Hallo,
ich wende mich mal an euch.
Ich versuche nun wirklich den Brandschutzbeauftragen in unserem Landkreis seit Wochen zu erreichen...
Keine Reaktion auf Rückrufe, keine Reaktion auf Email. Im Callcenter wird man nur vertröstet... Urlaub,dann hat der frei usw..
So es geht um folgendes.
Ich möchte nur wissen, ob wenn man in der Firma einen Trockenausbau vornehmen darf und ob die Brandschutzklasse F30 aussreichend ist.
Wir haben Mitarbeiter und die sollen neue Büros erhalten. Muss ich das denn überhaupt irgendwo anmelden etc ?
Vielleicht hat ja der eine oder andere schon Erfahrungen damit gesammelt. Ich möchte kein Stress mit den Behörden hinterher.
Problem ist nun, mir läuft die Zeit weg und der Typ ist nicht erreichbar.
Brandschutz bei Trockenausbau in der Firma
Re: Brandschutz bei Trockenausbau in der Firma
Ich gehe nicht davon aus, dass du mal einfach so
- Lagerfläche in Bürofläche ändern darfst
- das ganze ohne Baugenehmigung
- das ganze ohne dazu gehöriges Brandschutzkonzept, das von einem privaten Brandschützer erstellt wird und dann von der Stadt inkl. Feuerwehr abgesegnet wird.
- Lagerfläche in Bürofläche ändern darfst
- das ganze ohne Baugenehmigung
- das ganze ohne dazu gehöriges Brandschutzkonzept, das von einem privaten Brandschützer erstellt wird und dann von der Stadt inkl. Feuerwehr abgesegnet wird.
Re: Brandschutz bei Trockenausbau in der Firma
Es sind keine Lagerflächen. Es war ein 300m2 Austellungsraum, mit Bodenfließen etc.
Re: Brandschutz bei Trockenausbau in der Firma
Selbst da gehe ich stark davon aus, dass das alles nicht ohne Baugenehmigung gehen wird.
-
- Beiträge: 1839
- Registriert: 24. Okt 2011 15:39
Re: Brandschutz bei Trockenausbau in der Firma
Der Brandschutzbeauftragte ist auch nicht zwingend dein 1. Ansprechpartner, eher Architekt oder Brandschutzexperte beiden dann gegen Entgelt.new100 hat geschrieben: ↑26. Jun 2020 10:11 Hallo,
ich wende mich mal an euch.
Ich versuche nun wirklich den Brandschutzbeauftragen in unserem Landkreis seit Wochen zu erreichen...
Keine Reaktion auf Rückrufe, keine Reaktion auf Email. Im Callcenter wird man nur vertröstet... Urlaub,dann hat der frei usw..
So es geht um folgendes.
Ich möchte nur wissen, ob wenn man in der Firma einen Trockenausbau vornehmen darf und ob die Brandschutzklasse F30 aussreichend ist.
Wir haben Mitarbeiter und die sollen neue Büros erhalten. Muss ich das denn überhaupt irgendwo anmelden etc ?
Vielleicht hat ja der eine oder andere schon Erfahrungen damit gesammelt. Ich möchte kein Stress mit den Behörden hinterher.
Problem ist nun, mir läuft die Zeit weg und der Typ ist nicht erreichbar.
Re: Brandschutz bei Trockenausbau in der Firma
Erst mal ein Brandschutzgutachter der ein Brandschutzkonzept erstellt. Kann ein Ing-Büro sein Oder so. Dann die Abnahme durch Sachverständige, bei uns die Dekra.
Fluchwegkonzept auch noch. Neue Sibel etc.
Fluchwegkonzept auch noch. Neue Sibel etc.
Re: Brandschutz bei Trockenausbau in der Firma
Ohne weiterere Gegebenheiten zu kennen, bedanke ich mich trotzdem bei diesen zahlreichen Hinweise und Auflagen die ich nun beachten muss.
Ich werde nun nebenann eine neue Halle errichten. Zum Glück ist noch genug Bauplatz vorhanden. Die 250m2 behalte ich dann für mich, dann hab ich ein großes Büro und fertig. Die Halle lasse ich dann planen, soll dich der Architekt dann drum kümmern.
Ich werde nun nebenann eine neue Halle errichten. Zum Glück ist noch genug Bauplatz vorhanden. Die 250m2 behalte ich dann für mich, dann hab ich ein großes Büro und fertig. Die Halle lasse ich dann planen, soll dich der Architekt dann drum kümmern.
Re: Brandschutz bei Trockenausbau in der Firma
Das Wording ist leider nicht ganz korrekt, ein Brandschutzbeauftragter hat ganz andere Aufgaben, nämlich innerbetriebliche, siehe hier https://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutzbeauftragter. Der Brandschutzbeauftragte des Landkreise ist nicht zuständig für dich und kein geeigneter Ansprechpartner. Dann eher noch der Kreisbrandinspektor/Kreisbrandmeister. Ich würde diese mächtige Instanz der Gewerbeaufsicht als Laie nicht unvorbereitet kontaktieren, angelehnt an: "Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst."
Zurück zum Thema: Es gibt leider keine pauschale Antwort/Empfehlung, zumal Baurecht Ländersache ist - wir haben 16 verschiedene Bauordnungen. Lass dich professionell von einem ortsnahen Bauingenieur/Architekten beraten. Die wissen auch wie die Bauaufsicht und Feuerwehr (Stichwörter: Brandschau, Gefahrverhütungsschau) vor Ort ticken, was vorbeugenden Brandschutz und Nutzungsänderungen angeht. Was in Bremen kein Problem ist, kann in Bayern ein Riesenproblem darstellen und umgekehrt - und wenn im Landkreis xyz der Sachbearbeiter unerbittlich ist, wird man bestimmte Dinge nicht ins Kalkül ziehen.
Zurück zum Thema: Es gibt leider keine pauschale Antwort/Empfehlung, zumal Baurecht Ländersache ist - wir haben 16 verschiedene Bauordnungen. Lass dich professionell von einem ortsnahen Bauingenieur/Architekten beraten. Die wissen auch wie die Bauaufsicht und Feuerwehr (Stichwörter: Brandschau, Gefahrverhütungsschau) vor Ort ticken, was vorbeugenden Brandschutz und Nutzungsänderungen angeht. Was in Bremen kein Problem ist, kann in Bayern ein Riesenproblem darstellen und umgekehrt - und wenn im Landkreis xyz der Sachbearbeiter unerbittlich ist, wird man bestimmte Dinge nicht ins Kalkül ziehen.
-
- Information
-
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 68 Gäste