Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

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Affentheater
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Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

Hallo

Meine chinesische Frau hat im laufe eines Privatkaufs mit einem chinesischem Händler ausgemacht Rücksendungen von deren Verkäufen in D zu empfangen, da sich der Rücktransport nach China nicht lohnt. Die empfangene Rücksendeware ist somit ein Geschenk.

In den letzten 10 Monaten haben wir ca. 30 dieser sehr unterschiedlichen Ware auf eBay verkauft. Der durchschnittliche Umsatz pro Monat beläuft sich auf weniger als 200 Euro, mit starken Fluktuationen.

Da ich derzeit selbstständig ein Unternehmen aufbaue, haben wir sonst keinerlei Einkünfte.

Die Aussagen und Gerichtsbeschlüsse die ich zur Frage einer Kategorisierung als private oder unternehmerische Tätigkeit finden konnte, empfinde ich als sehr ungenau und kaum zutreffend.

Also was meint ihr? Sind die Verkäufe privat oder unternehmerisch einzustufen?

Dem Finanzamt entgehen aufgrund unseres geringen EInkommens sowieso keine Einkünfte. Verrechnet eBay noch immer die Luxemburgische Umsatzsteuer für ihren Rechnungen? Wenn dem so ist handelt es sich bei uns jedoch nur um wenige Euro Differenz.

Vielen Dank für Eure Infos!


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miezekatze
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

Das ganze ist unternehmerisch. Aber ob sich da jemand drum kümmert bei dieser lächerlichen Summe...

https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-ve ... blich.html
regalboy
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

Zumal doch auch die steuerrechtliche Seite (mit Freibeträgen, Kleinunternehmer ohne UST,etc) und die abmahnbare "geschäftliche" Seite inkl. Widerrufsrecht und allen Informationspflichten unterschieden werden muss.

Vor dem Finanzamt hätte ich keine Angst, aber vor den Mitanbietern & Abmahnanwälten.
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hkhk
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

ich frage mich wie man von 200€ monatlich zu zweit leben kann?
Da werden wohl einige relevante Details nicht genannt.
Und ja, es ist unternehmerische Tätigkeit.
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regalboy
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

hkhk hat geschrieben: 26. Mai 2020 11:12 ich frage mich wie man von 200€ monatlich zu zweit leben kann?
Da werden wohl einige relevante Details nicht genannt.
Und ja, es ist unternehmerische Tätigkeit.
Eine Möglichkeit sind z. B. angesparte Rücklagen.
Affentheater
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

regalboy hat geschrieben: 26. Mai 2020 11:09 Zumal doch auch die steuerrechtliche Seite (mit Freibeträgen, Kleinunternehmer ohne UST,etc) und die abmahnbare "geschäftliche" Seite inkl. Widerrufsrecht und allen Informationspflichten unterschieden werden muss.

Vor dem Finanzamt hätte ich keine Angst, aber vor den Mitanbietern & Abmahnanwälten.
Oh. Nach ein paar Minuten Recherche dazu kommt mir Frust auf, dass man diesen Schmarotzern ausgeliefert ist.
Jedoch stellt sich mir die Frage wie wahrscheinlich ein solches Problem fuer mich ist. Aber so genau laesst sich das wohl kaum beantworten.
regalboy hat geschrieben: 26. Mai 2020 11:16
hkhk hat geschrieben: 26. Mai 2020 11:12 ich frage mich wie man von 200€ monatlich zu zweit leben kann?
Da werden wohl einige relevante Details nicht genannt.
Und ja, es ist unternehmerische Tätigkeit.
Eine Möglichkeit sind z. B. angesparte Rücklagen.
Korrekt. Wir haben derzeit tatsaechlich keine weiteren Einkuenfte.

Danke fuer all die Antworten.
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hkhk
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

Du möchtest den Verbrauchern, also deinen Käufern, sämtliche Verbraucherrechte streitig machen. Wer ist denn da der Schmarotzer?
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Affentheater
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

hkhk hat geschrieben: 26. Mai 2020 12:49 Du möchtest den Verbrauchern, also deinen Käufern, sämtliche Verbraucherrechte streitig machen. Wer ist denn da der Schmarotzer?
Das tue ich nicht. Zum Beispiel biete ich generell eine Rueckgabe an.

Eine Schuldvermutung auf Basis von Formalitaetspedantismus zu konstruieren und dies mit dem Missbrauch von juristische Mittel auszubeuten, ist schmarotzerhaftes Verhalten der untersten Schublade.
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hkhk
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

Affentheater hat geschrieben: 26. Mai 2020 12:46
Jedoch stellt sich mir die Frage wie wahrscheinlich ein solches Problem fuer mich ist. Aber so genau laesst sich das wohl kaum beantworten.
Was sonst willst du damit ausdrücken außer, dass du deine Angebote nicht korrekt kennzeichnest? Es geht ja nicht nur um Rückgabe, sondern z.B. auch um Gewährleistung. Kommst du allen anderen Pflichten auch nach, wie z.B. Verpackungsverordnung etc?
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

hkhk hat geschrieben: 26. Mai 2020 13:04 Was sonst willst du damit ausdrücken außer, dass du deine Angebote nicht korrekt kennzeichnest? Es geht ja nicht nur um Rückgabe, sondern z.B. auch um Gewährleistung. Kommst du allen anderen Pflichten auch nach, wie z.B. Verpackungsverordnung etc?
Weshalb soll sich jemanden an eine angeblich "unzureichende Kennzeichnung" von einem 200 Euro pro Monat - Haendler stoeren, der lediglich entsprechend einer Winkeladvokaten-Definitionen unternehmerisch taetig ist?

