Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

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new100
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Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Hallo,
unser Firmengelände wird mit Viedeoüberwachung überwacht. 7 Kameras.
Wir möchten eigentlich ein einfaches Schild aufhängen. Nun finde ich im Netz, DSGVO Videoüberwachung Schilder mit einiges an Text drauf... :gruebel:
Muss ich das wirklich so hinhängen? Ich zwinge ja keinen auf den Hof zu kommen... ?


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regalboy
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Ja, du brauchst die "große Variante".

Denn um zu entscheiden, ob jemand auf den Hof kommen möchte, muss er ja zuerst wissen, auf was er sich beim Betreten einlässt.
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fonprofi
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Eben. Muss die komplette Vita drauf, samt Ansprechpartner etc. und sichtbar montieren, nicht irgendwo in der Ecke wo es keiner sieht.
new100
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Prima... danke
Da gibt es ja auch wieder verhiedene.. Na hoffentlich bekomme ich dann nicht mal eine Abmhnung... lol

Privat auch? nö oder ?
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fonprofi
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Nach DIN ist oben die blaue Kamera und unten der Textbereich. Etwa A4 groß
new100
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Gibt einen Link zu einem Schild was konform ist? Also die blaue Kamera ist dann auch Pflicht? Würde ja so überhaupt nicht zu unserem Gebäude passen.
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fonprofi
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Wir nutzen das hier
https://www.kroschke.com/datenschutzerklaerung.html

Die Hochform finde ich da nicht mehr, nur noch quer. Hmm.
new100
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Ich dachte jetzt an ein fertiges Schild, mit dem passenden Text.
Bei Amazon habe ich welche gefunden, dort stehen dann ganze Romabe der DSGVO drauf.
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fonprofi
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Nein. Die Pflichtangaben werden von Dir geliefert.


https://www.haufe.de/compliance/recht-p ... 24280.html
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fonprofi
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Du musst deine eigenen Daten reinschreiben.
Und nicht vergessen das alles in deine TOMs und dein Verfahrensverzeichnis mit rein muss

Und den Datenschützer dazu befragen sobald Persönlichkeitsrecht involviert ist.
new100
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Ich verstehe ehrlich gesagt nur Bahnhof
new100
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Ich habe nun das hier gefunden: https://www.datenschutz-guru.de/hinweis ... erwachung/
unten das gelbe Schild, sollte doch reichen, wenn ich dann diese Daten durch meine ersetze?
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daytrader
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Wenn ein Privathaus/Grundstück in dem man mit Familie wohnt und dort auch sein Gewerbe betreibt....es also auch irgendwie Betriebsgelände ist...braucht man da auch die volle Dröhnung an Infos oder reicht einfaches "Objekt wird Videoüberwacht" Schild?

Ich habe jedoch keinen Kundenverkehr und wünsche ausdrücklich auch keinen (eingezäunt, Betreten verboten, Vorsicht Hunde etc.). Wenn dann jemand trotzdem das Tor öffnet und rein kommt, dann ist das gegen meinen Willen. Hinter dem Zaun beginnt die Videoüberwachung.
regalboy
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

daytrader hat geschrieben: 24. Jul 2020 15:07 ... Vorsicht Hunde ...
Aber ganz böse wenn man damit dem Einbrecher nach dem Biss die Steinvorlage für die Klage liefert.
new100
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

regalboy hat geschrieben: 24. Jul 2020 15:27
daytrader hat geschrieben: 24. Jul 2020 15:07 ... Vorsicht Hunde ...
Aber ganz böse wenn man damit dem Einbrecher nach dem Biss die Steinvorlage für die Klage liefert.
Prima, dann habe ich gleich die Adresse des Einbrechers und meine gestohlenen Sachen wieder.
Mein Hund bekommt dann die doppelte Ration an Futter, als Belohnung !

