Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

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regalboy
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Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Hallo,

wisst ihr wie viel in Sachen Zählerschrank (bisher OHNE FI) bei einem normalen privaten 70er Jahre Einfamilienhaus - selbstverständlich durch den Elektriker, mir geht es nur um eine Schätzung der entstehenden Arbeit / Kosten - erneuert werden müssen, wenn das Badezimmer renoviert und in diesem Zug auch im Badezimmer die Elektroleitungen ausgetauscht / geändert werden?

Reicht es, wenn der Elektriker dann eine neue Zuleitung zum Sicherungskasten legt und das Badezimmer getrennt von allen anderen Sicherungen mit einem FI/LS absichert, den ganzen Rest aber original lässt?

Vielen Dank

Johannes


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Wolke7

Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Bei einem Haus aus den 70 ziger gehe ich einmal davon aus, das schon 3 adrige Kabel verlegt worden sind.

Dann sollte das ohne Probleme möglich sein, sofern noch Platz im Unterverteiler ist.

Ein Bild vom Sicherungskasten und /oder Zählerschrank/Platz wäre natürlich gut, dann könnte ich mehr dazu sagen.
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fonprofi
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Wenn der Elektriker den Zählerschrank anfasst und mit einem RCD versieht, muss er gesetzlich den Schrank auf den technisch aktuellen Stand bringen.
Übergangsfristen sind schon lange abgelaufen, und Bestandsschutz ist ein Märchen.

Es muss aktuell jeder Stromkreis mit RCD sein, mindestens 2, eher 3 RCD pro Einheit. Seit Mai auch alle Beleuchtung, alles bis 32A und nur noch 3 Endstromkreise pro Phase, also bei 4-Poligen RCD 6 Automaten statt früher 8.

Und der Herd auch seit neustem mit 20A.

Es gäbe gesetzlich die Möglichkeit vor dem Bad einen Unterverteiler mit RCD zu setzen und danach ins Bad rein mit neuer Leitung. Dann fasst keiner den Zählerschrank an und es gibt keine Nutzungsänderung erst nach dem Badverteiler.

Aber gleich kommt Kraien vorbei und haut dir die VDE / DIN um die Ohren.
Wolke7

Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Für einen FI/LS (RCD)B16 braucht man nicht an den Zähler! Am Unterverteiler kann jeder Elektriker dran. Nur wie ich schon erwähnt habe sollte da Platz dafür sein, sonst müsste dieser getauscht werden.
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fonprofi
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Nach DIN 18015 eben nicht. Sobald man an dem alten Kasten eine Änderung durchführt, muss er aktualisiert werden. Und wenn der Sicherungskasten noch schwarz ist und der Zähler auf einem Holzbrett, ist Essig. Das gilt auch wenn das Automatenfeld im alten Zählerschrank ist. Dann muss gemäß TAB der Zählerplatz auch umgebaut werden auf EHZ

Wenn natürlich der Sicherungskasten im OG ist, getrennt vom Zähler, dann muss nur der Verteiler erneuert werden. Aber dann auch die Zuleitung auf 5x16.

Bei einer Reparatur darf man ein Bauteil 1:1 ersetzen, also H-Automat raus, B rein.
Wenn aber ein Fi/LS eingebaut wird, ist das eine Erweiterung die alles betrifft, nicht nur den Stromkreis.
Die VDE will das Stück für Stück die Elektroinstallation erneuert wird.
Zuletzt geändert von fonprofi am 3. Jul 2020 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
regalboy
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Unterverteilung mit Platz ist vorhanden - da haben wir ja Glück gehabt.
fonprofi hat geschrieben: 3. Jul 2020 12:35 ...Es muss aktuell jeder Stromkreis mit RCD sein, mindestens 2, eher 3 RCD pro Einheit. Seit Mai auch alle Beleuchtung, alles bis 32A und nur noch 3 Endstromkreise pro Phase, also bei 4-Poligen RCD 6 Automaten statt früher 8.
...
Du sprichst die Maximalanzahl an einem RCD hängenden Stromkreise an?
Ich verstehe aber dazu nicht deine Rechnung.
Ein 4-Poliger RCD hat doch 3 Phasen Bei Max. 3 Endstromkreisen müssten es doch dann 9 Stromkreise (3x3) sein?
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fonprofi
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Fehler von mir, 2 Automaten pro Phase, also 6 insgesamt.