Wenn ein Kaeufer eine Gewährleistung in Anspruch nehmen will, dann werde ich dem auch Folge leisten.

Sollte ein Kaeufer auch nur in irgendeiner Form seine Rechte verletzt fuehlen, dann werde ich darauf eingehen.

Konstruiert ein nicht involvierter Dritter eine Schuldvermutung bei jemanden der insignifikante Umsaetze macht, und beutet kontroverse juristische Mittel (eventuell mit Profitmotiven) dazu aus, dann ist derjenige ein absoluter gesellschaftlicher Abschaum!

Bist Du so einer der gegen einen Limonadenstand beim Ordnungsamt keift?
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hkhk
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

Affentheater, du hast deinen Nick wohl bewusst so gewählt.
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

Affentheater hat geschrieben: 26. Mai 2020 13:43 der lediglich entsprechend einer Winkeladvokaten-Definitionen unternehmerisch taetig ist?
Du nimmst REGELMÄßIG Pakete an (Arbeit/Zeitaufwand), du schaust was sich verwerten lässt (Arbeit/Zeitaufwand), du stellst die Sachen ins Internet (Arbeit/Zeitaufwand) und verschickst sie (Arbeit/Zeitaufwand) um Gewinn zu erzielen.

Wir reden hier nicht von einer Winkeladvokaten Definition deiner unternehmerischen Tätigkeit, so klein sie auch sein mag. Du verrichtest Arbeit um Geld zu verdienen. Der Umfang spielt dabei keine Rolle.

Ja die Definition kann manchmal und in Einzelfällen durchaus schwammig sein aber das ist sie bei dir absolut nicht.

Ich persönlich wäre übrigens auch vorsichtig was für Ware ich da weiter verkaufe - es kommt sehr, sehr viel gefährlicher Schrott von denen und du bist derjenige in der Kette der greifbar ist wenn was passiert. Aber das nur nebenbei, deine eigentliche Frage lässt sich sehr einfach und klar beantworten.
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

hkhk hat geschrieben: 26. Mai 2020 13:51 Affentheater, du hast deinen Nick wohl bewusst so gewählt.
Ja, ich hinterfrage jedwedes gesellschaftliche Konstrukt intellektuell und sehe den Grossteil der menschlichen Aktivitaet als Affentheater.

Da Deine erste Reaktion auf meine Frage eine Infragestellung meiner Unterhaltsbestreitung war und du Abmahn-Schmarotzer offenbar verteidigst, bist Du scheinbar tatsaechlich einer derjenigen, die wegen eines Limonadenstandes beim Ordnungsamt echauffiert anrufen.

Wurde deshalb 'Besserwisser' unter deinem Profilnamen geschrieben?
Zuletzt geändert von Affentheater am 26. Mai 2020 14:24, insgesamt 5-mal geändert.
Affentheater
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

miezekatze hat geschrieben: 26. Mai 2020 13:57
Affentheater hat geschrieben: 26. Mai 2020 13:43 der lediglich entsprechend einer Winkeladvokaten-Definitionen unternehmerisch taetig ist?
Du nimmst REGELMÄßIG Pakete an (Arbeit/Zeitaufwand), du schaust was sich verwerten lässt (Arbeit/Zeitaufwand), du stellst die Sachen ins Internet (Arbeit/Zeitaufwand) und verschickst sie (Arbeit/Zeitaufwand) um Gewinn zu erzielen.

Wir reden hier nicht von einer Winkeladvokaten Definition deiner unternehmerischen Tätigkeit, so klein sie auch sein mag. Du verrichtest Arbeit um Geld zu verdienen. Der Umfang spielt dabei keine Rolle.

Ja die Definition kann manchmal und in Einzelfällen durchaus schwammig sein aber das ist sie bei dir absolut nicht.
Ich sehe da keinen Unterschied zum Beispiel im Vergleich mit dem Verkauf von geerbten Gegenstaenden, die REGELMÄßIG im laufe der Jahre veraeussert werden. Der angebliche Arbeitsaufwand ist identisch.

Es waere so einfach diesem idiotischen Problem einfach mittels einer umsatzbasierten Definition aus dem Weg zu gehen. Aber bei solch einer einfachen, klaren Wegfindungen wuerden sich Korinthenkacker natuerlich in Existenznot sehen.
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

Affentheater hat geschrieben: 26. Mai 2020 14:13 Ich sehe da keinen Unterschied zum Beispiel im Vergleich mit dem Verkauf von geerbten Gegenstaenden, die REGELMÄßIG im laufe der Jahre veraeussert werden. Der angebliche Arbeitsaufwand ist identisch.