Wir putzen sogar unseren Hunden die Zähne. "Damit Sie auch Morgen noch kraftvoll zubeißen können"
regalboy
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

new100 hat geschrieben: 24. Jul 2020 15:34
regalboy hat geschrieben: 24. Jul 2020 15:27
daytrader hat geschrieben: 24. Jul 2020 15:07 ... Vorsicht Hunde ...
Aber ganz böse wenn man damit dem Einbrecher nach dem Biss die Steinvorlage für die Klage liefert.
Prima, dann habe ich gleich die Adresse des Einbrechers und meine gestohlenen Sachen wieder.
Mein Hund bekommt dann die doppelte Ration an Futter, als Belohnung !

Wir putzen sogar unseren Hunden die Zähne. "Damit Sie auch Morgen noch kraftvoll zubeißen können"
Nun ja, das trifft ja auch auf den jenigen zu, der mit guter Intention aufs Grundstück kommt.

Und 10.000 Euro gestohlenes Gut gegen 100.000 Euro Behandlungskosten, Schmerzensgeld.... ist dann auch kein guter Deal.
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daytrader
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Die Urteile die ich kenne besagen, dass sich der Einbrecher bewusst in Eigengefährdung begeben hat, die weit über das normale Hunderisiko hinaus gehen und die Halter mussten nicht haften.

Mal im Ernst, wollt ihr aus Angst vor rechtlichen Folgen dem Einbrecher vielleicht noch den roten Teppich ausrollen, ihn auf dem Video unkenntlich machen und noch beim raus tragen mit helfen? Mal abgesehen, dass sowas auch anders ausgehen kann, als nur ein geklauter Laptop, gerade wenn er vielleicht durch Kinder, Frau etc. überrascht wird. Selbst wenn alles gut ausgeht, würdet ihr euch wohl nie wieder zuhause wohl und sicher fühlen. Nicht wenige ziehen nach sowas um.

Muss ich am Wohnhaus mit teilgewerblicher Nutzung ohne Kundenverkehr so ein riesen Schild mit Roman drauf hinhängen? Die Leute in der Wohnsiedlung würden wohl denken, wir haben einen an der Wafel.
Nun ja, das trifft ja auch auf den jenigen zu, der mit guter Intention aufs Grundstück kommt.
Wenn da steht Betreten des Grundstückes verboten, Vorsicht Hunde etc. Wer sollte denn da mit guter Intension sich nicht daran halten? Klingeln sind draußen. Wer was will, so klingeln und warten. Freunde, Bekannte etc. kennen die Hunde ja und werden freudig begrüsst.
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hkhk
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Es müssen natürlich auch die Mitarbeiter informiert sein. Je nach Größe des Betriebs bedarf es zusätzlich auch einer Betriebsvereinbarung.
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fossi
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Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

daytrader hat geschrieben: 24. Jul 2020 16:18 Muss ich am Wohnhaus mit teilgewerblicher Nutzung ohne Kundenverkehr so ein riesen Schild mit Roman drauf hinhängen? Die Leute in der Wohnsiedlung würden wohl denken, wir haben einen an der Wafel.
Sehe das genauso.
Auf meinem privaten Grundstück existieren ebenfalls ein paar Cams, aber ich werde sicher Niemanden mit Riesenschild darauf hinweisen. Wie bescheuert wäre das denn? "Hallo Einbrecher, bitte nehmen Sie den rechten Hintereingang ohne Kamera, weiter links bitte freundlich lächeln"... :durchdreh:
Ein kleiner Hinweis weit weg von den Cams muss langen. :kaffeesmily


Von der Rechtmäßigkeit ist es doch genauso wie mit den Dashcams im Auto. Aufgrund Datenschutzwahn sind die Cams ohne Hinweise eigentlich nicht zulässig, die Gerichte erkennen Beweise aus solchen Quellen zunehmend aber doch an.

Mal ehrlich: manchmal sollte man Dinge nicht zu überpingelig nehmen. Andere installieren Webcams und streamen 24h täglich ins Netz, ohne Hinweis. Dagegen ist eine nicht öffentliche Securitycam doch echt nur Kleinkram...
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