Packungsbeilage

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BFZH
Beiträge: 16
Registriert: 22. Okt 2017 10:59

Packungsbeilage

Hallo Zusammen

Mich würde es interessieren, was Ihr alles nebst den Produkten in das "innere" der Packung beilegt.

Wir haben uns überlegt nebst einigen groben Produkteckdaten einen QR CODE einzubauen, wo der Kunde zu einer Aufbau, Pflege und Warnanleitung gelangt. Mehr nicht.

Legt jemand von Euch noch AGB's, Widerruf etc. bei? Sind ja sofern vorgängig bei Bestellung übermittelt nicht mehr nowendig.

Danke und Grüsse

BF


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hkhk
Beiträge: 8491
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Packungsbeilage

was ist "AGB's"?

Ich verstehe das " ' " nicht.
Ein Genitiv-Apostroph-s gibt es im Deutschen nicht bzw. nur in wenigen Ausnahmefällen. Und ein Plural-Apostroph schon gleich gar nicht - in keiner mir bekannten Sprache.

Wenn du also "AGBs" meinst, dann finde ich das aber erst recht verwirrend, wenn ein Shop mehrere AGB haben sollte.

Sorry, musste einfach mal raus....
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
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Ach
Beiträge: 3119
Registriert: 29. Mai 2013 10:06

Re: Packungsbeilage

hkhk hat geschrieben: 24. Aug 2020 18:41 Wenn du also "AGBs" meinst, dann finde ich das aber erst recht verwirrend, wenn ein Shop mehrere AGB haben sollte.
Ich wüsste keinen Shop, der nur eine AGB hat.
Sorry, musste einfach mal raus....

Zum Thema: Wir haben einen Lieferschein dabei.
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hkhk
Beiträge: 8491
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Packungsbeilage

Ach hat geschrieben: 25. Aug 2020 14:26 Ich wüsste keinen Shop, der nur eine AGB hat.
Ich kenne keinen Shop mit mehreren AGBs.

AGB ist bereits Plural: "Allgemeine Geschäftsbedingungen"

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemein ... edingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Mit AGB ist also das gesammte Sammelsurium an Vertragsbedingungen gemeint.
Mehrere AGBs heißt also mehrere AGB Fassungen? Kaum vorstellbar.

Na gut, denkbar unter Umständen schon. Zum Beispiel wenn man Waren verkauft aber auch eine Dienstleistung anbietet, dann könnte man die AGB aufsplitten in diese beiden Kategorien.

Normal ist das aber eher nicht der Fall bei normalen Onlinehändlern.
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BFZH
Beiträge: 16
Registriert: 22. Okt 2017 10:59

Re: Packungsbeilage

Danke für die konstruktiven Beiträge - schön das man sich hier noch sachlich und themabezogen austauschen kann :)

Erinnert mich an den Stammtisch bei mir um die Ecke..... zum Spass versuche ich da gelegentlich sachliche Themen anzusprechen.... ulkig - meistens ein Zeichen, dass das Lokal (und meistens das Stamm-Publikum) die besten Tage hinter sich hat. rauchen :D :lol:
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