Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

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fonprofi
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

regalboy hat geschrieben: 16. Apr 2020 08:16
hkhk hat geschrieben: 16. Apr 2020 08:13 Du hast einen Laden und weißt nicht, wie groß der ist?
....
Die Frage ist ja auch:
Was zählt denn dann alles dazu?
Eingangsbereich, Raucherunterstand, Sozialräume, Toiletten, Heizungsraum, nicht von den Kunden begehbare Lagerteile, Mülltonnenraum, ...... ?
Ich denke Verkaufsfläche.


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koshop
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Im Endeffekt wird uns erstmal nix anderes übrig bleiben als den Wortlaut der jeweiligen Verordnungen der einzelnen Bundesländer abzuwarten.
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hkhk
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

ich denke auch, es geht nur um die Fläche, die von Kundne zugänglich ist. Verkaufsfläche, Toiletten etc.
Dass qm Angaben in Mietverträgen oder Kuafverträgen bekanntlich meist zu hoch angegeben sind, ist ja bekannt. Aber auf diese Angabe muss man sich halt stützen.
Wenn Verkaufsflächen abgetrennt werden können, sollte das wohl möglich sein. Näheres wird wohl die Stadt / Gemeinde oder wer auch immer verbindlich sagen können, wenn es nicht vorher von höherer politischer Ebene geklärt wird.
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regalboy
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

hkhk hat geschrieben: 16. Apr 2020 08:23 ....
Wenn Verkaufsflächen abgetrennt werden können, sollte das wohl möglich sein. Näheres wird wohl die Stadt / Gemeinde oder wer auch immer verbindlich sagen können, wenn es nicht vorher von höherer politischer Ebene geklärt wird.
Davon würde ich nicht ausgehen.

Weil dann würden doch quasi alle größeren Geschäfte abtrennen, um wieder auf haben zu können.....
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Ach
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

hkhk hat geschrieben: 16. Apr 2020 08:13 Du hast einen Laden und weißt nicht, wie groß der ist?
Steht das nicht im Kauf- oder Mietvertrag? Gibt es keinen Grundrissplan?
Ansonsten wird wohl niemand kommen und nachmessen.
Gebaut Anfang des Jahrhunderts mit nicht geradlinig verlaufenden Außenwänden, gekauft in den 50ern mit entsprechenden handgezeichneten Plänen, umgebaut, angebaut, mit dem Nachbargebäude verbunden... Ich weiß es wirklich nicht, wie groß er ist.
Bisher war es nicht entscheidend, obs jetzt 790 oder 810 m² sind.
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Ach
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

regalboy hat geschrieben: 16. Apr 2020 08:27
hkhk hat geschrieben: 16. Apr 2020 08:23 ....
Wenn Verkaufsflächen abgetrennt werden können, sollte das wohl möglich sein. Näheres wird wohl die Stadt / Gemeinde oder wer auch immer verbindlich sagen können, wenn es nicht vorher von höherer politischer Ebene geklärt wird.
Davon würde ich nicht ausgehen.

Weil dann würden doch quasi alle größeren Geschäfte abtrennen, um wieder auf haben zu können.....
Ganz so leicht ist das nicht, es müssen ja Dinge wie Fluchtwege, Zugang zu Sozialräumen etc. gewährleistet werden.

Und ich denke, es macht auch für das Ordnungsamt einen Unterschied, ob man von 2.4000 m² den Großteil mit Flatterband absperrt oder ob man übers Wochenende 30 m² Bürofläche aufbaut und damit tatsächlich die Verkaufsfläche auf unter 800 bringt.
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degraf
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Bei den Großveranstaltungen geht es um Sport, steht auch genau so in der im ersten Post verlinkten Meldung der Tagesschau.
*Genau* steht dort:
Großveranstaltungen wie Fußballspiele sind bis Ende August abgesagt.
Fussballspiele sind nur ein Beispiel.
Wie groß eine Großveranstaltung ist, bestimmen in den kommenden Tagen die Länder.
Ich tippe mal auf die schon mal benutzte Grenze von tausend Besuchern.
Das betrifft praktisch alle Veranstaltungen:
Volksfeste, Kirmes, Stadtmärkte, Sommerfeste, Festivals, Flohmärkte, Messen, Schützenfeste, Konzerte und halt auch Bundesligaspiele.
Da wir selber auch Märkte beschicken, ist das für uns eine mittlere Katastrophe in der Hauptsaison.

Und vom wirtschaftlichen Umfang ist das m.E. auch größer als alle kleinen Läden zusammen:
Von der Pommesbude über Messebauer, Markthändler, Sportvereine und Schausteller (Liste fast beliebig erweiterbar), werden da viele über den Jordan gehen.

