Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

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hega
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Wolkenspiel hat geschrieben: 5. Jun 2020 13:54 Vor allem müssen wir jetzt aufpassen, dass unsere Lieferanten es auf die Kette bekommen. Wenn ich dann ab 1.7. eine Rechnung mit 19% bekomme und die auch noch bezahle, kann ich trotzdem nur 16% ziehen. Und es gibt genug Dilettanten, von denen ich genau das erwarte.
Ist das wirklich so? Der Lieferant müsste in jedem Fall 19% abführen, aber dann wäre man doch auch berechtigt, sich die ausgewiesene Mwst. vom Finanzamt erstatten zu lassen.


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Wolkenspiel
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Nein. Heute noch mit meinem Stb. besprochen.
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koshop
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Wobei es ja auf den Leistungszeitraum ankommt, soweit ich mich erinnere. D.h. Lieferung am 30.06, Rechnung am 01.07. müsste dann ja mit 19% berechnet werden.
roman
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

hega hat geschrieben: 5. Jun 2020 14:35
Wolkenspiel hat geschrieben: 5. Jun 2020 13:54 Vor allem müssen wir jetzt aufpassen, dass unsere Lieferanten es auf die Kette bekommen. Wenn ich dann ab 1.7. eine Rechnung mit 19% bekomme und die auch noch bezahle, kann ich trotzdem nur 16% ziehen. Und es gibt genug Dilettanten, von denen ich genau das erwarte.
Ist das wirklich so? Der Lieferant müsste in jedem Fall 19% abführen, aber dann wäre man doch auch berechtigt, sich die ausgewiesene Mwst. vom Finanzamt erstatten zu lassen.
Ich glaube @Wolkenspiel hat hier recht.

Beispielsweise ist es auch so, wenn ein Lieferant 19% ausweist, obwohl das Teil nur 7% haben sollte (die Abgrenzung ist hier manchmal gar nicht so einfach), dann darf man sich als Käufer trotzdem nur 7% ziehen. Dass der Lieferant "versehentlich" 19% abgeführt hat, ist hier egal.
Auch wenn ein zu hoher USt-Satz ausgewiesen wird, darf man trotzdem nur den korrelten (niedrigeren) USt-Satz als Vorsteuer geltend machen.

Mit den "Dilettanten" wäre ich vorsichtig. Das Thema ist sehr komplex, muß mich da auch erst einlesen.
Solange Bestellung, Zahlungssendung, Zahlungseingang und Versendung alles im selben Monat passiert ist ja alles klar. Sobald aber manche Teile davon in der alten, und manche in der neuen USt-"Zeitzone" liegen, wirds haarig. Da wird mit der Praxis auch so manche Software ihre Probleme damit haben.
Das ist tricky, nicht jeder ist da ein Dilettant der das nicht haargenau hinbringen wird.
Wenn man da beginnt nachzudenken fallen viele Beispiele ein die während der Umstellungsphase garantiert nicht sauber abgewickelt werden.

Wobei, für eine 0-8-15-Lieferantenrechnung die genau aus der kritischen Phase stammt, würde ich mir keinen Kopf machen ob man jetzt 5 Euro zuviel oder zuwenig VSt geltend macht.
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Wolkenspiel
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Mit Dilettanten meinte ich Lieferanten, die es jetzt schon nicht auf die Kette bekommen, eine vernünftige Rechnung zu stellen und jedesmal auf die Finger bekommen müssen. ;-)
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

stimmt ist eine zu unrecht abgeführte Steuer und mit Rechnung fällig. Falls ihr im Amazon Forum (hier auch) unterwegs seid: Die Frage kommt ständig. Jemand bekommt 19 % Rechnung von Amazon als Unternehmer und will Mwst ziehen. Geht nicht da er diese hätte nicht bezahlen müssen.
shoppy39
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Repricing hat geschrieben: 5. Jun 2020 06:56
THC hat geschrieben: 4. Jun 2020 22:42 Und was ist mit Gutschriften?: ich habe Jtl und weiß noch aus Pan-Eu-Umstellung, dass wenn Rechnung vom 15.06. ist und Gutschrift am 15.07. erstellt wird, Jtl-Wawi die GS mit dem USt-Satz der RE erstellt. Also 19% in Juli. Das werden so bei uns ein paar Tausend Gutschriften sein. Was macht man dann?

Oder ist es so "OK"?
Gutschriften:

Verkaufst Du einen Artikel am 29. 06. 2020 mit 19% MWST. - kommt der Artikel als Retoure und Du legst eine Gutschrift an, dann muß die Gutschrift die 19% enthalten - eigentlich auch logisch!