Hat was mit den Ableitströmen zu tun, die immer zu Fehlauslösungen geführt haben.

Dazu kommt noch das bei WM und TR, die immer mehr mit DC-Motoren betrieben werden, ein RCD Typ F (Mischfrequenzen) vorgeschrieben ist.

Wenn also die Geräte auch im Bad stehen, drauf achten.
Wolke7

Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Deshalb wollte ich ein Bild. Ich gehe nicht davon aus das in den 70 zigern noch Zählertafeln verbaut worden sind, sondern ein Schrank für den Zähler verbaut worden ist! Ich bin Elektriker und habe im Wohnungsbau gelernt, und arbeite Hauptberuflich bei einem Elektriker im Innendienst.
Wir tauschen genau aus deinem angeführten Grund einen Automaten gegen einen FI/LS, das ist nämlich keine Erweiterung!
Wolke7

Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

regalboy hat geschrieben: 3. Jul 2020 12:59 Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Unterverteilung mit Platz ist vorhanden - da haben wir ja Glück gehabt.
Ich würde in jedem Fall prüfen, welche Bauhöhe die alten Automaten haben. Sonst passt das nicht mit den neuen FI/LS zusammen.

Ein Bild vom Verteiler ohne Abdeckung wäre echt hilfreich.
kreien
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Die Frage lässt sich leider so pauschal und mit so wenig Informationen nicht beantworten. Das kann nur der Elektromeister vor Ort klären.


Klassische Nullung (TN-C)
Zunächst einmal wäre interessant zu wissen, welches Netzsystem bei dir vorliegt. Bis 1. Mai 1973 wurde in Deutschland in Endstromkreisen klassische Nullung angewandt (TN-C-System). Das erkennst du daran, dass bei dir nur zwei Drähte aus Wand und Decke kommen. Solche elektrischen Anlagen dürfen im Rahmen des Bestandsschutzes weiterbenutzt werden. Wenn solche Anlagen erweitert oder verändert werden, fallen diese aus dem Bestandsschutz raus und müssen auf den Stand der Technik gebracht werden. Wo eine elektrische Anlage anfängt und aufhört, ist dabei eine interessante Frage. Bei TN-C geht RCD (vormals FI genannt) nicht, dafür müsste das Netzsystem auf TN-S geändert werden. Eine Koexistenz verschiedener Netzsysteme in einer Wohnung ist Mist, in diesem Fall würde ich die Erneuerung der gesamten Elektroinstallation über kurz oder lang ins Kalkül ziehen, zumal klassische Nullung schlichtweg gefährlich ist und abgeschafft gehört.


TN-S-Netzsystem

Bei dir kommen drei Drähte aus den Decken und Wänden?

Dann wird es sich um eine Elektroinstallation mit TN-C-S- bzw. TN-S-System handeln, solche Anlagen können problemlos erweitert und geändert werden. In diesem Fall stellt sich die Frage, wo sich der nächste Stromkreisverteiler (Unterverteiler) befindet - das muss nicht unbedingt der Zählerschrank sein. Nächste Frage ist, wie viele Teilungseinheiten ist noch Platz in dem Verteiler?


RCD/LS-Kombinationen mit nur 1 TE
Im Gespräch mit dem Elektromeister kannst du ihn auf die neuen kombinierten Fehlerstromschutzschalter (RCD) und Leitungsschutzschalter (LS-Schalter) von Siemens mit nur 1TE ansprechen, die Dinger sind gerade im Altbau ausgesprochen hilfreich (vgl. https://www.elektro.net/88376/kombinati ... te-breite/) und sind heute kein Kostenfaktor mehr.

Abschließend noch ein paar Tipps:

Tipp 1: Nimm im Badezimmer statt den 30 mA solche mit 10 mA Bemessungsfehlerstrom, ich habe selbst solche Ausführungen im Bad. Die Dinger sorgen für eine erhöhte Sicherheit und neigen nicht zu Fehlauslösungen.

Tipp 2: Was noch nicht zu vielen Elektrikern durchgedrungen ist: Die DIN VDE 0100-410 wurde 2018 überarbeitet, Beleuchtungsstromkreise müssen fortan auch über einen RCD laufen.

