanzamt übertragen. Das Finanzamt dürfte Euch dann in Kürze (wenn noch nicht geschehen) einen Gründungsfragebogen zu schicken. Aus den Angaben im Fragebogen ergibt sich dann auch die Pflicht zur Voranmeldung ganz unabhängig ob Umsätze entstanden sind.
Es wäre ja denkbar, dass Ihr den Kleinunternehmer wählt, damit habt Ihr ja dann mit der Umsatzsteuer nichts mehr zu tun.
Wenn Ihr wirklich kein Kleinunternehmer sein wollt würde ich Euch allerdings dringend raten Euch beraten zu lassen. Ihr solltet dann schon wissen was man beim Einkauf und der dazugehörigen Rechnungsstellung bei einer GBR beachten sollte sonst gibt es ggf. ein ziemlich teures Erwachen.
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Re: Ust. Voranmeldung
Hallo mufasa9,
aus der Erfahrung heraus können wir sagen, dass die Wahl der Kleinunternehmerregelung meist nicht praktisch ist und wir darum dahingehend beraten, dass von Anfang an nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird. Dies liegt vor allem in der positiveren Cash Flow Betrachtung und meist werden die Grenzen zur Anwendung der Regelung in kurzer Zeit erreicht, welches Folgeprobleme mit sich bringt.
Viel Erfolg mit der GbR!
aus der Erfahrung heraus können wir sagen, dass die Wahl der Kleinunternehmerregelung meist nicht praktisch ist und wir darum dahingehend beraten, dass von Anfang an nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird. Dies liegt vor allem in der positiveren Cash Flow Betrachtung und meist werden die Grenzen zur Anwendung der Regelung in kurzer Zeit erreicht, welches Folgeprobleme mit sich bringt.
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Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen nur dem Zweck der allgemeinen Information dienen, ausschließlich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung darstellen und eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können.
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Re: Ust. Voranmeldung
Wir haben keine kleinunternehmerregelung, da wir die Ust ID benötigen. Und aus dem Grund den @3s.tax genannt hat. Ich reiche die UstVA per Elster ein, deswegen habe ich keine Buchhaltungssoftware genannt.
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Re: Ust. Voranmeldung
Das ist absolut korrekt!
Vor allem, und das vergessen viele, auch ein Kleinunternehmer muss eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben.
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