Was mich am meisten daran stört:
Alle Maßnahmen sollen im Zweiwochenrythmus überdacht und eventuell gelockert werden.
Nur Veranstaltungen, nein, die sind auf jeden Fall bis Ende August untersagt.
Wahrscheinlich, weil alle Politiker irgendwie Veranstaltungen mit zigtausend Leuten im Kopf haben und sich dann zitternd gedanklich abwenden.
Bis dann an die kleineren Veranstaltungen gedacht wird, ist die Saison wahrscheinlich eh vorbei. :(
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degraf
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Absperren könnt Ihr übrigens vergessen.
Ansonsten kommt doch noch "gerade oder ungerade Hausnummer" :kaffeesmily
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Die 800 m² kommen aus der Bauverordnung. Ab dieser Fläche ist es ein "großflächiger Einzelhandel".
Wann ein Einzelhandelsbetrieb als großflächig einzustufen ist, regelt die Baunutzungsverordnung (§ 11 Abs. 3 BauNVO). Danach ist ein Einzelhandelsbetrieb großflächig, wenn er eine Geschossfläche von 1200 m² überschreitet. In seinem Urteil vom 24. November 2005 führt das Bundesverwaltungsgericht hierzu weiterhin aus[1], dass Einzelhandelsbetriebe (erst dann) großflächig im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO sind, wenn sie eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreiten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9F ... Definition
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degraf
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Ah Ok.
Direkt auch mal gegoogelt:
Eine Großveranstaltung ist eine besondere Form der Veranstaltung. Nach den Leitlinien von Ministerien liegt sie vor, wenn mindestens 100.000 Besucher erwartet werden, mehr als 5.000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder ein besonders erhöhtes Gefährdungspotenzial vorliegt.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Veranstaltung

Also alles durch "erhöhtes Gefährdungspotential" offen.
Schaun mer mal :kaffeesmily
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Ach
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

degraf hat geschrieben: 16. Apr 2020 08:37 Absperren könnt Ihr übrigens vergessen.
Ansonsten kommt doch noch "gerade oder ungerade Hausnummer" :kaffeesmily
Fänd ich gut. Da bräuchte ich nicht umbauen. Hab gerade und ungerade und zur Not auch durch 3, durch 4, durch 5, durch 6, durch 7, durch 8 teilbar.
Nur falls die auf die Idee kommen sollten, dass nur durch 9 teilbare Hausnummern zugelassen werden, dann wird's eng.
Das könnten die hiesigien Ordnungsbeamten aber zum Glück nicht kontrollieren :-D

Gespannt bin ich jetzt auf die Hygieneauflagen.
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koshop
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Bis dann an die kleineren Veranstaltungen gedacht wird, ist die Saison wahrscheinlich eh vorbei.
Naja, die Karnevalssitzung in Heinsberg war auch eine "kleine Veranstaltung".
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degraf
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Ischgl auch, ja.
Aber alles "Inhouse", sowohl Sitzung mit Tänzchen, als auch Apres Ski.
Könnte man vielleicht auch noch unterscheiden... Nee, wird nicht kommen.
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Gaertner
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Von der Pommesbude über Messebauer, Markthändler, Sportvereine und Schausteller (Liste fast beliebig erweiterbar), werden da viele über den Jordan gehen.
Ich denke es werden im stationären Handel, hier zähle ich mal Gasstätten etc. pp dazu, die meisten kleinen/kleineren verschwinden.
Selbst wenn Läden wieder öffnen dürfen, dann fehlen die Touris etc. das wird nicht reichen.
In Zukunft wird es wohl eine extreme Straffung hin zu noch mehr Ketten, Systemgastronomie etc. geben /-(x) .
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Gaertner hat geschrieben: 16. Apr 2020 09:54 .In Zukunft wird es wohl eine extreme Straffung hin zu noch mehr Ketten, Systemgastronomie etc. geben /-(x) .
Was ja Lobbymäßig gewollt ist....
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Ist System Gastro nicht meist Franchise? Hat der Franchisenehmer nicht aktuell die gleichen Probleme?
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knoge
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Ja ziemlich. Ein Bekannter betreibt mehrere Burger Könige, die haben aktuell stark zu kämpfen
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Gaertner
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Ist System Gastro nicht meist Franchise? Hat der Franchisenehmer nicht aktuell die gleichen Probleme
Nein nicht nur, und natürlich haben die aktuell die gleichen Probleme. aber was denkst du wird überleben? Der private Burgerladen oder die Kette?, Der kleine regionale Franchisegeber oder der Konzern? Der kleine Caterer oder der Konzern? usw.....
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Ach
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

regalboy hat geschrieben: 16. Apr 2020 08:27
hkhk hat geschrieben: 16. Apr 2020 08:23 ....
Wenn Verkaufsflächen abgetrennt werden können, sollte das wohl möglich sein. Näheres wird wohl die Stadt / Gemeinde oder wer auch immer verbindlich sagen können, wenn es nicht vorher von höherer politischer Ebene geklärt wird.
Davon würde ich nicht ausgehen.

Weil dann würden doch quasi alle größeren Geschäfte abtrennen, um wieder auf haben zu können.....
die "großen" bereiten teilweise gerade genau das vor.
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Re: Geschäfte bis 800qm Verkaufsfläche dürfen ab 20.04.2020 wieder öffnen

Ja schon. Aber wenn der Franchisenehmer nicht mehr kann, schließt diese Filiale eben. Vielleicht findet der Franchisegeber einen neuen Nehmer, sobald das überstanden ist und der Markt wieder da ist. Aber dort wo dort wo der private Burgerladen schließt, kommt auch wieder was neues, sobald der Markt das wieder hergibt.

Klar gehen erstmal viele hops, das will ich nicht schön reden. Und ja die Marke "Burger XY" der system Gastro wird überleben. Aber eben nicht die die Franchise Filiale führen.

Und Vipiano war ja vor Corona schon angeschlagen.
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