"Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

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Wuehler
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"Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Hallo,

mir stellt sich gerade die Frage, ob ich den Firmennamen auf der Rechnung oder sonstigen Unterlagen verwenden darf, auch wenn dieser nicht im Handelsregister eingetragen ist?
Natürlich steht direkt unter dem "Firmenname" mein voller Name.

Zulässig oder nicht?

Danke
Gruß
Janek


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Baam
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Ja darfst Du. Nur nicht eine Firmierung (zB GmbH) dazu schreiben, ohne dass es sie gibt.
fuzzy
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Kommt drauf an. Ein nicht ins Handelsregister eingetragener Einzelunternehmer führt keine Firma. Er tritt im Geschätfsleben mit seinem Nachnamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen auf. Eine ergänzende Tätigkeitsbezeichnung ist zulässig, also "Otto Müller Nutzfahrzeuge". Nicht zulässig ist ein Fantasiename wie "Crazy Cars Otto Müller".
Wuehler
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Das sind jetzt zwei widersprüchliche Aussagen.
Es ist ein Einzelunternehmen.

Mal zwei Beispiele

Direktkauf bei idealo:
Steht wenn man das Angebot anklickt wird verkauft von "Unternehmensname". Natürlich steht im Impressum Name und Anschrift usw.

Auf der Rechnung steht oben
"Unternehmen"
"vor und nachname"
"Straße mit Hausnummer"
"PLZ, Ort"

Zulässig?
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Wolkenspiel
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

fuzzy hat geschrieben: 22. Mai 2020 21:09 Nicht zulässig ist ein Fantasiename wie "Crazy Cars Otto Müller".
Wie kommst Du darauf? Mein Phantasiefirmenname steht auch überall in den Rechnungen, das ist ja auch völlig egal, solange der Name mit drin steht. Um den geht es ja.
welpe
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

So lange in der Rechungsadresse dein Name mit drinnen steht sehe ich kein Problem.

Ich gebe ja den Fantasienamen nur an damit ich weiß für welches meiner Einzelunternehmen die Rechnung ist.
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koshop
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Fantasie-Geschäftsbezeichnung sind seit langem schon zulässig. Es ist halt im juristischen Sinne kein "Firmenname" der im juristischen Sinne das Unternehmen bezeichnet sondern eben nur ein reiner Werbezusatz. D.h. auf Briefpapier usw. müssen noch Vorname und Nachname sowie ladungsfähige Anschrift drauf.

Gute Zusammenfassung gibts hier bei der IHK:

https://www.ihk-koblenz.de/recht/gesell ... tleInText0
Wuehler
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Vielen Dank, hatte keine eindeutigen Aussagen dazu gefunden.
marcibet
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

welpe hat geschrieben: 22. Mai 2020 22:30Ich gebe ja den Fantasienamen nur an damit ich weiß für welches meiner Einzelunternehmen die Rechnung ist.
Was soll das denn heißen? Ich haette Mozartkugel als Autor dieses Postings vermutet, aber gut - Du warst mein zweiter Tip.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Technokrat
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Eventuell meint der Welpe damit eine interne Unterscheidung der Absatzkanäle im Einzelunternehmen?
PS: Hat mich interessiert: Du darfst wohl mehrere Einzelunternehmen haben - entscheidend ist die Summe.
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Wolkenspiel
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Was für eine Summe? Du verwechselst Einzelunternehmer mit Kleinunternehmern. Natürlich kannst du als Einzelnunternehmer so viele Phantasiefirmennamen haben, wie du willst und auch mit mehrerern Millionen Umsatz kannst du selbstverständlich Einzelunternehmer sein. Die "Summe" hat doch damit nichts zu tun.
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Rex
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Das Finanzamt interessiert sich schon für die Summe.
Zum Beispiel die Umsatzsteuer, muss für alle Einzelunternehmen in einer gemeinsamen Erklärung abgegeben werden. Zuständig ist das Finanzamt wo man das erste (bzw. älteste noch existierende) Einzelunternehmen führt.
Einkommenssteuer ist sowieso klar, dass der Gewinn aus allen Einzelunternehmungen zusammen veranlagt wird.

Unterm Strich, mehrere Einzelunternehmen machen meist nur für die eigene Übersichtlichkeit Sinn, steuerlich verändert sich da grundsätzlich nichts.

Richtig interessant wird es erst, wenn man zum Beispiel eine GmbH hat. Und zusätzlich Einzelunternehmen auf sich selbst, die Frau/Freundin und geschäftsfähige Kinder anmeldet. In diesem Fall kann man teilweise steuermäßig richtige Gestaltungsspielräume ausnutzen. Stichwort: Kleinunternehmerregelung bei den Einzelunternehmen 3x 22.000€ = 66.000€ Umsatzssteuerfreie Einnahmen usw. usf.
Konsultiert am besten euren Steuerberater, bzw. gute Steuerberater sprechen solche Gestaltungsspielräume von sich aus an.

