Abmahnung und Vertragsstrafe

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sansnom
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Abmahnung und Vertragsstrafe

Hallo,

ich bin leider von einem Mitbewerber abgemahnt worden. Anschließend habe ich eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, möglicherweise aber nicht alle Anforderungen erfüllt und wurde daraufhin aufgefordert eine Vertragsstrafe von 5000 € zu zahlen.

Zu den Details:
Vorgeworfen wurde mir, dass mein Widerrufsrecht nicht der Form entsprach. Dies ist wahrscheinlich korrekt. Ich erwähnte in der Artikelbeschreibung, dass der Artikel bei Nichtgefallen oder Defekt selbstverständlich zurückgegeben werden kann.
Punkt 2 war ein fehlender OS-Link.
Punkt 3 ein fehlender Hinweis auf das Mängelhaftungsrecht.
Punkt 4 fehlender Hinweis über die Speicherung des Vertragstextes.
Punkt 5 fehlender Hinweis über die Vertragssprache.

Es wurde eine Kostenberechnung von ~ 1300 € geltend gemacht, der Gegenstandswert wurde vom AW der Gegenseite auf 25000€ festgelegt.
Die jetzt eingegangene Forderung der Vertragsstrafe wurden nochmal ~1000€ verlangt (Gegenstandswert 15000€).

Ich habe ein Dokument im Paket liegen, in dem die zuletzt monierten Punkte (Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes und Mängelhaftungsrecht) erwähnt sind. Das ist aber wahrscheinlich nicht ausreichend, da diese dem Käufer nicht vor Abschluss des Kaufs zur Verfügung stehen, korrekt?
Muss ich über die Speicherung überhaupt informieren, wenn ich keine Speicherung vornehme sondern diese nur von ebay gemacht wird?
Sind die genannten Summen angemessen? Für mich ist das ein auslaufendes Geschäft, ich habe noch ca. 40 Einheiten auf Lager die ich abverkaufe, der Umsatz beträgt ~200 € / Monat. Ich habe hier
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 52318.html
gelesen, dass "wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Druck sieht die Rechtsprechung auf einen Schuldner außerdem dann als ausgeübt an, wenn durch die Verwirkung der Vertragsstrafe dessen Verdienst bzw. Gewinn vollständig aufgezehrt würde"...

Ich würde mich freuen, wenn Leute, die das schon hinter sich haben zu der ein oder anderen Frage etwas sagen können.
Es ist schon traurig, so werde ich unterm Strich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mehr Geld los, als ich jemals damit eingenommen habe ... geschweige denn die Arbeit, die ich damit hatte.

Vielen Dank und viele Grüße,

Rolf


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fonprofi
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

Da hast Du Deine Hausaufgaben nicht gemacht. Es gehört zu einem Unternehmertum mehr als nur zu verkaufen. Mehrere Punkte sind seit Jahren gesetzlich gefordert und werden deshalb gerne abgemahnt. Ob moralisch, will ich nicht beurteilen, aber zu Recht ist es.

Und wenn so viel Misstände gefunden worden sind, gibt es bestimmt noch mehr vergrabene Leichen.

Nimm dir einen Anwalt der sich damit auskennt.
remen67
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

So einfach ist das aber nicht, vieles davon ist rechtsmißbräuchlich und sittenwidrig, einige Abmahnungen sind auch unzulässig, da die Abmahner dazu unberechtigt sind

Google ist voll davon

Wer ist der Abmahner ? Ein bekannter Verein ?
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fonprofi
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

Deswegen Anwalt nehmen.
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daytrader
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

Autsch....da fehlten wohl mehrere Sachen gleichzeitig.

Du hast die UE einfach unterzeichnet, ohne von einen Anwalt prüfen zu lassen und ggf. abändern zu lassen? Und jetzt willst du du 5.000 € zahlen und wieder nicht zum Anwalt? Dann wirst du wohl bald wieder 5.000 € zahlen dürfen und wieder und wieder.....30 Jahre lang bis du alles richtig hast oder das Handtuch geworfen hast.
Ich empfehle dringendst zum Anwalt zu gehen.
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hkhk
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

Ich lese den Post so, dass er nun eine Vertragsstrafe von 15.000€ zahlen muss:
sansnom hat geschrieben: 3. Aug 2020 00:08 Die jetzt eingegangene Forderung der Vertragsstrafe wurden nochmal ~1000€ verlangt (Gegenstandswert 15000€).
Und ich wette, der TE hat noch viele viele andere Leichen im Keller liegen. Und sei es nur Lucid.

