"Werbung" Paket beilegen

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Wuehler
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"Werbung" Paket beilegen

Hallo zusammen,

eigentlich nur eine kurze Frage.
Darf ich dem Paket zum Kunden, einen Flyer mit Link, um meinen Shop auf einer Plattform zu bewerten und ihm eine Gutschrift anzubieten?

Denn per Mail darf ich nicht, da für alle Verkäufe keine Werbeeinwilligung vorliegt. Können die Kunden dort auch nicht gar nichts auswählen.

Zählt dies als unerlaubte Werbung?

Danke


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hkhk
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Re: "Werbung" Paket beilegen

regalboy hat geschrieben: 16. Jul 2020 16:42Nein
was NEIN?
ich weiß, dass du damit wohl die zweite Frage des TEs beantwortest, Aber der TE weiß das nicht.

Auch wenn die Frage des TEs mangels wichtiger Verben äußerst schwer zu verstehen ist.
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bcksbx
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Re: "Werbung" Paket beilegen

hkhk hat geschrieben: 16. Jul 2020 16:45 Aber der TE weiß das nicht.
Woher weißt Du das?
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hkhk
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Re: "Werbung" Paket beilegen

woher soll der TE wissen, auf welche Frage sich die Antwort bezieht, da die Antworten zu den Fragen konträr sind.
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regalboy
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Re: "Werbung" Paket beilegen

hkhk hat geschrieben: 16. Jul 2020 16:51 woher soll der TE wissen, auf welche Frage sich die Antwort bezieht, da die Antworten zu den Fragen konträr sind.
Das stimmt.

Mein Kurzzeitgedächtnis hatte bis zum Antworten nur noch die letzte Frage gespeichert.

Ja.

Nein.
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Ehrengast
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Re: "Werbung" Paket beilegen

bcksbx hat geschrieben: 16. Jul 2020 16:47
hkhk hat geschrieben: 16. Jul 2020 16:45 Aber der TE weiß das nicht.
Woher weißt Du das?
Er ist immerhin der Besserwisser...
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hkhk
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Re: "Werbung" Paket beilegen

Ehrengast hat geschrieben: 16. Jul 2020 16:54
bcksbx hat geschrieben: 16. Jul 2020 16:47
hkhk hat geschrieben: 16. Jul 2020 16:45 Aber der TE weiß das nicht.
Woher weißt Du das?
Er ist immerhin der Besserwisser...
Jau. Und diesen Status möchte ich nicht verlieren. I'm fighting hard for it!
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Wuehler
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Re: "Werbung" Paket beilegen

hkhk hat geschrieben: 16. Jul 2020 16:45
regalboy hat geschrieben: 16. Jul 2020 16:42Nein
was NEIN?
ich weiß, dass du damit wohl die zweite Frage des TEs beantwortest, Aber der TE weiß das nicht.

Auch wenn die Frage des TEs mangels wichtiger Verben äußerst schwer zu verstehen ist.
Stimmt, da ist etwas schief gelaufen. Zumindest fehlt etwas :)

Ich entnehme daraus, dass nichts dagegen spricht.

Danke
remen67
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Re: "Werbung" Paket beilegen

:lol:
Händlerbund
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Re: "Werbung" Paket beilegen

Hallo Wuehler,

ja, du kannst im Paket für deinen Kunden einen Flyer beilegen um deinen Shop zu bewerben. Das zählt nicht als unerlaubte Werbung. Mehr Infos dazu findest du unter OHN.news/131413 und OHN.news/32480.

Viele Grüße!
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