Back to Topic:
Ihr könnt soviele Einzelunternehmen unter Fantasienamen haben wie ihr wollt.
Ich habe auch 2 Einzelunternehmen.
Fantasiename, Inhaber Rex Meier
Landwirtschaftliches Lohnunternehmen Rex Meier
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Wolkenspiel
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Rex hat geschrieben: 24. Mai 2020 09:02 Das Finanzamt interessiert sich schon für die Summe
Wirklich? :durchdreh:
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Technokrat
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Wolkenspiel hat geschrieben: 24. Mai 2020 07:59 Was für eine Summe? Du verwechselst Einzelunternehmer mit Kleinunternehmern.
Das nicht, aber tatsächlich mit der Bilanzierungspflicht. Mein Fehler. Wobei das wahrscheinlich schon möglich ist, wenn man neben einem bilanzierungspflichtigen Unternehmen eben auch z.B. ein Kleinunternehmen, wie es Rex schildert, laufen hat.
Ansonsten ist die Umsatz/Gewinnhöhe in dem Fall wahrscheinlich schon recht egal.
marcibet
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Technokrat hat geschrieben: 23. Mai 2020 23:39 Eventuell meint der Welpe damit eine interne Unterscheidung der Absatzkanäle im Einzelunternehmen?
PS: Hat mich interessiert: Du darfst wohl mehrere Einzelunternehmen haben - entscheidend ist die Summe.
Nein, du kannst nicht mehrere Einzelunternehmen haben die quasi das gleiche tun (eCommerce). Was du haben kannst ist ein Einzelunternehmen fuer deinen online Handel, und ein Einzelunternehmen als Fliesenleger.

Was das mit einer Summe zu tun haben soll, weisst wohl auch nur du.

Und wieso man einen Phantasienamen braucht um verschiedene Kanäle zu unterscheiden musst du mir auch erklären. Wenn dann regelt man das mit eigenen Nummernkreisen und Verrechnungsstellen.
Rex hat geschrieben: 24. Mai 2020 09:02Ihr könnt soviele Einzelunternehmen unter Fantasienamen haben wie ihr wollt.
Das ist einfach nur Blödsinn :-)
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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koshop
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

"Ihr könnt soviele Einzelunternehmen unter Fantasienamen haben wie ihr wollt."

Das ist einfach nur Blödsinn
Selbstverständlich kann man mehrere Einzelunternehmen als Gewerbe anmelden. Solange diese auch tatsächlich getrennt geführt werden und nicht irgendwie organisatorisch zusammenhängen ist das gar kein Problem.

https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 12465.html

Und natürlich kann es auch Sinn machen mit einem einzigen Einzelunternehmen und verschiedenen "Fantasiebezeichnugen" unterwegs zu sein. Wenn ich z.B. auf Ebay Grillzubehör verkaufe, dann bin ich dort halt als "FeuerFritze", Mario Mustermann" unterwegs mit entsprechendem Briefkopf und auf Amazon verkauft man eben als "ZipfelWärmer, Mario Mustermann" selbstgehäckelte Kondome.
marcibet
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Natürlich kann man mehrere Einzelunternehmen betreiben, aber wie ich oben schon geschrieben habe nur inhaltlich verschiedene. Im Beispiel hinter deinen Link ein Arzt der auch noch ein Hotel hat. Aber doch kein Onlinehändler der einmal Schuhe und einmal T-Shirts verkauft, das wäre nicht zulässig das in zwei unabhängige Einzelunternehmen aufzuteilen und würde zu Sanktionen führen.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
regenbogen
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

welpe hat geschrieben: 22. Mai 2020 22:30
Ich gebe ja den Fantasienamen nur an damit ich weiß für welches meiner Einzelunternehmen die Rechnung ist.
Was welpe damit meint, wird er sich und uns sicherlich verraten.

Und rex würfelt auch etwas durcheinander.


Man kann mit einem Einzelunternehmen einem Gewerbe nachgehen und etliche Shops, Filialen etc. unter den verschiedensten Namen betreiben.

Man kann auch mit einem Einzelunternehmen mehreren Tätigkeiten zeitgleich nachgehen. Auf dem Gewerbeschein steht dann Max Mustermann ist Händler, Fliesenleger, Gastronom und Katzenfrisör.

Mehrere Einzelunternehmungen und Gewerbeanmeldungen sind zulässig, oft sogar sinnvoll, wenn das Gewerbe sich jeweils unterscheidet und können sich auch steuerlich günstig auswirken

Wenn ich aber diese Einzelunternehmungen z.B. Handel, Gastronomie, Fliesenleger, Nagelstudio nicht strikt trenne, etwa die Buchhaltung, den Einkauf oder das Personal, dann wird alles summiert und ich habe keinerlei steuerlichen Vorteile.

Ganz im Gegenteil. Nur Aufwand, Kosten und im Falle einer Prüfung, einen höchstmotivierten Beamten.
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Malik
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

koshop hat geschrieben:auf Amazon verkauft man eben als "ZipfelWärmer, Mario Mustermann" selbstgehäckelte Kondome.
Gehäckselt oder gehäkelt?
Letzteres hatten wir mal...
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koshop
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Re: "Firmenname" auf Rechnung ohne HRG-EIntrag?

Gehäckselt oder gehäkelt?
Letzteres hatten wir mal...
Das ist wie bei jeder Idee für ne App die ich je hatte. Gabs auch immer schon und wenns noch so abstrus und dämlich war... :-}
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