Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

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regalboy
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Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Hallo,

angenommen Händler H hat in seinem Onlineshop einen Preisfeher: Komma verrutscht, das Produkt P kostet so nur 10% des eigentlichen Preis.

Kunde K bestellt und der Händler H liefert das Produkt P im Rahmen seines vollautomatischen Versandprozess direkt in den Kunden K aus (inkl. Rechnung und Versand an den Kunden K).

Das Produkt P ist beim Kunden K angekommen und Händler H bemerkt den Fehler.

Kann Händler H noch wirksam vom Verkauf zurücktreten?

Viele Grüße

Johannes


3 Monate gratis Händlerbund
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koshop
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Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Man kann auch dann immer noch anfechten wegen eines Erklärungsirrtums. Wichtig ist das man sofort die Anfechtung erklärt, nachdem man den Fehler bemerkt hat.
Hier dazu ganz gute Erläuterungen:
https://www.ifhkoeln.de/fileadmin/ECC_R ... r_2016.pdf
webstar
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Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Puhh schon versendet... Anfechtung schön und gut, aber wie willst Du wieder an die Ware kommen!?
Paketstop möglich?
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koshop
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Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Naja, wenn der Kunde den normalen Betrag nicht zahlt und die Ware auch nicht rausrückt kann man die Differenz ganz normal anmahnen und einklagen. Das ist aber natürlich schon eine dumme Situation. Bei 90% Preisdifferenz kann man aber eigentlich davon ausgehen, dass dem Kunden klar sein musste, das was nicht stimmt.
Ggf. kann man ja mit einem Rabatt entgegenkommen.
foot

Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Hatten wir auch schon, wie schaut es mit direkter Kommunikation mit dem Kunden aus ?
Seller2015
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Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Das denke, das kann man so pauschal nicht beantworten. Dazu müssten man wissen, war es ein B2B oder B2C Geschäft und wie war die vertragliche Ausgestaltung des Angebots / Kaufvertrags.
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Fotoshooter
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Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Hier wieder die Antwort, die man eigentlich nicht hören will:

Wenn es nur ein Kunde war und Du dadurch nicht Pleite gehst, schreib es ab. Es war ein Fehler, dieser ist behoben. Sei froh, dass nur ein Kunde bestellt hat und nicht tausende (ich erinnere mich an Preisfehler bei Babywalz, wo tausende Kunden bestellt hatten, da ist der Schaden größer).

Vermutlich betrifft es aber Dich als Kunden und nicht als Händler. Ich persönlich würde sowas vermutlich aussitzen, denn in der heutigen Zeit sind Preise, die man nicht verstehen kann tatsächlich nicht mehr unüblich. Mit diesem Argument würde der Händler vor Gericht nicht durchkommen. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, sei es durch die Zustellung der AB und durch die Lieferung...
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koshop
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Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Also rechtlich ist der Fall ziemlich einfach, wie oben geschildert. Das ist Schulbuchwissen aus dem ersten Ausbildungsjahr zum Bürokaufmann und x-mal ausgeurteilt - solange man bei der Anfechtungserklärung keinen Fehler macht. :gruebel:

Gut, bei verkauft für 90 cent statt 9 Euro würde ich das auch abschreiben aber bei 100 Euro statt 1000 sieht das wieder ganz anders aus.
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catcat2
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Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Erstmal sofort den Kunden benachrichtigen, das ein Fehler vorliegt. Die Zauberworte Erklärungsirrtum und Anfechtung verwenden.
Und dann dem Kunden freundlich beibringen, das Du gerne gewillt bist, ihm einen großzügigen Nachlass zu gewähren - ansonsten wärst Du gezwungen den Rechtsweg zu beschreiten.
Händlerbund
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Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Hallo zusammen! Da der Kaufvertrag schon verbindlich geschlossen wurde, ist er zunächst gültig und einzuhalten. Du kommst jedoch wieder aus dem Vertrag heraus, denn du hast u.U. ein Anfechtungsrecht. Das wurde hier schon angesprochen. Auf das Anfechtungsrecht können sich Händler jedoch nur berufen, wenn sie die Anfechtung auch tatsächlich und unverzüglich gegenüber dem Kunden geltend machen. War das der Fall?

Außerdem: bei offensichtlichen Diskrepanzen zwischen veröffentlichten und tatsächlich gewollten Preis (z. B. ein Notebook für 199 Euro statt 1990 Euro kann der Kunde nicht auf den Vertrag bestehen, denn das wäre ein Verstoß gegen Treu und Glauben. Das scheint bei dir der Fall, denn der Artikel war zu 90% günstiger.

Nichtsdestotrotz wird die Durchsetzung schwierig: In beiden vorgenannten Fällen darf der Händler den Kunden zur Herausgabe und Rückgabe des Artikels verpflichten. Das ist in der Praxis zwar etwas schwierig, wenn der Kunde ihn schon erhalten hat. Dennoch gilt: Sendet er ihn nicht freiwillig zurück, darf/muss ihn ein Gericht dazu zwingen.

Wir hoffen, du hast Erfolg und alles regelt sich zu deinen Gunsten!
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Ach
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Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Den Erklärungsirrtum sollte man übrigens auch im Einkauf auf dem Schirm haben.
Ich kenne einen Fall, in dem ein Unternehmer im Projektgeschäft vom Großhändler die zugesagte Ware/Preise mit dem Verweis auf "Erklärungsirrtum" verweigert bekommen hat. Trotz plausibler Preise, Angebotsschreiben und Auftragsbestätigungsschreiben wurde er hängen gelassen, blieb aber seinem Kunden gegenüber in der Pflicht.
remen67
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Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Jede gute Wawi würde aber meckern, wenn man unter durchschnittlichem EK + Mindestaufschlag verkaufen würde, der d.EK. ermittelt sich automatisch durch das Buchen des WE
Roemer
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Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Eine elegante Lösung ist das höfliche Angebot z.B. 50% des Kaufpreises zu zahlen. Das verbessert gleichzeitig in einem etwaigen Rechtsstreit Deine Ausgangslage.
Dabei aber nicht vergessen, eine Frist für das Angebot zu setzen. Die böse Mail würde erst später folgen.
Schreiber Ling
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Re: Preisfeher erst nach Versand und Rechnung entdeckt - Rücktritt zulässig?

Wenn man nach Argumenten schaut, um einfach etwas in der Hand zu haben, ist ein entscheidender Punkt noch nicht angesprochen worden: Wenn der Fehler wirklich offensichtlich war - hilfreich wäre zur Einschätzung sicher, konkrete Zahlen zu haben und/oder das Angebot zu sehen -, ist streng genommen gerade _kein_ Vertrag zustande gekommen und wäre also nicht einmal eine Anfechtung notwendig. Die kann man ja hilfsweise trotzdem erklären, aber wenn jemand käme und sagt, "zu spät" oder Ähnliches, ist es sicher nicht verkehrt, sich das klar zu machen, dass es eigentlich nicht einmal nötig wäre.
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