Tipp 3: Mache Licht und Steckdosen im Bad über getrennte Stromkreise und spendiere jedem Stromkreis einen eigenen LS/RCD, sonst addieren sich Fehlerströme und du stehst bei einer Auslösung im Bad nackt im Dunkeln. Stromkreise zusammenfassen, ist sparen am falschen Ende. RCDs zusammenfassen macht die Fehlersuche schwieriger.

Tipp 4: Schau mal in das Installateurverzeichnis deines Netzbetreibers. Elektrofirmen, die dort eingetragen sind, sind oft eine gute Wahl.

Tipp 5: Lass im Zuge des von dir skizzierten Auftrags gleich einen E-Check machen, dabei festgestellte Mängel können im Zuge der Elektroinstallation fürs Bad für kleines Geld gleich miterledigt werden.

Der Worst-Case wäre übrigens, dass die elektrische Anlage schon vorher nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprochen hat oder der Zählerschrank der einzige Verteiler und proppenvoll ist. Weil, wenn der Zählerschrank angefasst werden muss, kommen die TAB des Netzbetreibers bzw. TAR als VDE-Anwendungsregeln ins Spiel und der Netzbetreiber will fortan eine Riesenkiste als Zählerschrank sehen - so mit Vorbereitung für Smart Meter und Multimediafeld etc.

Kurzum: Was der Spaß im Badezimmer kostet, hängt von den Randbedingungen ab. Abgelöst von der Badezimmergeschichte: Die Isolierstoffe in elektrischen Leitungen altern und haben - je nach thermischer Belastung - nach 50 Jahren durchaus Lebensdauerende erreicht. Es könnte also sein, dass die komplette Elektroinstallation im Gebäude mal fällig wird. Das wird dann auf jeden Fall fünfstellig, je nach Ausstattungsgrad und ob noch eine Gebäudeautomation ins Spiel kommt erhöhen sich dann noch die Kosten.
kreien
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

fonprofi hat geschrieben: 3. Jul 2020 13:03 Dazu kommt noch das bei WM und TR, die immer mehr mit DC-Motoren betrieben werden, ein RCD Typ F (Mischfrequenzen) vorgeschrieben ist.
Vorgeschrieben? Jein, kommt drauf an. Wenn du die Waschmaschine fest anschließt, hat sich das Ganze mit den RCDs erledigt (Badezimmer mal außen vor). Auch hat nicht jede Waschmaschine einen Frequenzumrichter. Es gibt ja keine expliziten WaMa-Steckdosenstromkreise, sondern solche Endstromkreise für Verbraucher > 2kW. Diese Stromkreise müssten theoretisch für den verwendeten WaMa-Typ nach Empfehlung des Waschmaschinenherstellers ertüchtigt werden. Ich kenne eine WaMa, mit Empfehlung RCD-Typ B+. Das wäre schon sehr vorbildlich als Herangehensweise, der Kunde kippt aber aus den Latschen, wenn er die Rechnung bekommt (B+ kostet gerne 600 €).

Das Problem bei den modernen Waschmaschinen sind in der Tat die in den einphasigen Geräten eingebauten Frequenzumrichter und daraus resultierende Netzrückwirkungen und mit höheren Frequenzen überlagerten Fehlerströme. Das sind bekannte Phänomene aus in Industrieumgebungen. Welcher RCD-Typ zum Einsatz an der WaMa-Steckdose kommt, hängt ganz von der Empfehlung des Waschmaschinenherstellers ab. Es ist nur leider so, dass Typ F (mischstromsensitiv) ziemlich teuer ist und Typ B bzw. B+ (allstomsensitiv) schnell teurer als die Waschmaschine selbst wird. Deswegen sind so pauschale Empfehlungen mit Typ F zwar löblich, aber eigentlich einzefallbezogen. Da ich nicht weiß, was