Wer ein gescheites WAWI / ERP - System hat, da wird das automatisch sauber berücksichtigt und du kannst beim Anlegen einer Gutschrift gar keine 16% berücksichtigen in dem Moment - Plentymarketes kann das sauber z.B. :)
Was man aber gezwungener Maßen ab 1.7.20 berücksichtigen muss, das bei jeder Buchhaltung (auch noch die nächsten Monate oder Jahre) nun zweierlei Gutschriften enstehen können. 16% Gutschriften und 19% Gutschriften.
Und da ich bei Amazon handel, und Amazon den Kunden ein fast unbegrenztes Widerrufsrecht gibt, kann es also vorkommen das eine Rechnung mit 19% vor dem 1.7.20, auch noch im Dezember 2020 als Gutschrift mit 19% auftaucht. Die Wawis schlucken das schon mit dem richtigen MWST-Satz automatisch weg. Aber beim Buchen muss man dann noch sehr lange Zeit darauf achten ob es nun eine 16% oder 19% Gutschrift ist.

Meine Steuerberaterin und ich sind es natürlich so gewohnt das wir jede Gutschrift mit 19% buchen.
Ab 1.7.20 geht der Spaß dann los, eine Unterscheidung zwischen 16% und 19% Gutschrift zu machen. Und das vielleicht sogar mehrere Jahre.
Denn im Gegensatz zur Rechnungserstellung, wo man ja in der Regel ab 1.8.20 mit keiner einzigen 19% MWST-Rechnung mehr konfrontiert wird, können Gutschriften sehr wohl auch noch im Dezember die 19% haben. Muss man beim Buchen jetzt immer drauf achten.

Und richtig spaßig wird es mit einer 16%-Rechnung von 1.7.20 bis 31.12.20.
Da könnte so eine Rechnung einem auch noch am 27.2.22 als Gutschrift mit 16% reinflatern. Obwohl wir dann schon fast 13 Monate wieder 19% MWST haben.
Ralf
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Wenn ich das hier so lese, sind wohl einige noch nicht so lange dabei, dass sie schon mal eine MwSt-Änderung mitgemacht haben. Das hat es immer mal wieder gegeben und wird auch zukünftig alle paar Jahre wieder vorkommen.

Die einzige Besonderheit ist nun, dass die Vorlaufzeit extrem kurz ist und es 6 Monate später erneut passiert.
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roman
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Ralf hat geschrieben: 5. Jun 2020 18:27 Wenn ich das hier so lese, sind wohl einige noch nicht so lange dabei, dass sie schon mal eine MwSt-Änderung mitgemacht haben.
Und Du bist schon lange genug dabei um zu wissen dass es hier prinzipiell IMMER etwas zu meckern gibt ;-)
AndreM93
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Ralf hat geschrieben: 5. Jun 2020 18:27 Wenn ich das hier so lese, sind wohl einige noch nicht so lange dabei, dass sie schon mal eine MwSt-Änderung mitgemacht haben. Das hat es immer mal wieder gegeben und wird auch zukünftig alle paar Jahre wieder vorkommen.

Die einzige Besonderheit ist nun, dass die Vorlaufzeit extrem kurz ist und es 6 Monate später erneut passiert.
Ich selber habe, zumindest als Unternehmer, noch keine Änderung mitgemacht. Grundsätzlich fände ich das auch nicht so tragisch, egal in welche Richtung. Mich stört eigentlich nur die Tatsache, dass die Änderung nur temporär ist. Ein riesiger Aufwand für die Unternehmen, kaum Entlastung für Privatpersonen, tolle Idee!

Wem bringt die Entlastung denn etwas? Ich muss doch schon teure Anschaffungen tätigen, damit sich die Sache lohnt.
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Autokauf für 50.000 € - Ersparnis: 1.260 €

Damit sich das also lohnt, muss ich mir entweder eine S-Klasse oder beispielsweise ein Haus kaufen. Dem Ottonormalverbraucher wird das doch wahrscheinlich nur 30 - 50 € im Monat an Ersparnis bringen.
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Woody-HH
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Mein - an Stückzahlen - bestverkaufter Artikel wird um 16 Cent günstiger. Wenn das den Laden nicht ankurbelt weiß ich auch nicht...
bb-schraube
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Ich kaufe meinen erfolgreichsten Artikel im Ladengeschäft (Einzelhandel)zum Bruttopreis ein, da ich es im Großhandel nicht kaufen kann. Auf der Rechnung wird der enthaltende MwST. Betrag ausgewiesen.
Nach dem 1.7 ist mein NettoEK dann höher und verdiene mir mit niedrigerer Marge eine goldene Nase ( meint BILD) aetsch
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Wolkenspiel
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Ein interessanter Artikel, der zeigt, dass da noch viele, viele Probleme auf uns warten, die wir noch gar nicht auf dem Schirm haben. Sollten vor allem die unbedingt lesen, die denken, es wäre mit zwei Klicks in der Wawi getan.
Die Welt
Das ist wirklich die eine der behämmertsten Entscheidungen, die unseren Sesselpupser da oben getroffen haben. Vielen Dank auch.
cashew
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Wir haben nur 7% Produkte. Das lohnt sich wirklich.