WIR können dir hier nicht helfen. Geh dringend zum Anwalt (Aber bitte zu einem Fachanwalt. Ein Anwalt für Familienrecht oder Verkehrsrecht kann dir da nicht helfen. Vielleicht kann der Anwalt noch was an der Vertragsstrafe etc machen.

Als Händler hat man verdammt vielel PFLICHTEN. Ist halt kein privater Verkauf auf dem Flohmarkt und schon gleich gar kein Sandkastenspiel.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
al-k-seltzer
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

sansnom hat geschrieben: 3. Aug 2020 00:08 Zu den Details:
Vorgeworfen wurde mir, dass mein Widerrufsrecht nicht der Form entsprach. Dies ist wahrscheinlich korrekt. Ich erwähnte in der Artikelbeschreibung, dass der Artikel bei Nichtgefallen oder Defekt selbstverständlich zurückgegeben werden kann.
Punkt 2 war ein fehlender OS-Link.
Punkt 3 ein fehlender Hinweis auf das Mängelhaftungsrecht.
Punkt 4 fehlender Hinweis über die Speicherung des Vertragstextes.
Punkt 5 fehlender Hinweis über die Vertragssprache.
Wenn allein diese BASICS schon nicht eingehalten werden, lässt das tief blicken.

Wie hier schon geschrieben wurde: da liegen mit Sicherheit noch einige Leichen im Keller.
Offensichtlich fehlt es an Grundwissen.
Wer unterschreibt schon eine Unterlassungserklärung und macht dann munter weiter?
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lallekalle
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

Willkommen in der Vertragsstrafe-Falle. Ich würde den Onlineshop für die nächsten 30 Jahre einstampfen, wenn man nicht sicherstellen kann, dass man dagegen nicht wieder irgendwie in irgendeiner Form verstößt.
regalboy
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

lallekalle hat geschrieben: 3. Aug 2020 12:32 Willkommen in der Vertragsstrafe-Falle. Ich würde den Onlineshop für die nächsten 30 Jahre einstampfen, wenn man nicht sicherstellen kann, dass man dagegen nicht wieder irgendwie in irgendeiner Form verstößt.
Wie sieht es eigentlich aus, wenn man von Einzelunternehmen die Rechtsform z. B. zur GmbH wechselt?

Wenn der GF schon mal eine UE abgegeben hat, gilt es dann auch weiterhin?
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fossi
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

Oder eine UG eröffnen und damit weitermachen.
Auf jeden Fall war es ziemlich fahrlässig einfach die Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Kann man machen, aber i.d.R. nur modifiziert, oder eben garnicht: gibt weitere Kosten, dafür aber keine jahrelange Bindung.

Im Grunde kann man leider nicht allzu viele Tipps geben.
Die abgemahnten Punkte sind absolute Basics!
Vielleicht kann ein Anwalt das nochmal abmildern, oder zumindest zur Ratenzahlung verhelfen, aber das Kind liegt schon im Brunnen und der ist (bei der Menge der Fehler) verdammt tief.

@regalboy: Bei neuen Angeboten als GmbH oder UG ist die Kapitalgesellschaft der Vertragspartner, nicht der Geschäftsführer. UEs aus der Vergangenheit führen in dem Fall ins Leere.
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

Hallo Rolf,

da steckst du echt in einer schwierigen Situation. Sobald du dich in der Unterlassungserklärung zu irgendwas verpflichtet hast, ist es sehr schwer da wieder rauszukommen. Wie schon die Vorgänger hier geschrieben haben, solltest du dich auf jeden Fall von dem Anwalt deines Vertrauens beraten lassen.

Viel Erfolg und viele Grüße!
cookie

Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

... oder schließe dich einem der Anbieter für Rechtstexte an wie z.b. eines dass der Vorredner führt. Es ist so dass die 10-30 euro im Monat BESTENS angelegt sind. Besonders wenn Du in die Schusslinie von Mitbewerbern gerätst (ich habe zwar noch nie abgemahnt, aber wenn ich mir das rechtlich Auftreten mancher meiner Mitbewerber ansehe könnte ich so ca 90 % morgen schon durch einen Fachanwalt praktisch "schließen" lassen)
al-k-seltzer
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

cookie hat geschrieben: 3. Aug 2020 18:17 ... oder schließe dich einem der Anbieter für Rechtstexte an wie z.b. eines dass der Vorredner führt. anwalt praktisch "schließen" lassen)
Was nützen die Rechtstexte, wenn man selbst nicht weiß was da drin steht?
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koshop
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

Also wer selbst Mitbewerber abmahnt befindet sich in der Regel auf "Mount Stupid" des Selbstüberschätzungsdiagramms zum Dunning-Kruger Effekt.
Ich hab noch nie einen Online Shop gesehen in dem sich nicht irgendein Fehler findet den man abmahnen könnte.

