Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

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Cycoco
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

daytrader hat geschrieben: 29. Apr 2020 20:17 Hat der Beklagte denn irgend einen Grund den er vor Gericht vorbringen könnte, weshalb er meint nicht zahlen zu müssen?
Es handelt sich hierbei um eine Dienstleistung - bezahlt nach Stunden, die erbracht wurde. Es wurden Werbematerialien, Warenetiketten und Broschüren gestaltet, die allesamt in Nutzung sind.

Es wurde nachträglich versucht den Preis zu drücken, nachdem alle Tätigkeiten zu vollster Zufriedenheit erledigt waren. Dieser Bitte nach Preisnachlass wurde nicht nachgekommen, da ein fester Stundensatz vereinbart war. Der Kunde war dann plötzlich doch nicht mehr so zufrieden mit den Arbeitsergebnissen und zweifelte zudem den Stundenaufwand an.

Da dies der erste Auftragsblock (3-4 kleinere Arbeiten) für den Kunden war und man schauen wollte ob die Zusammenarbeit klappt, hat man sich auf einen festen Stundensatz für die Arbeiten mündlich geeinigt. Im Nachhinein ist es natürlich nicht schlau einen mündlichen Vertrag zu schliessen, aber der Vertrag an sich wird von der Gegenseite auch nicht bezweifelt.
welpe hat geschrieben: 29. Apr 2020 19:21 Ich hab es mal gerechnet.
Die sind so hoch dass es sich nur lohnt wenn du dir der Sache zu 99% sicher bist.
Auf welche Summe bist du gekommen? Ich habe auch nachgerechnet und komme auf etwa 1.500 € inkl. Gerichtskosten und gegnerischem Anwalt.


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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Cycoco hat geschrieben: 9. Mai 2020 13:30 ...... die allesamt in Nutzung sind.
Wenn dem so ist, worauf wartest Du ?
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daytrader
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

daytrader hat geschrieben: 3. Apr 2020 11:50 Soeben kam die förmliche Zustellung, dass die Richterin im vereinfachten Verfahren ohne mündliche Verfahren das Ding für mich entschieden hat. Die Angeklagte kann jetzt noch einen Monat Widerspruch einlegen.

Der zusätzlichen Strafanzeige wurde vermutlich auch statt gegeben. Zumindest kam vor einer Woche ein Schreiben von einem Mediator zwecks Täter-/Opfer Gedöns und Einigung. Von Polizei/Staatsanwaltschaft habe ich dazu jedoch nichts gehört.
Am 26.06. wurden der Dame der Kostenfestsetzungbescheid vom Gericht zugestellt. Darauf hin hat sie vorgestern die Gerichtskosten bezahlt. Habe ihr gleich eine Mail gesendet, dass ich innerhalb einer Woche den vollständigen Restbetrag für die Warenlieferung erwarte, ich ansonsten umgehend die Vollstreckung einleite. Soeben kam der Rest. Komisch sie kann doch zahlen.
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Glückwunsch! Habe gerade nochmal den ganzen Thread gelesen... ich hadere schon länger ob ich auch mal "Rechnung" probiere... ich lass es weiterhin bleiben :)
Händlerbund
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Hallo in die Runde,

bei einem gerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich um ein verkürztes Verfahren. Bei einem Mahnverfahren prüft das Gericht auch nicht vertieft, sondern schaut nur, ob das, was du in dem Antrag vorgebracht hast, schlüssig, also Sinn ergibt. Bei der Schlüssigkeit unterstellt das Gericht einfach, dass das von dir vorgebrachte der Wahrheit entspricht und prüft anhand dieser Umstände, ob der von dir geltend gemachte Anspruch gegeben ist.

Der Widerspruch der Gegnerin muss nicht begründet werden. Denn ob begründet oder nicht: Die Rechtsfolgen sind die gleichen und es geht mit dem “richtigen” Gerichtsverfahren weiter. Hier muss das Gericht dann das Vorbringen beider Parteien berücksichtigen und kann gegeben falls zu einem anderen Ergebnis kommen.

Viele Grüße!
Händlerbund
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Hallo in die Runde,

bei einem gerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich um ein verkürztes Verfahren. Bei einem Mahnverfahren prüft das Gericht auch nicht vertieft, sondern schaut nur, ob das, was du in dem Antrag vorgebracht hast, schlüssig, also Sinn ergibt. Bei der Schlüssigkeit unterstellt das Gericht einfach, dass das von dir vorgebrachte der Wahrheit entspricht und prüft anhand dieser Umstände, ob der von dir geltend gemachte Anspruch gegeben ist.

Der Widerspruch der Gegnerin muss nicht begründet werden. Denn ob begründet oder nicht: Die Rechtsfolgen sind die gleichen und es geht mit dem “richtigen” Gerichtsverfahren weiter. Hier muss das Gericht dann das Vorbringen beider Parteien berücksichtigen und kann gegeben falls zu einem anderen Ergebnis kommen.

Viele Grüße!
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hkhk
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Re: Gerichtl. Mahnbescheid--->Widerspruch eingelegt

Händlerbund hat geschrieben: 13. Jul 2020 08:54 Hallo in die Runde,

...
Jau, doppelt hält besser.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
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