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Wolkenspiel
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Eigentlich müsste man ja jetzt auch alle Mietverträge neu machen. Denn wenn hier 19% drin steht und man nur 16 % ziehen kann.. :roll:
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Technokrat
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Als Vermieter ist das wohl zu beachten, da die ausgewiesene Steuer abgeführt werden muss.

Eine wie ich finde ganz gute Übersicht:
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebu ... 17790.html
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degraf
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

welt.de:
Ähnlich verhält es sich mit Gutscheinen. Bei einem Gutschein für einen bestimmten Zweck, etwa einen Restaurantbesuch, sind die 19 Prozent bereits an das Finanzamt abgeführt.
Tja, selbst schuld.
Hätten 'se mal die Gutscheine korrekt mit 0% verbucht. :kaffeesmily
AndreM93
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

degraf hat geschrieben: 6. Jun 2020 11:11 welt.de:
Ähnlich verhält es sich mit Gutscheinen. Bei einem Gutschein für einen bestimmten Zweck, etwa einen Restaurantbesuch, sind die 19 Prozent bereits an das Finanzamt abgeführt.
Tja, selbst schuld.
Hätten 'se mal die Gutscheine korrekt mit 0% verbucht. :kaffeesmily
Die Verbuchung mit 19 % ist hier in dem Falle aber korrekt. § 3 Abs. 14 spricht da von einem "Einzweck-Gutschein".
UStG hat geschrieben:Ein Gutschein im Sinne des Absatzes 13, bei dem der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, und die für diese Umsätze geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen, ist ein Einzweck-Gutschein. Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im eigenen Namen, gilt die Übertragung des Gutscheins als die Lieferung des Gegenstands oder die Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht. Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im Namen eines anderen Unternehmers, gilt diese Übertragung als Lieferung des Gegenstands oder Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, durch den Unternehmer, in dessen Namen die Übertragung des Gutscheins erfolgt. Wird die im Einzweck-Gutschein bezeichnete Leistung von einem anderen Unternehmer erbracht als dem, der den Gutschein im eigenen Namen ausgestellt hat, wird der leistende Unternehmer so behandelt, als habe er die im Gutschein bezeichnete Leistung an den Aussteller erbracht. Die tatsächliche Lieferung oder die tatsächliche Erbringung der sonstigen Leistung, für die ein Einzweck-Gutschein als Gegenleistung angenommen wird, gilt in den Fällen der Sätze 2 bis 4 nicht als unabhängiger Umsatz.
bauti
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

degraf hat geschrieben: 6. Jun 2020 11:11 welt.de:
Ähnlich verhält es sich mit Gutscheinen. Bei einem Gutschein für einen bestimmten Zweck, etwa einen Restaurantbesuch, sind die 19 Prozent bereits an das Finanzamt abgeführt.
Tja, selbst schuld.
Hätten 'se mal die Gutscheine korrekt mit 0% verbucht. :kaffeesmily
Wenn ein Gutschein für einen bestimmten Zweck ausgestellt ist muss die Mwst gleich verrechnet werden.
ZB ein Gutschein für ein Bier beim Kirchenwirt.

Wenn der Gutschein aber auf € 3,-- ausgestellt ist und damit ein Bier oder Pommes gekauft werden kann ist kein Mwst für den Gutschei fällig, sondern erst wenn der Gutschein eingelöst wird.

Edit: Andre war schneller
welpe
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Re: Mehrwertsteuer sinkt auf 16%

Naja. Dann ist es aber doch kein Problem oder?

Für den Käufer ist es doch kein Problem ob es 16 oder 19% sind.

Für den Verkäufer ist doch in dem Fall nur der Zeitpunkt relevant und ob es sich um einen bereits versteuerten Gutschein handelt oder nicht.

Gutschein 01.06.2020 gekauft. Nicht versteuert.

Gutschein eingelöst 05.08.2020. Bier gekauft. Wird halt dann mit 16% versteuert.

Gutschein 01.06.2020 gekauft. Bereits versteuert.

Gutschein eingelöst 05.08.2020. Bier gekauft. Wurde bereits mit 19% versteuert.

Gutschein 05.08.2020 gekauft. Nicht versteuert.

Gutschein eingelöst 05.08.2020. Bier gekauft. Wird mit 16% versteuert.


Gutschein 05.08.2020 gekauft. Bereits versteuert.

Gutschein eingelöst 01.01.2021. Bier gekauft. Wird mit 19% versteuert.


Problematisch wird es eher bei Rechnungen und deren Leistungserbringung.

Ich wurde in dem Fall das Gesetz ändern. Der Steuersatz der Rechnungen wird unabhängig von der Leistungserbringung gesetzt.

Weil sonst bist du noch Monate danach mit Rechnungskorrekturen und weiteres beschäftigt. Dies wurde in einem Chaos enden.
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