Abschließend noch der Witz des Tages: Welches ist das Gerät mit dem höchsten Spannung (400 V) und Aufnahmeleistung (24 kW) im Bad? Und, bei welchen Gerät ist ein RCD im Bad nicht gefordert? Genau, beim Durchlauferhitzer, der auch noch im Bereich 1 im Badezimmer hängt. Wohl dem, der im Normungsprozess einen starken Einfluss hat, und wir unterhalten uns hier über Typ A oder Typ F beim RCD :)
kreien
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Wolke7 hat geschrieben: 3. Jul 2020 13:08 Wir tauschen genau aus deinem angeführten Grund einen Automaten gegen einen FI/LS, das ist nämlich keine Erweiterung!
Es könnte aber eine Änderung sein, die theoretisch genauso wie eine Erweiterung wiegt. Alles, was über eine Instandsetzung hinausgeht, macht gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) nicht nur einen Eintrag in das Installateurverzeichnis des NB nötig, sondern lässt die elektrische Anlage aus dem "Bestandsschutz" fallen, so die Theorie. Normen sind keine Gesetze, sondern Arbeitsergebnisse privatrechtlicher Vereine. Es gibt Situationen, da muss man von den Normen abweichen, da diese gewollt nicht jeden Spezialfall abdecken. Manchmal fordern auch rechtsstaatliche Vorschriften (Baurecht ist Ländersache) ein höheres Schutzniveau als das gemäß DIN-VDE-Normen. Manchmal erfordert der gesunde Menschenverstand einen Kompromiss, ich werde bestimmt nicht auf ein höheres Schutzniveau verzichten, nur damit die elektrische Anlage formaljuristisch im Bestandsschutz bleibt. Im Schadenfall muss man das aber auch fundiert darlegen können. Literaturtipp: "Wilrich, T.: Bestandsschutz oder Nachrüstpflicht?" (VDE-Schriftenreihe 172)

Kurzum: Ich hätte auch einen LS gegen einen LS/RCD im Bestand getauscht.

Argumentationshilfe: Bei mir sind Tätigkeiten im Zweifel immer Instandhaltung. Gemäß DIN 31051 ist der Begriff "Instandhaltung" weit gefasst und umfasst auch "die Verbesserung der Einrichtungen zur Berücksichtigung der Entwicklung des Standes der Technik und Anpassung an neue Standards". Und schon passt es wieder.
Wolke7

Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Was du hier geschrieben hast, spricht mir aus der Seele. Es kommt immer auch auf den Zustand der Gesamtanlage an, sagt mein Chef.

Ich selbst bin Elektromeister aber schon seit 14 Jahren nicht mehr draußen, ich mache die Nachkalkulationen unserer Baustellen, da bekommt man aber dann doch das eine oder andere mit wie es gemacht und gehandhabt wird.
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Weil, wenn der Zählerschrank angefasst werden muss, kommen die TAB des Netzbetreibers bzw. TAR als VDE-Anwendungsregeln ins Spiel und der Netzbetreiber will fortan eine Riesenkiste als Zählerschrank sehen - so mit Vorbereitung für Smart Meter und Multimediafeld etc.
Da kann ich nach unserer Haus Sanierung ein Lied von singen.
Das Ding könnte man locker als Kleiderschrank benutzen. :kaffeesmily
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fonprofi
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

kreien hat geschrieben: 3. Jul 2020 14:22
Vorgeschrieben? Jein, kommt drauf an. Wenn du die Waschmaschine fest anschließt, hat sich das Ganze mit den RCDs erledigt
Erstens kenne ich keine Privatkunden-Waschmaschine die fest elektrisch angeschlossen wird, zweitens sagt die DIN VDE 0100-410 aus dem Oktober 2018 eindeutig eine Vorschrift für bestimmte Anwendungen. Da aber nicht Sichergestellt ist, das ein Kunde sich nicht doch eine DC-geregelte WM oder TR oder Pumpe zulegt, wird im Wohnungbau der Typ-F vorgeschrieben. Ob das für den Eigenheiminhaber auch gilt, ist dahingestellt.

