Bei denen können sich auch dann alle bedanken, die das Geld wirklich brauchten und dann leer ausgegangen sind, weil der Topf leer war, als sie den Antrag stellen wollten.
Das mit der Hauptberuflichkeit war eine der wenigen Sachen, die in Sachsen im Antrag ganz eindeutig und klar bestätigt werden mussten. Es stand eindeutig im Antrag und in den Vollzugshinweisen des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, dass nur Hauptberuflich Selbständige und Freiberufler anspruchsberechtigt sind. Gab es diese Angaben in Berlin nicht?
Ich finde es eher schlimm, dass in NRW auf der Website, wo man den Antrag stellen konnte, in den ersten 5 Tagen ausdrücklich stand, dass man sich von dem Zuschuss ein Unternehmergehalt auszahlen kann für Lebensunterhalt, Krankenversicherung etc. Nach den 5 Tagen wurde dieser Text durch das genaue Gegenteil ersetzt, dies soll wohl auch rückwirkend gelten und niemand wurde informiert. Da werden einige dann ziemliche Probleme bekommen, falls das Geld zurück verlangt wird, wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass diese Rückforderung juristisch durchsetzbar ist, wenn man dagegen vorgeht. Die Formulierungen in den Anträgen und Richtlinien waren zu diesem Aspekt nämlich nicht eindeutig, wohl aber der Hinweis auf der Webseite für die Beantragung, der dann wohl Vertragsbestandteil geworden sein sollte (es geht hierbei nur um NRW).
Abgesehen von der Hauptberuflichkeit waren die Voraussetzungen und Hinweise für Anspruchsberechtigung, Verwendung und eventuelle Rückzahlungen des Zuschusses alles andere als rechtssicher, eindeutig oder vollständig. Eher katastrophal wage.