Es waere so einfach diesem idiotischen Problem einfach mittels einer umsatzbasierten Definition aus dem Weg zu gehen. Aber bei solch einer einfachen, klaren Wegfindungen wuerden sich Korinthenkacker natuerlich in Existenznot sehen.
Wenn du Antworten auf deine Fragen nicht hören möchtest stell sie erst garnicht. Du möchtest hören das ist privat und alles tutti. Das wäre gelogen. Wir sind hier nicht das Finanzamt, oder sonst wer. Stell mit den Infos an was du möchtest, deine Sache und dein Risiko.

Deshalb kannst du hier noch so pampige Antworten geben (Angeblicher Arbeitsaufwand :durchdreh: :durchdreh: ) oder die Realität verdrehen. Es ändert nichts an der Tatsache das du ein Gewerbe betreibst. Seit fast einem Jahr als Scheinprivater. Dafür KANNST du auf die Finger bekommen. Muss nicht, kann aber.

Hier wird dich niemand abmahnen, beim FA anzeigen oder sonstwas. DU stellst eine Frage und hast die Antworten bekommen. Ob die dir passen oder nicht.
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

miezekatze hat geschrieben: 26. Mai 2020 14:26 Wenn du Antworten auf deine Fragen nicht hören möchtest stell sie erst garnicht. Du möchtest hören das ist privat und alles tutti. Das wäre gelogen. Wir sind hier nicht das Finanzamt, oder sonst wer. Stell mit den Infos an was du möchtest, deine Sache und dein Risiko.

Deshalb kannst du hier noch so pampige Antworten geben (Angeblicher Arbeitsaufwand :durchdreh: :durchdreh: ) oder die Realität verdrehen. Es ändert nichts an der Tatsache das du ein Gewerbe betreibst. Seit fast einem Jahr als Scheinprivater. Dafür KANNST du auf die Finger bekommen. Muss nicht, kann aber.

Hier wird dich niemand abmahnen, beim FA anzeigen oder sonstwas. DU stellst eine Frage und hast die Antworten bekommen. Ob die dir passen oder nicht.
Danke noch einmal fuer Deine Antworten.

Meine Gegenueberstellung zum gesagten soll weder Tatsachen zurechtbiegen, noch absolut beurteilend sein, sondern lediglich den Inhalt meines Zweifels verdeutlichen.
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

hkhk hat geschrieben: 26. Mai 2020 13:51 Affentheater, du hast deinen Nick wohl bewusst so gewählt.
Bitte wieder zurück zum Thema. Es nützt keinem wenn man persönlich wird (dies gilt für alle hier im Verlauf!) Danke :daumenhoch:
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fonprofi
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

Wer ist denn bei importierten Sachen eigentlich bei euch der Ansprechpartner des Produkthaftungsgestzes?
Der Chinese ganz sicher nicht, sondern der Importeur samt anderen Haftungen gemäß der Gesetzen mit 3-4 Buchstaben. Wenn dir das auf die Füße fällt dann biste schneller weg vom Fenster als du die chinesische Telefonnummer wählen kannst.

Und zum Thema Gewerbe:
Das Zauberwort ist Gewinnerzielungsabsicht. Da muss man kein Gewerbe haben um von Konkurrenten angepisst zu werden, denen ihr mit Preisdumping auf die Füße tretet. Die warten nur drauf das ein deutsches Impressum zu sehen ist und bombardieren euch mit Schreiben.
Da würde ich mir schon mal einen größeren Briefkasten kaufen. Dann sind die verdienten 200 Euro ruckzuck 💨
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koshop
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

Steht eigentlich schön beschrieben hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Im deutschen Gewerberecht hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.
Alle Merkmale sind erfüllt, also klar gewerblich.
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Re: Verkauf geschenkter Rücksendeware privat oder unternehmerisch?

Und wieder vielen Dank fuer die Antworten.

Bei einem Zutreffen der genannten Merkmale waere doch aber jeder private eBay-Verkaeufer, der wie ich im Schnitt ca. 2 Dinge pro Monat, mit einigen Monaten ohne jegliche Verkaeufe, aus seinem privaten Besitz verkauft, damit angeblich unternehmerisch taetig?

Durch die Schenkung der Ware wird diese mein Privatbesitz und ich konsumiere einiges davon auch selbst. Die Beschaffung erfolgt jedoch klar ohne Gewinnabsicht.

Ich agiere ohne Gewinnerzielungsabsicht insofern, dass ich die Ware nicht aktiv zum Verkauf beschaffe/schaffe und nur das Verkaufe, was ich aus meinem privaten Besitz loswerden will. Eben genau so wie jeder tatsaechlich privat agierende eBay-Verkaeufer.

Oder uebersehe ich da etwas?
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