Trotzdem stehe ich dazu das es Vorschrift ist auch wenn es teuer ist. So wie ich es alle 12 Monate von unseren Instuktoren - Sachverständige aus Aschaffenburg - die im Normenausschuss sind, erzählt bekomme. Und da glaub ich doch mehr jemanden der die Gesetze mit schreibt.
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

fonprofi hat geschrieben: 3. Jul 2020 18:15 Erstens kenne ich keine Privatkunden-Waschmaschine die fest elektrisch angeschlossen wird, zweitens sagt die DIN VDE 0100-410 aus dem Oktober 2018 eindeutig eine Vorschrift für bestimmte Anwendungen. Da aber nicht Sichergestellt ist, das ein Kunde sich nicht doch eine DC-geregelte WM oder TR oder Pumpe zulegt, wird im Wohnungbau der Typ-F vorgeschrieben. Ob das für den Eigenheiminhaber auch gilt, ist dahingestellt.
Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor, und ich denke, es ist wichtig, in der gebotenen Kürze einen Versuch der Erhellung zu wagen. Du stellst sicherlich auf die DIN VDE 0100-530:2018-06, Abschnitt 531.3.3 ab, dort wird in der Tat zum ersten Mal der RCD Typ F für bestimmte Anwendungsfälle angeführt (nicht im Teil 410). Ob ein solcher Anwendungsfall vorliegt, kannst du auf Basis des informativen Anhangs A in DIN VDE 0100-530:2018-06, Bild A.1 ermitteln. Bei einer WaMa mit FU wäre das Zeile 6 "Frequenzinverter mit Brückenschaltung" in Bild A.1. Inwiefern dieser Anwendungsfall vorliegt, ergibt sich aber nicht pauschal aus der DIN-VDE-Norm, sondern aus der Vorgabe des Waschmaschinenherstellers. Es gibt WaMa-Hersteller die trotz FU nur den RCD Typ A als ausreichend erachten, da die Anforderungen aus der Sicherheitsgrundnorm DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11 hinsichtlich der zulässigen Grenzwerte für Gleich- und Ableitströme eingehalten werden, so denn nur ein Gerät am RCD hängt. Es kann aber auch sein, dass für die WaMa-Steckdose ein RCD Typ B genommen werden muss, das gibt der Hersteller der Waschmaschine vor, nicht die Normenreihe DIN VDE 0100.

Diese pauschale Pflicht zum RCD Typ F im Wohnungsbau ist mir unbekannt und widerspricht eigentlich der in DIN VDE 0100-530:2018-06 skizzierten Vorgehensweise, es könnte ja auch ein Typ B nötig sein, dann wäre ein normativer Typ F zu wenig. Wenn du Gelegenheit hast, frag mal bitte deine Instruktoren - vielleicht frage ich selbst mal beim zuständigen DKE-Komitee K 221 nach, schauen wir mal.

Ich muss gerade hieran denken, ab 1:50 wird es lustig :lol: :

regalboy
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

kreien hat geschrieben: 3. Jul 2020 13:38 ...
Tipp 1: Nimm im Badezimmer statt den 30 mA solche mit 10 mA Bemessungsfehlerstrom, ich habe selbst solche Ausführungen im Bad. Die Dinger sorgen für eine erhöhte Sicherheit und neigen nicht zu Fehlauslösungen.
...
Dass sie für eine erhöhte Sicherheit sorgen verstehe ich.
Aber wie meinst du das mit dem Fehlauslösungen - im Vergleich zur 30 mA Variante?
- löst genau so oft fehlerhaf taus
- löst weniger fehlerhaft aus?

Ich hätte ja vermutet, dass 10 mA öfter fehlerhaft auslöst als 30 mA....
kreien
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

regalboy hat geschrieben: 3. Jul 2020 20:45
kreien hat geschrieben: 3. Jul 2020 13:38 ...
Tipp 1: Nimm im Badezimmer statt den 30 mA solche mit 10 mA Bemessungsfehlerstrom, ich habe selbst solche Ausführungen im Bad. Die Dinger sorgen für eine erhöhte Sicherheit und neigen nicht zu Fehlauslösungen.
...
Dass sie für eine erhöhte Sicherheit sorgen verstehe ich.
Aber wie meinst du das mit dem Fehlauslösungen - im Vergleich zur 30 mA Variante?
- löst genau so oft fehlerhaf taus
- löst weniger fehlerhaft aus?

Ich hätte ja vermutet, dass 10 mA öfter fehlerhaft auslöst als 30 mA....
Ich habe die Entscheidung hin zu einem RCD mit Bemessungsdifferenzstrom von 10 mA auf Basis dieses Gutachten getroffen: https://www.vde.com/resource/blob/15981 ... d-data.pdf (dort insbesondere Kapitel 5, Punkt S2).