Meine Empfehlung wäre einen Anwalt damit zu beauftragen die Vertragsstrafe runterzuhandeln. Und vor allem die Fehler abzustellen damit nicht gleich wieder eine fällig wird.

Persönlich würde ich vermutlich noch die Fehler im Shop des Abmahners raussuchen und diese selbst abmahnen.
cookie

Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

al-k-seltzer hat geschrieben: 3. Aug 2020 18:23
cookie hat geschrieben: 3. Aug 2020 18:17 ... oder schließe dich einem der Anbieter für Rechtstexte an wie z.b. eines dass der Vorredner führt. anwalt praktisch "schließen" lassen)
Was nützen die Rechtstexte, wenn man selbst nicht weiß was da drin steht?
sofern man nicht Jura studiert hat und Fachanwalt auf dem Gebiet ist, weiß man tatsächlich nicht was da drin steht bzw. denkt dies nur. Abmahnungen sind recht häufig in manchen Bereichen. In meinem Bereich eher nicht und dort findet ihr gewerbliche Anbieter die Gewährleistungen, Rückgaben etc ausschließen bzw. Garantie auf 14 Tage "bei grobem Verschulden" festlegen und Widerrufe nicht kennen (bin auf ebay).
Buden wie der Händlerbund geben einem Anleitungen zur Hand wie man diese Rechtstexte etc einpflegt, aber was weiss ich schon - ich bin kein Volljurist wie praktisch jeder andere hier :D
al-k-seltzer
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

cookie hat geschrieben: 3. Aug 2020 18:46 sofern man nicht Jura studiert hat und Fachanwalt auf dem Gebiet ist, weiß man tatsächlich nicht was da drin steht bzw. denkt dies nur.
Ebendt.
Man denkt das nur...
Und genau das kann ein böses Erwachen geben.
Es ist nicht damit getan, sich aus einer Juristenschmiede, AGB, WRB, Impressum usw. erstellen zu lassen und dann glauben, man sei auf der sicheren Seite.
Man sollte sich schon damit beschäftigen, wozu die Dinger eigentlich gut sind.
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aaha
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Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

cookie hat geschrieben: 3. Aug 2020 18:46
al-k-seltzer hat geschrieben: 3. Aug 2020 18:23 Was nützen die Rechtstexte, wenn man selbst nicht weiß was da drin steht?
sofern man nicht Jura studiert hat und Fachanwalt auf dem Gebiet ist, weiß man tatsächlich nicht was da drin steht bzw. denkt dies nur.
Nun, verstehendes Lesen (also, dies auch wirklich zu tun) hilft da schon eine Menge ...
Daher hefte ich das mal ab unter "von sich auf andere schließen". Kann stimmen, muss aber nicht.
:lol2:
cookie

Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

Also die Arroganz in diesem Forum ist wirklich mittlerweile zum Kotzen. Man wird hier von Leuten angegriffen die sich für besonders schlau halten. Meine Aussage war dass man Abmahnungen vermeiden kann wenn man sich Rechtstexte von Fachanwälten oder ihren Vertretern holen kann. Hier scheinen nur Leute unterwegs zu sein die ihre Rechtstexte selbst schreiben und diese mit der geltenden Rechtslage abstimmen - ich verlasse die Diskussionen - es ist ja so dass hier nur Doktoren besonders der Jura unterwegs sind und schaufle wieder 3 Intellektuelle und Nobelpreisträger auf meine "Ignore-Liste" ... oder noch besser wegrenn
BFZH
Beiträge: 16
Registriert: 22. Okt 2017 10:59

Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

Sorry, diese gestörte Abmahnkultur in Deutschland ist zum Kotzen.... hat schon beinahe was amerikanisches... hoffe irgendwann wird dem ein Riegel geschoben!
BFZH
Beiträge: 16
Registriert: 22. Okt 2017 10:59

Re: Abmahnung und Vertragsstrafe

Darf ich fragen ob Ihr auf einer Plattform (Ebay etc...) oder auf eurem eigenen Webshop abgemahnt wurdet?
Antworten

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