Früher waren Fehlerstromschutzschalter (RCD) empfindlich und neigten bei Gewittern auch mal zu unerwünschten Fehlauslösungen, das meinte ich damit. Das ist bei heutigen Schutzgeräten nicht mehr der Fall, der 10-mA-RCD bei uns im Bad (Siemens Sentron 5SU1154-6KK16) hat noch nie ausgelöst, auch nicht bei Betriebsmitteln mit konstruktionsbedingten zulässigen Ableitströmen (Dampfbügeleisen) oder solchen mit nennenswertem Einschaltstrom.
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4now
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

Als unser Zähler (60iger Jahre Anlage Österreich) gegen einen neuen Smart Meter getauscht wurde, meinte der Herr vom Netzversorger auch das ein FI System „eigentlich“ schon zu machen wäre. Seiner Erfahrung nach führt dies aber bei belassen der alten Leitungen zu sehr häufigen Fehlauslösungen.
Wenn also der Threaderöffner nur im Bad Leitungen erneuert, + neuen FI, hat er immer noch im Rest des Hauses alte Leitungen die dann diese Fehlauslösungen produzieren könnten.
Somit würde ich entweder alles neu, oder möglichst viel auf Alt und ohne FI lassen.
Die Schraubsicherungen funktionieren bei uns seit 66 Jahren und sind nach wie vor erhältlich.
kreien
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Re: Nötiger Umfang Erneuerung Elektro in Einfamilienhaus

4now hat geschrieben: 6. Jul 2020 12:50 Als unser Zähler (60iger Jahre Anlage Österreich) gegen einen neuen Smart Meter getauscht wurde, meinte der Herr vom Netzversorger auch das ein FI System „eigentlich“ schon zu machen wäre. Seiner Erfahrung nach führt dies aber bei belassen der alten Leitungen zu sehr häufigen Fehlauslösungen.
Wenn also der Threaderöffner nur im Bad Leitungen erneuert, + neuen FI, hat er immer noch im Rest des Hauses alte Leitungen die dann diese Fehlauslösungen produzieren könnten.
Somit würde ich entweder alles neu, oder möglichst viel auf Alt und ohne FI lassen.
Die Schraubsicherungen funktionieren bei uns seit 66 Jahren und sind nach wie vor erhältlich.
Ich bin mit den Verhältnissen in Österreich nicht ganz sattelfest. Aber sehe, trotz österreichischer Nullungsverordnung gibt es in Österreich viele TT-Systeme und Sammel-FI, die auf Basis der österreichischen Elektrotechnikverordnung in einer Weise nachgerüstet werden, die in Deutschland schlichtweg unzulässig und völlig ausgeschlossen ist. Mach nicht den Fehler, die Niederspannungsverteilnetze und Netzsysteme verschiedener Staaten (auch innerhalb der EU) zu vergleichen, das geht schief und auch wenn DIN-VDE-Normen aus IEC-Normen abgeleitet werden, Elektroinstallation ist eine recht regionale Angelegenheit. Das Vorgehen und die Erfahrungswerte der Netzmeister in Österreich sind nicht mit Deutschland vergleichbar.

Die vor dir erwähnten Schraubsicherungen sind Schmelzsicherungen (Neozed bzw. Diazed) und dienen dem Leitungsschutz. Irgendwie scheint dir nicht ganz klar zu sein, dass eine Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD, vormals FI genannt) nicht nur Brandschutz, sondern auch Personenschutz bedeutet. Der RCD verhindert tödliche Durchströmungen und rettet damit Leben, das tut eine Schmelzsicherung nicht, die rettet maximal die Leitung bei einem Kurzschluss.

Niemand hat die Absicht einen Sammel-RCD einzuplanen, wenn eine vorhandene Leitungsverlegung so schlechte Isolationswerte aufweist, dass es regelmäßig zu Auslösungen der Fehlerstromschutzeinrichtung kommt, müssen die entsprechenden Leitungen ausgetauscht werden, weil sie defekt sind. Deswegen von einer entsprechenden nachgewiesenermaßen lebensrettenden Schutzeinrichtung (RCD) gegen tödliche Stromunfälle abzuraten, die normativ als Stand der Technik zwingend vorgesehen ist, ist schon tollkühn.
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